Unbemerkter Auffahrunfall, bitte um Hilfe!!!
Servus,
als ich letztens auf der A3 gefahren bin, musste ich stark zusammen bremsen, da ein Auto vor mir bremsen musste weil einer geschlafen hat...
Im Rückspiegel sah ich nen SL der sehr schnell auf mich zu schoß und nach links rüber riss um nicht auf mich zu prallen.
Naja durch die bremserei merkte ich nichts und die Fahrerin des SL´s hob auch die Hand als Entschuldigung und ich auch da ja nix passiert ist. Zu hause merkte ich das Sie mich wohl irgendwie seitlich am Heck tuschierte.
Nun meine Frage, ich will net zur Polizei, da die das mit Sicherheit auch nicht gemerkt hat bei dem tempo🙂
Was kann ich tun, kann ich Anhand des Kennzeichen´s an die Halterin oder an den Halter kommen ohne erstmals die Polizei einzuschalten???
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Flowmaster
Willst du uns gerade sagen, dass du nicht bemerkt hast wie dir jemand über Schrittgeschwindigkeit das Auto touchiert hast??Man hört es doch schon spürbar wenn man beim Ausparken n Poller leicht streift.
Willste uns verscheissern??
In der Hektik, bei Vollbremsung und dem plötzlichen Herzklopfen und der Aufregung, kann ich mir durchaus vorstellen, dass man das nicht merkt .. immerhin dürfte es sich auch nur um einen "Streifschuss" handeln und keine Delle?
Schon Mal in so einer Situation gewesen? Oder überhaupt eine Vollbremsung durchgeführt?
Das kannst du echt nicht mit der Unfähigkeit auszuparken vergleichen ..
56 Antworten
1.) wenn es nur ein kratzer ist, ist der ganze aufwand sinnlos. lass es beilackieren und gut.
2.) wenn es mehr sein sollte (was nur ne fachwerkstatt erkennt, weils nicht immer offensichtlich ist), ist es fraglich, wie du nachweisen willst, dass es von dem "streifschuss" kam
3.) wie kannst du das nummerschild vom sl haben...sie ist an dir vorbeigezogen, den streifschuss haste nicht bemerkt, aber auf winken und nummernschild geachtet???
4.) grundsätzlich gilt: willst du sicher sein --> polizei. im schlimmsten fall --> lacktest. da aber so wahrscheinlich die brühe teurer wird als die brocken, würd ich mir überlegen, es beilackieren zu lassen und die paar € selber zu zahlen. außerdem ist silber eine der häufigsten farben überhaupt. dass kann auch von nem parkrempler stammen.
an die anderen schlaumeier: es wird sich wohl kaum verlässlich rekonstruieren lassen, welche höchstgeschwindigkeit und welche abstände vorlagen. ergo: problem. auch, wenn eine richtgeschwindigkeit von 130 gelten sollte...
insofern dei SL-tante keine ansprüche geltend macht (wird sie wahrschienlich nicht, da sie sonst von ihrem mann, dem das auto gehört, den hintern voll bekommt) musst du entscheiden (lassen), wie hoch der schaden wirklich ist.
@ all
ich denke das sich das Schadenbild angesichst der Hergangsschilderung unseres Themenstarters auf einen oberflächlichen Lackschaden beschränken wird....also nur ein Touché .
Somit wird auch die Reperatur entsprechend human anzusetzen sein.
Ein größerer Schäden hätte einen stärkeren Anprall bedurft und den hätte er wohl dann doch gemerkt.
Dennoch würde ich mir das Geld wiederholen. Ist zwar mit ein wenig Aufwand verbunden aber die paar Minuten für ein Telefonat und ein paar Schadensberichte würde ich mir für alles jenseits von 100,-€ sicher ans Bein binden.
Ich schliesse mich allerdings der Bitte nach einem Foto gerne an.
Ein Blick verrät da sicher mehr und läßt auch eine bessere Beurteilung zu.
Grüße
Natter
also erstmal kann ich es gut verstehen das er es nicht bemerkt hat bei dem adrenalinstoss.
wenn du wirklich das kennzeichen haben solltest, dann meld es bei der polizei. die werden denjenigen schon ausfindig machen und sollte der keine kratzer haben wird das sicherlich zu den akten wandern.
dann musst du anzeige gegen unbekannt stellen und naja wir wissen wo das endet. lass es per smart repair machen und gut ist.
Auch auf die Gefahr jetzt als Spielverderber dazustehen, aber ich vertrete die Meinung, daß man auch nur ein "Streifen" sehr deutlich hört. Man hört jeden Stein, jeden Ast, jeden Zweig der das Auto berührt, egal bei welchem Tempo.
Und bitte mal ehrlich, wie soll die Frau den mit dem Sl an ihm vorbeigefahren sein und ihn KURZ streifen auf der Ecke (woanders gehts ja schon gar nicht mehr)? Das ist mechanisch ja fast unmöglich.
Adrenalin schlägt ja nicht aufs Gehör...
Ich würd mal jemanden mit ner Poliermaschiene fragen oder zur Not Smart Repair.
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@ prof.dr.hase
so wie geschildert, ist es doch ganz klar wie das geht! madamme im SL legt hinterherfahrend ne vollbremsung hin, merkt, dass es nich ausreichen wird und zieht kurz vorher nach links rüber und touchiert ihn nur ganz leicht! kommt tausend mal in zig verschiedenen situationen auf den straßen vor!
vertrete auch die meinung, dass ein ganz kleiner "streifschuss" (muss aber wirklich klein sein) in so einer situation unbemerkt bleiben kann, vielleicht war er ja sogar auch noch im bremszustand und, hat dies aufgrund der vibration durch das ABS nich gemerkt! ganz abgesehen von dem adrenalin noch so einer vollbremsung und der spur in der buchse, die er danach vielleicht hatte😁
was mich aber auch wundert, warum er sich das kennzeichen gemerkt hat, wenn er nichts mitbekommen hat und warum er sich hier nich mehr beteiligt, wenn er solch eine frage stellt!
gruß tino
Die farbe ist von einem Mercedes!!!
Zitat:
Original geschrieben von Slayne
Die frage ist ob die Schaden übverhaupt vom SL kommt wenn man eh nichts gemerkt hat, wie will man das beweisen? Ich sehe da kein schöne losung, eines kann man machen und das allein, zur Polizei gehen, aber dann muss man selber outen! und die eigene Auto wird sehr genau angeschaut.Zitat:
Original geschrieben von 20vturbo2
Servus,als ich letztens auf der A3 gefahren bin, musste ich stark zusammen bremsen, da ein Auto vor mir bremsen musste weil einer geschlafen hat...
Im Rückspiegel sah ich nen SL der sehr schnell auf mich zu schoß und nach links rüber riss um nicht auf mich zu prallen.
Naja durch die bremserei merkte ich nichts und die Fahrerin des SL´s hob auch die Hand als Entschuldigung und ich auch da ja nix passiert ist. Zu hause merkte ich das Sie mich wohl irgendwie seitlich am Heck tuschierte.Nun meine Frage, ich will net zur Polizei, da die das mit Sicherheit auch nicht gemerkt hat bei dem tempo🙂
Was kann ich tun, kann ich Anhand des Kennzeichen´s an die Halterin oder an den Halter kommen ohne erstmals die Polizei einzuschalten???
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Flowmaster
Gut wenn wir hier bei Erfahrungen bleiben,bleibe ich bei meiner Meinung das man es merkt wenn ich jemanden egal wie drauf fahre.
(Ja ich habe schon das ein oder andere Mal Vollbremsungen aus 250 gemacht. Sogar schon einmal mit nem A6. Und was sagt das jetzt aus?...)
Ihr dürft mich nur halb fertig machen, ich fahre auch regelmäßig Audi...
Ich bin mir sicher wenn du über 200 fährst und in eine Gefahrensituation kommst net mal mehr weist ob in dem moment jemand auf der spur neben dir gestanden ist!!!
Ist wohl ien Unterschied ob ich gewollt runter bremse oder in einer ungewollten Situation bin.
Und das mit dem Paradiesvogel war ich net der andere🙂!!!!
Ich hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall bei dem mich jemand bei dem Versuch auf einer jeweils 2 spurigen Bundessttrasse ohne Mittentrennung zu wenden, vorne rechts gestriffen hat, da ich trotz unmittelbarer Vollbremsung nicht mehr rechtzeitig zum stehen kam.
Gehört hat man dabei wirklich garnichts. Aber da die Fahrzeuge derart dicht aufeinander gefahren waren bin ich sofort nachdem mein Fahrzeug stand ausgestiegen und hab vorne geschaut.... die ganze rechte Seite meiner Stoßstange beim A6 4F war über die gesamte Länge des Scheinwerfers Richtung Nummerschild zerkratzt und mit hell silbernem Farbabrieb des anderen Fahrzeugs überzogen.
Und das war bei Tempo 60 in der Stadt..... ich denke also sehr wohl das sowas möglich ist einen Berührung zu haben die nicht hörbar oder spürbar ist.
Das geht schon.... und bei Tempo 240 sind ja die Fahrtwindgeräusche und das Motorgeräusch doch schon ziemlich laut 😉.
Gruß
Natter
Zitat:
Original geschrieben von akbaL25
@ prof.dr.haseso wie geschildert, ist es doch ganz klar wie das geht! madamme im SL legt hinterherfahrend ne vollbremsung hin, merkt, dass es nich ausreichen wird und zieht kurz vorher nach links rüber und touchiert ihn nur ganz leicht! kommt tausend mal in zig verschiedenen situationen auf den straßen vor!
vertrete auch die meinung, dass ein ganz kleiner "streifschuss" (muss aber wirklich klein sein) in so einer situation unbemerkt bleiben kann, vielleicht war er ja sogar auch noch im bremszustand und, hat dies aufgrund der vibration durch das ABS nich gemerkt! ganz abgesehen von dem adrenalin noch so einer vollbremsung und der spur in der buchse, die er danach vielleicht hatte😁
was mich aber auch wundert, warum er sich das kennzeichen gemerkt hat, wenn er nichts mitbekommen hat und warum er sich hier nich mehr beteiligt, wenn er solch eine frage stellt!
gruß tino
Vielen Dank!!!!
1.Warum ich mir das Nummernschild geemrkt hab
1te Antwort für manche die meinen ich sei Dumm, weils ne geile Sau war
die 2te und fachliche Antwort, sie ist auch kurz zum stehen gekommen, und als ich aufgeschlossen bin hab ich das schild gesehen!!!
2. Ist sie nicht mit 250 an meinem Arsch vorbeigeschossen
3. Zitat "Man hört jeden kleinsten Stein" ja wenn Musik aus ist "JA" aber net wenn man Musik hört, und ich glaub kaum wenn DU in der Sitution bist und dir erzählt jemand gerade was, weißt DU das natürlich alles weil du hast es ja gehört 🙂
4. Bild kommt am Wochenende wenn ich wieder zu Hause bin
alles klar, hab verstanden, wollte nichts unterstellen!
gruß tino
ne passt ja, guter Beitrga wenigstens hast dus verstanden 🙂
Zitat:
Original geschrieben von akbaL25
alles klar, hab verstanden, wollte nichts unterstellen!gruß tino
nix für ungut
Zitat:
Original geschrieben von Geile-Natter
So Jungs... jetzt mal ne Fachaussage vom FACHMANN... dem Versicherungskaufmann 😉 .In einem solchen Fall ist es ansich grundsätzlich ratsam die Polizei einzuschalten. Wenn es sich um einen Schaden handelt bei dem man ansich glaubhaft unterstellen kann das es beide Unfallbeteiligten nicht gemerkt haben können und der Schaden dementsprechend der Höhe nach eine "Bagatelle" ist wird auch niemand strafrechtlich belangt.
Wenn man die Polizei nicht hinzuziehen möchte ( WARUM AUCH IMMER 😎 ) geht man über den Zentral-Verband der KFZ-Versicherer.
Dort meldet man das Schadensereignis und benennt sein Kennzeichen und das des anderen Unfallbeteiligten und der Verband meldet diesen Schaden dann an beide KFZ-Versicherungen der Unfallbeteiligten und schon ist die direkte Kommunikation hergestellt.... ganz ohne Polizei 😉 .
Ob und wie das ganze dann letztlich ausgeht steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber wenn es wirklich nur ein Streifer an der Heckschürze ist wird die SL-Braut bzw. Ihr Mann ( dem das Auto tatsächlich gehört 😁 ) die Angelegenheit sicher ohne seine KFZ-Verscherung begleichen.
So long
Grüße
Eure Natter
genau das wollt ich auch raten ;-)))
wenn man jemanden kennt bei ner behörde, kann man mit dem(der fahrer/in ja persönlich in kontakt treten...
Zitat:
Original geschrieben von docfraggler
dass der threadersteller den (anteiligen) schaden am sl auch aus der portokasse bezahlen wird, halte ich fuer ein geruecht 😁Zitat:
Original geschrieben von Geile-Natter
Ob und wie das ganze dann letztlich ausgeht steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber wenn es wirklich nur ein Streifer an der Heckschürze ist wird die SL-Braut bzw. Ihr Mann ( dem das Auto tatsächlich gehört 😁 ) die Angelegenheit sicher ohne seine KFZ-Verscherung begleichen.
Zitat:
Original geschrieben von Geile-Natter
Wie kommst Du denn darauf das unser Themenstarter am SL etwas bezahlen müsste ?
Zitat:
Bei dem Schadenshergang ist der Sachverhalt doch ganz klar.... und da hat der Auffahrender eben Schuld. In diesem Fall greift also nicht das Prinzip einer möglichen Schadensbeteiligung aus der Gefährdungshaftung .
Ach ja? Als Versicherungsverdreher sollte man doch wissen, dass die Gefährdungshaftung des FahrzeugHALTERS nach 7 I StVG immer dann und ausnahmslos gilt, wenn beim Betrieb des Fahrzeugs ein anderer verletzt/getötet oder eine andere Sache beschädigt wird und keine höhere Gewalt nach § 7 II StVG vorliegt. Ausnahmen erfolgen noch für Personen die bei Betrieb des Fahrzeugs tätig waren oder ein gestellter Unfall vorliegt…
Und zum Thema Schadensteilung: Sobald mindestens 2 PKW bei einem Unfall beteiligt sind, erfolgt IMMER eine Schadensteilung ( vgl gesetzgeberische Konzeption des § 17 StVG) Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Autofahren gefährlich ist und deswegen im Grundsatz immer von einer 50%igen Betriebsgefahr auszugehen ist. Ist ein LKW beteiligt, verschiebts sich dies grds in Richtung 70% der LKW, 30 % der PKW. Fällt nun einem der Beteiligten ein Verstoß gegen die StVO zu Last, so verschiebt sich diese Grenze wieder.
Beispielsweise verpeile ich rechts vor links, es knallt. Dann hätte ich grundsätzlich die Hälfte des entstanden Schadens zu tragen. Da mir aber ein Verstoß gegen die StVO anzulasten ist (Vorfahrt nicht beachtet, § 8 StVO) verschiebt sich die Verteilung in Richtung 75% ich 25 der andere.)
Eine Ersatzpflicht ist nur ausgeschlossen, also eine Verschiebung 100 ich, der andere 0, wenn die Kollision für den anderen ein sog. unabwendbares Ereignis dargestellt hat.
Darunter versteht man ein Ereignis, welches selbst der idealste Idealfahrer nicht hätte abwenden können, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich ein Idealfahrer nicht in gefährliche Situationen begibt.
Dh bei unserem Beispiel ist nix mit unabwendbar, an einer Kreuzung muss man vorsichtig sein, auch wenn man Vorfahrt hat. Anders nur, wenn ich zB an der Ampel stehe, und mir knallt einer drauf. Dies ist für jeden Idealfahrer unabwendbar, ich zahle nichts…
Zitat:
ich empfehle ein studium der rechtsprechung durch den bundesgrichtshof in sachen mithaftung abseits der richtgeschwindigkeit.
In dem Urteil geht es um die Frage, ob ein Unfall ein unabwendbares Ereignis für denjenigen darstellt, der mit seinem Porsche mit hoher Geschwindigkeit auf der Überholspur fährt, und vor ihm jemand so knapp ausschert, dass ein Abbremsen nicht mehr möglich ist, und es zu einem Unfall kommt.
Auch hier hilft wieder der Idealfahrer weiter. Ein Idealfahrer fährt 130 km/h, auch mit einem Porsche. Zieht nun jemand so knapp vor die Schnauze des Porsche, und der Unfall passiert trotzdem, liegt ein unabwendbares Ereignis vor. Wäre der Unfall mit 130 km/h vermieden worden, dem Idealfahrer wäre er also nicht passiert, kann nicht auf ein unabwendbares Ereignis erkannt werden.
Zitat:
Der Einschub mit dem Urteil bzw. den Leitsätzen des Bundesgrichtshofs oder hiess das nicht Bundesgerichtshof zum Thema Unfallbeteiligung auf Autobahnen jenseits 130 KM / h ist zwar informativ. Aber was hat das mit diesem Fall zu tun ?
In der Fallschilderung steht weder etwas von einer Überschreitung der 130 KM / h noch fände dieses Thema hier Anwendung, da der Unfall das unmittelbare Ergebnis einer entweder 1 )Unterschreitung des Mindestabstands ist oder 2 ) das Ergebnis überhöhter Geschwindigkeit des nachfolgenden Fahrzeug,.... in diesem Fall also in beiden Fällen des SL.
Insofern wäre es für jeden Anwalt ein Leichtes ein Schuldbeteiligung abzuweisen.
20VTurbo hat aufgrund einer gegebenen Verkehrssituation gebremst und sich damit völlig korrekt verhalten. Das ihm die Fahrerin des nachfolgenden SL dabei aufgefahren ist hat er definitiv nicht zu vertreten.
Und selbst wenn man das Thema Überschreitung der 130 KM / h mal dazu zieht...wie soll man das denn im Nachgang beweisen, wie schnell der Themenstarter war als er das Bremsmanöver einleitete ?
Ich glaube das fällt ohne Frage in die Rubrik "Märchenstunde" .... also vergiss das mal schnell und wende Dich den Dingen zu von denen Du wirklich Ahnung hast .
Es stellt sich wohl die Frage, ob der Unfall für den TE ein unabwendbares Ereignis war. Man könnte meinen, wenn der TE über 130 km/h gefahren ist, dass er sich dann nicht auf ein unabwendbares Ereignis berufen kann. Aber was wäre passiert, wenn anstelle des TE ein Idealfahrer gefahren wäre? Dieser wäre wohl langsamer gefahren, so dass der SL noch stärker hätte bremsen müssen beziehungsweise es zu mehr als zu einem kleinen Lackschaden gekommen wäre. Es wäre wohl genauso zu dem Unfall gekommen, so dass in dem konkreten Fall die Unabdingbarkeit des Unfalles gegeben sein dürfte.
Dennoch ist das Urteil nicht so falsch, wie du es darstellt. Und unter Anbetracht des bereits Geschilderten wäre ich mit einer Märchenstunde vorsichtig. Wer im Glashaus sitzt…
BG Ellis
@ellisdee
deinen ansatz mit dem gedanklichen austausch des threaderstelllers mit dem beruehmten idealfahrer finde ich interessant. aus meinem blickwinkel existiert allerdings ein kausaler zusammenhang zwischen der nicht idealen fahrweise des threaderstellers (ueberschreiten der richtgeschwindigkeit) und dem eintreten des ereignisses. salopp formuliert - waere der te tatsaechlich ein idealfahrer gewesen (stichpunkt gefaehrliche situation) waere der unfall eben nicht eingetreten, weil der idealfahrer ohnehinj nicht in der geschilderten form am geschehen teilgenommen haette.
danke fuer deine ausfuehrungen uebrigens 🙂
gruesse vom doc