Übler Betrug 335d

BMW 3er E91

Hallo, ich schreibe im auftrag eines bekannten.

Zu der dreisten Geschichte:

Er hat sich ein 335d für ~ 18.000€ von privat gekauft mit 160.000km auf der uhr bj 07. war ein belgisches fahrzeug, scheckheft alles vorhanden. Er hat den Wagen jetzt 3 Wochen, ich gab ihm einfach mal den Tipp bei BWM in Belgien in die Historie zu schauen. Gesagt getan, nach einer Woche kam die Antwort! Das Fahrzeug war zuletzt 10.2011 mit 278.540 km beim Service, geschätzter Stand jetzt ~ 320.000 Km! Der Wagen wurde so gut manipuliert, dass man opitsch und auch elektronisch (bei BWM gewesen) nichts erkannt hat. Mein bekannter geht direkt nächste Woche zum Anwalt!! Hat jemand evtl selber so etwas erlebt? Wie stehen seine Chancen den Wagen zurückzugeben und das Geld wiederzubekommen?

Danke

Gruß Felix

Beste Antwort im Thema

Find die Panikmache total übertrieben... Klar wird es immer ein paar schwarze Schafe geben, gerade bei so kleinen Hinterhof-Firmen, aber die Regel, so wie man das hier schon fast herauslesen möchte, ist es ganz sicher nicht. Wer will schon wegen gewerbsmäßigem Betrug 5 Jahre hinter Gitter...?

Der eine oder andere Private lässt sich schon sicher mal hinreißen, ein paar Hunderter zu investieren um nicht einige Tausender draufzahlen zu müssen, aber bei Leasingfirmen glaub ich das nicht wirklich. Unseriöse Firmen gibt es sicher immer wieder mal, auch im LKW Bereich wird da schon öfters mal getrickst, aber so wie das hier dargestellt wird - ist teilweise schon paranoid...

Sind wir doch mal ehrlich, gut 95% der Tachodreher beschränken sich auf das Umstellen des Kombiinstruments. Auf beiden Seiten. Steuergeräte-, Schlüssel- und Serviceheftmanipulation bleibt dann wohl eher dem harten Kern vorbehalten. Sozusagen den restlichen 5%... 😁

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so einfach ist das nicht.
Ihr vergesst das es "Betrug" ist. Da ist Wandlung ohne Abschlag drin.
Das ist keine Pilepale !!
Wenn er vorbestraft ist wandert er in den Bau.

Zitat:

Original geschrieben von Dieseltuner


so einfach ist das nicht.
Ihr vergesst das es "Betrug" ist. Da ist Wandlung ohne Abschlag drin.
Das ist keine Pilepale !!
Wenn er vorbestraft ist wandert er in den Bau.

Na ja, selbst bei einer Vorstrafe landet man in Deutschland wegen sowas

nicht unbedingt

gleich im Bau. Kommt auf so viele Faktoren an, dass da jedwede Meinung nur ein Schuss ins Blaue werden kann.

Zivilrechtlich betrachtet interessiert der Betrug hier nicht. Aber gut, ein Richter hat immerhin eine gewisse Entscheidungsfreiheit und kann eine Nutzungsentschädigung unter Umständen auch abwinken. Obwohl 12.000 Km in 2 Monaten auch nicht so ganz ohne sind. Da wird sicher eine Entschädigung fällig, nur eben vielleicht nicht in der sonst üblichen Höhe.

Es liegt ein Mangel vor und genau dieser wird entsprechend des BGB gehandelt. das Fahrzeug wurde genutzt, für die Nutzung ist eine Entschädigung anzusetzen. Ob ein Gericht nun am Ende aber auch die hier dargestellte Höhe legitimiert, bleibt abzuwarten. Ich hab auch schon von 20 Cent pro Kilimeter gelesen. Von daher liegt es letztlich nicht in den Händen des TE. Aber vielleicht will sich der Verkäufer ja außergerichtlich einigen um so besser zu fahren. da liegen die Chancen für ein Entgegenkommen schon unweit höher als im Normalfall...

Hallo

Zwei Anmerkungen von mir.

1. Die Nutzungsentschädigung für ein Dieselfahrzeuge ist in der Regel 0.5%/1000 km vom Kaufpreis bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag (aka "Wandlung"😉

2. Die 0.5% wird genommen, das häufig vor Gericht eine Gesamtlaufzeit von Dieselfahrzeugen von 200.000 km angenommen wird.
Da der Wagen aber nachweislich 320.000 km runter hat, würde ich meine Anwalt mal eine schärfere Gangart anraten und den Verkäufer etwas unter Druck setzen.

0.67%/1000 km wird bei Benzinern berechnet.

Gruß

Kali

Man siehe - man lernt nie aus. Mir waren diese Prozentzahlen bisher nicht geläufig... 😁

Allerdings wird ja zwischenzeitlich dazu übergegangen, den Gerichten eine weit höhere Laufleistung darzulegen. Dahingehend gab es ja bereits einige Informationen hier bei MT. Weiß nur gerade nicht, ob das bei einem Leasingthema hier aufkam oder in einem anderen Zusammenhang. Hab mich da vor kurzem ein bissl durchgoogeln müssen und hier wie da gelesen, dass man bereits dazu übergeht, Benzinern eine Gesamtlaufleistung von 200.000 Km und Dieselfahrzeugen von 300.000 Km als Nutzungsdauer zu unterstellen. Dies dürfte natürlich einige Berechnungen zukünftig ändern, sofern es sich durchsetzt.

Hier im konkreten Fall muss man wohl einfach schauen, was sich aushandeln lässt. Für den Verkäufer kommt in strafrechtlicher Hinsicht nur zu Gute, wenn er den Schaden wieder gutmacht. Er wird also ein Interesse daran haben, die Sache ausßergerichtlich zu bereinigen. Um eine Nutzungsentschädigung wird man bei 12.000 Km wohl nicht umhin kommen, aber ich denke schon, dass man hier eine niedrigere Berechnungsgrundlage ansetzen können wird - allein weil der Verkäufer in Zugzwang ist. Ein guter Anwalt würde ihm zumindest raten, es nicht auf einen zusätzlichen zivilrechtlichen Prozess ankommen zu lassen...

Hier zur Abwechslung mal ein Druckmittel seitens des Geschädigten... 😁

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Hallo

Bin vor etwas über einem Jahr von einem Kaufvertrag zurückgetretten und da waren die Zahlen (0.5, bzw. 0.67) noch aktuell, laut Anwalt.

Kali

Zitat:

Original geschrieben von Kali69


Hallo

Bin vor etwas über einem Jahr von einem Kaufvertrag zurückgetretten und da waren die Zahlen (0.5, bzw. 0.67) noch aktuell, laut Anwalt.

Kali

Glaub ich Dir ungesehen... So wie ich das gelesen habe, gibt es auch erst ganz wenige Fälle, wo mit einer höher anzunehmenden Laufleistung argumentiert wird. Das Ganze steht also noch so ziemlich am Anfang.

Ist wie im Familienrecht. Als ich meine Kinder einkassiert habe, war es noch "fast" undenkbar, dass ich als berufstätiger Mann vor Gericht durchkomme. Und das im erzkonservativen Bayern... Ist jetzt gut 8 Jahre her. Heute fallen solche Entscheidungen immer öfter zu Gunsten der Väter aus... 😁

Moin

Ich habe noch etwas vergessen.

Für das eingebrachte (Netto) Eigenkapital des Käufers, muss der Verkäufer "marktübliche" Zinsen zahlen.

Das reduziert nochmals etwas den Verlust des Käufers.

In diesem Fall ist dass vll. nicht ganz so relevant, da wir hier nur von zwei Monaten sprechen und von einem relativ geringem Anschaffungswert.
Hab's mal kurz überschlagen, macht hier ca. 100€; immerhin eine Tankfüllung :-)

Gruß

Kali

edit:
Hier meine komplette Story & Konditionen
http://www.motor-talk.de/.../...ecktritt-vom-kaufvertrag-t3752365.html

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