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Umweltplakette und Tüv

Themenstarteram 12. September 2019 um 21:51

Hallo Leute,

nachdem ich bei meiner Limo einen geringen Mangel durch "falsches Kfz-Kennzeichen auf der Plakette" eingetragen bekommen habe, möchte ich diesen unnötigen Fehler nicht noch einmal begehen. (Zur Info, die Plakette habe ich kleben lassen, weil diese erstens aus der "Heimatstadt" kam und zweitens das originale und erste Kennzeichen des (jetzt) Youngtimers trug.)

Mein Cabriolet hat ebenfalls die grüne Plakette, jedoch überhaupt kein Kennzeichen darauf stehen. Damit kam das Fahrzeug seit Jahren ohne Beanstandung durch den Tüv, ob Dekra, Tüv Süd oder KÜS.

Ich habe sowieso nie verstanden, was die U-Plakette mit dem Kennzeichen zu tun haben soll, wohl eher vielmehr mit dem eigentlichen Fahrzeug, welches die Abgasnorm erfüllt oder eben nicht. In Nicht-Umweltzonen/-städten ist die Plakette ohnehin völlig belanglos.

Sei es darum. Der Tüv sieht als geringen Mangel die schlechte Lesbarkeit oder die falsche Übereinstimmung des Kennzeichens auf der Plakette und dem Fahrzeug vor, jedoch gibt es keine Auskunft darüber wie ein gänzliches Fehlen zu werten sei.

Wie schaut es nun aus, kann ich die vorhandene, jedoch unbeschriftete Plakette an der Windschutzscheibe lassen?

Beste Antwort im Thema

Seit der letzten großen HU-Reform ist die Umweltplakette überhaupt kein Prüfpunkt mehr und deshalb sollte ein fehlendes oder falsch eingetragenes Kennzeichen ebenso wenig ein Mangel sein wie eine falsche Plakettenfarbe.

Die oben verlinkte Seite ist von 2013 und damit in dieser Hinsicht hoffnungslos veraltet.

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Nein, die Plaketten müssen UV-beständig beschriftet sein. Man könnte die Plakette weglassen, wenn man eh in keine Umweltzone fährt oder das Fahrzeug ein H-Kennzeichen hat, was jedoch erst ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren möglich ist. Mit Youngtimer meinst du sicherlich noch die alte Regelung mit 20 Jahren?

Das Gesetz sieht es einfach so vor, dass das Kennzeichen eingetragen sein muss. Warum? Vermutlich aus Gründen der Fälschungssicherheit. (Was natürlich ein (beamten-) Witz ist)

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/

 

Das Kennzeichen muss drauf sein. Sonst hat man Angst, man könnte sonst viele Fahrzeuge mit gebrauchter Windschutz auf grüne Plakette umrüsten.

Man muss keine Plakette haben, wenn man nicht in der Umweltzone ist, aber wenn man eine hat, dann muss das Kennzeichen lesbar und korrekt sein. Meine Plakette von der Dekra, war nach 2 Jahren nicht mehr lesbar. Jetzt habe ich eine aus dem Internet mit 10 Jahren UV Garantie.

Seit der letzten großen HU-Reform ist die Umweltplakette überhaupt kein Prüfpunkt mehr und deshalb sollte ein fehlendes oder falsch eingetragenes Kennzeichen ebenso wenig ein Mangel sein wie eine falsche Plakettenfarbe.

Die oben verlinkte Seite ist von 2013 und damit in dieser Hinsicht hoffnungslos veraltet.

gelöscht

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 13. Sep. 2019 um 07:33:47 Uhr:

Wie kann man so einen Schwachsinn behaupten

Du weißt schon, dass @hk_do Prüfer ist?

 

Aber @hk_do, wie ist es bei einer Verkehrskontrolle?

Asche auf mein Haupt.

Ich nehme alles zurück

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Mängelkatalog: Umweltplakette ade

Vor fünf Jahren wurde die Feinstaubplakette in den Mängelkatalog für die periodische Hauptuntersuchung aufgenommen. 2018 verschwand sie daraus wieder – und zwar sang- und klanglos.

Themenstarteram 13. September 2019 um 6:47

Danke für die vielen Zuschriften!

@Schubbie

Leider nein, beide Fahrzeuge fallen unter die "30-Jahre-Regelung", wobei das Cabriolet in 4 1/2 Jahren Oldtimer wird.

@new-rio-ub

Zitat:

Ist der Aufkleber schlecht lesbar oder stimmt das Kennzeichen am Fahrzeug nicht mit der Nummer auf der Windschutzscheibe überein, gelte das nun als geringer Mangel. Auch die Schädigung des Aufklebers durch Sonneneinstrahlung werde von den Prüfern bei der HU als geringer Mangel gewertet.

Mehr als das ohnehin Bekannte wird auch hier nicht genannt, zumal der Artikel sechs Jahre alt ist.

Der andere Artikel ist für Nicht-Abonnenten leider nicht lesbar.

@Bamako

Den Passus habe ich gestern auch noch gelesen. Ich staune aber, dass das fehlende Kennzeichen auf der U-Plakette bisher keinen Anstoß erregt hat.

@hk_do

Ach was? Gibt es dazu mehr zum Nachlesen? Ich möchte vorbereitet sein...

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 13. Sep. 2019 um 08:47:00 Uhr:

@hk-do

 

Ach was? Gibt es dazu mehr zum Nachlesen? Ich möchte vorbereitet sein...

Siehe den Beitrag über deinem.

Themenstarteram 13. September 2019 um 6:55

Zitat:

@Schubbie schrieb am 13. September 2019 um 08:50:32 Uhr:

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 13. Sep. 2019 um 08:47:00 Uhr:

@hk-do

Ach was? Gibt es dazu mehr zum Nachlesen? Ich möchte vorbereitet sein...

Siehe den Beitrag über deinem.

Den Artikel kann ich leider nicht einsehen, weil man dazu Abonnement sein muss.

EDIT: Handelt es sich um diese Richtlinie samt "neuen" Prüfkatalog?

@hk_do

Wie verhält es sich denn nun bei einer HU-Prüfung? Tatbestand: grüne U-Plakette an der Windschutzscheibe, jedoch ohne Eintragung des Kennzeichens.

Der Prüfer mosert nicht --> alles gut.

Der Prüfer mosert --> GM im Tüv-Bericht --> will ich vermeiden. Den Beamten also darauf hinweisen (und ggf. Vorgesetzten geben lassen)?

Nochmal, es geht mir nicht um die fünf Euro, die das Ding kostet, sondern vielmehr um das Prinzip. Ich möchte das Ding eigentlich nicht haben, brauche es aber hin und wieder, wenn ich größere Städte passieren möchte, daher möchte ich wenigstens die Plakette so neutral wie möglich halten. Von den Problemen des Ausbleichens usw. usf. mal ganz abgesehen.

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 13. September 2019 um 08:55:24 Uhr:

Wie verhält es sich denn nun bei einer HU-Prüfung? Tatbestand: grüne U-Plakette an der Windschutzscheibe, jedoch ohne Eintragung des Kennzeichens.

Das steht doch oben schon ganz klar erklärt. Die Plakette ist HU-irrelevant.

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 13. September 2019 um 08:55:24 Uhr:

Von den Problemen des Ausbleichens usw. usf. mal ganz abgesehen.

Also lieber nichts eintragen als ausgebleichte Schrift?

Zur Verkehrskontrolle:

Die Ahndung von nicht regelrechten Umweltplaketten hat mit deren Einstufung bei der HU nichts zu tun. Deswegen nehme ich solche Feststellungen auch weiterhin als Hinweis in den Untersuchungsbericht auf.

Ob die Prüfung der Plakette jemals in der HU Richtlinie stand weiß ich auswendig nicht, kann auch sein dass das nur eine Weisung der Aufsichtsbehörde war. Irgendwann ist Bayern da ausgeschert und hat es abgeschafft...

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 13. September 2019 um 08:55:24 Uhr:

...

Nochmal, es geht mir nicht um die fünf Euro, die das Ding kostet, sondern vielmehr um das Prinzip. Ich möchte das Ding eigentlich nicht haben, brauche es aber hin und wieder, wenn ich größere Städte passieren möchte, daher möchte ich wenigstens die Plakette so neutral wie möglich halten. Von den Problemen des Ausbleichens usw. usf. mal ganz abgesehen.

Es geht um´s Prinzip - aber gegenüber dem Prüfer.

Du brauchst die Plakette, um durch Umweltzonen befahren zu dürfen, das sagst du ja selbst.

Wenn du da kontrolliert wirst und kein (oder ein falsches) Kennzeichen drin steht, dann kostet das aber mWn auch einen gewissen Obolus. Warum also nicht einfach das echte Kennzeichen rein und gut, wenn du die Plakette an sich eh nicht vermeiden kannst? / Das mit den Kontrollen habe ich hier anderen Threads entnommen, wo (z. B.) bei einem Parkverstoß auch die mangelhafte Plakette aufgefallen ist.)

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