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Überholen mit Behinderung des Gegenverkehr

Themenstarteram 25. Februar 2011 um 19:44

Hallo zusammen,

kann mir jemand von euch sagen, ab wann eine behinderung des Gegenverkehrs beim Überholen besteht?

Bei mir war es nämlich so:

Ich und mein Beifahrer fuhren am Sonntag vor zwei Wochen auf einer Landstraße als letzter PKW von insgesamt 3.

Der erste PKW bog links in einen Feldweg ab. Der vormir fahrende PKW kam wie immer nicht mehr in die Gänge und schlich mit etwa 40 km/h vor mir her.

Daraufhin blickte ich auf die Gegenfahrbahn und hatte ca. 400-450m frei Sicht bis zum nächsten Ort.(leicht abschüssige Straße, ganz leichte Linkskurve ohne Sichtbehinderungen)

Ich überholte den PKW zügig und scherte wieder ein.

Das einzig Dumme daran war, dass mir dabei die Polizei entgegenkam.

Diese drehte sofort um und machte ein rießen Blaulicht und Sirenenaufstand um mich anzuhalten.

Der überaus unfreundliche Polizist beschuldigt mich des Überholens mit behinderung des Gegenverkehrs, da sie anscheinend bremsen mussten.

Versteh aber nicht warum die bremsen mussten, da meines erachtens nach genügend Abstand bestand.

Wie dem auch sei, lag heute ein Bußgeldbeseid über 123,50 Euro und drei Punkten in Flensburg im Briefkasten.

Ich fühle mich ziemlich verarscht und möchte gerne wissen was ich alles für Möglichkeiten habe.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Besten Dank im Voraus.

Gruß Matthias

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sportcoupe838

Versteh aber nicht warum die bremsen mussten, da meines erachtens nach genügend Abstand bestand.

Wie dem auch sei, lag heute ein Bußgeldbeseid über 123,50 Euro und drei Punkten in Flensburg im Briefkasten.

Ich fühle mich ziemlich verarscht...

Da liegt eine klassische Fehleinschätzung hinsichtlich des Abstandes zum Gegenverkehr und dessen Geschwindigkeit vor.

Tatsache ist, daß das entgegenkommende Fahrzeug auf Grund des zu geringen Abstandes eine Bremsung einleiten mußte und es dadurch zu einer Behinderung kam.

Du hättest das nun eingetretene Problem abwenden können, wenn du dir eine größere Lücke im Gegenverkehr zum Überholen ausgesucht hättest.

Gerade am Sonntag muß man es ja nun nicht wirklich so eilig haben, daß man auch noch ein Polizeifahrzeug behindert...

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

ich darf auchmal die Rechnung von Sylvester aufgreifen (auch wenn du dich nochmal verrechnet hast).

gehen wir davon aus, der TE hat mit seinen Abschätzungen recht.

Schleicher (S) konstant 40km/h

Polizei (P): 100 km/h

TE: beschleunigt von 40 auf 100 km/h linear, um zu überholen = Durchschnittsgeschwindigkeit 70 km/h

Sicherheitsabstand (bei 40 km/h): 20 m, Fahrzeuglängen: 5 m

Der Überholvorgang erfolgt mit 30km/h Fahrtüberschuss, die für die 20+20+5 m benötigt werden: Zeit: 5,4 sec. Für Aus-Einscheren etc. runden wir mal auf auf 6 s.

Annäherung von TE und P in der Zeit 283 m, Rest 166m. Begegnung von TE und P in exakt 3 s. Klingt wenig, hier hinterm Schreibtisch habe ich allerdings kein Gefühl, ob das gefährlich oder noch im Toleranzbereich ist.

Vertut sich der TE allerdings, so dass z.B. S schon 50km/h draufhat und P auch noch mit 110 entgegen kommt, die 450 m nur noch 400m sind, dann sieht die Sache so aus:

Überholstrecke 55m, Überholzeit (Beschleunigung auf 110km/h) rund 7 s, gefahrene Strecke (S+TE): 370 m, also Rest 30 m, Zusammenstoß also in weniger als 0,5 s, ich gebe zu, da hätte ich auch gebremst.

Hast Du die 504 PS des TE mit eingerechnet ?

Die kann er nicht mal annähernd ausgenützt haben sonst wäre es flusch gegangen und er wäre vorbei gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Hast Du die 504 PS des TE mit eingerechnet ?

Die kann er nicht mal annähernd ausgenützt haben sonst wäre es flusch gegangen und er wäre vorbei gewesen.

So stell ich mir das auch vor.

Zitat:

Original geschrieben von sportcoupe838

 

Mein Pick Up hat 506 PS.

Wenn das ein amerikanischer Jeep mit 2 Tonnen Gewicht und einer 4 Gang-Automatik ist, dann kommt von 506 PS nicht viel auf der Straße an.

Zitat:

Original geschrieben von thomas2345

Zitat:

Original geschrieben von sportcoupe838

 

Mein Pick Up hat 506 PS.

Wenn das ein amerikanischer Jeep mit 2 Tonnen Gewicht und einer 4 Gang-Automatik ist, dann kommt von 506 PS nicht viel auf der Straße an.

auch wieder wahr

am 26. Februar 2011 um 14:08

Zitat:

Original geschrieben von thomas2345

Wenn das ein amerikanischer Jeep mit 2 Tonnen Gewicht und einer 4 Gang-Automatik ist, dann kommt von 506 PS nicht viel auf der Straße an.

Da kommt noch genug an, um ein 40km/h schnelles Farzeug zu überholen, ohne den Gegenverkehr zu behindern.

Zitat:

Original geschrieben von sportcoupe838

Und wie schnell die unterwegs waren bzw. nach der Ortschaft beschleunigt haben kann ich ja auch net beweisen.

Das ist das Hauptproblem in diesem Fall.

am 26. Februar 2011 um 16:06

wie es wirklich war weiss der TE selbst. Und warum nicht einen Anwalt einschalten? So teuer kommt das dem TE nicht. 506PS kann er doch auch zahlen. Wenn er sich im Recht fuehlt dann soll er fuer sein Recht auch Kæmpfen.

am 26. Februar 2011 um 17:31

Zitat:

Original geschrieben von aLpi82

Den Polizisten war es wahrscheinlich zu langweilig

ja,oder sie hatten ihre Strafzettelquote für den tag noch nicht erfüllt:D:D:D

trodzdem macht es wenig Sinn gegen die Aussage von 2 Polizisten vor

zugehen,besser Zahlen und gut ist.Es ist natürlich wirklich dumm ge-

laufen,daß es gerade ein Polizeiwagen war der entgegen kam.

Ich hatte rechnerisch den gleichen Gedanken wie waschbaer123 und dann war da noch viel Platz. Also wenn die Zahlen des TE annähernd korrekt sind, dann war das Polizeiwillkür.

Aber wenn zwo Polizisten sagen sie hätten bremsen müssen, da wird's schwer werden was gegen zu machen. Aber versuchen sollte man's schon.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Ich hatte rechnerisch den gleichen Gedanken wie waschbaer123 und dann war da noch viel Platz. Also wenn die Zahlen des TE annähernd korrekt sind, dann war das Polizeiwillkür.

Aber wenn zwo Polizisten sagen sie hätten bremsen müssen, da wird's schwer werden was gegen zu machen. Aber versuchen sollte man's schon.

Polizeiwillkür ??? Wenn man an so etwas glaubt muss man schon persönlich schlechte Erfahrungen mit selbiger gemacht haben. Oder man liest zu viel Bildzeitung, alternativ, man schaut zu viel Fernsehen.

Ich habe keine schlechten Erfahrungen gemacht und schaue wenig Fernsehen. Aus diesem Grund glaube ich nicht wirklich, das Polizeiwillkür die Ursache der Leiden der ganzen armen Sünder hier ist.

Die Kernfrage ist doch:

Warum überholt man in einer solchen Situation, wenn einem ein als solches klar zu erkennendes (!) Einsatzfahrzeug der Polizei entgegenkommt? :eek:

Ich habe heute übrigens den Selbsttest gemacht. Vor mir ein ein LKW mit ca. 70 Kmh. Lange gerade Straße freie Bahn bis zum Horizont, ca. 2000 Meter. Mir ging es einfach darum wie lange ich brauche, vom ausschehren bis zum wiedereinscheren. Ich habe ganz ruhig von 21 ..22..23..24 bis 25 gezählt, also 5 bis 6 Sekunden. Und das mit brutalen 120 PS und Ausgangsgeschwindigkeit 70 Kmh und träger Viergangautomatik.

Ja nun brat mir einer nen Storch wenn das mit 504 PS und 40 Kmh nicht wesentlich flinker geht.

Also für mich bleibt das hier ne Märchenstunde von wegen 450 Meter freie Sicht und so.

Ich hatte ja schon angedeutet, daß die hohe Nennleistung beim Überholen nutzlos ist, wenn man sie nicht abruft. Auf dem Papier nutzt sie nichts...

Wenn der TE die Leistung nicht abgerufen hat, dann kann man davon ausgehen, daß das Fahrzeug nicht sein Eigenes war und das ihm daher die Erfahrung im Umgang mit Selbigem fehlte. Unter diesen Voraussetzungen hätte der TE den Überholvorgang garnicht erst einleiten dürfen.

@Dicker

Nur weil du etwas noch nicht erlebt hast, heißt das nicht, dass es nicht existiert.

Und eben dein Selbsttest bestätigt doch die Seite des TE. Die 6 Sekunden wird er doch wohl auch geschafft haben, also viel Platz und Zeit für die Polizisten, selbst wenn der andere schneller als mit 40 unterwegs war.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die Kernfrage ist doch:

Warum überholt man in einer solchen Situation, wenn einem ein als solches klar zu erkennendes (!) Einsatzfahrzeug der Polizei entgegenkommt? :eek:

Abgesehen davon, dass er's vorher noch nicht gesehen hat: Weil man bis dahin auch nicht an Polizeiwillkür geglaubt hat und dachte, auch Polizisten seien vernünftige Menschen.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Wenn er sich im Recht fuehlt dann soll er fuer sein Recht auch Kæmpfen.

das ist ein Kampf den er schon verloren hat bevor er begonnen ist

es geht hier nicht drum zig Millionen Perser auszulöschen mit 300 Mann sondern 2 Polizeiaussagen nichtig zu machen

da sind die Perser wie Urlaub dagegen

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