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unbegrenzte Geschwindigkeit nach neuer AB-Auffahrt?

Themenstarteram 4. September 2010 um 12:48

Hallo,

kurze Frage:

AB Tempo 100....ca. 500m weiter kommt eine Auffahrt, danach kein weiteres Temposchild mehr.

Welche Geschwindigkeit gilt somit ab Höhe der Auffahrt?

Auch vor und in der Auffahrt stehen keinerlei Tempohinweise, bin beide Strecken abgefahren.

Danke und Gruß Martin

Beste Antwort im Thema
am 4. September 2010 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Du solltest es auch beweisen können,

zB. dass Du ohne Ortskenntnis bist, weil weder Wohnung noch Arbeitsstätte noch die üblicherweise regelmäßig besuchten Verwandten wie Eltern, Großeltern, Kinder in der Nähe dieser Stelle sich befinden und dieser Streckenabschnitt auch nicht der regelmäßige Weg zwischen diesen Punkten darstellt.

Sorry, aber die Vorstellung ein Kraftfahrer müßte das jeweilige Limit auf sämtlichen Strecken die er regelmäßig befährt kennen, ist mehr als lächerlich. Und auch die Aussage, der Beschuldigte müßte seine Angaben beweisen, ist kompletter Unsinn. Nicht der Beschuldigte hat seine Unschuld zu beweisen, dem Beschuldigten ist sein Vergehen nachzuweisen. Das ist so trivial, daß sollte sich eigentlich jedem erschließen.

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Es würden in dem Falle unterschiedliche Geschwindigkeiten gelten : diejenigen,welche bereits die Autobahn befahren dürften nur limitiert fahren wo hingegen diejenigen die neu auf die Autobahn einfahren keine Beschränkung hätten.

Wieso schaut man nicht einfach in die StVO, bevor man irgendwelchen Müll schreibt?

Die Limitierung ist ein Streckenverbot, gilt für die Strecke und wenn 2 Fahrzeuge auf der gleichen Strecke sich bewegen, dann gilt für beide Fahrzeuge auch die Limitierung.

Beide machen eine unzulässige Handlung, wenn sie über Limit fahren

 

Zitat:

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Ist doch hier, die Limitierung vor 10 Jahren aufgestellt und die Tat vor 2 Minuten begangen.

 

Sowas passiert, wenn man sich irgendwelchen Kram zusammensucht. Ich hatte geschrieben, was passiert, eine Wortkombination, die auch aufgrund ihrer Konstruktion zu entsprechender Aufmerksamkeit geführt hat.

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost

Und vielleicht auch noch, warum so extrem viele Schilder so extrem oft wiederholt werden (nahezu grundsätzlich nach jeder Kreuzung oder Einmündung), wenn sie ja sowieso für "die gesamte Strecke" gelten? Das wäre ja eigentlich nicht notwendig.

a) Weil Wiederholungen aufgrund nachgewiesener Vergesslichkeit der Autofahrer gerichtlich angeordnet sind.

Ein Autofahrer hat dem BGH bewiesen, dass es sich um den völligen Normalzustand handelt, wenn man nach spätestens 3 Minuten eine ausgeschilderte Streckenbegrenzung vergessen hat.

Seit dem gibt es ein BGH-Urteil, dass nach 3 Minuten ein Schild wiederholt werden sollte oder der Autofahrer milder bestraft werden muss, zB. Verzicht auf ein Fahrverbot, obwohl von der reinen Höhe der Überschreitung eines fällig wäre. Der Zeitabstand wird auf das ausgeschilderte Limit in Strecke umgerechnet.

b) weil der Gesetzgeber den zuständigen Verwaltungsbehörden in der Verwaltungsverordnung zur StVO vorgegeben hat, Wiederholungszeichen hinter Kreuzungen aufzustellen, damit neu Auffahrende auch von dem Limit Kenntnis erhalten und nicht durch deutlich höhere Geschwindigkeit zu Gefährdungssituationen kommt.

Aber bitte wie schon in zitierten Urteilen geschrieben: fehlende Wiederholungszeichen führen nicht zu einer Aufhebung einer Begrenzung.

 

"Der Staat" macht das nicht, weil er so nett ist, sondern weil er ansonsten nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Bestrafung hätte.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

 

Aber bitte wie schon in zitierten Urteilen geschrieben: fehlende Wiederholungszeichen führen nicht zu einer Aufhebung einer Begrenzung.

Es geht aber in dem Beispiel nicht um ein fehlendes Wiederholungszeichen sondern vielmehr um überhaupt ein Zeichen ( 274 ) für den Autobahnauffahrer. Also erst mal die gestellte Konstellation lesen, verstehen und dann daraufhin Antworten und nicht anderen Usern zu Müllschreibenden Mitmenschen beschreiben.

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen.

 

§ 11OWiG

Irrtum

 

(1) Wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Möglichkeit der Ahndung wegen fahrlässigen Handelns bleibt unberührt.

(2) Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Es geht aber in dem Beispiel nicht um ein fehlendes Wiederholungszeichen sondern vielmehr um überhaupt ein Zeichen ( 274 ) für den Autobahnauffahrer.

Egal

 

Zitat:

Also erst mal die gestellte Konstellation lesen, verstehen und dann daraufhin Antworten

Dann mache es doch einfach:

Es existiert ein Streckenverbot, die Strecke selbst ist limitiert und jeder Fahrer auf dieser Strecke hat sich an diese Limitierung zu halten.

Ob der Fahrer an einem Schild vorbeigekommen ist oder nicht, ist für die Gültigkeit der Streckenlimitierung völlig unerheblich.

Wo es dann doch erheblich wird, ist bei der Bestrafung.

Der hinter einem Schild einfahrende Fahrer kennt diese real existierende Limitierung nicht und begeht in Unkenntnis eines real existierenden Verbotes eine Missetat und das macht eine Bestrafung unmöglich - der "strafbefreiende Verbotsirrtum".

Nimmt man diesen eher ungewöhnlichen Begriff wortgenau auseinander, dann findet man genau das, um was es sich handelt: Ein Irrtum darüber, dass ein Verbot existiert und somit wird er von einer an sich berechtigten Strafe befreit.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Es geht aber in dem Beispiel nicht um ein fehlendes Wiederholungszeichen sondern vielmehr um überhaupt ein Zeichen ( 274 ) für den Autobahnauffahrer.

Egal

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Also erst mal die gestellte Konstellation lesen, verstehen und dann daraufhin Antworten

Dann mache es doch einfach:

 

Es existiert ein Streckenverbot, die Strecke selbst ist limitiert und jeder Fahrer auf dieser Strecke hat sich an diese Limitierung zu halten.

 

Ob der Fahrer an einem Schild vorbeigekommen ist oder nicht, ist für die Gültigkeit der Streckenlimitierung völlig unerheblich.

 

Wo es dann doch erheblich wird, ist bei der Bestrafung.

Der hinter einem Schild einfahrende Fahrer kennt diese real existierende Limitierung nicht und begeht in Unkenntnis eines real existierenden Verbotes eine Missetat und das macht eine Bestrafung unmöglich - der "strafbefreiende Verbotsirrtum".

 

Nimmt man diesen eher ungewöhnlichen Begriff wortgenau auseinander, dann findet man genau das, um was es sich handelt: Ein Irrtum darüber, dass ein Verbot existiert und somit wird er von einer an sich berechtigten Strafe befreit.

Nachtrag

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen.

 

§ 11OWiG

Irrtum

 

(1) Wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Möglichkeit der Ahndung wegen fahrlässigen Handelns bleibt unberührt.

(2) Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.

an solch AB-Abschnitten, sehe ich mich als auffahrender, wenn an der Auffahrt oder paar Meter danach kein Schild mit einer Begrenzung kommt, dann drück ich auf die Tube. Egal ob Ortskundig oder nicht.

 

Wenn geblitzt werden sollte, dann widerspruch einlegen und fertig... war bis jetzt 2 mal der Fall das ich statt mit 100 einmal mit 130 und ein weiteres mal mit 150 geblitzt wurde.. Beide male hat es mich nichts gekostet

So einen schönen Abschnitt kenne ich auch. Man brettert von der Auffahrt auf die Bahn und sieht nur noch am Endschild das eigentlich noch 130 gegolten hat :mad:

am 6. September 2010 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Nicht ganz, beide dürfen nur 100 fahren, aber einer davon bleibt straffrei, wenn er dies nicht macht.

...

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Wie ist das denn eigentlich, wenn ich nach besagter Auffahrt geblitzt werde und einfach behaupte, ich wäre auf dieser Auffahrt auf die AB gefahren?:D

Du solltest es auch beweisen können,

zB. dass Du ohne Ortskenntnis bist, weil weder Wohnung noch Arbeitsstätte noch die üblicherweise regelmäßig besuchten ...

So ein Quatsch! Das wäre eine glatte Umkehr der Unschuldsvermutung und selbst wenn es so wäre würde man nach der Auffahrt ganz schnell ein Schild hinstellen um beim abkassieren nicht die Auffahrer aussortiieren zu müssen ;)

am 6. September 2010 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

So einen schönen Abschnitt kenne ich auch. Man brettert von der Auffahrt auf die Bahn und sieht nur noch am Endschild das eigentlich noch 130 gegolten hat :mad:

Ich kenne diese Konstellation eigentlich nur so, dass gerade wegen der Auffahrt die Geschwindigkeit auf beschränkt ist und deshalb dann auch hinterher dirket aufgehoben werden kann. Man ist es als Autofahrer in D halt nur nicht gewohnt, dass manchmal auch eine nachvollziehbare Logik dahinter steckt ;)

Zitat:

Original geschrieben von Bad Robot

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Nicht ganz, beide dürfen nur 100 fahren, aber einer davon bleibt straffrei, wenn er dies nicht macht.

...

 

Du solltest es auch beweisen können,

zB. dass Du ohne Ortskenntnis bist, weil weder Wohnung noch Arbeitsstätte noch die üblicherweise regelmäßig besuchten ...

So ein Quatsch! Das wäre eine glatte Umkehr der Unschuldsvermutung und selbst wenn es so wäre würde man nach der Auffahrt ganz schnell ein Schild hinstellen um beim abkassieren nicht die Auffahrer aussortiieren zu müssen ;)

Thread gelesen? Nein? Merkt man... Denn deine Auslassungen durch "..." verfälschen das komplette Zitat. Zum Thema Unschuldsvermutung -> er ist nicht unschuldig, Beweis durch Messung und Foto erbracht...

Wie sieht das eigentlich auf der Einfädelseite aus?

Beispiel: A352 aus H kommend, Einmündung auf die A7 Richtung HH. Die Geschwindigkeit auf TL80, Überholverbot, Einmündung auf einen zweispurigen Parallelstreifen neben der BAB7. Rechte Spur ist Abfahrt nach Fuhrberg/Mellendorf, links geht es weiter gradeaus auf die A7. Wiederholung des TL80 nach Einfädelung der A352.

Wann ist dieses TL aufgehoben? Ich fahre weiter, von rechts kommt der Zubringer der Abfahrt Fuhrberg/Mellendorf, KEINE TL-Aufhebung, keine Wiederholung; dann ein linksschwenk und der Beschleunigungsstreifen folgt. Danach bin ich auf der BAB7, die nicht limitiert ist. Oder doch? Für die Auffahrer??? Der Rest ist dann im "Straffreiem Raum"??

am 6. September 2010 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Hallo,

kurze Frage:

AB Tempo 100....ca. 500m weiter kommt eine Auffahrt, danach kein weiteres Temposchild mehr.

Welche Geschwindigkeit gilt somit ab Höhe der Auffahrt?

Auch vor und in der Auffahrt stehen keinerlei Tempohinweise, bin beide Strecken abgefahren.

Danke und Gruß Martin

... wahrscheinlich ist falsch beschildert worden. Wenn in der Auffahrt kein Hinweisschild steht, dürfen die dort Auffahrenden nicht für eine Geschwindigkeit >100 kmh belangt werden. Das ist aber kein Freibrief für die Autofahrer, die schon auf der Autobahn sind. Die kennen die Geschwindigkeitsbeschränkung und müssen sich daran halten.

Punkt 5:

Streckenverbote enden nur unter vier Bedingungen:

- wo sie ausdrücklich (durch Verkehrszeichen) aufgehoben werden,

- wenn die Länge des Verbotes auf einem Zusatzzeichen angegeben war,

- wenn das Streckenverbot zusammen (gleicher Anbringungsort) mit einem Gefahrzeichen angebracht ist, dort wo diese Gefahr zweifelsfrei nicht mehr besteht,

- an Ortstafeln

mfG

zero

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost

Gebots- und Verbotsschilder gelten grundsätzlich nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.

So ist das in D.

Ich weis zwar nicht wofür das D. in diesem Zusammenhang steht, aber für Deutschland kann es nicht stehen, da diese Aussage dann falsch wäre.

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost

So habe ich es auch vor zig Jahren in der Fahrschule gelernt.

Tja. Die Zeiten ändern sich. Vielleicht sollte man sich ab und zu mit den aktuellen Verkehrsregeln auseinandersetzen. Dann wird man feststellen, dass sich in den letzten zig Jahren zig Sachen geändert haben.

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost

Und ich habe jetzt extra einen befreundeten Polizisten angerufen. Der hat das generell bestätigt.

Das beweist nur, dass es durchaus Sinn macht, die Schuldfrage von Richtern und nicht von Polizisten klären zu lassen.

Eine kurze Zusammenfassung, was zur Zeit Stand der Dinge ist findet man hier. Da ist das alles sehr schön erklärt. Auch mit bunten Bildchen und einigen Urteilen.

MfG Zille

am 6. September 2010 um 14:34

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Bad Robot

 

So ein Quatsch! Das wäre eine glatte Umkehr der Unschuldsvermutung und selbst wenn es so wäre würde man nach der Auffahrt ganz schnell ein Schild hinstellen um beim abkassieren nicht die Auffahrer aussortiieren zu müssen ;)

Thread gelesen? Nein? Merkt man... Denn deine Auslassungen durch "..." verfälschen das komplette Zitat. Zum Thema Unschuldsvermutung -> er ist nicht unschuldig, Beweis durch Messung und Foto erbracht...

Ich habe das mehr auf die Unterstellung bezogen, dass man als vermeintlich ortskundiger die Begrenzung kennen müßte. Mit dem Blitzerfoto ist ja nur meine Geschwindigkeit und nicht mein Kenntnisstand bewiesen ;)

Ich verstehe es immer noch nicht. Wie kann denn ein Schild für beide gelten, wenn der eine davon gar kein Schild gesehen hat? Das ist mir zu hoch.

 

@ MartinSHL

Vieleicht solltest Du noch ein kleines Weilchen warten. Vielleicht werden die fehlenden Verkehrsschilder noch aufgestellt und die kommen mit der Anfertigung nur nicht schnell genug hinterher.

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