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Überholen mit Behinderung des Gegenverkehr

Themenstarteram 25. Februar 2011 um 19:44

Hallo zusammen,

kann mir jemand von euch sagen, ab wann eine behinderung des Gegenverkehrs beim Überholen besteht?

Bei mir war es nämlich so:

Ich und mein Beifahrer fuhren am Sonntag vor zwei Wochen auf einer Landstraße als letzter PKW von insgesamt 3.

Der erste PKW bog links in einen Feldweg ab. Der vormir fahrende PKW kam wie immer nicht mehr in die Gänge und schlich mit etwa 40 km/h vor mir her.

Daraufhin blickte ich auf die Gegenfahrbahn und hatte ca. 400-450m frei Sicht bis zum nächsten Ort.(leicht abschüssige Straße, ganz leichte Linkskurve ohne Sichtbehinderungen)

Ich überholte den PKW zügig und scherte wieder ein.

Das einzig Dumme daran war, dass mir dabei die Polizei entgegenkam.

Diese drehte sofort um und machte ein rießen Blaulicht und Sirenenaufstand um mich anzuhalten.

Der überaus unfreundliche Polizist beschuldigt mich des Überholens mit behinderung des Gegenverkehrs, da sie anscheinend bremsen mussten.

Versteh aber nicht warum die bremsen mussten, da meines erachtens nach genügend Abstand bestand.

Wie dem auch sei, lag heute ein Bußgeldbeseid über 123,50 Euro und drei Punkten in Flensburg im Briefkasten.

Ich fühle mich ziemlich verarscht und möchte gerne wissen was ich alles für Möglichkeiten habe.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Besten Dank im Voraus.

Gruß Matthias

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sportcoupe838

Versteh aber nicht warum die bremsen mussten, da meines erachtens nach genügend Abstand bestand.

Wie dem auch sei, lag heute ein Bußgeldbeseid über 123,50 Euro und drei Punkten in Flensburg im Briefkasten.

Ich fühle mich ziemlich verarscht...

Da liegt eine klassische Fehleinschätzung hinsichtlich des Abstandes zum Gegenverkehr und dessen Geschwindigkeit vor.

Tatsache ist, daß das entgegenkommende Fahrzeug auf Grund des zu geringen Abstandes eine Bremsung einleiten mußte und es dadurch zu einer Behinderung kam.

Du hättest das nun eingetretene Problem abwenden können, wenn du dir eine größere Lücke im Gegenverkehr zum Überholen ausgesucht hättest.

Gerade am Sonntag muß man es ja nun nicht wirklich so eilig haben, daß man auch noch ein Polizeifahrzeug behindert...

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101 Antworten
Themenstarteram 26. Februar 2011 um 0:55

Hallo,

danke schonmal für eure antworten.

Also 1. : Ich fahre jeden Tag gleich! egal ob Werk-oder Sonntag. Und nur weil einige Leute denken dass sie am Sonntag mal wieder "Autofahren" müssten... egal.

2. : Mein Pick Up hat 506 PS. An zu langsamen Überholen oder zurückschalten hats sicherlich nicht gelegen.

Ich war sofort am zu überholenden Pkw vorbei und wieder eingeordnet auf der rechten Spur.ich war ja schon auf meinem Fahrstreifen, als die Cops in ein meines Erachtens nach "zu behinderung" fürendem Abstand gekommen sind.

3. Die berechnung mit km/h zu gefahrener Strecke mag ja stimmen aber die Cops sind mir ja entgegengekommen.

Und wie schnell die unterwegs waren bzw. nach der Ortschaft beschleunigt haben kann ich ja auch net beweisen.

4. Ich hätte ja meinen Beifahrer als Zeuge. Aber was haben zwei normale Bürger gegen zwei Polizisten-Aussagen zu melden.

Denen hat des meiner Meinung nach nicht gepasst, dass zwei junge Leute in so einem Wagen unterwegs sind und da kam denen ihre Langeweile gerade recht, zu zeigen wer das Sagen hat.

Wie dem auch sei, bleibt mir glaube ich nicht viel übrich als in den sauren Apfel zu beißen und die Sache hinzunehmen.

Außer euch fällt noch was ein.

Besten Dank

Gruß Matthias

am 26. Februar 2011 um 0:57

Zitat:

Original geschrieben von heltino

wenn der entgegenkommende bremsen musste, wurde er behindert.

ob da nun 50 oder 150 meter zwischen waren spielt keine rolle....

so ein gschmari

90% bremsen einfach so oder geben Lichthupe obwohl noch ewig viel Platz ist.

die andren 10% können Autofahren

am 26. Februar 2011 um 0:59

Zitat:

Original geschrieben von sportcoupe838

Hallo,

danke schonmal für eure antworten.

Also 1. : Ich fahre jeden Tag gleich! egal ob Werk-oder Sonntag. Und nur weil einige Leute denken dass sie am Sonntag mal wieder "Autofahren" müssten... egal.

2. : Mein Pick Up hat 506 PS. An zu langsamen Überholen oder zurückschalten hats sicherlich nicht gelegen.

Ich war sofort am zu überholenden Pkw vorbei und wieder eingeordnet auf der rechten Spur.ich war ja schon auf meinem Fahrstreifen, als die Cops in ein meines Erachtens nach "zu behinderung" fürendem Abstand gekommen sind.

3. Die berechnung mit km/h zu gefahrener Strecke mag ja stimmen aber die Cops sind mir ja entgegengekommen.

Und wie schnell die unterwegs waren bzw. nach der Ortschaft beschleunigt haben kann ich ja auch net beweisen.

4. Ich hätte ja meinen Beifahrer als Zeuge. Aber was haben zwei normale Bürger gegen zwei Polizisten-Aussagen zu melden.

Denen hat des meiner Meinung nach nicht gepasst, dass zwei junge Leute in so einem Wagen unterwegs sind und da kam denen ihre Langeweile gerade recht, zu zeigen wer das Sagen hat.

Wie dem auch sei, bleibt mir glaube ich nicht viel übrich als in den sauren Apfel zu beißen und die Sache hinzunehmen.

Außer euch fällt noch was ein.

Besten Dank

Gruß Matthias

kannst knicken Polizei is unantastbar

Zahl und fertig.

Wenn sie überholt hätten und du wärst reingefahren hätten sie es sogar dir angehängt weil du "beschleunigt" hast

Themenstarteram 26. Februar 2011 um 1:00

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

Zitat:

Original geschrieben von heltino

wenn der entgegenkommende bremsen musste, wurde er behindert.

ob da nun 50 oder 150 meter zwischen waren spielt keine rolle....

so ein gschmari

90% bremsen einfach so oder geben Lichthupe obwohl noch ewig viel Platz ist.

die andren 10% können Autofahren

Genau meine Meinung...

am 26. Februar 2011 um 1:23

Wenn die extra umdrehen und die Donutpause schieben, wird es schon seinen Grund gehabt haben.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Wenn die extra umdrehen und die Donutpause schieben, wird es schon seinen Grund gehabt haben.

Jup, so ist es. zB geschwind und ohne Risiko ein bisschen Geld verdienen. Ob die Schutzmänner ein derartiges Vergehen auch in B-Kreuzberg oder in Köln-Kalk verfolgt hätten? Also ich bezweifele das.

 

So long

Ghost

an sportcoupe838 (Themenstarter):

Wieviel Metern waren denn Platz zwischen dir und dem Polizeiwagen als du wieder eingeschert bist?

ich würde mit sowas auf jeden Fall nicht vor Gericht gehen wollen.

Der Richter ist da frei in seiner Würdigung der Beweise und das kann Bestätigung der Vorwürfe sein aber auch alles andere von Freispruch bis zur Annahme einer Straftat.

Wenn der Richter da "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" überholen erkennt ist das eine Straftat...

 

Mir wäre das - in Anbetracht von 2 Polizisten als Zeugen - zu heikel.

am 26. Februar 2011 um 9:50

Auf Basis der Strecke von 400m und der Annahme, dass sich der Dir entgegen kommende Wagen mit 100km/h genähert hat, gehe ich davon aus, dass er Dich ca. in 15 Sekunden erreicht.

Da Du dich ja auch bewegt hast, ich gehe mal von Schnitt 70 km/h Schnitt aus, da Du noch ausscheren und einscheren musstest, habt ihr euch ca. nach 9-10 Sekunden "getroffen".

-> 70 km/h * 9 Sekunden gleich 200m

-> 100 km/h * 9 Sekunden gleich 175m

Mein "Bauchgefühl" sagt mir, dass war verdammt eng.

am 26. Februar 2011 um 9:52

die Meterangaben für 70km/h und 100km/h bitte tauschen, war ein Flüchtigkeitsfehler von mir.

Das ist doch ein Schmarren.

450 m Sichtweite.

Ja wenn ich bei 450m ein Fahrzeug sehe wird nicht überholt.

Ausser der fährt so langsam.

Aber das ist mal die Ausnahme von der Regel

So einfach ist das.

Oder ist das Fahrzeug erst dannach aus der Kurve aufgetaucht.

Kann ich mir bei einem 40 Fahrer den man mindestens!!! mit 60 überholt nicht wirklich vorstellen.

Richtigerweise muss es heissen 450m freie Strecke ohne Gegenverkehr aber du schriebst selbst  450m Sichtweite.

am 26. Februar 2011 um 10:55

Alle Angaben des TE sind Einschätzungen. Alles was hier für oder gegen den TE gesagt wurde ist deswegen durchweg spekulativ. Ich gehe auch mal davon aus, dass der Überholvorgang nicht wirklich gefährlich war, sonst hätte sich der TE vermutlich hier nicht geäußert.

Der TE hat eben einfach Pech gehabt, dass ausgerechnet die Polizei entgegen kam und die sich behindert gefühlt haben. Vermutlich hätte jeder normale VT einfach gebremst, vielleicht kurz geflucht oder meinetwegen auch die Lichthupe benutzt und gut wärs gewesen. Shit happens - hinnehmen, sich ärgern und zahlen.

Themenstarteram 26. Februar 2011 um 11:40

Hallo,

ich hatte 400-450 Meter frei Sicht und es kam kein Auto entgegen (Sichtweite gleich Freie Strecke)

Im darauffolgenden Ort, aus dem die Polizei kam, ist eine Linkskurve. Beim Ausscheren zum Überholen, müssen die Polizisten grad um diese Kurve gefahren sein.

Ich hätte hier nicht geschrieben und um euren Rat bzw Meinung gefragt, wenn ich mich selbst als schuldig gesehen hätte.

Dann wär die Sache ganz klar gewesen.

Aber wie bereits geschrieben befand ich mich schon wieder auf meinem Fahrstreifen als die Polizei in meine Nähe kam.

Wie viel Meter der Abstand zueinander war kann ich nicht sagen. Aber meines Erchtens nach und auch das meines Beifahrers war das ein normaler Überholvorgang.

Was solls, ist jetzt schon passiert.

Schade nur dass ich jetzt fast 2 Jahre keine Punkte mehr bekommen habe und mein Konto somit nächsten Monat auf 0 gewesen wäre.

Besten Dank euch allen.

Gruß Matthias

ich darf auchmal die Rechnung von Sylvester aufgreifen (auch wenn du dich nochmal verrechnet hast).

gehen wir davon aus, der TE hat mit seinen Abschätzungen recht.

Schleicher (S) konstant 40km/h

Polizei (P): 100 km/h

TE: beschleunigt von 40 auf 100 km/h linear, um zu überholen = Durchschnittsgeschwindigkeit 70 km/h

Sicherheitsabstand (bei 40 km/h): 20 m, Fahrzeuglängen: 5 m

Der Überholvorgang erfolgt mit 30km/h Fahrtüberschuss, die für die 20+20+5 m benötigt werden: Zeit: 5,4 sec. Für Aus-Einscheren etc. runden wir mal auf auf 6 s.

Annäherung von TE und P in der Zeit 283 m, Rest 166m. Begegnung von TE und P in exakt 3 s. Klingt wenig, hier hinterm Schreibtisch habe ich allerdings kein Gefühl, ob das gefährlich oder noch im Toleranzbereich ist.

Vertut sich der TE allerdings, so dass z.B. S schon 50km/h draufhat und P auch noch mit 110 entgegen kommt, die 450 m nur noch 400m sind, dann sieht die Sache so aus:

Überholstrecke 55m, Überholzeit (Beschleunigung auf 110km/h) rund 7 s, gefahrene Strecke (S+TE): 370 m, also Rest 30 m, Zusammenstoß also in weniger als 0,5 s, ich gebe zu, da hätte ich auch gebremst.

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

ich darf auchmal die Rechnung von Sylvester aufgreifen (auch wenn du dich nochmal verrechnet hast).

gehen wir davon aus, der TE hat mit seinen Abschätzungen recht.

Schleicher (S) konstant 40km/h

Polizei (P): 100 km/h

TE: beschleunigt von 40 auf 100 km/h linear, um zu überholen = Durchschnittsgeschwindigkeit 70 km/h

Sicherheitsabstand (bei 40 km/h): 20 m, Fahrzeuglängen: 5 m

Der Überholvorgang erfolgt mit 30km/h Fahrtüberschuss, die für die 20+20+5 m benötigt werden: Zeit: 5,4 sec. Für Aus-Einscheren etc. runden wir mal auf auf 6 s.

Annäherung von TE und P in der Zeit 283 m, Rest 166m. Begegnung von TE und P in exakt 3 s. Klingt wenig, hier hinterm Schreibtisch habe ich allerdings kein Gefühl, ob das gefährlich oder noch im Toleranzbereich ist.

Vertut sich der TE allerdings, so dass z.B. S schon 50km/h draufhat und P auch noch mit 110 entgegen kommt, die 450 m nur noch 400m sind, dann sieht die Sache so aus:

Überholstrecke 55m, Überholzeit (Beschleunigung auf 110km/h) rund 7 s, gefahrene Strecke (S+TE): 370 m, also Rest 30 m, Zusammenstoß also in weniger als 0,5 s, ich gebe zu, da hätte ich auch gebremst.

Hast Du die 504 PS des TE mit eingerechnet ?

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