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Umweltplakette - Warum auf die Frontscheibe und nicht aufs Kennzeichen?

Themenstarteram 3. Juli 2022 um 14:41

Liebe Freunde des Fahrens,

warum müssen wir immer noch diesen hässlichen Aufkleber an der Frontscheibe unserer Autos ertragen? Wenn man schon auf diesen Murks setzt, hätte man schon längst eine Plakette für das vordere Kennzeichen einführen können. Da fällt es ästhetisch nicht so sehr ins Gewicht.

Vielleicht könnte jemand mal eine Petition starten, die vom Verkehrsministerium beachtet wird. Da sitzt ja jetzt ein Minister, der die Autofahrer zumindest nicht total hasst. Vielleicht geht da was.

Es sollte einfach gelten, dass man die Umweltplakette entweder als Maxi-Ausführung an der Frontscheibe oder als "Normalmaß" auf dem vorderen Kennzeichen haben muss, man es sich quasi aussuchen kann.

Kann doch echt nicht so schwer sein...

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113 Antworten

Dann wären sie noch teurer und wieder würden welche meckern.

Zitat:

@jockelSZJ schrieb am 5. Juli 2022 um 13:46:46 Uhr:

Mahlzeit!

...

Kann man den Sch... nicht so machen daß er hält und noch nach ein paar Jahren lesbar ist?

...

Oder kann man erlauben, dass man die Plakette nicht permanent anbringen muss?

Das wäre hilfreich. In die Windschutzscheibe stellen bei Einfahrt in die Zone, sonst ins Handschuhfach und die Schrift hält länger. Und man hat mehr "Durchblick" bei allen anderen Fahrten.

Die Umweltplakette ist langsam doch obsolet. Wenn man hier wirklich eine Lenkungsfunktion wollte (und den Bedarf scheint es zu geben, da ja manche Städte wie Stuttgart ältere Diesel trotz grüner Plakette nicht einfahren lassen), hätte man weitere Plaketten einführen müssen. Absurderweise braucht selbst ein Elektroauto mit E-Kennzeichen die Umweltplakette.

Ich finde die Idee, die Umweltplakette in klein vorne auf das Kennzeichen zu kleben, auch gut. Wenn man aber schon reformiert, dann bitte auch eine EU-weite Regelung. Man könnte doch einfach die Euro klasse plus Kraftstofftyp als Klassen nehmen - D6, B5, E, H, ...

@Windelexpress hat ja oben die richtige Norm zitiert. Dort ist auch zu lesen, wie die Plakette beschriftet sein muss: "mit lichtechtem Stift".

Daher sind bedruckte Plaketten streng genommen nicht regelkonform. Verwendet die Behörde keinen lichtechten Stift, würde ich an Amtshaftungsansprüche denken. (... und dann einfach noch eins von diesen leckeren Hopfengetränken eingießen :D)

Schade, dass E-Kennzeichen die Plakette nicht ersetzt. Für manche wäre es ja ein echter Anreiz, auf solche Kennzeichen umzusteigen.

Ihr glaubt doch nicht im Ernst daß sich die Herren oder Damen vom Ordnungsamt zwischen parkende Fahrzeuge stellen, sich bücken um zu lesen was auf dem Nummernschild für ein Bäbber drauf ist.

In welcher Welt lebt Ihr denn ?

am 5. Juli 2022 um 16:43

Das mit dem Stift halte ich für Unsinn, auch wenn es wörtlich so irgendwo steht. Als ich kurz nach der Einführung meine erste Plakette für einen Smart bekam (5,50 EUR inkl. einer Wagenwäsche) wurde sie mit einem speziellen Stift von Hand beschriftet. Ein paar Jahre später bei der HU stand es als geringer Mangel auf dem Prüfbericht, da die Schrift verblasst war. Spätere Plaketten, z.B. auch nach Scheibentausch bei Carglass waren alle bedruckt. Und als ich zuletzt den Insignia angemeldet habe, wurde die Plakette ebenfalls, sogar direkt beim StVA bedruckt.

Edit: Mitarbeit von Ordnungsbehörden zu dissen, finde ich nicht ok. Die machen ihren Job, in den meisten Fällen (im abstrakten Gesamtergebnis gesehen) zu unserem Nutzen (also im Gegensatz zur Anarchie, die herrschen würde, wenn jeder machen könnte, was er wollte und das Gesetz des Stärkeren die Oberhand hätte).

AU-Plaketten wurden früher auch kontrolliert. Das hat niemand aus orthopädischen Gründen abgeschafft. Als wenn eine grüne Plakette nicht erkennbar wäre. Diese Form des „Politessen-Bashing“ ist mir etwas zu billig.

Das mit der verloren gegangenen Lenkungswirkung und dem Anpassen der Norm, wenn man sie denn noch ernsthaft verfolgen möchte, hatte ich ja auch schon geschrieben („maßvolles Nachschärfen“) - daher meine Zustimmung für den Beitrag von @RoundAndRound .

Zitat:

@jockelSZJ schrieb am 5. Juli 2022 um 13:46:46 Uhr:

Mahlzeit!

Was mich nervt ist die "Qualität" der Plaketten oder der Beschriftung.

Bei einem Auto, zugelassen in Mü kann man die Beschriftung fast nicht mehr lesen weil ausgeblichen (Edding o.ä.), Plakette ist 3 Jahre alt.

Beim zweiten Auto ist die Plakette schon ziemlich verknittert und löst sich von der Scheibe, Plakette ist seit Mai / 2021 drauf.

Kann man den Sch... nicht so machen daß er hält und noch nach ein paar Jahren lesbar ist?

ciao, Jockel

Die handgeschriebene Plakette auf meinem Zafira klebt seit dem 19.07.2002 ganzflächig an seiner WSS und noch so gut lesbar wie am ersten Tag. Demnach scheint die Qualität wohl zu schwanken.

Zitat:

@RoundAndRound schrieb am 5. Juli 2022 um 15:50:57 Uhr:

Die Umweltplakette ist langsam doch obsolet. Wenn man hier wirklich eine Lenkungsfunktion wollte (und den Bedarf scheint es zu geben, da ja manche Städte wie Stuttgart ältere Diesel trotz grüner Plakette nicht einfahren lassen), hätte man weitere Plaketten einführen müssen. Absurderweise braucht selbst ein Elektroauto mit E-Kennzeichen die Umweltplakette.

............................

Lt. Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart muss an Fahrzeugen mit E-Kennzeichen in Stuttgart keine grüne Feinstaubplakette angebracht sein.

Übrigens liegt es nicht an der Stadt Stuttgart, dass Diesel mit Euro4 (Große Umweltzone) und Euro5 (Kleine Umweltzone) oder schlechter nicht nach Stuttgart einfahren dürfen, sondern an gültigen Gesetzen.

Wen es interessiert:

Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart, Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart.

1.1 Rechtsgrundlage:

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hat die Europäische Union mit der Luftqualitätsrichtlinie in der Fassung 2008/50/EG für mehrere Luftschadstoffe Grenz- bzw. Zielwerte festgelegt. In Deutschland ist die Richtlinie im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und insbesondere in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) „Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen“ umgesetzt worden.

Gemäß § 47 BImSchG ist ein Luftreinhalteplan aufzustellen, wenn der Immissionsgrenzwert für einen Schadstoff in der Luft zuzüglich einer dafür geltenden Toleranzmarge überschritten wird. Der Luftreinhalteplan soll durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Luftqualität dauerhaft so verbessert wird, dass die Grenzwerte eingehalten werden können bzw. der Zeitraum der Überschreitung verringert wird.

...........................................

Wer noch mehr Infos braucht: www.stuttgart.de

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 5. Juli 2022 um 21:25:21 Uhr:

 

Die handgeschriebene Plakette auf meinem Zafira klebt seit dem 19.07.2002 ganzflächig an seiner WSS und noch so gut lesbar wie am ersten Tag. Demnach scheint die Qualität wohl zu schwanken.

Sicher?

Die Umweltplakette wurde am 01.03.2007 eingeführt und ist seit dem 01.01.2008 in den deutschen Umweltzonen für alle PKW, LKW und Busse Pflicht. 

Zitat:

Lt. Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart muss an Fahrzeugen mit E-Kennzeichen in Stuttgart keine grüne Feinstaubplaketten angebracht sein.

Bringt eben nichts, weil das in vielen anderen Umweltzonen nicht so gehandhabt wird.

Zitat:

Übrigens liegt es nicht an der Stadt Stuttgart, dass Diesel mit Euro4 (Große Umweltzone) und Euro5 (Kleine Umweltzone) oder schlechter nicht nach Stuttgart einfahren dürfen, sondern an gültigen Gesetzen.

Das mag ja sein, aber da solche Fälle auftreten, wäre es sinnvoll gewesen, eine 5er Plakette einzuführen, welche die entsprechenden Voraussetzungen hat. Dann wären diese Sonderregelungen nicht nötig gewesen, sondern man könnte das Prinzip der Umweltplakette weiter anwenden. Das liegt natürlich nicht in der Hand der Stadt Stuttgart.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Juli 2022 um 21:36:34 Uhr:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 5. Juli 2022 um 21:25:21 Uhr:

 

Die handgeschriebene Plakette auf meinem Zafira klebt seit dem 19.07.2002 ganzflächig an seiner WSS und noch so gut lesbar wie am ersten Tag. Demnach scheint die Qualität wohl zu schwanken.

Sicher?

Die Umweltplakette wurde am 01.03.2007 eingeführt und ist seit dem 01.01.2008 in den deutschen Umweltzonen für alle PKW, LKW und Busse Pflicht.

hmmmm.......:confused: :confused:

Kann auch sein, dass sie seit meinem Gasumbau im Oktober 2005 dran ist :D (das Alter :rolleyes:), ändert aber nichts an der Tatsache und der Qualität :cool:. Ich kann ja in drei Jahren mal nachsehen, ob sie immer noch dran ist, dann stimmt der Zeitraum wieder ;).

Edith:

Ich habe die Rechnung gefunden. Die Plakette wurde am 08.02.2007 im Zuge der HU/AU/GAP angeklebt und mit 1,87€ Netto berechnet.

Zitat:

@RoundAndRound schrieb am 5. Juli 2022 um 21:45:15 Uhr:

Zitat:

Lt. Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart muss an Fahrzeugen mit E-Kennzeichen in Stuttgart keine grüne Feinstaubplaketten angebracht sein.

Bringt eben nichts, weil das in vielen anderen Umweltzonen nicht so gehandhabt wird.

Ich wollte auch nur teilen, wie es in Stuttgart gehandhabt wird. Vielleicht gibt es andere Umweltzonen, welche es ähnlich handhaben. Aber das kann ja jeder für sich selber recherchieren.

Man kann festhalten.

Die Umweltplakette hat weder der Umwelt geholfen (eher im Gegenteil), noch den Anwohnern. *

 

Zumindest jetzt nach > 15 Jahren gehört der Unsinn in Gänze abgeschafft.

 

* Warum hat man nicht einen Teil der Gebühr von 5€, meinetwegen 1€ / Plakette wirklich in Umweltschutz, Luftreinhalteplähnen usw. Investiert?

 

Ein riesen Schuss in den Ofen, und wir mussten das alles mit bezahlen.

Absolute Geldverschwendung.

am 5. Juli 2022 um 23:03

Ganz ehrlich: Wahrscheinlich war der Effekt tatsächlich kaum vorhanden, wo eh kaum noch gelb oder rot auf den Straßen präsent ist.

Aber: bei 5,00 bis 9,00 EUR (wer deutlich mehr zahlt, ist meiner Mrinung nach bis auf wenige Ausnahmesituationen selbst schuld) für die Feinstaubplakette und einer durchschnittlichen Pkw-Haltedauer in Deutschland von ca. 6,5 Jahren dürfte das Argument der Geldverschwendung angesichts des Betrags für den Einzelnen wohl in den beinahe lächerlichen Bereich fallen: Bei 6,50 EUR wäre das 1 EUR/Jahr.

Da hab ich für ganz andere Sachen schon mehr Geld verschwendet, wie für Lebensmittel, die ich zwar gekauft, aber nicht verzehrt habe und dann entsorgen musste. Oder Geld an einem Automaten abheben, der nicht zur Cashgroup oder dem Cashpool angehörte... :)

"Müssen" mussten wir ja nicht und auch nicht "alle". Ist ja keine Zwangsabgabe. Wer keine Umweltzone in der Nähe hat oder auf Risiko geht, der lässt es halt. Die anderen erhalten eine Gegenleistung in Form von offizieller Einfahrerlaubnis und entspannter Fahrt. ;)

Edit: Als wesentlich überflüssiger als die Feinstaubplakette stellte sich rückblickend übrigens die G-Kat-Plakette oder Ozonplakette heraus, die im Rahmen des Ozongesetzes im Juli 1995 eingeführt wurde: Nur einmal wurde nämlich ein Fahrverbot in Hessen wegen Ozonalarm durch Sommersmog verhängt.

Diese Vorläufer-Plakette wurde auch schon an die Scheibe geklebt. Damals haben es die Autofahrenden und ihre Gefährte auch überlebt. Von beiden Gruppen jener Zeit soll es noch Exemplare geben, hab ich gehört! ;)

Mit Geldverschwendung meine ich auch die Ausweisung der Zonen. Schilder etc.

Das müssen eben doch alle bezahlen.

Die Kosten kamen ja auch mehrmals, da Schilder angepasst wurden. Und auch heute müssen ständig neue Schilder aufgestellt werden, weil die beklebt werden :rolleyes:

Zitat:

@NOMON schrieb am 5. Juli 2022 um 16:44:40 Uhr:

@Windelexpress hat ja oben die richtige Norm zitiert. Dort ist auch zu lesen, wie die Plakette beschriftet sein muss: "mit lichtechtem Stift".

Daher sind bedruckte Plaketten streng genommen nicht regelkonform. Verwendet die Behörde keinen lichtechten Stift, würde ich an Amtshaftungsansprüche denken. (... und dann einfach noch eins von diesen leckeren Hopfengetränken eingießen :D)...

Nein, nein, das ist nur mal wieder ein klassisches Beispiel für einen handwerklich schlecht gemachten Gesetztestext. Dort hätte stehen müssen "lichtecht und dauerhaft beschriftet" oder etwas in der Art. Denn wie beschriftet wird, kann völlig egal sein, Hauptsache man kann es dauerhaft lesen.

Leider kein Einzelfall.

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