Überholen auf Sperrfläche. Zusammensetzung des Bußgeldes
Hallo,
ich stand heute als dritter an einer Ampel, vor mir ein PKW und davor ein Laster.
Ich habe direkt nach dem überfahren der Haltelinie im Ampelbereich mich an die Spitze gesetzt.
Der PKW vor mir war nur leider die Polizei in Zivil.
Bußgeld 50€.
Überholen auf Sperrfläche.
Nun habe ich im Internet geguckt und nur die einen Preis von 30€ gefunden.
141265 Sie benutzten beim Überholen die Sperrfläche (Zeichen 298).
http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/41-stvo/
Mir wurde die Zusammensetzung des Preises nicht erläutert.
Ich hatte nur die Option 50€ zu zahlen oder es wird eine Anzeige geschrieben.
Ich nahm die 50€ per Sofortkasse.
Was nun? nochmal hingehen und die Auflistung der Strafe einfordern?
Ich finde auch keine 20€ was noch zutreffen könnte (Gefährdung anderer, etc.)
Außerdem war ich der Meinung, dass alles ab 45€ Punkte mit sich zieht?! Auch davon wurde nichts erwähnt.
Jemand ne idee oder ähnliche erfahrung?
Es war außerorts
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@2schnell4you schrieb am 19. Juli 2016 um 12:08:59 Uhr:
Ich bin ja nicht schnell gefahren, weil ich verschlafen habe und einen termin habe, mich für wichtiger halte oder nicht gerne im auto sitze.Ich habe überholt, weil ich spaß am schnellen /sportlichen bzw. freien fahren habe. nicht weil ich 5 min eher da sein möchte/könnte.
Au Backe, du musst dich hier nicht rechtfertigen, allerdings würdest du vor jedem Richter in Deutschland mit dieser Argumentation aber so was ins Fettnäpfen treten.... musste aber selbst wissen.
Wenn du Spass am schnellen sportlichen Fahren hast, dann machste das am besten auf der Nordschleife, im öffendlichen Straßenverkehr bist du nicht alleine die Straße gehört nicht dir und es gibt eine ganze Menge an Regeln die man einzuhalten hat, oder man zahlt eben. Unfälle passieren dann meistens wenn sich zwei begegnen welche die StVO nicht so ganz kennen oder nach Ihren gutdünken auslegen wollen.......
Du solltest deine Einstellung zum Autofahren überdenken, denn sonst fährst du bald ÖPNV. Glaube mir......
86 Antworten
Das wird in der Regel geduldet. Die müssen jetzt erst mal Leute einfangen, die mit Axt und Messer Nachts in Zügen hantieren.
Zitat:
@birscherl schrieb am 19. Juli 2016 um 10:22:46 Uhr:
Es geht hier nicht drum, dass einer gewinnt, sondern dass dem TE klarer wird, gegen welche Regeln er verstoßen hat, warum er bezahlen muss und dass das Überholen auf der Sperrfläche nicht der einzige Tatbestand ist, der ihm vorgeworfen werden kann. Wenn du das für Wortklauberei und "gewinnen wollen" hältst, ist das allein dein Problem.
Die schraffierte Fläche steht an der Ampel sowohl für ein Überholverbot, als auch für das Verbot des Überfahren.
Zitat:
@2schnell4you schrieb am 19. Juli 2016 um 00:23:11 Uhr:
im anhang mal schemenhaft dargestellt.
Hallo, würde mir deine Skizze gerne mal anschauen, finde aber keinen Anhang ?!
Was mich aber bei der ganzen Sache etwas misstrauisch stimmt, ist, daß die Polizei hier so aus dem Stehgreif ein Bußgeld, bzw. ein Verwarngeld ausstellt und den TE nicht belehrt, gegen welche Paragraphen er nun verstoßen hat und wie sich das zu bezahlende Bußgeld oder Verwarnung zusammensetzt.
Auch finde ich die Quittung mit der Überschrift "Kundenbeleg" sehr unglaubwürdig.
Ich anstelle des TE hätte hier die Zahlung verweigert und den ganzen Krempel, im Falle einer Anzeige, meinem Anwalt übergeben.
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Zitat:
@Geisslein schrieb am 20. Juli 2016 um 17:24:46 Uhr:
Hallo, würde mir deine Skizze gerne mal anschauen, finde aber keinen Anhang ?!
Der Anhang wurde vom Autor wohl wieder entfernt, er war aber mal da.
Nimm halt behelfsmäßig jede beliebige Kreuzung mit Ampel, bei der die entgegenkommende Richtung neben der Geradeausspur zusätzlich eine Linksabbiegespur hat. Z.B.
https://www.google.de/maps/@48.7656466,13.0450585,181m/data=!3m1!1e3
Zitat:
Was mich aber bei der ganzen Sache etwas misstrauisch stimmt, ist, daß die Polizei hier so aus dem Stehgreif ein Bußgeld, bzw. ein Verwarngeld ausstellt und den TE nicht belehrt, gegen welche Paragraphen er nun verstoßen hat und wie sich das zu bezahlende Bußgeld oder Verwarnung zusammensetzt.
Auch finde ich die Quittung mit der Überschrift "Kundenbeleg" sehr unglaubwürdig.Ich anstelle des TE hätte hier die Zahlung verweigert und den ganzen Krempel, im Falle einer Anzeige, meinem Anwalt übergeben.
Kann man machen. Wenn du die pöse Polizei für dein Feind und Bremser hälst. Man kann aber auch einfach mal seinen Fehler eingestehen und gut ist. Immerhin hat er ja im Überholverbot überholt.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. Juli 2016 um 17:48:16 Uhr:
Kann man machen. Wenn du die pöse Polizei für dein Feind und Bremser hälst. Man kann aber auch einfach mal seinen Fehler eingestehen und gut ist. Immerhin hat er ja im Überholverbot überholt.
Es geht nicht darum, daß die Polizei pöse ist, sondern vielmehr darum, daß die Polizei hier ein Bußgeld auferlegt, und diese Zusammensetzung des Bußgeldes nicht erklärt, geschweige den TE vor Ort aufklärt gegen welche Paragraphen er genau verstoßen hat.
Eine Sperrfläche zu überfahren hat leider mit einem Überholverbot gänzlich wenig zu tun.
Wer mich vor Ort nicht aufklären kann über meinen Gesetzesverstoß und auch nicht in der Lage ist, mir das Bußgeld zu erörtern wie sich das zusammensetzt, dem kann ich nicht glauben und somit bezahl ich in dem Fall nicht.
Das hat mit "Fehler eingestehen" nix mehr zu tun.
Was mich noch interessiert:
Waren die Beamten nur in einem zivilen Auto unterwegs und hatten Dienstkleidung an, oder waren sie auch "zivil" gekleidet ?
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. Juli 2016 um 17:22:24 Uhr:
Wo in der StVO steht, dass eine schraffierte Fläche für ein Überholverbot steht?
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Abschnitt 9: Markierungen
Zeichen 298 Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug fuhrt, darf Sperrflächen nicht benutzen.
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/anlage2.htm
Hier stehts nochmal einfacher
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../...rrflaeche-verkehrszeichen.php
@Geisslein
Weißt du, wegen solchen Paragrafenreitern wie dich gibt es hier in Deutschland einen ausgeuferten Regulierungswahn, damit die Beamten und Angestellten auch ja keinen Fehler begehen. Ist ja nicht nur bei der Polizei so, dass jeder auf SEIN Recht beharrt. Im Kindergarten oder Schule ist das exakt genauso. Wehe die Erzieherin hat nicht jedes Protokoll penibelst korrekt formuliert oder jeden Vorfall auch festgehalten, dann gibt's aber Schelte!
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 20. Juli 2016 um 17:13:47 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 19. Juli 2016 um 10:22:46 Uhr:
Es geht hier nicht drum, dass einer gewinnt, sondern dass dem TE klarer wird, gegen welche Regeln er verstoßen hat, warum er bezahlen muss und dass das Überholen auf der Sperrfläche nicht der einzige Tatbestand ist, der ihm vorgeworfen werden kann. Wenn du das für Wortklauberei und "gewinnen wollen" hältst, ist das allein dein Problem.Die schraffierte Fläche steht an der Ampel sowohl für ein Überholverbot, als auch für das Verbot des Überfahren.
Eben. Wenn man die schraffierte Fläche nicht überfahren darf, darf man logischerweise beim Benutzen derselben nicht überholen. Eigentlich ganz einfach.
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 20. Juli 2016 um 18:31:29 Uhr:
Na ja. Schraffierte Flächen überfährt doch eh fast keiner.Oder?
In dem Fall schon, bzw. Halte- und Straßenverlaufslinien mit Richtungspfeilen der Gegenspuren, was ja auch nicht erlaubt ist.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. Juli 2016 um 18:19:11 Uhr:
@Geisslein
Weißt du, wegen solchen Paragrafenreitern wie dich gibt es hier in Deutschland einen ausgeuferten Regulierungswahn, damit die Beamten und Angestellten auch ja keinen Fehler begehen. Ist ja nicht nur bei der Polizei so, dass jeder auf SEIN Recht beharrt. Im Kindergarten oder Schule ist das exakt genauso. Wehe die Erzieherin hat nicht jedes Protokoll penibelst korrekt formuliert oder jeden Vorfall auch festgehalten, dann gibt's aber Schelte!
Deine Argumentation ist völlig am Thema vorbei !
Wenn ich für dich ein "Paragraphenreiter" bin, dann bin ich das von mir aus, damit du dich glücklich stimmen kannst.
Ich möchte aber nur einen oder zwei Punkte wissen und die wären:
Warum kann oder will der Polizist den TE nicht über die Gesetze aufklären, über die gerade verstoßen wurden ?
Und, warum kann er keine Auskunft geben, wie sich das Bußgeld zusammensetzt ?
Was das jetzt mit "Paragraphenreiterei" aus deiner Sicht zu tun hat, dafür hätte ich gerne eine Erklärung ?!
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 20. Juli 2016 um 18:15:20 Uhr:
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Abschnitt 9: Markierungen
Zeichen 298 Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug fuhrt, darf Sperrflächen nicht benutzen.
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/anlage2.htm
Hier stehts nochmal einfacher
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../...rrflaeche-verkehrszeichen.php
Ob ich aber eine Sperrfläche überfahre oder ein Überholmanöver durchführe im Überholverbot, welches durch Zeichen 276 gekennzeichnet ist, ist aber nicht miteinander zu vergleichen.
Das sind eindeutig zwei paar Schuhe.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 20. Juli 2016 um 18:50:54 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 20. Juli 2016 um 18:15:20 Uhr:
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Abschnitt 9: Markierungen
Zeichen 298 Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug fuhrt, darf Sperrflächen nicht benutzen.
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/anlage2.htm
Hier stehts nochmal einfacher
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../...rrflaeche-verkehrszeichen.php
Ob ich aber eine Sperrfläche überfahre oder ein Überholmanöver durchführe im Überholverbot, welches durch Zeichen 276 gekennzeichnet ist, ist aber nicht miteinander zu vergleichen.
Das sind eindeutig zwei paar Schuhe.
Man darf sie nicht überfahren folgerichtig kann man dort auch nicht überholen, ja und nun kommt wieder zwei Motorräder können das doch.......
Zitat:
@Geisslein schrieb am 20. Juli 2016 um 18:45:17 Uhr:
Ich möchte aber nur einen oder zwei Punkte wissen und die wären:
Warum kann oder will der Polizist den TE nicht über die Gesetze aufklären, über die gerade verstoßen wurden ?
Und, warum kann er keine Auskunft geben, wie sich das Bußgeld zusammensetzt ?
Der Tatbestand wurde ihm wohl genannt, das war das Überfahren der Sperrfläche (auch wenn das Überholverbot wohl logischer gewesen wäre ... kostet aber eh gleich viel).
Fraglich ist nur, warum es 50€ geworden sind. Dafür haben wir hier auch keine plausible Erklärung gefunden, aber es wurde nicht erklärt, weil der TE vor Ort nicht danach gefragt hat.
Nun ist das Ding akzeptiert und bezahlt und selbst wenn es 20€ zu viel waren ... lohnt das jetzt noch deshalb ein Fass aufzumachen?