Umbauten und Modifikationen
Ich denke nach gut 10 Tagen is es jetzt mal an der Zeit das Auto mal ein bisschen aufzumotzen 😉
Ich hab da ein paar kleine LED Umbauten gemacht, die vielleicht auch für andere MK5ler interessant sein könnten..
Als erstes die Kennzeichenbeleuchtung: ganz einfach wie in der Anleitung beschrieben Leuchteinheit raus, Leuchte gegen LED tauschen und wieder rein.. Bilder zeigen dass es sich lohnt..
Dann die Rückfahrscheinwerfer.. Auch recht einfach, zu sehen auf den Bildern..
Dann die hinteren Blinker.. Genauso einfach..
Kompliziert wird es bei der Umfeldbeleuchtung.. Das sind scheinbar mit Sekundenkleber verschlossene Kapseln, aber ich hab sie trotzdem geknackt.. Die LED's die ich dafür besorgt hab haben nicht funktioniert, deshalb hab ich bissl was zusammengelötet, und auch hier find ich lohnt der Aufwand das Ergebnis..
Beste Antwort im Thema
Rückfahrscheinwerfer:
Die Schwarzen Hutmuttern unter den Abdeckungen lösen, dann kommt der komplette Scheinwerfer raus.
428 Antworten
laut Online-Bedienungsanleitung 😉
Nebelscheinwerfer - H11 55W
Begrenzungsleuchte vorn - W5W 5W
Fernlicht - H7LL 55W
Abblendlichtglühlampe - H11LL 55W
Was ist denn der Unterschied zwischen h11 und h11ll?
Zitat:
@cAjMASTER schrieb am 2. Januar 2016 um 22:00:07 Uhr:
Was ist denn der Unterschied zwischen h11 und h11ll?
Das LL steht für Longlife. Wie der Name schon sagt, sind die Lampen auf Haltbarkeit getrimmt. Das geht etwas auf Kosten der Helligkeit, aber bei dem Aufwand, die Dinger zu wechseln, ist das zu verschmerzen. Der Schmock, der dafür verantwortlich ist, gehört nachts in der Pampa ausgesetzt mit defekten Scheinwerfern und nem Lampenkasten.
Gruß
MM
Zitat:
@MontagsMondi schrieb am 2. Januar 2016 um 23:51:06 Uhr:
... Der Schmock, der dafür verantwortlich ist, gehört nachts in der Pampa ausgesetzt mit defekten Scheinwerfern und nem Lampenkasten....
und ohne Werkzeug 😉
Ist nix mehr mit 2 Schrauben lösen und den Scheinwerfer vorsichtig rausdrehen?
Zitat:
@cAjMASTER schrieb am 3. Januar 2016 um 13:01:17 Uhr:
Ist nix mehr mit 2 Schrauben lösen und den Scheinwerfer vorsichtig rausdrehen?
Der war gut..😁
Man glaubt es kaum, aber auf der betreffenden Seite muss die Stoßstange ab. In meinen Augen ein klarer Verstoß gegen geltendes EU Recht.
Gruß
MM
Zitat:
@MontagsMondi schrieb am 3. Januar 2016 um 13:05:37 Uhr:
Der war gut..😁Zitat:
@cAjMASTER schrieb am 3. Januar 2016 um 13:01:17 Uhr:
Ist nix mehr mit 2 Schrauben lösen und den Scheinwerfer vorsichtig rausdrehen?
Man glaubt es kaum, aber auf der betreffenden Seite muss die Stoßstange ab. In meinen Augen ein klarer Verstoß gegen geltendes EU Recht.Gruß
MM
da irrst du dich !
das kommt drauf an welche Scheinwerfer du hast, bei Xenon und LED gilt dieses EU recht nicht, und selbst bei Halogenscheinwerfern wo die Stoßstange ab muss, ist das noch lange kein Verstoß gegen das EU Gesetz,
Die EU-Richtlinie ECE 48 legt für alle Hersteller verbindlich fest: "Leuchten müssen in einem Fahrzeug so eingebaut sein, dass die Lichtquelle entsprechend den Hinweisen des Fahrzeugherstellers fehlerfrei ausgewechselt werden kann, ohne die Verwendung von Spezialwerkzeugen, die anders als jene sind, die mit dem Fahrzeug durch den Hersteller geliefert werden." Ausnahmen lässt die Verordnung bei Xenon- und LED-Leuchten wegen hoher Stromspannung und sensibler Elektronik zu. Zu groß wäre die Gefahr, dass Laien etwas kaputt machen.
ein Scheinwerfer, der zB. in Italien zugelassen wurde und mit E3 gekennzeichnet ist, (und das sind in der regel alle,) kann legal überall in Europa verbaut werden, und somit umgehen die Hersteller diese EU Richtlinie ECE 48 ganz einfach und legal,
und würden die Hersteller/Zulieferbetriebe des Scheinwerfers dieses EU recht nicht einhalten, bzw. mit der E3 Zulassung nicht umgehen, würde sie für den Scheinwerfer keine Zulassung in der EU bekommen und dürften diesen somit nicht verbaut,
ach ist die EU nicht herrlich 😁😁🙁🙁🙁
Schlupflöcher über Schlupflöcher
... und der Mk5 heißt nach wie vor BA7, wie schon der Mk4. Damit ist er offiziell ein FaceLift und die entspr. EU-Richtlinien kommen sowie so nicht zum Zug, wie Gott sei Dank auch beim nicht verwendeten Klimamittel R1234yf.
Zitat:
@zigenhans
da irrst du dich !
das kommt drauf an welche Scheinwerfer du hast, bei Xenon und LED gilt dieses EU recht nicht, und selbst bei Halogenscheinwerfern wo die Stoßstange ab muss, ist das noch lange kein Verstoß gegen das EU Gesetz,Die EU-Richtlinie ECE 48 legt für alle Hersteller verbindlich fest: "Leuchten müssen in einem Fahrzeug so eingebaut sein, dass die Lichtquelle entsprechend den Hinweisen des Fahrzeugherstellers fehlerfrei ausgewechselt werden kann, ohne die Verwendung von Spezialwerkzeugen, die anders als jene sind, die mit dem Fahrzeug durch den Hersteller geliefert werden." Ausnahmen lässt die Verordnung bei Xenon- und LED-Leuchten wegen hoher Stromspannung und sensibler Elektronik zu. Zu groß wäre die Gefahr, dass Laien etwas kaputt machen.
ein Scheinwerfer, der zB. in Italien zugelassen wurde und mit E3 gekennzeichnet ist, (und das sind in der regel alle,) kann legal überall in Europa verbaut werden, und somit umgehen die Hersteller diese EU Richtlinie ECE 48 ganz einfach und legal,
und würden die Hersteller/Zulieferbetriebe des Scheinwerfers dieses EU recht nicht einhalten, bzw. mit der E3 Zulassung nicht umgehen, würde sie für den Scheinwerfer keine Zulassung in der EU bekommen und dürften diesen somit nicht verbaut,
ach ist die EU nicht herrlich 😁😁🙁🙁🙁
Schlupflöcher über Schlupflöcher
Das war auch nur eine Interpretation meines Rechtsempfindens. Mir ist durchaus klar, das es genügend Schlüpflöcher gibt. Wozu dann aber die Regelungen ? Meine Aussage bezog sich übrigens nicht auf das Abnehmen der Stoßstange, sondern, das mir das dafür nötige Werkzeug nicht mit geliefert wird.
Die Erg.07 der ECE 48 besagt im Wesentlichen, das Hersteller Leuchtmittel so zu verbauen haben, das diese mit Bordmitteln ( Handbuch + Bordwerkzeug ) zu wechseln sein müssen. Dies gilt für Neuentwicklungen ab 08/06. Das ist keine Kann - Bestimmung, sondern ein Muß. Ein Wechsel der Glühlampen in meinem Mondeo ist aus o.g. Gründen nicht ohne Werkzeug möglich. Habe ich selbiges dazu bekommen ? Nein. Genau daraus leite ich einen Verstoß gegen geltendes Recht ab. Aber davon mal abgesehen, muss man schon ziemlich einen im Tee haben, solch einen Quatsch zu konstruieren. Selbst mit Werkzeug ist der Wechsel im öffentlichen Straßenland unzumutbar. Gilt es bei defekter Beleuchtung als Entschuldigung, das es sich bei dem Wagen um einen Mondeo handelt ? Denke nicht.
Es ging hier übrigens ausschließlich um das Thema Halogen.
Gruß
MM
Zitat:
@MontagsMondi schrieb am 4. Januar 2016 um 00:38:13 Uhr:
Dies gilt für Neuentwicklungen ab 08/06. Das ist keine Kann - Bestimmung, sondern ein Muß.
Die Typgenehmigung des BA7 war bereits am 26.9.2005:
https://www.vdtuev.de/.../...mp;usg=AFQjCNEAIgWjiJFdjHZ7ktTBnZiaFpSq9gDer Mk5 ist rechtlich ein FaceLift.
Zitat:
@MontagsMondi schrieb am 4. Januar 2016 um 00:38:13 Uhr:
Zitat:
@zigenhans
da irrst du dich !
das kommt drauf an welche Scheinwerfer du hast, bei Xenon und LED gilt dieses EU recht nicht, und selbst bei Halogenscheinwerfern wo die Stoßstange ab muss, ist das noch lange kein Verstoß gegen das EU Gesetz,Die EU-Richtlinie ECE 48 legt für alle Hersteller verbindlich fest: "Leuchten müssen in einem Fahrzeug so eingebaut sein, dass die Lichtquelle entsprechend den Hinweisen des Fahrzeugherstellers fehlerfrei ausgewechselt werden kann, ohne die Verwendung von Spezialwerkzeugen, die anders als jene sind, die mit dem Fahrzeug durch den Hersteller geliefert werden." Ausnahmen lässt die Verordnung bei Xenon- und LED-Leuchten wegen hoher Stromspannung und sensibler Elektronik zu. Zu groß wäre die Gefahr, dass Laien etwas kaputt machen.
ein Scheinwerfer, der zB. in Italien zugelassen wurde und mit E3 gekennzeichnet ist, (und das sind in der regel alle,) kann legal überall in Europa verbaut werden, und somit umgehen die Hersteller diese EU Richtlinie ECE 48 ganz einfach und legal,
und würden die Hersteller/Zulieferbetriebe des Scheinwerfers dieses EU recht nicht einhalten, bzw. mit der E3 Zulassung nicht umgehen, würde sie für den Scheinwerfer keine Zulassung in der EU bekommen und dürften diesen somit nicht verbaut,
ach ist die EU nicht herrlich 😁😁🙁🙁🙁
Schlupflöcher über Schlupflöcher
Das war auch nur eine Interpretation meines Rechtsempfindens. Mir ist durchaus klar, das es genügend Schlüpflöcher gibt. Wozu dann aber die Regelungen ? Meine Aussage bezog sich übrigens nicht auf das Abnehmen der Stoßstange, sondern, das mir das dafür nötige Werkzeug nicht mit geliefert wird.
Die Erg.07 der ECE 48 besagt im Wesentlichen, das Hersteller Leuchtmittel so zu verbauen haben, das diese mit Bordmitteln ( Handbuch + Bordwerkzeug ) zu wechseln sein müssen. Dies gilt für Neuentwicklungen ab 08/06. Das ist keine Kann - Bestimmung, sondern ein Muß. Ein Wechsel der Glühlampen in meinem Mondeo ist aus o.g. Gründen nicht ohne Werkzeug möglich. Habe ich selbiges dazu bekommen ? Nein. Genau daraus leite ich einen Verstoß gegen geltendes Recht ab. Aber davon mal abgesehen, muss man schon ziemlich einen im Tee haben, solch einen Quatsch zu konstruieren. Selbst mit Werkzeug ist der Wechsel im öffentlichen Straßenland unzumutbar. Gilt es bei defekter Beleuchtung als Entschuldigung, das es sich bei dem Wagen um einen Mondeo handelt ? Denke nicht.
Es ging hier übrigens ausschließlich um das Thema Halogen.Gruß
MM
nur das der Hersteller nichts dafür kann wenn du vom Händler kein Bordwerkzeug bekommst, den du kaufst das Produkt Auto nicht vom Hersteller sondern vom Händler, und dieser muss dafür sorgen das alles korrekt ist und die EU Anforderungen eingehalten werden, der Händler haftet für das Produkt Auto, nicht der Hersteller,
und da auf dem Scheinwerfer mit Sicherheit ein E3 Symbol ist, ist diese ECE48 Regelung eh für den A....., und somit ist es alleine dein Problem wie du in der Nacht die defekte Scheinwerferbeleuchtung wieder in gang bringst, und dieses Problem besteht nicht nur beim Mondeo, sondern auch bei anderen Herstellern, und da kann ich mir nicht vorstellen das alle gegen die EU Bestimmungen verstoßen, wobei die EU ganz einfache Gesetze schaffen könnte, ohne Schlupflöcher, aber sie tun es immer wieder,
Zitat:
@gobang
Die Typgenehmigung des BA7 war bereits am 26.9.2005
Das ist soweit korrekt, entspricht aber dem Stand 12/14. Die EG Typgenehmigung für den MKV erfolgte
im Januar 2015.
Ist letztlich aber wurscht, das Knöllchen für defekte Beleuchtung zahle ich und niemand anders. Rechtliche
Situation hin oder her. Das Ganze sollte auch keine Grundsatzdiskussion werden, denn wie immer bei derlei
Meinungsaustausch trifft jede Menge Halbwissen auf noch mehr "hab ich mal gehört oder irgendwo gelesen"
und geht schon wieder am eigentlichen Thema dieses Threads vorbei.
Also, in der Hoffnung das die Funzeln lange halten.
Gruß
MM
Die oben vielfach angeführten EU-Richtlinien finden aber eben nur Anwendung, wenn aus dem BA7 ein BA8 geworden wäre, ist er aber nicht.Zitat:
@MontagsMondi schrieb am 4. Januar 2016 um 17:23:39 Uhr:
Das ist soweit korrekt, entspricht aber dem Stand 12/14. Die EG Typgenehmigung für den MKV erfolgteZitat:
@gobang
Die Typgenehmigung des BA7 war bereits am 26.9.2005
im Januar 2015.
Frage: Klemmen oder fehlen eigentlich bei den meisten Nutzern hier die Tasten für das Komma und den Bindestrich? Viele Beiträge sind wirklich nur mit Mühe zu lesen.
Zitat:
@Jo23Conair schrieb am 17. November 2015 um 17:31:30 Uhr:
Heute habe ich mich dann auch mal an die LED-Kennzeichenbeleuchtung gewagt. War echt ne frickelei, wenn man nicht weiss, wie die Spange aussieht.Deswegen setze ich hier mal Bilder rein von den alten Leuchten und vom Ergebnis 🙂
Gekauft habe ich kompletten Sätze für lumpige 14,95 Euro + Versand 3,90 Euro. Dadurch war es mir auch egal, wie die Spangen nach dem Ausbau aussehen. Außerdem E-Prüfzeichen, also hoffentlich TÜV-fest 🙂
Link zum Verkäufer in ebay.
Vielen Dank für den tollen Tipp!
Genau diese Leuchten sind die Tage auch für meinen MK5 angekommen. Das einzig schwierige für mich war der Ausbau der Ford-Leuchten. Ich habe es nicht hinbekommen, ohne den ein oder anderen Kratzer zu fabrizieren. Letztlich ist es so, wenn man die Ford-Leuchten erstmal rausgefriemelt hat, dann hat man diese hier ruck-zuck reingeklipst. Und hier bin ich auch guter Dinge, dass man diese auch wieder leicht herausbekommt.
Wenn ich schonmal dabei bin, kann ich von diesen Leuchten hier für den Mondeo abraten. Diese sind nämlich nach nun 6 Monaten hinüber gewesen und leuchteten nur noch ganz schwach. Vielleicht ein Spannungsproblem.
http://www.amazon.de/.../B004XW5V9Q?...