Umbau auf LED Kennzeichenbeleuchtung
Neidisch schauend auf manche 3er BMW, die diese hellen LED Kennzeichenbeleuchtungen haben, ging ich im WEB auf die Suche, ob diese auch im Insignia nach zu rüsten sind.
Und siehe da, es hat sogar schon einer beim Insignia ST dieses gemacht und in einem anderen Forum beschrieben. Allerdings hat er noch Probleme mit BC, der ihm bei Zündung an, einen Fehler anzeigt. Dieses ist wird dadurch verursacht, dass die normalen Glühbirnchen eine höhere Leistungsaufnahme haben, als LEDs. Überlisten kann man den BC, in dem man Lastwiderstände mit verbaut. Theoretisch.
Da ich noch nicht alle Daten zusammen habe, das Endergebnis mit dem BC noch aussteht und ich den Themenersteller im anderen Forum um die Erlaubnis seiner Erfahrungen fragen will, halte ich hier weitere Details und Bilder zurück.
Aber vielleicht hat ja einer von uns schon an seinem Insignia den Umbau erfolgreich durch geführt und kann uns mehr berichten?
Ich hoffe ich habe euer Interesse geweckt?
Eines sage ich euch.
Es schaut Cool aus. 😎
Beste Antwort im Thema
Hallo,
folgender Link könnte für euch Insigniafahrer interessant sein.
http://r-led.de/news.html
Gruß Mike
334 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von RedEagle1977
Die sind bei mir seit 2012 verbaut noch nie ein Problem funktionieren sind dicht laufen nicht an. Was will man mehr.Gruß RedEagle1977
M-T Team
Hey Leute,
hab gestern auch auf LED Kennzeichenbeleuchtung umgerüstet.
Meiner ist EZ 3/2011 und funzt super mit LEDs ohne Wiederstände!
@RedEagle1977:
Hab die auch bestellt, aber da sieht man die einzelnen LEDs so leuchten, schaut aus als ob die Leuchten nicht richtig in der Halterung im Auto stecken...
Hab dann die hier verbaut:
http://www.csl-tuning.at/.../CSL00061
Ist ein super Shop für alles rund um LEDs 😉
Zitat:
Original geschrieben von chrisi26e
hier ein Bild dazu...
Mir wäre das zu hell. Obwohl es auf dem Foto taghell ist, leuchten die sehr stark. Gestern führen ein ältere Audi mit nachgerüsteter LED Kennzeichenbeleuchtung und ein neuer 3er vor mir. Beim Auto war die halbe Heckklappe beleuchtet, beim BMW eben nur das Nummernschild (eben original). So etwas in der Art suche ich. Weiß, aber dezent. Sicher, das ist auch Ansichts- und Geschmackssache..
Zitat:
Original geschrieben von FanOPR
Mir wäre das zu hell. Obwohl es auf dem Foto taghell ist, leuchten die sehr stark. Gestern führen ein ältere Audi mit nachgerüsteter LED Kennzeichenbeleuchtung und ein neuer 3er vor mir. Beim Auto war die halbe Heckklappe beleuchtet, beim BMW eben nur das Nummernschild (eben original). So etwas in der Art suche ich. Weiß, aber dezent. Sicher, das ist auch Ansichts- und Geschmackssache..Zitat:
Original geschrieben von chrisi26e
hier ein Bild dazu...
Ich sag' nur bau die 1er BMW-Leuchten ein 🙄
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Zitat:
Original geschrieben von gott in rot
Oder ein Selbstleuchtendes Nummernschild bzw. einen Halter mit LED 🙂
Das selbstleuchtende Kennzeichen ist aber bisher wohl nur für Deutschland bisher zugelassen und im Umlauf. Die hellere Beleuchtung des Kennzeichens interessiert aber auch Österreicher, Schweizer, Niederländer ...
In der Schweiz wird es eh schwer, da viele ein Wechselkennzeichen mit Rasthalterung haben und dadurch der Abstand zum Karosserieblech noch etwas größer wird als bei normaler Halterung.
klärt mich mal bitte auf, was hab ich davon, wenn mein nummernschild besser zu erkennen ist bzw. sogar leuchtet ???
Zitat:
Original geschrieben von greymission
http://i1136.photobucket.com/albums/n495/gm-tuningparts/letti3.jpghttp://i1136.photobucket.com/albums/n495/gm-tuningparts/letti2.jpg
http://www.gm-tuningparts.nl/.../...ekenverlichting-tot-modeljaar-2012
diese sind die beste
http://www.gm-tuningparts.nl/.../...ekenverlichting-tot-modeljaar-2012Ja diese sind die besten vielleicht für den Innenraum aber nicht für die Kennzeichenleuchte. Sie ersetzt eben nicht die W5W Birne als normale LED für STVZO Zulassung. Für Show-Zwecke steht meistens bei vernünftigen Online Händlern dabei.
Wenn es beispielsweise zu einem Auffahrunfall kommt weil der Auffahrende geblendet war und das dann überprüft wird dass keine zugelassene Beleuchtung verbaut war, dann kannst nimmer kommen mit der Auffahrende ist immer Schuld. Es erlischt nämlich die Betriebserlaubnis und das Fahrzeug ist nicht mehr für den Strassenverkehr zugelassen. Das klingt hart aber das ist nun mal so.
Jeder muss das verantworten was er macht.
http://www.kennzeichenbeleuchtung.com/e-pruefzeichen.php
Gruß RedEagle1977
M-T Team
Zitat:
Original geschrieben von greymission
diese sind die besteZitat:
Original geschrieben von greymission
http://i1136.photobucket.com/albums/n495/gm-tuningparts/letti3.jpghttp://i1136.photobucket.com/albums/n495/gm-tuningparts/letti2.jpg
http://www.gm-tuningparts.nl/.../...ekenverlichting-tot-modeljaar-2012
http://www.gm-tuningparts.nl/.../...ekenverlichting-tot-modeljaar-2012
Hallo,
aus dem
Mangelkatalog HU-Richtlinie 1.07.2012 Teil 4: Lichttechnik
410 KENNZEICHEN-BELEUCHTUNG 410 EM VU
. . . . . . eine leuchtet nicht, beschädigt X .
. . . . . . . . . . . . . . . .. . .. ohne Funktion X X
. . . . . . . . . . . . blenden, fehlen, oder
. . . . . . . . ..nicht genehmigte Ausführung X X
. . . . . . . Befestigung mangelhaft X .
EM = Erhebliche Mängel
VU = Verkehrsunsicher
DAs heißt: eine nicht genehmigte Kennzeichenbeleuchtung kann als verkehrsunsicher eingestuft werden. Dann bleibt das Auto stehen. ;-)
;-)
Gruß Blaubeer
Die Frage ist aber was bedeutet nicht genehmigt?!
Soweit ich das noch weiß steht im Gesetzestext nur das die Leuchten Weiß abstrahlen müssen, es gibt keine Einschränkung zum Leuchtmittel, nur zur Farbe...
Oder irre ich mich?
Hallo,
es gibt wohl sonst keine Einschränkung solange alle Teile den Vorschriften entsprechen. ;-)
Zitat aus FZV §10
Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 85) oder der ECE-Regelung Nummer 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. ....... Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen. ...
Man sollte also ein Prüfzeichen z.B. der ECE auf dem Bauteil sehen.
Gruß Blaubeer
Das Problem an der Sache ist, dass eine Leuchte generell nur mit einer bestimmten Leuchtmittelart und -bauform eine Baumusterzulassung erhält.
Eine Leuchte, die mit Glühlampe geprüft und zugelassen wurde, entspricht mit LED nicht mehr der genehmigten Ausführung.
Das ist genau wie die Verwendung der bei einigen Leuten so beliebten 75er oder 100er Halogenlampen. Falsches Leuchtmittel => Zulassung erloschen.