Überholen Autobahn

Folgende Situation:

Autobahn, 3-spurig.
Fahrer fährt auf der mittleren Spur, Tempo zw. 120 und 130 km/h. Auf der rechten Spur ein Lastwagen, dahinter ein Wohnwagengespann.
Der Fahrer ist am Überholen, in der Mitte des Wohnwagengespanns angekommen zieht dieses ohne zu blinken rüber.
Fahrer muss ausweichen und zieht auf die linkeSpur. Nach Vergewisserung in den Spiegeln war nichts zu sehen.
Plötzlich ist neben dem Fahrer ein anderes Fahrzeug aufgetaucht, das vorher nicht zu sehen war. Wie sich später herausstellte (nach Aussage der Fahrerin) kam sie mit ca. 200 km/h an. Beide Parteien hielten dann an. Es kam dann noch ein 3. PKW (Zeuge) dazu, der sagte alles genau gesehen zu haben und behauptete der Fahrer, der rüberzog sei auf jeden Fall schuld und er würde ihn anzeigen. Auf eine sachliche Schilderung, dass man dem Wohnwagen ausweichen musste reagierte er nicht.
Die beiden Wagen berührten sich nicht. Nach Aussage des Zeugen berührte die Fahrerin auch die Leitplanke nicht, jedoch war ein Schaden an ihrem Fahrzeug. Jedoch waren keine derartigen Geräusche zu sehen bzw. ist fraglich, ob man bei Kontakt mit der Leitplanke und Tempo 200 in der Lage ist geradeaus weiterzufahren...

Was kann passieren?

Vielen Dank.

Hage

Beste Antwort im Thema

Das Wohnwagengespann zieht rüber, der daneben muss ausweichen, kollidiert beinahe mit einem anderen, welcher daneben war, die beiden und noch ein Dritter halten an, keiner merkt sich das Nummernschild, das Wohnwagengespann und der LKW fahren einfach weiter als sei nichts gewesen. 😕

Fällt mir irgendwie echt schwer, diesen Sachverhalt nachzuvollziehen.

Wenn es sich denn wirklich so zugetragen hat, dann bleibt der spurwechselnde PKW wohl auf der Schuld sitzen. Ich würde mir an seiner Stelle einen guten Anwalt suchen, anstatt das V+S-Orakel zu befragen, denn hier wird auch nach 15 Seiten keine brauchbare Hilfe zu erwarten sein - wie denn auch?!

52 weitere Antworten
52 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


NAtürlich hat hier ein Straßenverkehrsgefährdung stattgefunden (genauer gesagt 2!)
aber was mir am meisten aufstöst...
Der Fahrer MUSSTE dann nach links ausweichen...
Wo keiner war und dann doch einer war...

Also um dass mal festzuhalten:
du MUSST nicht ausweichen es kann sinnvoll sein, müssen tust du nicht!
2. wenn da keiner ist dann ist da auch keiner!
und wenn du richtig geschaut hast war besagtes Auto auch nicht neben dir!

irgendwie scheint mir dass auf eine Überzogene Masnahme MEHERER beteiligten Hinauszulaufen!

Alex

PS ich denke die Anzeige verläuft zwar im Sande- Ärger hast du aber auf alle Fälle...
Warum du kein Foto vom Schaden gemacht hast - wird wohl auf ewig DEIN geheimnis bleiben!
Ebenso warum du in der Dritten PErson schreibst...

Ich vermute du meinst, hier haben zwei Gefährdungen stattgefunden. Dann hast du recht. Wenn du den § 315c StGB meinst, liegst du falsch. Der Fahrstreifenwechsel ist hier in den so genannten "sieben Totsünden" nicht aufgeführt.

Und natürlich musste man ausweichen. Wenn ich ein Gespann überhole, mich mittig befinde und das Gespann wird dann in meine Richtung gelenkt, muss ich ausweichen, zumal für mich links alles frei war, so wie hier beschrieben wurde. Es gibt auch die Möglichkeit das Gespann nach rechts rüber zu rammen. Aber wer macht bzw. traut sich das schon.

Die Polizei wurde von der Dame gerufen, das Handy dann weitergereicht und mir vom Polizisten mitgeteilt, dass sie nicht kommen würden bei sowas. Was die Dame jedoch geschildert hat weiß ich nicht. Foto wurde gemacht.

Warum hier das unerlaubte Entfernen vom Unfallort genannt wird versteh ich nicht wirklich, dennAdressen, Daten etc. wurden ja getauscht.

wenn du dich mittig befindest und ein Gespann überholst
machst du GARNIX....
außer es ist zähfliesender Verkehr....
im Normalfall wird dass mit einem Kontakt "beantwortet"
Es wird so gewesen sein, dass er geblinkt hat.
Dann langsam nach links zog...
Wenn er "plötzlich" nach links zieht, ist der OFen aus oder der "Ausweicher" hat nicht in den Spiegelgeschaut und einfach rüber...
beides geht nicht... Zeit zum Spiegelschauen, dabei so schnell sein dass es zum Bremsen nicht reicht...

Verkehrsgefährdung und 7 totsünden- ok... wieder was gelernt!
wo steht dass?

Alex

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


wenn du dich mittig befindest und ein Gespann überholst
machst du GARNIX....
außer es ist zähfliesender Verkehr....
im Normalfall wird dass mit einem Kontakt "beantwortet"
Es wird so gewesen sein, dass er geblinkt hat.
Dann langsam nach links zog...
Wenn er "plötzlich" nach links zieht, ist der OFen aus oder der "Ausweicher" hat nicht in den Spiegelgeschaut und einfach rüber...
beides geht nicht... Zeit zum Spiegelschauen, dabei so schnell sein dass es zum Bremsen nicht reicht...

Verkehrsgefährdung und 7 totsünden- ok... wieder was gelernt!
wo steht dass?

Alex

im § 315c StGB

§ 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs.

(1) Wer im Straßenverkehr
1.
ein Fahrzeug führt, obwohl er
a)
infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b)
infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2.
grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a)
die Vorfahrt nicht beachtet,
b)
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c)
an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d)
an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e)
an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f)
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g)
haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,


und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1.
die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2.
fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ähnliche Themen

Es gibt immer noch die Option zu bremsen.

aha...
und was wird unter 2 b aufgeführt...?
wer falsch überholt begeht eine Straßenverkehrsvergehen...
hmm - oder liest du dass anders?

ALex

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven


Wenn man mit Tempo 200 durch ein ruckartiges Ausweichmanöver die Leitplanke streift, hat man normalerweise keinen kleinen Schaden mittig in der Tür, sondern landet in einem unkontrollierten Manöver im Gebüsch und zählt erstmal seine Knochen.......

Ich muss aber noch etwas anderes loswerden: Gespanne mit Wohnwagen fahren selten über 90 km/h. Wenn man diese mit einer anständigen Geschwindigkeit überholt, dauert das keine 2 Sekunden...

Zu einem Ausweichmanöver auf die dritte Spur unter Inkaufnahme des Ausbremsens eines unsichtbaren Hintermanns (der aber trotzdem plötzlich "da" ist), würde ich mich keineswegs bewegen lassen.

Man kann bei 200KMH die Leitplanke streifen, ohne die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren. Die Frage ist halt nur, in welchem Winkel es passiert ist. Sollte das Fahrzeug ins schlingern geraten hilft ESP eine Menge, aber auch das hat seine Grenzen. Ich bezweigle aber, das die Leitplanke wirklich berührt wurde, denn dann müsste die gesammte Seite leicht zerkratzt sein. Vielleicht wueden die Kratzer gar nicht gesehen, und der Außenspiegel ist gegen die Türe geknallt.

Vielleicht wurde das Gespann auch mit 120KMH überholt, und war nur 10KMH schneller als das Gespann. Es ist leider nervig, wenn ein auto nicht zügig überholt wird, aber es ist nun mal erlaubt.

Das die 200KMH fahrerin "plötzlich da" war kann ich mir sehr gut vorstellen.
Freie Bahn, ein auto fährt mit 200KMH auf der rechten Spuhr, sieht den LKW und bewegt sich auf die mittlere Spur. In dieser Zeit wurde in den rückspiegel geguckt, und nichts gesehen. Dann zog sie aber auf die dritte Spur, und war plötzlich da...

Da es keinen Unfallbogen gibt, wo sich jemand auf Platz 1 gesetzt hat, wird der Schuldige erst noch ermittelt werden müssen. Die Hauptsache ist erstmal, das keiner verletzt wurde. Weit dahinter kommt die erfreuliche Nachricht, das es keine Punkte/Fahrverbot gibt, weil die Polizei nicht gerufen wurde. Das einzige, was passieren könnte ist, das es Geld kostet. Vielleicht muss man nur teile zahlen, weil die Fahrerin 200KMH gefahren ist. Da die Leute sich aber sehr dämlich angestellt haben glaube ich nicht, das was kommt. Aber man weiß ja nie.

Ich lese es anders, da es hier um einen Spurwechsel geht.

Es wird vermutlich auf 3 x Teilschuld herauslaufen (2 x Spurwechsel und 1 x über der Richtgeschwindigkeit unterwegs)

Zitat:

Original geschrieben von AS60



im § 315c StGB

§ 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs.

(1) Wer im Straßenverkehr
2.
b)
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,


und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1.
die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2.
fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

ok.. und wenn ich es nochmal lese... ja GENAU dass tut der TE!

Der TE wechselt die Sput ohne sich zu versichern dass da niemand ist.....

Alex

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


aha...
und was wird unter 2 b aufgeführt...?
wer falsch überholt begeht eine Straßenverkehrsvergehen...
hmm - oder liest du dass anders?

ALex

Wer rücksichtslos und grob verkehrswidrig falsch überholt...

Hier liegt ein Fahrstreifenwechsel vor. Und selbst wenn man hier von einem Fehler beim Überholen ausgeht, muss man die Rücksichtslosigkeit und die grobe Verkehrswidrigkeit begründen. Wenn jemand so etwas andauernd macht, so wie die typischen "Wahnsinnigen, die ständig von rechts nach links wechseln und sich überall durchquetschen ohne Rücksicht auf Verluste"

Das wäre eine typische Straßenverkehrsgefährdung. Bei einem einmaligen fahrlässigen Fahrstreifenwechsel sind wir im § 7 StVO. Das wird durch den Tatbestandskatalog geregelt.

Edit: Würde man alles über den § 315c regeln, gäbe es keinen normalen Unfall mehr, der mit Verwarngeldern abgefrühstückt wird. Die Nachteule wird mir hoffentlich Recht geben🙂

ER überholt!
ALex

Es fehlt aber der Aspekt des grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen! Wie AS60 schon gesagt hatte, würde andernfalls jeder Unfall unter den §315 fallen.

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


ER überholt!
ALex

Er weicht in einer Notsituation, die zudem noch von ihm nicht verschuldet ist, fahlässig nach links aus und führt so einen Fahrstreifenwechsel durch, bei dem er einen anderen gefährdet. Das hat mit einem Überholen aber auch gar nichts zu tun.

Und von Rücksichtslosigkeit und grober Verkehrswidrigkeit kann schon gar keine Rede sein. Selbst beim Wohnwagenfahrer kann man bei einem einmaligen Fahrtreifenwechsel nicht von Rücksichtslosigkeit ausgehen. Auch dieser Wechsel war falsch, aber fahrlässig.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Es fehlt aber der Aspekt des grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen! Wie AS60 schon gesagt hatte, würde andernfalls jeder Unfall unter den §315 fallen.

Danke

Deine Antwort
Ähnliche Themen