Überholen Autobahn
Folgende Situation:
Autobahn, 3-spurig.
Fahrer fährt auf der mittleren Spur, Tempo zw. 120 und 130 km/h. Auf der rechten Spur ein Lastwagen, dahinter ein Wohnwagengespann.
Der Fahrer ist am Überholen, in der Mitte des Wohnwagengespanns angekommen zieht dieses ohne zu blinken rüber.
Fahrer muss ausweichen und zieht auf die linkeSpur. Nach Vergewisserung in den Spiegeln war nichts zu sehen.
Plötzlich ist neben dem Fahrer ein anderes Fahrzeug aufgetaucht, das vorher nicht zu sehen war. Wie sich später herausstellte (nach Aussage der Fahrerin) kam sie mit ca. 200 km/h an. Beide Parteien hielten dann an. Es kam dann noch ein 3. PKW (Zeuge) dazu, der sagte alles genau gesehen zu haben und behauptete der Fahrer, der rüberzog sei auf jeden Fall schuld und er würde ihn anzeigen. Auf eine sachliche Schilderung, dass man dem Wohnwagen ausweichen musste reagierte er nicht.
Die beiden Wagen berührten sich nicht. Nach Aussage des Zeugen berührte die Fahrerin auch die Leitplanke nicht, jedoch war ein Schaden an ihrem Fahrzeug. Jedoch waren keine derartigen Geräusche zu sehen bzw. ist fraglich, ob man bei Kontakt mit der Leitplanke und Tempo 200 in der Lage ist geradeaus weiterzufahren...
Was kann passieren?
Vielen Dank.
Hage
Beste Antwort im Thema
Das Wohnwagengespann zieht rüber, der daneben muss ausweichen, kollidiert beinahe mit einem anderen, welcher daneben war, die beiden und noch ein Dritter halten an, keiner merkt sich das Nummernschild, das Wohnwagengespann und der LKW fahren einfach weiter als sei nichts gewesen.
Fällt mir irgendwie echt schwer, diesen Sachverhalt nachzuvollziehen.
Wenn es sich denn wirklich so zugetragen hat, dann bleibt der spurwechselnde PKW wohl auf der Schuld sitzen. Ich würde mir an seiner Stelle einen guten Anwalt suchen, anstatt das V+S-Orakel zu befragen, denn hier wird auch nach 15 Seiten keine brauchbare Hilfe zu erwarten sein - wie denn auch?!
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52 Antworten
Ich rede nicht nur vom Wohnmobil und nicht vom Lkw. Ich rede neben dem Wohnmobil von dem der die Spur gewechselt hat (wenn auch um einer Kollision zu entgehen). Steht doch eindeutig da Spurwechsler tragen besondere Sorgfaltspflicht.
Zitat:
Original geschrieben von KoenigHagn
Es war eine Beschädigung ca. Mitte der Fahrertür - hinter oberhalb des Radkastens.
Ja, wg. der Anzeige. Was könnten da die Folgen sein?
In der Regel ist bei einer Leitplankenberührung nicht nur die Fahrertür mittig, sondern die gesamte linke Seite, besonders aber der vordere linke Kotflügel am Radausschnitt beschädigt.
Da der Zeuge eine Berührung mit der Leitplanke aber ausschließt, stammt der Schaden an der Fahrertür warscheinlich nicht von diesem Fahrmanöver.
Wo befand sich das Fahrzeug des Zeugen mit welcher Geschwindigkeit und mit welchem Abstand zum angeblichen Unfallgeschehen?
Hatte der Zeuge dabei gute Sicht auf das Geschehen?
Weshalb will der Zeuge Anzeige gegen Dich erstatten, da er doch nach Deiner Schilderung nicht in das Geschehen verwickelt war?
Kennen sich der angeblich Verunfallte und der Zeuge?
Für mich ein sehr dubioser Vorgang!
Wenn man mit Tempo 200 durch ein ruckartiges Ausweichmanöver die Leitplanke streift, hat man normalerweise keinen kleinen Schaden mittig in der Tür, sondern landet in einem unkontrollierten Manöver im Gebüsch und zählt erstmal seine Knochen. Sollte die Dame (oder der Zeuge...?) Dich tatsächlich für den Schaden zur Rechenschaft ziehen wollen, wird ein Gutachter den Schaden zunächst mal beurteilen müssen. Schon daran wird die ganze Sache scheitern.
Ich muss aber noch etwas anderes loswerden: Gespanne mit Wohnwagen fahren selten über 90 km/h. Wenn man diese mit einer anständigen Geschwindigkeit überholt, dauert das keine 2 Sekunden. Und da heißt es beim plötzlichen Rausziehen: Hupe und Vollgas. Zu einem Ausweichmanöver auf die dritte Spur unter Inkaufnahme des Ausbremsens eines unsichtbaren Hintermanns (der aber trotzdem plötzlich "da" ist), würde ich mich keineswegs bewegen lassen.
Alles sehr dubios und bereits alles gesagt. Was ich allerdings aus der Praxis anmerken möchte ist, nicht jeder Autofahrer ist ein "Profi" und reagiert in solchen Momenten auch rational. Menschlich ist nach LINKS auszuweichen um einer möglichen Kollision auszuweichen. Kaum jemand hält stur drauf, hupt und gibt Gas. Zudem kommt es auf die Beschleunigungsfähigkeit des überholenden PKW an, ob eine realistische Chance zum Beschleunigen in dem Moment möglich ist.
Was die "Dame "auf der linken Spur angeht, bin ich der Meinung, dass sie ausreichend Zeit hatte sich mit der Situation vertraut zu machen und einen Bremsvorgang einzuleiten. Wer in dem Moment trotzdem sein Tempo 200 beibehält verhält sich zumindest grob fahrlässig und hat bei einem möglichen Unfall eine Teilschuld.
Was den (angeblichen) Schaden angeht, habe ich auch so meine Zweifel, ob der bei dem Ausweichmanöver entstanden ist. Bei ca. 200 oder ähnlicher Geschwindigkeit "schleift" das Auto an der Leitplanke vorbei und hat entsprechende Schäden über die gesamte linke Seite. Zudem kann man davon ausgehen, dass in dem Moment das Steuer verrissen wird und das Fahrzeug quer über die Fahrbahn in die Botanik schießt und dabei womöglich noch das Wohnwagengespann bzw. den LKW touchiert.
Das bei dem ganzen Manöver, was sich ja in Sekundenbruchteilen abspielt, nicht unbedingt auch noch das Kennzeichen des Wohnwagengespanns notiert, ist für mich logisch. Auch eine Vollbremsung hilft in dem Falle wenig, weil dabei zumindest der Wohnwagen eine "Breitseite" abbekommt und zum aufschaukeln bringen kann. Das wiederum hätte einen ziemlich dicken Unfall zur Folge.
Mein Fazit ist: Irgendwas an der Geschichte ist faul ... Jedenfalls kann es sich kaum so abgespielt haben wie der TE erzählt. Wenn doch, ist der Schaden bei der Dame ein anderer als der an ihrem Fahrzeug ... ok!
In DEM Fall würde ICH zumindest erst mal abwarten, ob überhaupt irgendetwas kommt. Wenn JA, muß der Anzeigenerstatter ja irgendetwas angegeben haben. Darauf kann man dann bauen und mit Hilfe eines Rechtsanwaltes dagegen angehen. Vorher ist alles reine Spekulation. Und ... wieso wurde nicht die Polizei informiert?
Zitat:
Original geschrieben von Beethoven
Ich muss aber noch etwas anderes loswerden: Gespanne mit Wohnwagen fahren selten über 90 km/h.
wir leihen öfter mal einen wohnwagen aus und die haben alle eine 100 km/h zulassung.
Zitat:
Original geschrieben von KoenigHagn
Ja, aber welchen PKW-Fahrer meinst du genau mit bremsen? Der, der von hinten kam oder der "Verursacher"?
Na der Verursacher
"Geschichte" hat sich aber so abgespielt.
Polizei wurde am Unfallort verständigt. Jedoch wurde mitgeteilt, dass sie nicht kommen würden, da es die beiden Versicherungen untereinander regeln würden. Gegnerin wusste jedoch nichtmal wo sie versichert ist. Fraglich auch, ob sie den "Schaden" bis dato gemeldet hat. Ich habe es meiner Versicherung gemeldet, damit mir am Ende kein Strick daraus gedreht werden kann, auc, wenn es ein andrer Schaden ist/war.
Lt. Zeuge wolle er mich wegen gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr anzeigen. Er sagte auch, er habe Bilder vom Manöver. Darauf angesprochen sagte er er habe ein fotografisches Gedächtnis und die Bilder da gespeichert...
Hallo, KoenigHagn,
Zitat:
Original geschrieben von KoenigHagn
Lt. Zeuge wolle er mich wegen gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr anzeigen. Er sagte auch, er habe Bilder vom Manöver. Darauf angesprochen sagte er er habe ein fotografisches Gedächtnis und die Bilder da gespeichert...
und bei der Polizei stöpselt er ein USB - Kabel an das linke Ohr, um die Bilder auf den Computer zu laden.

Mal ganz im Ernst:
Die Aussagen dieses vermeintlichen Zeugen und vor allem seine Behauptung, Du hättest einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begangen, sind Schwachsinn.
Wenn sich der Vorfall so zugetragen hat, wie Du ihn schilderst, kann man Dir allenfalls einen Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung, bzw. mit Schädigen eines Anderen vorwerfen, was im Endeffekt auf eine Verwarnung in Höhe von 35.- € hinauslaufen würde, wenn es zu einer Unfallaufnahme durch die Polizei gekommen wäre.
Ob der Schaden am anderen Fahrzeug tatsächlich bei ihrem erzwungenen Ausweichmanöver entstanden ist, lässt sich nicht ohne weiteres ausschließen oder bestätigen.
Es kann sein, dass sie nicht gegen die Leitplanke, sondern z. B. gegen einen vergessenen Schneepfahl am linken Fahrbahnrand oder was auch immer gekommen ist.
Letztendlich hat sie aber den gleichen Fehler gemacht, wie Du (unkontrolliertes Ausweichen nach links) und das Ganze dürfte vermutlich, wenn überhaupt, auf eine Quotelung hinauslaufen (sie bekommt einen Teil bezahlt, den Rest zahlt sie selber).
Dass die Fahrerin nicht weiß, wo das Fahrzeug versichert ist, ist nicht ungewöhnlich, da viele Fahrer nicht gleichzeitig auch die Versicherungsnehmer sind (Firmenwagen, Fahrzeug über einen Familienangehörigen versichert usw.).
Mich stört an der Geschichte eher, dass die Polizei sich scheinbar geweigert hat, den Unfall aufzunehmen, denn hier liegt eindeutig ein Verdacht des unerlaubten Entfernen vom Unfallort vor.
Habt ihr den Vorfall der Polizei tatsächlich so geschildert und auch, dass es an einem der Fahrzeuge offensichtlich einen Schaden gab?
Ach ja: Der eigentliche Unfallverursacher ist natürlich der Fahrer des Gespanns.
Viele Grüße,
Nachteule
Zitat:
Original geschrieben von KoenigHagn
"Geschichte" hat sich aber so abgespielt.
Polizei wurde am Unfallort verständigt. Jedoch wurde mitgeteilt, dass sie nicht kommen würden, da es die beiden Versicherungen untereinander regeln würden. Gegnerin wusste jedoch nichtmal wo sie versichert ist. Fraglich auch, ob sie den "Schaden" bis dato gemeldet hat. Ich habe es meiner Versicherung gemeldet, damit mir am Ende kein Strick daraus gedreht werden kann, auc, wenn es ein andrer Schaden ist/war.
Lt. Zeuge wolle er mich wegen gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr anzeigen. Er sagte auch, er habe Bilder vom Manöver. Darauf angesprochen sagte er er habe ein fotografisches Gedächtnis und die Bilder da gespeichert...
Wer hat mit der Polizei gesprochen? Ich nehme an, die angeblich geschädigte Fahrerin, um dabei gleichzeitig das Erscheinen vor Ort mit der genannten Begründung wieder abzusagen, bzw. nur vorzugeben, mit der Polizei gesprochen zu haben. Dieses lässt sich durch Nachfrage bei der entsprechenden Dienststelle feststellen.
Wenn einer der Beteiligten darauf besteht, wird die Polizei auch kommen.
Ich hoffe, Du hast vom "Schaden" Fotos gemacht, damit nicht nachher ein viel größerer Schaden daraus entsteht.
Der Zeuge erweckt den Eindruck, dass er nicht weiss wovon er redet. Anscheinend benötigt er seine gesamte Hirnkapazität zum Abspeichern der Bilder des Manövers.
Mein Rat: abwarten und cool bleiben!
Zitat:
Original geschrieben von KoenigHagn
Lt. Zeuge wolle er mich wegen gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr anzeigen. Er sagte auch, er habe Bilder vom Manöver. Darauf angesprochen sagte er er habe ein fotografisches Gedächtnis und die Bilder da gespeichert...
Ah ja...
Ich hätte ihn gefragt, wo denn sein USB-Anschluß ist: Im linken Ohr oder in der Nase?
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Mich stört an der Geschichte eher, dass die Polizei sich scheinbar geweigert hat, den Unfall aufzunehmen, denn hier liegt eindeutig ein Verdacht des unerlaubten Entfernen vom Unfallort vor.
Habt ihr den Vorfall der Polizei tatsächlich so geschildert und auch, dass es an einem der Fahrzeuge offensichtlich einen Schaden gab?
An dem Punkt bin ich auch gestolpert - auch wenn man über die 110 an einer Feld- Wald- und Wiesenwache landet: Das sollte auch dort bekannt sein - und zumindest auf Nachfrage seitens der Polizei hätte sich das doch eigentlich klären lassen.

Zitat:
Ach ja: Der eigentliche Unfallverursacher ist natürlich der Fahrer des Gespanns.
Full Ack!
Zitat:
Viele Grüße,
Nachteule

Zitat:
Original geschrieben von KoenigHagn
Lt. Zeuge wolle er mich wegen gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr anzeigen. Er sagte auch, er habe Bilder vom Manöver. Darauf angesprochen sagte er er habe ein fotografisches Gedächtnis und die Bilder da gespeichert...
DAS hätte ich auch zu gerne erfahren WIE der Zeuge denn die Fotos ausdrucken will.
Ne, ich bleibe dabei, die Geschichte ist zu misteriös als das sie SO stimmen könnte. Ist wirklich von einem Unfall auszugehen - und die Dame hatte ja angeblich einen Schaden. Das WO lassen wir nun mal unberücksichtigt ...

- und DAS auf der Autobahn und da soll die Polizei NICHT gekommen sein? Sehr unwahrscheinlich! Gerade auf der Autobahn passieren in der Folge eines "simplen" Unfalls die schlimmsten Unfälle, weil sich die Unfallbeteiligten nicht der Gefahren einer Autobahn bewusst sind. Ist KEIN Rastplatz/Parkplatz in der Nähe, auf dem sich alle Beteiligten nach so einem Geschehen in Ruhe austauschen können, MUSS die Polizei zur Absicherung gerufen werden!
Somit ist für mich an der ganzen Geschichte irgendetwas faul. Zumal die Dame ja angeblich Geschädigte war. Und DAS soll SO OHNE Polizei abgelaufen sein? In einem anderen Land vielleicht ... aber niemals auf einer deutschen Autobahn. DAS hätte dann nämlich zumindest am nächsten Tag in der Zeitung gestanden, weil es einen spektakulären Unfall gegeben hätte, womöglich mit Toten!
Näää, ich kann das SO nicht glauben, dafür bin ich zuviel Autobahn gefahren.
Kann es sein, PARDON, dass du ein Videospiel am Computer gespielt hast und Realität mit Fiktion verwechselst? Denn, spätestens auf der Polizeiwache hätte es ein Nachspiel gegeben, geben MÜSSEN! SO faul sind die nun auch wieder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von KoenigHagn
Welche Schuld wäre denn hier gegeben? Passiert ist ja im Grunde nicht wirklich was...
Ggf. könnte hier eine Nötigung vorliegen. Jemanden durch sein Verhalten zu etwas zu zwingen. Ein Schaden muss dabei nicht entstanden sein! Ob es nun Deine Schuld ist oder auch nicht, denn das Kennzeichen vom Wohnwagen habt ihr ja nicht.
Ich würde erst zum Anwalt gehen, wenn jemand auf Dich zukommt und etwas von Dir will. Soviel Zeit ist immer ! Selbst bei einer Anhörung braucht man nur die Pflichtangaben zu machen, Rest würde dann der Anwalt erledigen. Ich würde ich erst einmal abwarten welche Owig oder Strafe mich erwartet, denn wie gesagt, die Möglichkeit schuldlos daraus zu kommen - ohne den tatsächlichen Verursacher - ist sehr gering, so dass man vielleicht eine Owig in Kauf nimmt. Das Ganze sehe allerdings etwas anders aus wenn Du einen Rechtsschutz hast, aber da Du hier fragst gehe ich davon aus, dass dem nicht so ist.
Viel Glück und Gruß Rolf
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Zitat:
Original geschrieben von KoenigHagn
Welche Schuld wäre denn hier gegeben? Passiert ist ja im Grunde nicht wirklich was...
Ggf. könnte hier eine Nötigung vorliegen. Jemanden durch sein Verhalten zu etwas zu zwingen. Ein Schaden muss dabei nicht entstanden sein! Ob es nun Deine Schuld ist oder auch nicht, denn das Kennzeichen vom Wohnwagen habt ihr ja nicht.
Ich würde erst zum Anwalt gehen, wenn jemand auf Dich zukommt und etwas von Dir will. Soviel Zeit ist immer ! Selbst bei einer Anhörung braucht man nur die Pflichtangaben zu machen, Rest würde dann der Anwalt erledigen. Ich würde ich erst einmal abwarten welche Owig oder Strafe mich erwartet, denn wie gesagt, die Möglichkeit schuldlos daraus zu kommen - ohne den tatsächlichen Verursacher - ist sehr gering, so dass man vielleicht eine Owig in Kauf nimmt. Das Ganze sehe allerdings etwas anders aus wenn Du einen Rechtsschutz hast, aber da Du hier fragst gehe ich davon aus, dass dem nicht so ist.
Viel Glück und Gruß Rolf
Wie die Nachteule hier schon treffend sagte, ist Unfallursache hier der fahrlässige Fahstreifenwechsel des Wohnwagens und anschließend der aus der Not heraus durchgeführte Fahrstreifenwechsel des TE. Da der Fahrer des Wohnwagengespanns hier wohl nicht mehr greifbar ist, kann ich mir vorstellen, dass der TE hier schlechte Karten hat. Der Gang zum Anwalt kann nicht schaden, je nachdem wie hoch die Forderung des anderen ist.
Und Nötigung scheidet hier mit Sicherheit aus, es sei denn, man könnte einem der Wechsler Absicht im Hinblick auf die Gefährdung nachweisen.
Mehr als 35 Euro VG kommen dabei nicht rum.
Was mich allerdings auch wundert, dass hier der § 142 StGB so gar nicht in Betracht gezogen wurde.
NAtürlich hat hier ein Straßenverkehrsgefährdung stattgefunden (genauer gesagt 2!)
aber was mir am meisten aufstöst...
Der Fahrer MUSSTE dann nach links ausweichen...
Wo keiner war und dann doch einer war...
Also um dass mal festzuhalten:
du MUSST nicht ausweichen es kann sinnvoll sein, müssen tust du nicht!
2. wenn da keiner ist dann ist da auch keiner!
und wenn du richtig geschaut hast war besagtes Auto auch nicht neben dir!
irgendwie scheint mir dass auf eine Überzogene Masnahme MEHERER beteiligten Hinauszulaufen!
Alex
PS ich denke die Anzeige verläuft zwar im Sande- Ärger hast du aber auf alle Fälle...
Warum du kein Foto vom Schaden gemacht hast - wird wohl auf ewig DEIN geheimnis bleiben!
Ebenso warum du in der Dritten PErson schreibst...