Umweltprämie Hybrid Ausgleich bei Lieferung 2023

VW

Bei einigen werden ja die Hybrid-Fahrzeuge erst in 2023 geliefert, dann kann man ja keine Umweltprämie vom Staat mehr beantragen.
Im Forum haben schon welche geschrieben, dass VW ersatzweise den Anteil übernimmt.
Mein Händler hat nur telefonisch etwas angedeutet, dass die einen Teil übernehmen und den Rest VW.

Wie sind eure Erfahrungen?
Hat jemand von euch etwas schriftliches erhalten und könnte das hier ggf. einstellen?

31 Antworten

Mal ehrlich@Thomi26 hättest du das Auto nicht bestellt wenn du gewusst hättest das du die BAFA nicht bekommen würdest?

@Thomi26 Hier geht es um den Hersteller „Volkswagen Nutzfahrzeuge“ der andere Regelungen hat als Volkswagen (PKW), vielleicht findest im Tiguan Forum die passenden Hilfen. Die relativ kurze Lieferzusage von deinem Verkäufer finde ich übrigens mutig…

Bei unserem T7 hieß es auch: nur bei verbindlichen Lieferterminen 2022 wird ausgeglichen.

Was soll denn hier "Lüge und Willkür" sein?
Du hast kein verbindliches Lieferdatum gehabt, so wie viele andere auch, deren Fahrzeug noch nicht zur Produktion eingeplant werden konnte.
Und ohne dieses zahlt VW nunmal nicht. Es ist also keine Willkür, sondern eine klare Abgrenzung der Leistung - und du stehst auf der "falschen" Seite.

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Wer oder wann bekommt man ein verbindliches Lieferdatum? Bei meinem Händler wird das Lieferdatum bei Bestell-Fahrzeugen immer als unverbindlich angegeben.

Zitat:

@DiMa31 schrieb am 6. Januar 2023 um 00:26:17 Uhr:


Mal ehrlich@Thomi26 hättest du das Auto nicht bestellt wenn du gewusst hättest das du die BAFA nicht bekommen würdest?

Ich weiß nicht, ob dir die Höhe dieser Prämie bewusst ist...denn,
Ja, diese war im Hinblick auf die Berechnung ziemlich ausschlaggebend.
Daher hätte ich mir ohne diese Prämie tatsächlich was anderes und auch woanders bestellt.

Zitat:

@Capoduro schrieb am 6. Januar 2023 um 00:48:43 Uhr:


@Thomi26 Hier geht es um den Hersteller „Volkswagen Nutzfahrzeuge“ der andere Regelungen hat als Volkswagen (PKW), vielleicht findest im Tiguan Forum die passenden Hilfen. Die relativ kurze Lieferzusage von deinem Verkäufer finde ich übrigens mutig…

Danke für deinen Hinweis, aber dort finde ich eben gerade keine passenden Hilfen.

Zudem finde ich es auch befremdlich, dass VW innerhalb seiner "Töchter" (VWN, Skoda, Seat usw.) eben Unterschiede macht bzw. diese unterschiedlich formuliert und kommuniziert.

Zitat:

@Tabaluga27 schrieb am 6. Januar 2023 um 08:09:59 Uhr:


Was soll denn hier "Lüge und Willkür" sein?
Du hast kein verbindliches Lieferdatum gehabt, so wie viele andere auch, deren Fahrzeug noch nicht zur Produktion eingeplant werden konnte.
Und ohne dieses zahlt VW nunmal nicht. Es ist also keine Willkür, sondern eine klare Abgrenzung der Leistung - und du stehst auf der "falschen" Seite.

Ich sehe es als eine Lüge an, das VW 8 Monate nach der Bestellung behauptet, es wäre nie die Rede von einer Lieferung in 2022 gewesen, sondern immer von 2023. Wenn in meinem Vertrag steht ULT Q 03/2022, dann steht das erstmal dort und diese Aussage ist gelogen.

Und was die Willkür betrifft, dann schließe ich mich mal der Frage von

@Mitren

an: Wer oder wann bekommt man ein verbindliches Lieferdatum? Und wieviel kann der Vertragspartner aus einem ULT machen?

Wenn ich bei Bestellung des Fz. einen Zettel unterschrieben hätte, dass die Lieferung nicht in 22 garantiert werden kann und ich das Risiko des Ausfall der BAFA-Prämie trage bzw. ich dies hätte bestätigen müssen, wäre die Angelegenheit von vornherein klar gewesen - dann hätte ich auch kein Problem damit.
Sowas gab es ja, aber ich hab so etwas nicht unterschrieben noch wurde mir das vorgelegt. Dann wäre es für mich eine klare Abgrenzung der Leistung.

Zitat:

@thomi26 schrieb am 6. Januar 2023 um 09:39:53 Uhr:



Zitat:

@DiMa31 schrieb am 6. Januar 2023 um 00:26:17 Uhr:


Mal ehrlich@Thomi26 hättest du das Auto nicht bestellt wenn du gewusst hättest das du die BAFA nicht bekommen würdest?

Ich weiß nicht, ob dir die Höhe dieser Prämie bewusst ist...denn,
Ja, diese war im Hinblick auf die Berechnung ziemlich ausschlaggebend.
Daher hätte ich mir ohne diese Prämie tatsächlich was anderes und auch woanders bestellt.

Die höhe war ziemlich exakt 5%…

Zitat:

@thomi26 schrieb am 6. Januar 2023 um 09:39:53 Uhr:


... Wenn in meinem Vertrag steht ULT Q 03/2022, ...

Hast du den Hersteller den 6 Wochen nach Ablauf des ULT in Verzug gesetzt? Wenn ich das richtig weiß, wäre das ab Mitte Q4 möglich gewesen.

Zitat:

@Benjamin_Selig schrieb am 16. Dezember 2022 um 13:11:24 Uhr:


Die E-Mail kam heute von meinem Händler:

„Sehr geehrter Geschäftspartner,

vielen Dank für Ihre Geduld und das „warten“ auf Ihren neuen T7 Hybrid.

Gerade bei Ihnen „eilt“ es in Bezug auf die Auslieferung und damit verbundene Bafa Prämie extrem und ich kann Ihnen
versichern – VWN arbeitet mit Hochdruck an genau diesen/ Ihrem Fahrzeug!

Leider gibt es in der aktuellen Situation keinen Garant für eine Lieferung/ Auslieferungstag/ Zulassung / ....
Viele Hybrid sind jetzt endlich fertig, haben eine Fahrgestellnummer, gehen jetzt in den Versand, aber es ist nicht eindeutig klar
Wann genau diese kommen....

Wir haben uns als Stichtag den 16.12. gesetzt und gerne informiere ich Sie nun über das weitere Vorgehen und die für Sie
Wichtige und tolle Nachricht:

Alle Hybrid die noch angeliefert werden und für die wir einen Zulassungstermin bekommen – wickeln wir ab J und sind für Sie da!

Alle die nicht mehr rechtzeitig kommen/ zu gelassen werden können – haben Wir für Sie beschlossen :
Wir Übernehmen aus Kulanz für Sie die Prämienhöhe!!

Wenn Das nicht DIE Mega-Nachricht zum Jahresende ist! J
Es freut mich riesig, Ihnen Heute diese tolle Nachricht übersenden zu dürfen !!“

Ich kann nur noch mal an meine E-Mail von VWN erinnern.
Ein unverbindlicher Termin seitens der Hersteller ist gerichtlich gesehen ähnlich wie ein verbindlicher Termin anzusehen. Die pauschale Aussage Du hattest keinen Verbindlichen Termin ist vor Gericht nicht generell haltbar.
Für die In Verzug Setzung erfordert es meines Wissens auch keine Textvorgabe. Es reicht schon der nachgewiesene E-Mail Verkehr der einen Richter klar erkennen lässt das die Kommunikation zwischen Händler und Käufer genau um den Inhalt „Lieferung“ und „Überfällig“ geht. Daran kann der Richter festlegen ob dem Kunden gegenüber der Anschein gegeben wurde wann das Fahrzeug kommt oder kommen sollte.

Ich bin in dem Thema leider nicht mehr ganz fit, da es schon wieder ein paar Monate her ist, hatte mich aber juristisch aufklären lassen was wäre wenn der T7 nicht vor Jahreswechsel kommt und die BaFa somit wegfällt. Da der ein Leasing Fahrzeug ist kann ich nicht so einfach den Vertrag kündigen.

Aber in meiner Erinnerung ging es ja darum das ich eine E-Mail von meinem Händler bekommen hatte. Darin steht nichts von unverbindlich/verbindlich.
Da steht das wenn mein Fahrzeug nicht vor dem Jahreswechsel zugelassen werden kann, VWN die Kosten der BaFa übernimmt. Da er bis heute noch nicht da ist bin ich mal gespannt wie das abläuft und kann aber Gegebenfalls hier berichten. Ich denke ich werde mein Auto noch im Januar bekommen.

Ich hatte „unverbindlichen“ Liefertermin September.

@thomi26
Ich glaube also eher das die Rechtslage so ist das nicht VWN den Samariter spielt und jedem Geld in Form der BaFa schenkt, sondern vermutlich haben die kein Interesse an den hunderten von Klagen der Käufer die Geld durch die verspätete Lieferung verlieren.
Und auch ein Händler/VW muss vor Gericht ganz genau belegen können wie der Kunde aufgeklärt wurde, oder eben auch nicht. Eine einfache Aussage der Termin war unverbindlich ist gerichtlich nicht haltbar, da immerhin ein Termin genannt wurde mit dem der Kunde rechnete und entsprechend den Vertrag unterschrieben hat.

Ich würde daher mal mit einem Anwalt reden wenn Dein Händler sich da quer stellt.

Abgesehen davon, dass ein Tiguan Thema hier nicht hingehört wäre folgendes der richtige Weg gewesen:

Unverbindlicher Liefertermin
Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern: Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. ….

Bei VWN haben Verkäufer andere Lieferterminübersichten als die von PKW, daher wird das bei den Marken auch unterschiedlich gehandhabt.

Ja, ich weiß, dass der Tiguan nicht hierher gehört. Aber hier habe ich bisher mehr erfahren können, als in den anderen Foren...und die Handlungsweisen werden wohl zumindest ähnlich sein.

Das mit dem "in Verzug setzen" ist bei mir so eine Sache:
Zunächst wurde ich ja bis Ende 2022 hingehalten, so dass ja immer noch Hoffnung bestand, dass die Lieferung noch erfolgt.
Nun, als absehbar war, dass es erst in 23 wir und ich keine BAFA und keinen Ausgleich bekomme meinte der Händler zu mir: Ich kann die gern in Verzug setzen. Da sie dem aber innerhalb von 6 Wochen nicht nachkommen können, würden sie dann den Leasing-Vertrag auflösen.
Lt. meines Anwalts wäre das aber einseitig nicht möglich. Zudem soll ich erst mal abwarten, ich bestünde zunächst kein Handlungsbedarf. Kann alles geklärt werden, wenn fest steht, dass ich keinen Ausgleich bekomme.

Mein T7 ist seit letztem Mittwoch nach über einem Jahr beim Händler eingetroffen. Er wurde auch gleich für die Auslieferung fertig gemacht.
Laut Verkäufer übernimmt VWN die Prämie. Soweit so gut.
Nun schaffen sie es nicht eine Rechnung zu stellen und das Fahrzeug zu übergeben, da eine "PR-Nummer" auf der Rechnung stehen muss und die muss irgendwie beschafft werden... Wie lange das noch dauert steht in den Sternen.
Da wartet man so lange, dann steht das Fahrzeug fertig da und man bekommt es doch nicht.

Hat jemand schon sowas erlebt, bzw. kann das normal sein?

Bei uns hat es ca. 2 Wochen gedauert bis die Papiere beim Händler da waren, dann noch mal ein paar Tage bis diese zu uns kamen und die Rechnung erstellt wurde.

Also ja, kann dauern.
Bei uns musste der Käufer auch der Fahrzeughalter werden, damit es die Prämie gibt.

Zitat:

@der_chirurg schrieb am 17. Januar 2023 um 20:30:02 Uhr:


Bei uns hat es ca. 2 Wochen gedauert bis die Papiere beim Händler da waren, dann noch mal ein paar Tage bis diese zu uns kamen und die Rechnung erstellt wurde.

Also ja, kann dauern.
Bei uns musste der Käufer auch der Fahrzeughalter werden, damit es die Prämie gibt.

War denn die Sache mit der Prämie für den Händler ein Problem? Bei uns ist so gar kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Der Händler hat uns nun ein Leihfahrzeug gegeben, da es sich wohl länger hinzieht. Der Prozess bzgl. der Prämie scheint völlig unklar zu sein.
Bin fassungslos...

Bei uns ganz Problemlos mit der Prämie. Händler hat uns mitgeteilt, dass es übernommen wird, wir ungläubig nachgefragt ob wir das richtig verstanden haben, dass wir nichts tun müssen => ja, Sie müssen nichts weiter tun.
Dann Rechnung bekommen, die Höhe der Prämie war abgezogen => alles tutti

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