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Unbemerkter Auffahrunfall, bitte um Hilfe!!!

Audi A3 8P

Servus,

als ich letztens auf der A3 gefahren bin, musste ich stark zusammen bremsen, da ein Auto vor mir bremsen musste weil einer geschlafen hat...
Im Rückspiegel sah ich nen SL der sehr schnell auf mich zu schoß und nach links rüber riss um nicht auf mich zu prallen.
Naja durch die bremserei merkte ich nichts und die Fahrerin des SL´s hob auch die Hand als Entschuldigung und ich auch da ja nix passiert ist. Zu hause merkte ich das Sie mich wohl irgendwie seitlich am Heck tuschierte.

Nun meine Frage, ich will net zur Polizei, da die das mit Sicherheit auch nicht gemerkt hat bei dem tempo🙂

Was kann ich tun, kann ich Anhand des Kennzeichen´s an die Halterin oder an den Halter kommen ohne erstmals die Polizei einzuschalten???
Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Flowmaster


Willst du uns gerade sagen, dass du nicht bemerkt hast wie dir jemand über Schrittgeschwindigkeit das Auto touchiert hast??

Man hört es doch schon spürbar wenn man beim Ausparken n Poller leicht streift.

Willste uns verscheissern??

In der Hektik, bei Vollbremsung und dem plötzlichen Herzklopfen und der Aufregung, kann ich mir durchaus vorstellen, dass man das nicht merkt .. immerhin dürfte es sich auch nur um einen "Streifschuss" handeln und keine Delle?

Schon Mal in so einer Situation gewesen? Oder überhaupt eine Vollbremsung durchgeführt?

Das kannst du echt nicht mit der Unfähigkeit auszuparken vergleichen ..

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56 Antworten

Oh man... na wenigstens haben sich jetzt zwei gefunden 😉 .

Es ist schon verwunderlich was manche User für einen Mist hier reinschreiben.... da krischte escht Plack !

@ EllisDee81

Wenn, wie Du sagst beim Gebrauch eines zulassungspflichtigen KFZ generell bei Unfallbeteiligung eine Mithaftung aus der Gefährdungshaftung erfolgen würde, ohne das hierbei das Verursacherprinzip berücksichtigt wird, würde jeder Mensch der ohne Zutun seiner eigenen Person durch einen Dritten zu Schaden käme immer mit mind. 25% Schadensbeteiligung dabei sein, auch wenn er zum Zeitpunkt des Unfall nicht im Fahrzeug sitz / das Fahrzeug führt. Denn der Paragraph für die Gefährdunghaftung begründet eine Mithaftung auch aus dem Besitz oder Eigentum heraus !

UND DAS IST BLÖDSINN !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 
Rafft es bitte endlich.

Dieses ganze Theoriegesülze geht mir echt auf die Nüsse.... geht ins Verkehrsgericht oder zu einer großen Deutschen Versicherung in die Schadensregulierung und danach wisst Ihr Bescheid wie es in der Praxis läuft und in welchen Situationen gegebenenfalls wie entschieden wird.

Dieses Mithaftungskonstukt welches Du und Doc hier immer wieder ins Spiel bringt ist ein AUSNAHMEFALL, der in unserem Fallbeispiel keine Anwendung findet, da der Verursacher eindeutig festzustellen ist ! Und da spielt auch die Überschreitung der 130 Km/h keine Rolle.

Ist die Frage nach dem Unfallverursacher eideutig zu klären gibt es keine Mithaftung... nicht in der Praxis und auch nicht in der Theorie. Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber nämlich die Möglichkeit geschaffen, sich als Unfallbeteiligter zu exkulpieren und damit von einer Mithaftung zu befreien.

Man man man...wie mich sone Neunmalklugis aufregen. Von Nüscht ne Ahnung und davon viel.... und dann noch anderen was erzählen wollen 😠 .

Gruß

Natter

@ EllisDee und Doc

Ich hab ne spitzen Idee für Euch. Macht doch für uns mal den ultimativen Test.....

Der Ellis fährt dem Doc auf der Autobahn von hinten drauf...am besten bei 135 km/h.. damit auch die Thematik mit den >130 ins Spiel kommt 😉 und dann schauen wir mal welche Vers. wem was bezahlt 😁 .

Sollte die Versicherung von Doc eine Mithaftung, die ja Eurer Einlassung nach in jedem Fall da ist, ablehnen hat Doc sicher kein Problem dem Ellis dann seinen Schaden zu ersetzen. Er ist sich ja so sicher das das mit der Mihaftung greift gelle 😛 . Vorher nimmt Ellis noch ne Kasko mit Rabattretter.... und dann wird er auch nicht gestuft wenn es in die Hose geht und Doc zahlt dann sein SB.

Danach seit Ihr beide um eine Erfahrung reicher und werdet in Zukunft sicher nicht mehr irgendwas posten was Ihr irgendwann mal irgendwo von irgendwem gehört oder gelesen habt.

Mensch reisst Euch mal am Riemen.

Nobody ist perfect.... und auch nicht allwissend. Aber deshalb anderen so ein Stuss zu erzählen zeugt weder von Klasse noch von Format.
Und wenn Ihr es nicht besser wisst... dann lasst es Euch doch von Leuten sagen die da mehr Ahnung haben als Ihr. Das kann doch nicht so schwer sein oder ?

So long... schönen Sonntag @ all

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


Oh man... na wenigstens haben sich jetzt zwei gefunden 😉 .

Es ist schon verwunderlich was manche User für einen Mist hier reinschreiben.... da krischte escht Plack !

@ EllisDee81

Wenn, wie Du sagst beim Gebrauch eines zulassungspflichtigen KFZ generell bei Unfallbeteiligung eine Mithaftung aus der Gefährdungshaftung erfolgen würde, ohne das hierbei das Verursacherprinzip berücksichtigt wird, würde jeder Mensch der ohne Zutun seiner eigenen Person durch einen Dritten zu Schaden käme immer mit mind. 25% Schadensbeteiligung dabei sein, auch wenn er zum Zeitpunkt des Unfall nicht im Fahrzeug sitz / das Fahrzeug führt. Denn der Paragraph für die Gefährdunghaftung begründet eine Mithaftung auch aus dem Besitz oder Eigentum heraus !

Junge du verstehst es echt nicht. Wir bewegen uns im Berreich des StVG und nicht in den §§ 823ff BGB. Ein Verursacherprinzip gibt es im StVG natürlich, und zwar bzgl den Fahrzeugführer, vgl § 18 StVG. Ich habe aber nur von der Haftung des Fahrzeughalters gesprochen, und der haftet immer, und zwar nicht aufgrund des Verursacherprinzips, sondern aufgrund der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs, vgl § 7 StVG.

Diese Betriebsgefahr besteht immer und daher spricht man von einer Gefährdungshaftung. Nur und ausnahmslos in dem Fall des Vorliegens eines unabwendabren Ereignisses (vgl § 17 Abs. 3 StVG) ist dies nicht der Fall! Schluss Punkt Ende, wenn du das nicht glaubst, dich die §§ des StVG nicht überzeugen, dann kann ich dir auch nicht helfen, dann bleib halt dumm!

Dein Beispiel passt hinten und vorne nicht. Wenn jemand nicht in einem Auto sitzt, also Fahrer oder Beifahrer, kommt es nicht zu einer Haftungsteilung. Das habe ich geschrieben, wenn du meinen Post vom Verstand her nicht verstehst, kann ich leider auch nichts dafür. So schwer ist der Satz doch nicht:

"Und zum Thema Schadensteilung: Sobald mindestens 2 PKW bei einem Unfall beteiligt sind, erfolgt IMMER eine Schadensteilung ( vgl gesetzgeberische Konzeption des § 17 StVG)....

Und nix mit Mithaftung aus Eigentum und Besitz... das ist Deliktsrecht, geregelt im BGB, 823 ff.

Sobald mindestens 2 PKW(...), ist in deinem Beispiel wohl nicht oder...

Zitat:

UND DAS IST BLÖDSINN !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 
Rafft es bitte endlich.

Nee du leider nicht, was du schreibst, ist, wenns hoch kommt, gefährliches juristisches Halbwissen, und damit einhergehend Blödsinn!!

Zitat:

Dieses ganze Theoriegesülze geht mir echt auf die Nüsse.... geht ins Verkehrsgericht oder zu einer großen Deutschen Versicherung in die Schadensregulierung und danach wisst Ihr Bescheid wie es in der Praxis läuft und in welchen Situationen gegebenenfalls wie entschieden wird.

Ahh Verkehrsgericht... wo und was ist das! Sowas gibts nicht, wenn dann meinst du wohl ein ordentliches Gericht für Zivilsachen. Und wie es der Zufall so will, war ich da schon, ist schwierig zu vermeiden, so als Rechtsreferendar in der Zivilstage....

Zitat:

Dieses Mithaftungskonstukt welches Du und Doc hier immer wieder ins Spiel bringt ist ein AUSNAHMEFALL, der in unserem Fallbeispiel keine Anwendung findet, da der Verursacher eindeutig festzustellen ist ! Und da spielt auch die Überschreitung der 130 Km/h keine Rolle.

Nee ist die Regel, sorry, aber wenn du in ner Versicherung mit der Bearbeitung von Schadensfällen betraut bist, dann gute Nacht und lasst uns alle beten, dass du niemals einen Schaden von nem MT Member bearbeiten wirst.....

Zitat:

Ist die Frage nach dem Unfallverursacher eideutig zu klären gibt es keine Mithaftung... nicht in der Praxis und auch nicht in der Theorie. Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber nämlich die Möglichkeit geschaffen, sich als Unfallbeteiligter zu exkulpieren und damit von einer Mithaftung zu befreien.

Jo genau alles klar... wo steht das? Quelle? Brauchste nicht suchen, wirste nicht finden!

Zitat:

Man man man...wie mich sone Neunmalklugis aufregen. Von Nüscht ne Ahnung und davon viel.... und dann noch anderen was erzählen wollen 😠 .

Dito und schau mal in den Spiegel, der letzte Absatz passt 1:1... auf dich

Und jetzt gut, so Leute wie dich nenne ich immer "beratungsresistent"... solche gibt es und wird es auch immer geben...Sei es drum, für mich ist das Thema erledigt. Schönen Sonntag noch

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


@ EllisDee und Doc

Ich hab ne spitzen Idee für Euch. Macht doch für uns mal den ultimativen Test.....

Der Ellis fährt dem Doc auf der Autobahn von hinten drauf...am besten bei 135 km/h.. damit auch die Thematik mit den >130 ins Spiel kommt 😉 und dann schauen wir mal welche Vers. wem was bezahlt 😁 .

Sollte die Versicherung von Doc eine Mithaftung, die ja Eurer Einlassung nach in jedem Fall da ist, ablehnen hat Doc sicher kein Problem dem Ellis dann seinen Schaden zu ersetzen. Er ist sich ja so sicher das das mit der Mihaftung greift gelle 😛 . Vorher nimmt Ellis noch ne Kasko mit Rabattretter.... und dann wird er auch nicht gestuft wenn es in die Hose geht und Doc zahlt dann sein SB.

Danach seit Ihr beide um eine Erfahrung reicher und werdet in Zukunft sicher nicht mehr irgendwas posten was Ihr irgendwann mal irgendwo von irgendwem gehört oder gelesen habt.

Mensch reisst Euch mal am Riemen.

Nobody ist perfect.... und auch nicht allwissend. Aber deshalb anderen so ein Stuss zu erzählen zeugt weder von Klasse noch von Format.
Und wenn Ihr es nicht besser wisst... dann lasst es Euch doch von Leuten sagen die da mehr Ahnung haben als Ihr. Das kann doch nicht so schwer sein oder ?

So long... schönen Sonntag @ all

Würdest du das geschriebene Wort verstehen, so hättest du bemerkt, dass ich geschrieben hab, dass eine Ausnahme bei gestellten Unfällen erfolgt

vgl.

Zitat:

Ach ja? Als Versicherungsverdreher sollte man doch wissen, dass die Gefährdungshaftung des FahrzeugHALTERS nach 7 I StVG immer dann und ausnahmslos gilt, wenn beim Betrieb des Fahrzeugs ein anderer verletzt/getötet oder eine andere Sache beschädigt wird und keine höhere Gewalt nach § 7 II StVG vorliegt. Ausnahmen erfolgen noch für Personen die bei Betrieb des Fahrzeugs tätig waren oder ein gestellter Unfall vorliegt…

Abgesehen davon hab ich auch geschrieben, dass der UNfall für den TE ein unabwendabres Ereignis darstellt und er deswegen nicht mithaften wird.

vgl

Zitat:

Es stellt sich wohl die Frage, ob der Unfall für den TE ein unabwendbares Ereignis war. Man könnte meinen, wenn der TE über 130 km/h gefahren ist, dass er sich dann nicht auf ein unabwendbares Ereignis berufen kann. Aber was wäre passiert, wenn anstelle des TE ein Idealfahrer gefahren wäre? Dieser wäre wohl langsamer gefahren, so dass der SL noch stärker hätte bremsen müssen beziehungsweise es zu mehr als zu einem kleinen Lackschaden gekommen wäre. Es wäre wohl genauso zu dem Unfall gekommen, so dass in dem konkreten Fall die Unabdingbarkeit des Unfalles gegeben sein dürfte.

Ist wohl wieder mal ein Beweis dafür, dass Lesen und Verstehen zwei Paar Schuh sind

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@ EllisDee

BLUB BLUB BLUB.....

Es zeigt sich wieder einmal mehr woran unser Justizsystem krankt .... an solchen BOBS wie Dir.

Gut das Du, wenn überhaupt nur Rechtsreferendar bist. Zu mehr wirds bei Dir auch nicht reichen....

Und damit Du nicht dumm stirbst :
http://www.jurablogs.com/de/wunder-gibtas-nicht-beim-verkehrsgericht
http://www.jurablogs.com/de/...rin-die-zu-schnell-faehrt-und-der-titel

Das ist ein Verkehrsgericht.... sowas kennste wohl noch nicht hmm ?

Und was Deine Anspielung mit Halbjuristerei angeht.... ich spreche von der Praxis und jeder der schonmal als Beteiligter in einen Unfall verwickelt war kennt diese Situation zur Genüge. Leider hab ich selbst schon oft genug die Dummheit anderer Verkehrsteilnehmer geniessen dürfen. Und bis auf einen einzigen Fall indem mir ein Fahrradfahrer ins stehende Auto gerast ist hab ich nie auch nur 1% Mitschuld bekommen, was ja gemäß Deiner Einlassung garnicht ginge .

Und was das Thema Haftung aus dem Besitz / Betrieb angeht. Ein zugelassenes Fahrzeug ist, was die Gefährdung angeht, immer in Betrieb...auch wenn es irgendwo auf öffentlichen Strassen geparkt ist. Demzufolge kann auch jemand der nicht im Fahrzeug sitzt , dessen Fahrzeug aber in einen Unfall verwickelt ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Mithaftung aus der Gefährdungshaftung bekommen.

Ist mir überdies egal was Du oder doc von mir denkt.... ich hab ja zum Glück das Privileg mir meine Kunden aussuchen zu können und kann im Gegensatz zu Dir mit 15 Jahren Berufserfahrung aufwarten.

Insofern kenne ich zumindest die Praktische Umsetzung der Rechtsprechung in normalen Fällen zur Genüge....was man von Dir ja scheinbar nicht sagen kann.

Tssss.... ein Rechtsreferendar und fragt mich was ein Verkehrsgericht ist ... na LOOOOOL .

Verabschiede mich jetzt aus diesem Thread.... kommt eh nüscht vernünftiges bei rum wenn sich Theoretiker mit Praktiker über das wahre Leben unterhalten.
Aber zum Glück bestimmt die Praxis das Leben.... und nicht die Theorie 😉 .

Gruß Natter

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


@ EllisDee

BLUB BLUB BLUB.....

Es zeigt sich wieder einmal mehr woran unser Justizsystem krankt .... an solchen BOBS wie Dir.

Gut das Du, wenn überhaupt nur Rechtsreferendar bist. Zu mehr wirds bei Dir auch nicht reichen....

Die Aussage zeigt schonmal auf, dass du von der Ausbildung von Anwälten Richtern oder Notaren null Plan hast, jeder von den vorgenannten war mal Rechtsreferendar, und niemand kann das länger als 48 Monate bleiben...

Klick

Zitat:

Und damit Du nicht dumm stirbst :
http://www.jurablogs.com/de/wunder-gibtas-nicht-beim-verkehrsgericht
http://www.jurablogs.com/de/...rin-die-zu-schnell-faehrt-und-der-titel

Das ist ein Verkehrsgericht.... sowas kennste wohl noch nicht hmm ?

HAHAHAHAHA! Du glaubst doch nicht im Ernst, dass es ein Verkehrsgericht gibt, nur weil ein Blogger ein Zivilgericht, welches sich mit einer Verkehrssache befasst hat, als Verkehrsgericht bezeichnet. Welche Gerichte es in Deutschland gibt, ist im GVG geregelt. Und 100% ist dort nirgends ein Verkehrsgericht geregelt.

GVG

Zitat:

Und was Deine Anspielung mit Halbjuristerei angeht.... ich spreche von der Praxis und jeder der schonmal als Beteiligter in einen Unfall verwickelt war kennt diese Situation zur Genüge. Leider hab ich selbst schon oft genug die Dummheit anderer Verkehrsteilnehmer geniessen dürfen. Und bis auf einen einzigen Fall indem mir ein Fahrradfahrer ins stehende Auto gerast ist hab ich nie auch nur 1% Mitschuld bekommen, was ja gemäß Deiner Einlassung garnicht ginge .

Man bist du hartnäckig. Du verstehst es wirklich nicht oder? WENN DER UNFALL UNABWENDBAR WAR, DANN MUSS DERJENIGE, FÜR DEN ER UNABWENDBAR WAR, NICHT HAFTEN. Natürlich gibt es (sogar oft) Fälle, in denen ein Beteiligter nicht haftet, aber nur, wenn auch dem vorgenannten Idealfahrer der Unfall passiert wäre.. so einfach ist das. Und es steht im Gesetz (und nicht in irgendeinem Blog)

§ 17 StVG

Zitat:

Und was das Thema Haftung aus dem Besitz / Betrieb angeht. Ein zugelassenes Fahrzeug ist, was die Gefährdung angeht, immer in Betrieb...auch wenn es irgendwo auf öffentlichen Strassen geparkt ist. Demzufolge kann auch jemand der nicht im Fahrzeug sitzt , dessen Fahrzeug aber in einen Unfall verwickelt ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Mithaftung aus der Gefährdungshaftung bekommen.

Aber nur, wenn ein Idealfahrer anders geparkt hätte und so der Unfall vermieden worden wäre. Wer ordentlich parkt, haftet nicht, weil ein Unfall in diesem Falle unabwendbar wäre. Das ist doch so einfach....

Zitat:

Ist mir überdies egal was Du oder doc von mir denkt.... ich hab ja zum Glück das Privileg mir meine Kunden aussuchen zu können und kann im Gegensatz zu Dir mit 15 Jahren Berufserfahrung aufwarten.

Insofern kenne ich zumindest die Praktische Umsetzung der Rechtsprechung in normalen Fällen zur Genüge....was man von Dir ja scheinbar nicht sagen kann.

Sorry, ich hab nur 5 in einer RA- Kanzlei. Und leider hab ich auch erst 3 Urteile für meine Ausbilder- Richterin verfasst, welche eine HAftung nach dem StVG zum Inhalt hatten...hast Recht, ich bin Theoretiker und du Praktiker...LOL....

EDIT:
Lies Dir mal das hier durch, da steht nochmals das, was ich hier zu erläutern versuche.

@natter

was der doc von dir denkt ? inkompetent. borniert. grosse fresse. eigentlich wie gemacht als vollexperte fuer die capitol versicherung.

schoenes restleben du versager 🙂

gruesse vom doc

Ich denke es ist jetzt gut...

@doc + ellis: Ich will mich auf eine Seite schlagen, weil ich nicht genug Ahnung von der Materie habe, aber ihr benehmt euch doch extrem hochnäsig. So macht informieren in einem Forum keinen Spaß.

Ich persönliche nutze diese Forum um mich zu informieren, Fragen zu stellen und nicht zuletzt um mich über die nette, schnelle und vor allem höfliche Hilfe zu freuen.

Auch wer im Glauben ist Recht zu haben, muss sich nicht so aufführen wie ihr!

Gruß

General Lustig

P.S.: Natter bekommt von mir ne 25 % Schuld! :-)

Friede sei mit euch (allen)!

Man und ich hab noch versucht sachlich und nett zu bleiben, aber recht haste doc

Und den Strombi-Vergleich hatte ich auch die ganze Zeit im Kopf... der Erni lol

@general
wie man in den Wald ruft, so schallt es hinaus. Und zum Thema hochnäsig, dann lies mal bitte nach, wie die geile Natter ihren ersten Post begonnen hat...

BG

Das ist ja mal wieder ein "Wunderbarer" Thread.

Anscheinend sind hier im 8P/A nur noch Klugschei... unterwegs!😕

Echt Schlimm, was aus diesem Forum geworden ist...

MfG

... und ein Foto zur ersten oberflächlichen Beurteilung des Schadens gibt es hier leider immer noch nicht. 🙁

@ EllisDee

Danke für den LINK... aber das hatte ich bereits vor 16 Jahren 😉 . Dennoch war es schön mal wieder etwas aufzufrischen.
Wir scheinen inhaltlich ja zumindest in Teilen das selbe zu meinen, wenngleich sich aus Deiner Schilderung der Rechtsprechung und der praktischen Anwendung im echten Leben eben teilweise Widersprüche ergeben.

Aber sei es drum. Ich hab dem bisherigen Inhalt nichts hinzuzufügen.

Du hast Dir überdies einen guten Job ausgesucht.... da bekommt man nämlich auch Geld selbst fürs eigene Versagen, wenn man in einer Tour bei Gericht verliert :P .
Wird Zeit das das in D so wie in den Staaten gemacht wird. Da bekommen Anwälte nur Kohle, wenn sie einen Prozess gewinnen 😉 . Aber dann würden binnen 6 Monaten warscheinlich tausende deutscher Anwälte konkurs gehen....

@ doc

Mich können nur kluge Menschen beleidigen... somit bist Du kategorisch schonmal raus 😉 .

Der Ellis hat ja im Gegensatz zu Dir ja wenigstens tatsächliches Fachwissen und soviel Format, dies auch ohne Äußerungen wie Zitat : " inkompetent, borniert, große fresse " zu verpacken .
Aber wo nüscht iss kann ja auch nüscht gescheites kommen gelle.....

@ Strassenfeger

Endlich mal wieder ein Beitrag zum Topic 🙂 .

@ General Lustig

Ich gestehe .... Schuldig....in allen Anklagepunkten 😁 und akzeptiere die 25%

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