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Überholverbot durch Polizeiauto

Themenstarteram 25. September 2019 um 12:18

Hallp,

Ich hätte da mal eine Frage.

Und zwar war ich gestern auf der Autobahn und habe ein Polizeiauto überholt, obwohl oben am Polizeiauto stand: nicht überholen.

Die Polizisten wollten den Verkehr verlangsamen, da 5km später eine Baustelle war.

Erst beim Überholvorgang habe ich die Anzeige gesehen und wollte nicht mehr abbremsen, weil ich schon neben dem Polizeiauto gefahren bin.

Ich bin ganz normal weiter gefahren und 5minuten später haben die mich dann angehalten und gesagt ich es kommt ein Bußgeld auf mich zu.

Meine Frage ist jetzt, mit welcher Strafe muss ich denn rechnen.

Im Bußgeldkatalog sind zwar die Strafen für Überholverbot aufgezählt, aber ich weiß nicht, ob meine Situation dazu zählt.

Auch im Internet finde ich keine Berichte über so einen Vorfall.

Warum ich das ganze eigentlich wissen möchte ist, weil ich erst seit 1 Monat meinen Führerschein wieder habe nach einer Mpu.(Drogenmissbrauch)

Wenn im schlimmsten Fall Punkte und Bußgeld auf mich zu kommt, muss ich mir Sorgen machen, dass ich die Mpu nochmal machen muss.(Probezeit habe ich nicht mehr)

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@alext778 schrieb am 25. September 2019 um 14:18:08 Uhr:

Hallp,

Ich hätte da mal eine Frage.

Und zwar war ich gestern auf der Autobahn und habe ein Polizeiauto überholt, obwohl oben am Polizeiauto stand: nicht überholen.

Die Polizisten wollten den Verkehr verlangsamen, da 5km später eine Baustelle war.

Erst beim Überholvorgang habe ich die Anzeige gesehen und wollte nicht mehr abbremsen, weil ich schon neben dem Polizeiauto gefahren bin.

Beim Überholen willst du's erst gesehen haben, vorher aber nicht?

Von hinten ist das doch viel deutlicher.

Sorry aber... das ist für mich Märchenstunde.

Oder du warst vorher dermaßen abgelenkt durch irgendwas - machts aber auch nicht besser.

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Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. September 2019 um 23:46:49 Uhr:

Problematisch für ihn ist, dass die Beamten zusätzlich zu der Leuchtschrift noch das Blaulicht und, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, auch das Warnblinklicht eingeschaltet hatten und dazu auch noch mit langsamer Geschwindigkeit gefahren sind.

All das zusammen muss jedem, der nur ein wenig intelligenter ist als eine Stubenfliege doch klar machen, dass es sich hier um einen polizeilichen Einsatz handelt und dass man deshalb hinter dem Streifenfahrzeug zu bleiben hat.

Nur woran unterscheidet dann die Stubenfliegen, ob das Fahrzeug einfach nur sich selbst absichern oder aber eine Anweisung abgeben will?

Das kann sich letztlich nur aus der Situation ergeben, und da sehe ich eine erhebliche Gefahr für Missverständnisse, die nicht einfach so dem Adressaten der Nachricht angelastet werden kann. Immerhin dürfte bei der weit Überwiegenden Mehrzahl der Begegnungen mit bunt blinkenden Streifenwagen das bunte Licht einfach "nur" zur Absicherung dienen, und außerdem wird ja gerade in letzter Zeit immer über die bösen Gaffer geschimpft (medial und bisweilen auch über Außenlautsprecher...). Da ist es in der Regel genau richtig, die Augen auf die Straße zu richten (Hindernisse, Einsatzkräfte, ...) und den Streifenwagen vorsichtig, aber auch nicht zu zögerlich zu passieren. Nur halt im hier diskutierten Fall nicht.

Ich sehe hier vor allem die polizeilichen Beschaffer in der Pflicht, für klare Verhältnisse zu sorgen. Dachanlagen die richtige Verkehrszeichen darstellen können sind am Markt problemlos erhältlich (das Repertoire der Anlagen für das BF4 z.B. sollte auch für die meisten polizeilichen Anwendungen ausreichen), und auf Fahrzeugen ab ungefähr der Vito-Klasse auch technisch unterzubringen!

Hab auch schon einen StreifenWagen mit Blaulicht überholt. 4 VT haben sich nicht getraut zu überholen. Gefolgt sind sie mir auch nicht, waren auch zu schlapp motorisiert.

Es stand allerdings auch kein Text zwischen den Lichtern

Hätte hätte Fahradkette........

Man o man was hier wieder zusammengebraut wird......

Der TE hat doch alles erkannt, nur viel zu spät, was i.d.R. für abgelenkt oder zu schnell spricht.

Wie sagt man immer: Dem Verkehr angepasste Geschwindigkeit fahren und auf den Verkehr achten mit entsprechenden Sicherheitsabstand zum Vordermann. Dann kann so was eigentlich nicht passieren. Egal was am Polizeifahrzeug angezeigt wird.

Aber immer schön den Fehler den anderen zuschustern....:rolleyes:

Die Vorraussetzung für deine -sachlich durchaus richtige Sichtweise- ist doch, dass du den Regelungswillen der Polizeibeamten kennst - genau wie allen anderen in diesem Thread. Ob sich das in der Realität aber immer so deutlich darstellt, wie es die Polizeibeamten glauben, steht auf einem anderen Blatt.

Und bezüglich solcher Unklarheiten darf dann schon die Frage erlaubt sein, wo die Grenze zwischen polizeilichem Wunsch und tatsächlich erfolgter, rechtlich verbindlicher Weisung liegt. Nicht weil man grundsätzlich polizeiliche Regelungen anzweifen bzw. spitzfindig interpretieren sollte, sondern weil die eingestetzen Mittel eben nicht immer den Anforderungen an eine klare Anweisung entsprechen.

Und da bin ich z.B. ganz bei hk_do: In Seminaren höre ich zu solchen und ähnlichen Themen immer "ja was sollen wir denn machen, wir haben nur diese Ausrüstung, nur begrenztes Personal usw..." Und ja, dann versucht ein einziges Polizeifahrzeug den gesamten Verkehr auf einer vierstreifigen Richtungsfahrbahn anzuhalten, weil - durch Gefahr im Verzug - kein zweites Einsatzfahrzeug rechtzeitig zur Stelle ist. Mit etwas Glück gibt es da verständige Verkehrsteilnehmer (oft LKW-Fahrer) die diese "Sperrung" mit ihren Fahrzeugen unterstützen. Manchmal gehen solche Unternehmungen aber auch schief - selten, aber es passiert.

Ich habe einfach ein Problem damit, wenn - wie auch hier im Thread - auf das vermeintlich richtigte Verhalten der "Lemminge" abgestellt wird, daher "man sieht doch, das alle dahinter bleiben". Genau dieses Verhalten ist an andere Stelle nicht gewünscht und dann fährt eben der Streifenwagen zum Vor-Ort-Termin in einer Autobahnbaustelle mit Blaulicht in den abgesperrten Bereich und mindestens zwei Fahrzeuge hinterher - und das ist garnicht mal so selten.

Zitat:

@hk_do schrieb am 27. September 2019 um 07:43:23 Uhr:

 

Nur woran unterscheidet dann die Stubenfliegen, ob das Fahrzeug einfach nur sich selbst absichern oder aber eine Anweisung abgeben will?

Erkennen durch zwei Augen-->Rückkopplung an Gehirn: Oh, sei Aufmerksam-->Gehirn an Fuß: Etwas vom Gas runter-->Gehirn an Auge: Siehst du mehr ? Kuck genauer ! -->Auge an Gehirn: Ja, da scheint noch ein Schriftzug zu sein. Gehirn an Auge: Ja, und ? Was denn ? Auge an Gehirn: Moment..da sind folgende Symbole die wie folgt aussehen: "N - I -C - T.......": Gehirn: Hm..."Nicht überholen". Gehirn an Füße: Runter vom Gas und Bremsen.

Kurzum gemeinhin dass wozu uns die Natur im Gegensatz zur Stubenfliege befähigt haben sollte.

Zitat:

@hk_do schrieb am 27. September 2019 um 07:43:23 Uhr:

Das kann sich letztlich nur aus der Situation ergeben, und da sehe ich eine erhebliche Gefahr für Missverständnisse, die nicht einfach so dem Adressaten der Nachricht angelastet werden kann. Immerhin dürfte bei der weit Überwiegenden Mehrzahl der Begegnungen mit bunt blinkenden Streifenwagen das bunte Licht einfach "nur" zur Absicherung dienen, und außerdem wird ja gerade in letzter Zeit immer über die bösen Gaffer geschimpft (medial und bisweilen auch über Außenlautsprecher...). Da ist es in der Regel genau richtig, die Augen auf die Straße zu richten (Hindernisse, Einsatzkräfte, ...) und den Streifenwagen vorsichtig, aber auch nicht zu zögerlich zu passieren. Nur halt im hier diskutierten Fall nicht.

Aha... ok. Das erklärt einiges :-) Da für die überwiegende Mehrzahl "bunt blinkende Streifenwagen" nur zur eigenen Absicherung bunt blinken muss man keinen Platz schaffen, keine Rettungsgasse bilden usw.

Zwischen "gaffen" und aufmerksam, die Situation erfassend und entsprechend reagieren was eben auch einschließt langsam oder zumindest langsamer zu fahren ist aber noch ein himmelweiter Unterscheid :-)

Zum Rest mal wieder: Muss es also wieder "größer, teurer" und sonst was sein weil der gemeine Autofahrer nicht in der lage ist einfachste Dinge zu erfassen ?

Anstatt dann in quasi neue Streifenwagen mit Bling-bling zu investieren würde ich dann als Lösung vorschlagen: allgemeines Tempolimit 100 km/h. Vielleicht ist dann der Autofahrer in der Lage rechtzeitig zu reagieren :-)

am 27. September 2019 um 7:49

Ihr diskutiert seit 7 Seiten über etwas, das selbst dem TE, der vermeintlichen Stubenfliege, noch im selben Moment des Überholens aufgefallen ist:

Zitat:

@alext778 schrieb am 25. September 2019 um 14:29:33 Uhr:

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 25. September 2019 um 14:22:32 Uhr:

Höhe Bußgeld würde mich auch interessieren.

Warum bist Du denn nicht in die Eisen gegangen auf Höhe des Polizeiwagens als Du die Meldung schlußendlich zur Kenntnis genommen hast?

Aus Reflex bin ich weiter gefahren und wollte schlimmeres verhindern wenn ich komplett abbremse.

Nach dem Überholvorgang bin ich auch sofort reicht eingeschwert, um den Polizsten zu zeigen, dass ich nicht vor habe einfach weiter zufahren. Ich habe gehofft, dass die mich einfach wieder überholen und ich hinter den her fahren kann. Die haben mich aber einfach weiter fahren lassen und später erst angehalten.

Und ja, leider ist die deutsche Autobahn völlig krank. Da bremse ich links auch nicht unbedingt auf 60 (?) km/h runter, um mich zurückfallen zu lassen und rechts einzuscheren. Es gibt immer noch einen noch Dümmeren, mit dem man rechnen muss. Selbst dümmer als die Stubenfliege, vielleicht eine Amöbe?

Anders als die Amöbe hat er gebremst und ist nicht, wie die Amöbe es getan hätte, mit Vollgas weitergefahren. Besser wär´s vielleicht gewesen, rechts auf den Standstreifen zu fahren und so zu signalisieren, dass die Polizei vorbeifahren soll, aber das ist ja nun auch wieder verboten und womöglich noch teurer... :rolleyes:

Warum die Polizei nicht links fuhr (spätestens, wenn ein (!) Auto rechts dahinter fährt, kann niemand mehr rechts überholen) frage auch ich mich, wird sich aber auch nicht klären lassen.

Mich erinnerte der Fred des TE an einen eigenen Fall.

Wir fuhren auf der B36 (ehemalige B6) und rechts fuhr ein Polizei-Kombi mit ca. 130.

Alle blieben brav dahinter. Leuchtzeichen waren keine an.

Da kein TL sind wir mit >200 vorbei. ;)

Hallo, Korsch,

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 27. September 2019 um 07:15:09 Uhr:

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. September 2019 um 23:46:49 Uhr:

Die Leuchtschrift ist dabei nur ein zusätzliches Hilfsmittel.

Würdest du sie als "Weisung der Polizeibeamten" im Sinne des §36 StVO ansehen?

nein, und das habe ich ja schon geschrieben.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 27. September 2019 um 07:15:09 Uhr:

.....- wobei es ja auch VT gibt, die wie die Lemminge einem Polizeiauto in einen abgesperrten Baustellenbereich folgen, wenn dieses (lediglich zur Warnung) das Blaulicht eingeschaltet hat. :D

Das kommt vor, ist aber kein Fahler der Beamten, sondern liegt daran, dass etliche VT beim Einsteigen ins Auto scheinbar einfach das Hirn abschalten.

Hallo, Hk-do,

Zitat:

@hk_do schrieb am 27. September 2019 um 07:43:23 Uhr:

Nur woran unterscheidet dann die Stubenfliegen, ob das Fahrzeug einfach nur sich selbst absichern oder aber eine Anweisung abgeben will?

überlege jetzt doch mal selber: Im vorliegenden Fall fährt der Streifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht, Warnblinker und Leuchtschrift mit langsamer Geschwindigkeit mitten auf der Autobahn.

Wie hoch schätzt Du rein logisch die Wahrscheinlichkeit ein, dass sie lediglich sich selber vor anderen VT schützen wollen und nichts anderes vorhaben?

Wir reden hier nicht von einem Streifenwagen, der z. B. einen deutlich erkennbaren Schwertransport begleitet oder ähnliches, sondern von einem Polizeifahrzeug, das ganz allein auf weiter Flur mit Warnsignalen und langsamer Geschwindigkeit den Verkehr herunterbremst.

Hier auch nur ansatzweise daran zu denken, dass sie vielleicht nur eine Motorpanne haben oder was auch immer und dass sie nichts dagegen haben, dass andere VT an ihnen vorbeifahren ist schon ziemlich eigenartig.

Zitat:

Ich sehe hier vor allem die polizeilichen Beschaffer in der Pflicht, für klare Verhältnisse zu sorgen. Dachanlagen die richtige Verkehrszeichen darstellen können sind am Markt problemlos erhältlich (das Repertoire der Anlagen für das BF4 z.B. sollte auch für die meisten polizeilichen Anwendungen ausreichen), und auf Fahrzeugen ab ungefähr der Vito-Klasse auch technisch unterzubringen!

Unbestritten: Es wäre schön, wenn man ein paar Vito oder ähnliche Fahrzeuge mit solchen Dachaufbauten hätte, aber alle Fahrzeuge damit ausstatten wäre taktisch falsch.

Fahrzeuge mit diesen Aufbauten sind für hohe Geschwindigkeiten nicht geeignet und somit wären damit viele Einsätze, die die Autobahnpolizei hat (Verfolgung von Straftätern, Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren, schnelles Anfahren zu weiter entfernt liegenden Unfallstellen, Unterstützen anderer Kollegen oder Dienststellen usw.) nicht mehr möglich.

Hallo, Windelexpress,

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. September 2019 um 07:56:27 Uhr:

Hab auch schon einen StreifenWagen mit Blaulicht überholt. 4 VT haben sich nicht getraut zu überholen. Gefolgt sind sie mir auch nicht, waren auch zu schlapp motorisiert.

wir reden hier nicht von einem Streifenwagen, der mit Sondersignal von A nach B zu einem Einsatz fährt.

Wenn Du in der Lage bist, einen schnell mit Sondersignal fahrenden Streifenwagen zu überholen, ist das nicht verboten, solange Du dabei die Verkehrsregeln beachtest und die Beamten Dir Platz machen, indem sie von links nach rechts wechseln.

Solltest Du danach aber aufgrund Deiner Geschwindigkeit nicht mehr in der Lage sein, z. B. einer Unfallstelle auf dem linken Fahrstreifen, zu der die Beamten gerade anfahren, auszuweichen, dürfte Deine Fahrerlaubnis in Gefahr sein, denn jeder Richter wird Dir im Zweifelsfall klar machen, dass man immer mit einer Gefahrenstelle rechnen muss, wenn vor einem ein Streifenwagen mit Blaulicht fährt, egal, wie schnell dieser unterwegs ist.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. September 2019 um 07:56:27 Uhr:

...Gefolgt sind sie mir auch nicht, waren auch zu schlapp motorisiert.

:D *gutgelacht*

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 25. September 2019 um 15:52:59 Uhr:

Zitat:

@alext778 schrieb am 25. September 2019 um 14:18:08 Uhr:

...

Ich bin ganz normal weiter gefahren und 5minuten später haben die mich dann angehalten und gesagt ich es kommt ein Bußgeld auf mich zu.

Meine Frage ist jetzt, mit welcher Strafe muss ich denn rechnen.

...

Die Beamten haben ja dann deine Personalien notiert und dir einen Tatvorwurf gemacht.

Wie lautete dieser Tatvorwurf und hast du eine Durchschrift bekommen, irgendwas solltest du ja bestimmt vor Ort unterschreiben?

So was (in der "Preisklasse") ist mir auch noch nicht passiert - aber wenn ich mal Mist gebaut hatte und angehalten wurde - dann wurde mir auch vor Ort eine ungefähre Richtung gesagt, wo das ganze wohl enden wird ("sie müssen abhängig von der Bewertung in der Bußgeldstelle mindestens mit X €, X Punkten und X Monaten zu-fuß-gehen rechnen ..."). Passiert sowas heutzutage vor Ort nicht mehr?

Ich darf mich grad mal selbst zitieren, s. o..

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 27. September 2019 um 08:49:12 Uhr:

Ich habe einfach ein Problem damit, wenn - wie auch hier im Thread - auf das vermeintlich richtigte Verhalten der "Lemminge" abgestellt wird, daher "man sieht doch, das alle dahinter bleiben".

Wenn man den Eingangsbeitrag des TEs liest:

Zitat:

@alext778 schrieb am 25. September 2019 um 14:18:08 Uhr:

Warum ich das ganze eigentlich wissen möchte ist, weil ich erst seit 1 Monat meinen Führerschein wieder habe nach einer Mpu.(Drogenmissbrauch)

Wenn im schlimmsten Fall Punkte und Bußgeld auf mich zu kommt, muss ich mir Sorgen machen, dass ich die Mpu nochmal machen muss.(Probezeit habe ich nicht mehr)

dann sollte man sich nunmal in den ersten Monaten (oder besser Jahre) nach (wieder)Erhalt des FS wie der lammfrommste Lemming verhalten. Aber sowas von.

Nach dem Lesen der Beiträge hier insbesondere von Uhu und AS60 bin ich davon überzeugt, dass die Polizisten aus dem Eröffnungspost den TE lediglich einen Denkzettel verpassen wollten. Dennoch begreife ich nicht, wie man in der beschriebenen Situation überhaupt auf die Idee kommt zu überholen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 27. September 2019 um 13:39:14 Uhr:

 

Nach dem Lesen der Beiträge hier insbesondere von Uhu und AS60 bin ich davon überzeugt, dass die Polizisten aus dem Eröffnungspost den TE lediglich einen Denkzettel verpassen wollten. Dennoch begreife ich nicht, wie man in der beschriebenen Situation überhaupt auf die Idee kommt zu überholen.

Täusche ich mich oder werde ich langsam alt.;) Ich habe doch gar nichts geschrieben zu diesem Thema:confused:

Da hier eh wild spekuliert wird und das Level des Threads sehr schwankt, mal eine Frage in eigener Sache: Was bedeutet es eigentlich wenn die Polizei mit ca. 20 km/h auf der Landstraße/Autobahnauffahrt mit Blaulicht und Warnblinker fährt, zumindest auf der Landstraße gab es die Möglichkeit zu überholen. Bin zwar dahinter geblieben (einige hinter mir haben überholt) aber ist das als eine Art Überholverbot zu interpretieren?

(Am Ende der durchgezogenen Linie auf dem Beschleunigungsstreifen haben diese Warnblinker und Blaulicht deaktiviert und fuhren weiter auf den Standstreifen)

Zitat:

@random_user schrieb am 27. September 2019 um 15:26:29 Uhr:

Da hier eh wild spekuliert wird und das Level des Threads sehr schwankt, mal eine Frage in eigener Sache: Was bedeutet es eigentlich wenn die Polizei mit ca. 20 km/h auf der Landstraße/Autobahnauffahrt mit Blaulicht und Warnblinker fährt, zumindest auf der Landstraße gab es die Möglichkeit zu überholen. Bin zwar dahinter geblieben (einige hinter mir haben überholt) aber ist das als eine Art Überholverbot zu interpretieren?

(Am Ende der durchgezogenen Linie auf dem Beschleunigungsstreifen haben diese Warnblinker und Blaulicht deaktiviert und fuhren weiter auf den Standstreifen)

Im Gesetzlichen Rahmen darfst Du mit der notwendigen Vorsicht Überholen bzw. Vorbeifahren.

Die Blaulichter allein haben mal nur die Bedeutung "Achtung, Vorsicht". Deshalb ist auch eine erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angebracht.

Was die letztendlich gemacht haben kann vieles sein. Oft wird ein Gegenstand auf der Straße gesucht - diesen findet man oft nicht wenn man da mit 80-100 dahinbraust. Deshalb bewegt man sich mit niedr. Geschwindigkeit. Das wiederum mag Gefahrenpotential in sich bergen - Ergo wählt man Blaulicht.

Es kann jemand zb. einen Gegenstand (Kennzeichen, Werkzeug, gr. Stein,...) gemeldet haben und die Polizei sucht an der besagten Stelle,... (und sichert sich mit Blaulicht ab, damit die anderen Verkehrsteilnehmer Aufmerksam werden und die notwendige Vorsicht walten lassen)

Nach Einsatzende wird dann weitergefahren und Blaulicht ausgeschaltet!

Ich hab auch schon mal ein Kz. verloren und bin erst Zuhause darauf Aufmerksam geworden. Die Polizei angerufen ob es als gefunden gemeldet wurde. War nicht der Fall. Nun hat man mich nach meiner Fahrstrecke gefragt und nach ~1h kam der Anruf, die Streife hätte es Sichergestellt und es sei am Revier abzuholen.

 

Zitat:

@AS60 schrieb am 27. September 2019 um 14:33:13 Uhr:

Täusche ich mich oder werde ich langsam alt.;) Ich habe doch gar nichts geschrieben zu diesem Thema:confused:

Jetzt schon ;)

Nee, hab das mit dem Lkw-Fahrer-melden-Thread verwechselt. Aber die Eule war zumindest hier beteiligt.

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