Überholen einer Kolonne auf Landstraßen verbieten?

Moin,
wie wir alle wissen, passieren auf unseren Landstraßen viele tödliche und schwere Unfälle. Der sogenannte Unfall im Längsverkehr ist die häufigste Unfallursache.

Daher meine Frage: warum verbieten wir nicht das Überholen in der Kolonne auf der Landstraße? Es ist gefährlich, führt häufig zu Fehleinschätzungen und bringt am Ende fast gar nichts, bzw. man gewinnt eventuell nur ein paar Minuten.

Was denkt ihr darüber?

Hier ein paar Informationen:
https://udv.de/de/strasse/landstrasse/ueberholunfaelle-landstrassen

Beste Antwort im Thema

Bei Verbot Kolonnen zu überholen würde das zu immer längeren Kolonnen führen irgendwie.
Die Schnarcher werden nicht auf den Pinsel treten egal ob sie an 2ter oder 5ter Stelle sind und alle anderen wären am Arsch und gezwungen mitzuschleichen.

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@ Mettmann
Ich wusste gar nicht, dass von den sogenannten "Langsamfahrer" (die ich in der Häufigkeit jedoch komischerweise nicht beobachten konnte) eine Gefahr aus geht. 😕
Ich glaube, hier wird der Bock zum Gärtner gemacht.

Und als Info nur für dich: Nein, bin kein sogenannter Langsamfahrer, ich fahre auf der Landstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sofern das möglich ist. Fahre ich auf eine Kolonne auf, so überhole ich sie nicht und mache auch kein Insel-Hopping. Sondern fahre ganz geduldig hinterher.
Geduld scheint hier bei einigen aber Mangelware zu sein.

Zitat:

Geduld scheint hier bei einigen aber Mangelware zu sein.

Wieso sollen sich viele gedulden weil einer es nicht schafft die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu erreichen und 30% unter dieser bleibt?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. April 2020 um 10:54:21 Uhr:



Zitat:

Geduld scheint hier bei einigen aber Mangelware zu sein.

Wieso sollen sich viele gedulden weil einer es nicht schafft die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu erreichen und 30% unter dieser bleibt?

Weil selbst wenn der vor dir 30% unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bleibt, keiner das Recht hat andere zu gefährden.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 26. April 2020 um 10:56:01 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. April 2020 um 10:54:21 Uhr:


Wieso sollen sich viele gedulden weil einer es nicht schafft die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu erreichen und 30% unter dieser bleibt?

Weil selbst wenn der vor dir 30% unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bleibt, keiner das Recht hat andere zu gefährden.

Der der 30% drunter bleibt provoziert durch seine Fahrweise Überholmanöver und gefährdet damit andere Verkehrsteilnehmer.

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. April 2020 um 11:02:54 Uhr:



Zitat:

@Tarnik schrieb am 26. April 2020 um 10:56:01 Uhr:


Weil selbst wenn der vor dir 30% unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bleibt, keiner das Recht hat andere zu gefährden.

Der der 30% drunter bleibt provoziert durch seine Fahrweise Überholmanöver und gefährdet damit andere Verkehrsteilnehmer.

Niemand zwingt einen zu einem dummen Überholmanöver auch nicht ein Langsamfahrer, das liegt in der eigenen Verantwortung.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. April 2020 um 10:54:21 Uhr:



Zitat:

Geduld scheint hier bei einigen aber Mangelware zu sein.

Wieso sollen sich viele gedulden weil einer es nicht schafft die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu erreichen und 30% unter dieser bleibt?

Weil es die einfachste und sicherste Lösung ist. Man kann es nicht ändern.

Warum muss ich im Stau stehen wenn es einer übertrieben hat ? Geht auch nicht anders.

Ich schimpfe auch wenn ich einen extremen Schleicher vor mir habe, aber die Pest an den Hals wünsche ich dann dem Hintermann der MIR auf die Pelle rückt. Den lasse ich dann aber durch geeignete Maßnahmen vor, damit er dem Schleicher auf die Pelle rückt. Idioten habe ich immer lieber vor mir.

Weil es eine zulässige Höchstgeschwindigkeit ist und keine Geschwindigkeitsvorgabe, die exakt so einzuhalten ist. 70 zu fahren wo 100 erlaubt ist, mag zwar recht langsam erscheinen, ist aber sicher nicht in einem Bereich, wo man dem Fahrer rechtlich vorwerfen kann, den Verkehr unnötig zu behindern.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auch kein Freibrief, dass man diese jederzeit und unter allen Umständen erreichen können muss.

Davon mal abgesehen, diese ominösen Fahrer, die 70 statt 100 fahren und den Verkehr behindern, sehe ich recht selten. Hier wird immer so getan, als wenn das ständig passiert.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 26. April 2020 um 11:08:39 Uhr:


Davon mal abgesehen, diese ominösen Fahrer, die 70 statt 100 fahren und den Verkehr behindern, sehe ich recht selten. Hier wird immer so getan, als wenn das ständig passiert.

Ich sehe sie oft, bei schönem Wetter am WE rund um Berlin. Komischer Weise sind es gaaaanz selten Rentner oder Kleinwagen. Sind mehr die Poser die mal ihr Schätzchen zeigen wollen.
Am WE auf Brandenburgs Straßen ist Höchststrafe.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 26. April 2020 um 11:08:39 Uhr:


Weil es eine zulässige Höchstgeschwindigkeit ist und keine Geschwindigkeitsvorgabe, die exakt so einzuhalten ist. 70 zu fahren wo 100 erlaubt ist, mag zwar recht langsam erscheinen, ist aber sicher nicht in einem Bereich, wo man dem Fahrer rechtlich vorwerfen kann, den Verkehr unnötig zu behindern.

Wie langsam müsste er denn fahren?

Zitat:

@augenauf schrieb am 26. April 2020 um 10:47:30 Uhr:


Ich wusste gar nicht, dass von den sogenannten "Langsamfahrer" (die ich in der Häufigkeit jedoch komischerweise nicht beobachten konnte) eine Gefahr aus geht. 😕
Ich glaube, hier wird der Bock zum Gärtner gemacht.

Nein, darum geht es doch nicht.
Jeder kann etwas dazu beitragen, den Verkehr so sicher wie möglich zu machen. Wenn jeder sagt sollen die anderen machen, ich fahre so wie will, die einen auf der Autobahn mit über 200 km/h an einer Autoschlange vorbei und die anderen bilden Kristallisationskeime für Überholvoränge. Wenn nicht jeder immer denken würde „ICH“ first, also der mit über 200 km/h auch mal die Geschwindigkeit reduzieren würde, der Schleicher auch mal etwas schneller fahren würde oder, wenn er der zweite oder dritte in der Schlange ist, Lücken für andere Überholer lassen würde, wäre viel bezüglich der Sicherheit im Straßenverkehr gewonnen. Das bringt wesentlich mehr, als immer mehr Verbote zu fordern.

Das zumindest ist meine Meinung.

Denkt im Straßenverkehr nicht nur an euch selber sondern auch an die anderen Verkehrsteilnehmer!

Diedicke hat dazu einen sehr guten Beitrag verfasst: Klick mich

Gruß

Uwe

Zitat:

Wie langsam müsste er denn fahren?

Juristisch betrachtet geht man von weniger als 60% der erlaubten Geschw. aus.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 26. April 2020 um 11:19:06 Uhr:



Zitat:

Wie langsam müsste er denn fahren?

Juristisch betrachtet geht man von weniger als 60% der erlaubten Geschw. aus.

Danke. Gilt das auch für kurvige Bergstraßen 😁 Dann hätte ich solche Kollegen regelmäßig vor mir 🙂

Sonst sind das absolute Ausnahmen. I.d.R. wird mit grob 80 statt 100 gefahren, damit kann man noch leben. Aber wenn Überholen problemlos möglich ist, dann überhole ich.

Denke mal, da kommt es (wenn man es denn juristisch aufarbeiten wollte) mehr auf den Grund des Langsamfahrens als auf die Geschwindigkeit an. Ein schwach motorisiertes Auto beschleunigt am Berg sehr langsam. Das hoch motorisierte Auto dahinter ist ungeduldig. Trifft den langsamen Fahrer jetzt eine Schuld? Eher nein.

Beschleunigt aber jemand absichtlich sehr langsam, um andere zu ärgern, sieht das schon anders aus.

Ein Fahrzeug mit Anhänger fährt vielleicht (obwohl es auf der Landfstraße 80 fahren dürfte) langsamer durch die Kurven. Meines Erachtens gerechtfertigt.

Deswegen folgende Ergänzungen im Bußgeldkatalog:

Sie fuhren außerhalb geschlossener Ortschaften mehr als 10% unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit obwohl weder technische noch witterungsbedingte Gründe dafür vorlagen: 60 Euro, 1 Punkt. Mehr als 20%: 100 Euro, 1 Punkt, 14 Tage Fahrverbot. Mehr als 30%: 150 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, Teilnahme an einer medizinischen Eignungsuntersuchung zum Führen eines Kraftfahrzeuges.

Versroß gegen das Rechtsfahrgebot bei Straßen mit mehr als 2 Fahrstreifen pro Richtung: 100 Euro, 1 Punkt

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. April 2020 um 11:41:52 Uhr:


Versroß gegen das Rechtsfahrgebot bei Straßen mit mehr als 2 Fahrstreifen pro Richtung: 100 Euro, 1 Punkt

Du weißt schon, dass das auf der Autobahn, wenn jemand dabei behindert wird, bereits jetzt schon 80,- € und ein Punkt kostet. 😉

Vielleicht wird es ja ab Dienstag noch teurer.

Gruß

Uwe

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