Unauffälligstes Auto gegen Polizeikontrollen?

Hallo,

was denkt ihr, mit welchem Auto, welcher Marke oder welchem Fahrzeugtyp ist die Chance kontrolliert zu werden am geringsten? Natürlich wird nur die Frequenz der Kontrollen vermindert, eine Kontrolle auszuschließen ist ja zum Glück unmöglich...

Mit welcher Art von Autos man am häufigsten aufgehalten wird, liegt ja auf der Hand:

Getunte Kiste mit polnischem Kennzeichen 😉

Was denkt ihr, welcher Typ von Fahrzeug am wenigsten Aufmerksamkeit auf sich zieht? Vielleicht ein Traktor oder ein Wohnmobil..

Wie wäre ein Krankenwagen oder ein Post Auto?

VW Passat?

Bitte keine Moralvorträge, werde nicht von der Polizei gesucht und habe auch sonst nichts zu verbergen.

Finde es einfach interessant womit man ins Kotrollraster fällt und womit nicht.

mfg Tom

Beste Antwort im Thema

Klick

🙂

504 weitere Antworten
504 Antworten

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 11. Dezember 2014 um 10:33:24 Uhr:


Ausserdem (wenn ich mich nicht irre) stellen diese Dinge (also die mit Aufdruck) Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes dar. Sind diese abgelaufen dürfen sie nicht mehr benutzt werden.

Dieses Gesetz gilt NICHT für Privatpersonen.

Zitat:

und schliesse die Frage an, ob sie im Ernstfall mit unter Umständen jahrelang abgelaufenem Verbandsmaterial behandelt werden möchten. Oder selber Handschuhe anziehen wollen, die durch das Alter schon porös sind, sodass sie keine Körperflüssigkeiten mehr abhalten (Stichwort Selbstschutz). Dagegen hat noch nie jemand argumentiert.

Dann fange ich mal an: Mir wäre es vollkommen Latte, womit mich ein Helfer verbindet, wenn ich auf der Strasse auslaufe. Mache ich übrigens nicht anders. Ich hab mal einen jungen Burschen aus einem Kadett geholt, welcher auf dem Dach lag. Das vorhandene Verbandmaterial reichte nicht, also hab ich mein T-Shirt zerschnitten und damit weitergemacht. Der später eintreffende Notarzt war sehr zufrieden.

Im Übrigen: "Steril" im Zusammenhang mit einem Verbandkasten ist völliger Mumpitz, auf der Strasse ist es nämlich dreckig.

So long

Ghost

ps: Deine Mängelkarten kannst du stecken lassen, kein Mensch muss die 5€ zahlen.

😉

Jetzt habt ihr mich mit dem Verbandkastenzeug ganz wuschig gemacht 😁. Ich hab mal versucht, etwas über das www herauszufinden. Also: laut § 35 STVZO gilt

Zitat:

....ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht,,,,

So weit, so gut. Das heißt also, dass man die DIN einsehen müsste was aber ohne dafür zu bezahlen nicht so ohne weiteres möglich ist. Also habe ich folgendes auf der Seite des

*BVMED*

gefunden:

Zitat:

zahlreiche Inhaltsteile sind zudem mit einem Verfalldatum gekennzeichnet: Ist es überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände

Wenn die DIN also aussagen

sollte

, dass ausschließlich Produkte mit

nicht

abgelaufener Herstellergarantie Bestandteil des Verbandkastens sein

müssen

, dann

könnte

die Tatbestandsnummer 331112 in Kraft treten:

Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs unter Verstoß gegen die Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material an, bzw. ließen sie zu.

Nun ist es so, dass wenn sich die Vorschrift auf die DIN stützt und diese sich wiederum auf das Verfallsdatum, dann könnte doch theoretisch ein Verwarngeld verhängt werden?

Nur meine Theorie die ich mir gerade eben mühsam ergooglet habe 😰. Die Quellen sind imho seriös und ein grundsätzliches Rechtsverständnis ist auch vorhanden. Bin mal gespannt was ihr dazu sagt

Man kann sich die ganze Theorie und die Praxis sparen, wenn man alle Jubeljahre mal 5€ in ein Nachfüllkit investiert. Ist ne Schachtel kippen, ein Döner mit Pommes oder 3l Sprit, also NIX im Vergleich zu dem Autokosten.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 11. Dezember 2014 um 21:43:31 Uhr:


Man kann sich die ganze Theorie und die Praxis sparen

Natürlich kann man das. Wir versuchen nur gerade herauszufinden, auf welcher Rechtsgrundlage ein Verwarngeld verhängt werden könnte. Reine Neugier. Zumindest von meiner Seite aus. Ich hatte die Ehre mich eine Zeitlang mit dem Wirtschaftsprivatrecht auseinander zu setzen. Ist ne interessante Kiste und es kann nicht schaden, sich damit zu befassen auch wenn es nur der Tatsache dient, die individuelle Neugier zu befriedigen. 😉 Wenn der Forenkollege wirklich ein Cop ist, wovon wir einfach mal ausgehen,

sollte

😁😉 er es ja wissen. Natürlich ist das kein Grund nicht zu hinterfragen, aber dafür ist das Forum ja da. Ich glaube kaum, dass man das vor Ort bei der Kontrolle diskutiert bzw. diskutieren möchte. Im Kern kenne ich meine Rechte und ich war nur selten in Kontrollen geraten, wo diese von einem Beamten missachtet wurden. Aber selbst als es aus meiner Sicht so war, hab ich kein Fass aufgemacht. Fragen hätte ich eigentlich sollen, ja. Aber man will ja weiter und die Beamten haben auch nicht ewig Zeit 😉

Ähnliche Themen

Wie war das Thema des Threads gleich nochmal? 😁

Zitat:

@kerberos schrieb am 11. Dezember 2014 um 22:00:59 Uhr:


Wie war das Thema des Threads gleich nochmal? 😁

😰 ..stimmt..., vielleicht kann ja ein Forenpate den Titel auf "Unauffälligster Verbandkasten bei Verkehrskontrollen" ändern 😁😁

Anscheind weiß der Kollege das nicht, sonst würde er nicht Mängelkarten ausstellen. Selbst einfachstenDinge Wissen einige nicht. Vor einigen Jahren wurde mir bei einer Kontrolle (Fußgänger) gesagt, man müsse immer einen Ausweis mitführen.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 11. Dezember 2014 um 22:16:59 Uhr:


Anscheind weiß der Kollege das nicht, sonst würde er nicht Mängelkarten ausstellen. Selbst einfachstenDinge Wissen einige nicht. Vor einigen Jahren wurde mir bei einer Kontrolle (Fußgänger) gesagt, man müsse immer einen Ausweis mitführen.

Das habe ich auch schon gehört. Eigentlich muss man sich jederzeit ausweisen können. Das muss nicht zwangsläufig mit einem ständig mitgeführten Ausweis geschehen. Ginge ein bisschen verfrüht Richtung Polizeistaat.

Das ist Unsinn, als Fußgänger muss man nicht jederzeit einen Ausweis dabeihaben. Es besteht lediglich die Pflicht, einen gültigen Ausweis zu besitzen, und es kann sogar Geldstrafen geben, wenn man zu lange keinen gültigen Ausweis besitzt. Mitführen muss man den gültigen Ausweis aber nicht.

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 11. Dezember 2014 um 22:22:05 Uhr:


Das habe ich auch schon gehört. Eigentlich muss man sich jederzeit ausweisen können.

Auch das

stimmt so nicht

:

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

"Sich jederzeit ausweisen können" ist was anderes als "auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen".

Und:

In Deutschland gibt es zwar eine Ausweispflicht[1], aber keine allgemeine Mitführpflicht für Identitätsnachweise.

Damit sollte das geklärt sein 😉

Genau das hatte ich geschrieben. Du hast nur die eigentliche Aussage beim Zitieren weggelassen 🙄

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 11. Dezember 2014 um 21:03:12 Uhr:


Das vorhandene Verbandmaterial reichte nicht, also hab ich mein T-Shirt zerschnitten und damit weitergemacht. Der später eintreffende Notarzt war sehr zufrieden.

Dein T-Shirt war hoffentlich steril und nicht abgelaufen.😁

Ich weiß, daß das einigen zuviel ist, aber auch ich finde Diskussionen um juristische Details recht spannend. Also bitte dranbleiben: Verstößt ein „abgelaufener“ Verbandkasten gegen die DIN oder nicht?

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 12. Dezember 2014 um 10:37:10 Uhr:


Ich weiß, daß das einigen zuviel ist, aber auch ich finde Diskussionen um juristische Details recht spannend. Also bitte dranbleiben: Verstößt ein „abgelaufener“ Verbandkasten gegen die DIN oder nicht?

Die aber in diesem Thread eigentlich nichts verloren hat. Warum machst Du nicht einen neuen Thread dafür auf?

Dann wirds auch "einigen nicht zuviel".

Wir haben doch schon gelernt, dass das verfällt und nicht abläuft. Ich verfalle auch langsam!!😉😁😁😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen