Umfrage: Abschaffung Rechtsfahrgebot bei Einführung eines Tempolimits
Moin🙂
Da ein User keine Umfrage erstellen kann, mache ich es dann mal😉
Zitat:
MvM
Da bei der Umfrage Tempolimmit so viel los ist will ich mal die Folgeumfrage starten. Vorausgesetzt es gibt ein Tempolimmit, ist es dann nicht besser das Rechtsfahrgebot im Gegenzug abzuschaffen?Sein wir mal erlich es gibt so viele Mittelspurschleicher das es sinn macht es abzuschaffen um die rechte Spur attraktiver zu machen. Ich finde die rechte Spur jetzt schon sehr attraktiv weil da sehr wenig los ist, aber ich finde es nervig dort immer abzubremsen wenn ich links versetzt einen langsameren Mittelspurschleicher habe, den ich dann von ganz rechts nach ganz links überholen müsste, wenn er bei Lichthupe (bei PKW)/ oder später Fernlicht (Bei PKW mit Anhänger, oder LKW) nicht reagiert.
Ich will die Umfrage nicht im Tempolimmitsbeitrag schreiben, weil sie dort unter geht, und es auch ein ganz anderes Thema ist.
Beste Antwort im Thema
Also, zunächst einmal geht es im Endeffekt nicht um die Aufhebung des Rechtsfahrgebotes, sondern um die Aufhebung des Verbotes, rechts zu überholen.
Hier möchte ich Michael widersprechen, denn ohne Einführung eines aTL würde das die Unfallzahlen meiner Meinung nach wesentlich erhöhen. Der Vergleich mit den USA kann nicht direkt gezogen werden, da dort einerseits die Leute das Fahren unter diesen Verhältnissen nur so gewohnt sind und andererseits dort die Highways ganz anders ausgebaut sind, als bei uns die AB.
Und dann zuletzt vertrete ich die Ansicht: Never change a running horse/system. Unser System funktioniert, auch wenn einige was anderes behaupten. Ich würde eher befürworten, die Sonderregelung für Mittelfahrstreifen außer Kraft zu setzen, ein einfaches Rechtsfahrgebot einzuführen und die Blockierer auf den Mittelfahrstreifen entsprechend polizeilich zu verfolgen.
726 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Wieso sollte ich mich nicht vergleichen? Ich habe auch Motorsport betrieben, zwar nicht so viel wie Herr Stuck und nicht im Tourenwagenbereich, sondern im Kart in der ICC Homologation (125ccm, 6 Gänge, ~48PS auf 150 Kilo) und eine bessere Schule für Grenzbereich, Popometer und schnelle Reaktionen gibt es nicht. Aber gegen Fakten bist du sowieso immun.
Schön für Dich.
Aber das heisst noch lange nicht, dass dann eine Autobahn in eine Rennstrecke umfunktioniert wird.
Geh bitte, um deinen Gelüsten zu fröhnen, auf den Nürburgring oder auf die Kartstrecke.
Aber auf der Autobahn, wo sich noch andere "normale" tummeln, ist Dein Verhalten sicher nicht angebracht.
Hier noch eine Kleinigkeit zum nachdenken.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Der Herr Hans Joachim Stuck fährt da auf der Autobahn mit 300 an einer Kolonne LKW vorbei. Da kann man auch ein paar notorische Mittelspurpenner bewundern. Und oh Wunder er kann auch aus 300 locker runter bremsen, oder dass das Auto in Flammen aufgeht oder er einem langsamen Fahrzeug ins Heck kracht.
Und was hat das jetzt mit dem Fahrkönnen von ein paar Millionen Durchschnittsautofahrern auf bundesdeutschen Autobahnen zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Und was hat das jetzt mit dem Fahrkönnen von ein paar Millionen Durchschnittsautofahrern auf bundesdeutschen Autobahnen zu tun?Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Der Herr Hans Joachim Stuck fährt da auf der Autobahn mit 300 an einer Kolonne LKW vorbei. Da kann man auch ein paar notorische Mittelspurpenner bewundern. Und oh Wunder er kann auch aus 300 locker runter bremsen, oder dass das Auto in Flammen aufgeht oder er einem langsamen Fahrzeug ins Heck kracht.
Meinst du Stuck kann besser Autobahn fahren als der Rest? Obwohl so wie sich hier manche aufführen glaub ich das auch so langsam.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Schön für Dich.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Wieso sollte ich mich nicht vergleichen? Ich habe auch Motorsport betrieben, zwar nicht so viel wie Herr Stuck und nicht im Tourenwagenbereich, sondern im Kart in der ICC Homologation (125ccm, 6 Gänge, ~48PS auf 150 Kilo) und eine bessere Schule für Grenzbereich, Popometer und schnelle Reaktionen gibt es nicht. Aber gegen Fakten bist du sowieso immun.
Aber das heisst noch lange nicht, dass dann eine Autobahn in eine Rennstrecke umfunktioniert wird.
Geh bitte, um deinen Gelüsten zu fröhnen, auf den Nürburgring oder auf die Kartstrecke.
Aber auf der Autobahn, wo sich noch andere "normale" tummeln, ist Dein Verhalten sicher nicht angebracht.
Es ist völlig legitim unlimitiiert auf einigen Autobahnabschnitten zu fahren also ist es auf völlig "normal". Wenn es für dich etwas außergewöhnliches ist, solltest du lieber die Autobahn meiden. Zum Wohle aller.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Es ist völlig legitim unlimitiiert auf einigen Autobahnabschnitten zu fahren also ist es auf völlig "normal".
Das ist uns bekannt.
Aber was hat das jetzt mit der Abschaffung des Rechtsfahrgebotes bei Einführung eines allgemeinen Tempolimits zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Es ist völlig legitim unlimitiiert auf einigen Autobahnabschnitten zu fahren also ist es auf völlig "normal". Wenn es für dich etwas außergewöhnliches ist, solltest du lieber die Autobahn meiden. Zum Wohle aller.
Da gebe ich Dir "ausnahmsweisse" einmal Recht, dass auf unbegrenzten Autobahnabschnitten kein Tempolimit gilt. Wird Dir aber im Endeffekt nichts bringen, da Dir der Richter schon, im Falle eines Unfalles oder Beinaheunfalls (es muss ja nicht zum Unfall kommen, es reicht schon wenn Du von einem angezeigt wirst weil es "haarscharf" war) das passende zu hören bekommst.
Und das interessiert dann den Richter nicht ob da "unbegrenzt" war oder TL 120.
Und ich kenne dann solche Aussagen vor Gericht von den besonders "klugen" Angeklagten "Da war doch unbegrenzt auf dem Abschnitt" und schon haben die sich ins eigene Fleisch geschnitten !
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Wenn Dich das Video befriedigt, bitteschön.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Mir ist da noch ein interessantes Video eingefahlen. Aber vorsicht nichts für schwache Nerven. Der Herr Hans Joachim Stuck fährt da auf der Autobahn mit 300 an einer Kolonne LKW vorbei. Da kann man auch ein paar notorische Mittelspurpenner bewundern. Und oh Wunder er kann auch aus 300 locker runter bremsen, oder dass das Auto in Flammen aufgeht oder er einem langsamen Fahrzeug ins Heck kracht.
Ob ich das allerdings als "locker runterbremsen" interpretieren kann, naja. Das Fahrzeug war schon lange sichtbar, aber es mussten ja unbedingt noch die 195 mph stehen, erst dann wurde voll in die Eisen gegangen.
Hast Du schon mal einen M6, ein anderes Fahrzeug der M-GmbH oder ein vergleichbares Fahrzeug anderer Hersteller bewegt (nein Maßstab 1:XX gilt hier nicht😁)...
Die Kombination aus Hochbremsanlage und versiertem, bzw. erfahrenem Fahrer (und dazu muss man nicht zwingend Rennsportler sein) rechtfertigt die Formulierung "locker runterbremsen" durchaus!
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Die Kombination aus Hochbremsanlage und versiertem, bzw. erfahrenem Fahrer (und dazu muss man nicht zwingend Rennsportler sein) rechtfertigt die Formulierung "locker runterbremsen" durchaus!
Klingt überzeugend.
Dann frage ich mich aber ernsthaft, warum man sich hier teilweise darüber aufregt, daß einige Zeitgenossen teilweise recht knapp auf die linke Spur wechseln, weil sie die Geschwindigkeit des rückwärtigen Verkehrs so schlecht einschätzen können.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Klingt überzeugend.Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Die Kombination aus Hochbremsanlage und versiertem, bzw. erfahrenem Fahrer (und dazu muss man nicht zwingend Rennsportler sein) rechtfertigt die Formulierung "locker runterbremsen" durchaus!Dann frage ich mich aber ernsthaft, warum man sich hier teilweise darüber aufregt, daß einige Zeitgenossen teilweise recht knapp auf die linke Spur wechseln, weil sie die Geschwindigkeit des rückwärtigen Verkehrs so schlecht einschätzen können.
Der Unterschied liegt auf der Hand.
Die in dem Video gezeigte Situation, ist keine erzwungene Notbremsung durch das spontane Fahrmanöver eines unfähigen "Blindspurwechslers", sondern ein "geplantes" Bremsmanöver, aufgrund einer im Vorfeld ersichtlichen Verkehrssituation.
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Hast Du schon mal einen M6, ein anderes Fahrzeug der M-GmbH oder ein vergleichbares Fahrzeug anderer Hersteller bewegt (nein Maßstab 1:XX gilt hier nicht😁)...Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Wenn Dich das Video befriedigt, bitteschön.
Ob ich das allerdings als "locker runterbremsen" interpretieren kann, naja. Das Fahrzeug war schon lange sichtbar, aber es mussten ja unbedingt noch die 195 mph stehen, erst dann wurde voll in die Eisen gegangen.Die Kombination aus Hochbremsanlage und versiertem, bzw. erfahrenem Fahrer (und dazu muss man nicht zwingend Rennsportler sein) rechtfertigt die Formulierung "locker runterbremsen" durchaus!
Wieviel Meter spart man mit einer Hochleistungsbremasanlage bei den Standart Bremsungen?
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Da gebe ich Dir "ausnahmsweisse" einmal Recht, dass auf unbegrenzten Autobahnabschnitten kein Tempolimit gilt. Wird Dir aber im Endeffekt nichts bringen, da Dir der Richter schon, im Falle eines Unfalles oder Beinaheunfalls (es muss ja nicht zum Unfall kommen, es reicht schon wenn Du von einem angezeigt wirst weil es "haarscharf" war) das passende zu hören bekommst.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Es ist völlig legitim unlimitiiert auf einigen Autobahnabschnitten zu fahren also ist es auf völlig "normal". Wenn es für dich etwas außergewöhnliches ist, solltest du lieber die Autobahn meiden. Zum Wohle aller.
Und das interessiert dann den Richter nicht ob da "unbegrenzt" war oder TL 120.Und ich kenne dann solche Aussagen vor Gericht von den besonders "klugen" Angeklagten "Da war doch unbegrenzt auf dem Abschnitt" und schon haben die sich ins eigene Fleisch geschnitten !
Wer hat Dir denn den Unsinn erzählt?
Oder werden hier lediglich die "feuchten Träume" eines Hardcore-Limitianers in Worte gefasst?😛
Bennene doch bitte mal den Tatbestand "Beinaheunfall", bitte inkl. einiger (Grundsatz)urteile der letzten 10 Jahre...🙄
Zusätzlich definiere bitte den Begriff "haarscharf" (Achtung: subjektive Wahrnehmung) gerichtsverwertbar...
Zum Unfall: Dir kann(!) eine Mithaftung aufgrund Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zugesprochen werden; ist aber nicht zwingend der Fall, sondern einzelfallabhängig.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Wieviel Meter spart man mit einer Hochleistungsbremasanlage bei den Standart Bremsungen?Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Hast Du schon mal einen M6, ein anderes Fahrzeug der M-GmbH oder ein vergleichbares Fahrzeug anderer Hersteller bewegt (nein Maßstab 1:XX gilt hier nicht😁)...
Die Kombination aus Hochbremsanlage und versiertem, bzw. erfahrenem Fahrer (und dazu muss man nicht zwingend Rennsportler sein) rechtfertigt die Formulierung "locker runterbremsen" durchaus!
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, welche Fahrzeuge möchtest Du in welchem Geschwindigkeitsbereich mit welchem Fahrer (individuelle Fähigkeiten) vergleichen?
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, welche Fahrzeuge möchtest Du in welchem Geschwindigkeitsbereich mit welchem Fahrer (individuelle Fähigkeiten) vergleichen?Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Wieviel Meter spart man mit einer Hochleistungsbremasanlage bei den Standart Bremsungen?
Ein "Etwa-wert" von 200 auf 0 bzw. 100 auf 0 würde genügen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ein "Etwa-wert" von 200 auf 0 bzw. 100 auf 0 würde genügen.
Nur mal exemplarisch:
Aus Tempo 100 – kalte Bremse:
Aston Martin V12 Vantage: 31,6m
Lada Kalina: 52,6m
Quelle: Auto Zeitung
Für weitere Vergleich hilft Tante google...😉