Überholen auf Sperrfläche. Zusammensetzung des Bußgeldes

Hallo,

ich stand heute als dritter an einer Ampel, vor mir ein PKW und davor ein Laster.

Ich habe direkt nach dem überfahren der Haltelinie im Ampelbereich mich an die Spitze gesetzt.

Der PKW vor mir war nur leider die Polizei in Zivil.

Bußgeld 50€.

Überholen auf Sperrfläche.

Nun habe ich im Internet geguckt und nur die einen Preis von 30€ gefunden.

141265 Sie benutzten beim Überholen die Sperrfläche (Zeichen 298).

http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/41-stvo/

Mir wurde die Zusammensetzung des Preises nicht erläutert.

Ich hatte nur die Option 50€ zu zahlen oder es wird eine Anzeige geschrieben.

Ich nahm die 50€ per Sofortkasse.

Was nun? nochmal hingehen und die Auflistung der Strafe einfordern?
Ich finde auch keine 20€ was noch zutreffen könnte (Gefährdung anderer, etc.)

Außerdem war ich der Meinung, dass alles ab 45€ Punkte mit sich zieht?! Auch davon wurde nichts erwähnt.

Jemand ne idee oder ähnliche erfahrung?

Es war außerorts

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@2schnell4you schrieb am 19. Juli 2016 um 12:08:59 Uhr:


Ich bin ja nicht schnell gefahren, weil ich verschlafen habe und einen termin habe, mich für wichtiger halte oder nicht gerne im auto sitze.

Ich habe überholt, weil ich spaß am schnellen /sportlichen bzw. freien fahren habe. nicht weil ich 5 min eher da sein möchte/könnte.

Au Backe, du musst dich hier nicht rechtfertigen, allerdings würdest du vor jedem Richter in Deutschland mit dieser Argumentation aber so was ins Fettnäpfen treten.... musste aber selbst wissen.

Wenn du Spass am schnellen sportlichen Fahren hast, dann machste das am besten auf der Nordschleife, im öffendlichen Straßenverkehr bist du nicht alleine die Straße gehört nicht dir und es gibt eine ganze Menge an Regeln die man einzuhalten hat, oder man zahlt eben. Unfälle passieren dann meistens wenn sich zwei begegnen welche die StVO nicht so ganz kennen oder nach Ihren gutdünken auslegen wollen.......

Du solltest deine Einstellung zum Autofahren überdenken, denn sonst fährst du bald ÖPNV. Glaube mir......

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 20. Juli 2016 um 21:01:13 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Juli 2016 um 18:45:17 Uhr:



Ich möchte aber nur einen oder zwei Punkte wissen und die wären:
Warum kann oder will der Polizist den TE nicht über die Gesetze aufklären, über die gerade verstoßen wurden ?
Und, warum kann er keine Auskunft geben, wie sich das Bußgeld zusammensetzt ?

Der Tatbestand wurde ihm wohl genannt, das war das Überfahren der Sperrfläche (auch wenn das Überholverbot wohl logischer gewesen wäre ... kostet aber eh gleich viel).

Fraglich ist nur, warum es 50€ geworden sind. Dafür haben wir hier auch keine plausible Erklärung gefunden, aber es wurde nicht erklärt, weil der TE vor Ort nicht danach gefragt hat.
Nun ist das Ding akzeptiert und bezahlt und selbst wenn es 20€ zu viel waren ... lohnt das jetzt noch deshalb ein Fass aufzumachen?

Na hier ( Seite2) hatte ich es schon erklärt.

gefährdendes Überholen lediglich im Interesse schnellen Vorankommens;

Da es sich immer um eine Einzelfallbewertung handelt, spricht nichts gegen die Annahme eines grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhaltens bei einem Kfz-Führer, der sich ansonsten stets rücksichtsvoll und zuvorkommend verhält und noch niemals zuvor im Straßenverkehr aufgefallen ist.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Text0044.php

Das wäre eine Erklärung, die aber auch quittiert werden sollte.

Was er eingescannt hat, ist ja nur der Zahlungsbeleg.

Zitat:

@d118bmw schrieb am 20. Juli 2016 um 18:28:27 Uhr:



Zitat:

@HairyOtter schrieb am 20. Juli 2016 um 17:13:47 Uhr:


Die schraffierte Fläche steht an der Ampel sowohl für ein Überholverbot, als auch für das Verbot des Überfahren.

Eben. Wenn man die schraffierte Fläche nicht überfahren darf, darf man logischerweise beim Benutzen derselben nicht überholen. Eigentlich ganz einfach.

Eigentlich ist es einfach. Nur übersiehst du (und andere), dass sich daraus kein Überholverbot ableitet! Auch wenn eine Sperrfläche da ist und ich habe genügend Platz, einen Fahrradfahrer zu überholen ohne die Sperrfläche zu befahren, darf ich das. Eine Sperrfläche bedeutet also kein Überholverbot, sondern nur das Verbot, die Fläche zu befahren. Das ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen …

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 20. Juli 2016 um 21:48:09 Uhr:


Das wäre eine Erklärung, die aber auch quittiert werden sollte.

Was er eingescannt hat, ist ja nur der Zahlungsbeleg.

Eigentlich egal. Wer man Mist baut, muss löhnen. Pech für ihn, daß eine Zivilstreife vor Ort war. Andererseits wird ja immer beklagt, daß die Polizei so wenig präsent ist. Freuen wir uns doch, daß sie mal da war und den Sünder bestraft hat. Die 50 Euro muss der TE verschmerzen können, er weiß schließlich selbst, daß er sie sich redlich verdient hat. 😁

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Redlich verdientes Geld war es bestimmt ... 🙂

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Juli 2016 um 21:58:15 Uhr:



Eigentlich ist es einfach. Nur übersiehst du (und andere), dass sich daraus kein Überholverbot ableitet! Auch wenn eine Sperrfläche da ist und ich habe genügend Platz, einen Fahrradfahrer zu überholen ohne die Sperrfläche zu befahren, darf ich das. Eine Sperrfläche bedeutet also kein Überholverbot, sondern nur das Verbot, die Fläche zu befahren. Das ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen …

Deine Wortklauberei kann inzwischen echt niemand mehr hören!
Es ist nur noch ätzend, weil es einfach am Fall vorbei ist und du etwas diskutieren willst, was nicht passiert ist.

Zitat:

@d118bmw schrieb am 20. Juli 2016 um 21:59:15 Uhr:



Eigentlich egal. Wer man Mist baut, muss löhnen. Pech für ihn, daß eine Zivilstreife vor Ort war.

Jein, an sich sieht er die Tat ja ein (so weit, so gut zum Ja). Nur sollte die Strafe dann auch zur Tat passen, alles andere bewirkt nur das Gegenteil und bringt Verdruss (das ist das Nein).

Tat und Strafe müssen zueinander passen, nur dann gibt es die Chance auf Einsicht.

Jupp hat recht. Genau das habe ich mir auch gedacht (beide Absätze).

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 20. Juli 2016 um 22:29:34 Uhr:



Zitat:

@d118bmw schrieb am 20. Juli 2016 um 21:59:15 Uhr:



Eigentlich egal. Wer man Mist baut, muss löhnen. Pech für ihn, daß eine Zivilstreife vor Ort war.

Jein, an sich sieht er die Tat ja ein (so weit, so gut zum Ja). Nur sollte die Strafe dann auch zur Tat passen, alles andere bewirkt nur das Gegenteil und bringt Verdruss (das ist das Nein).
Tat und Strafe müssen zueinander passen, nur dann gibt es die Chance auf Einsicht.

Hast natürlich recht. Mein Gefühl sagt mir aber, daß die Strafe nicht zu hoch ausgefallen ist. 🙂

Nö, klingt wirklich angemessen.

Wow, klingt ganz danach, als ob wir uns alle einig werden können 🙂
Obwohl Bußgelder in Deutschland lächerlich gering sind, halte ich die Höhe im konkreten Fall auch für angemessen. Wobei es natürlich trotzdem besser gewesen wäre, wenn dem TE die Zusammensetzung der Höhe gleich vor Ort erklärt worden wäre. So hat er wahrscheinlich wirklich nur das Gefühl, abgezockt zu werden.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 20. Juli 2016 um 19:17:11 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Juli 2016 um 18:50:54 Uhr:


Ob ich aber eine Sperrfläche überfahre oder ein Überholmanöver durchführe im Überholverbot, welches durch Zeichen 276 gekennzeichnet ist, ist aber nicht miteinander zu vergleichen.
Das sind eindeutig zwei paar Schuhe.

Man darf sie nicht überfahren folgerichtig kann man dort auch nicht überholen, ja und nun kommt wieder zwei Motorräder können das doch.......

Genau. Sperrfläche signalisiert bzw. ordnet nicht an, dass nicht überholt werden darf. Sie darf nur nicht befahren werden.

Zitat:

@AS60 schrieb am 21. Juli 2016 um 10:07:43 Uhr:


Genau. Sperrfläche signalisiert bzw. ordnet nicht an, dass nicht überholt werden darf. Sie darf nur nicht befahren werden.

Gut, dann fährt man halt links von der Sperrfläche vorbei, wenn das kein Überholverbot signalisiert. Ein dem entgegenstehendes Verkehrsschild "rechts vorbei" ist dort ja meist nicht einbetoniert...

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. Juli 2016 um 10:22:54 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 21. Juli 2016 um 10:07:43 Uhr:


Genau. Sperrfläche signalisiert bzw. ordnet nicht an, dass nicht überholt werden darf. Sie darf nur nicht befahren werden.

Gut, dann fährt man halt links von der Sperrfläche vorbei, wenn das kein Überholverbot signalisiert. Ein dem entgegenstehendes Verkehrsschild "rechts vorbei" ist dort ja meist nicht einbetoniert...

Super Vorschlag😕. Mal sehen was der Gegenverkehr dazu sagt.😁

Zitat:

@2schnell4you schrieb am 19. Juli 2016 um 00:23:11 Uhr:


war vielleicht ein bisschen schlecht beschrieben. an der Ampel stand ich an dritter stelle ( Ampel war Rot )

vorne der LKW, vormir die zivile polizei.

Ich habe dann noch im Ampelbereich beide überholt, nachdem grün geworden ist, da es beispielsweise in einer laaaaanggezogenen linkskurve mit 20 km/h unterschied risikoreicher ist, als direkt nach der ampel an dem LKW vorbeizufahren.

im anhang mal schemenhaft dargestellt.

Weiß: Unkenntlichmachen des Straßennamens

Gelb: Sperrfläche

Schwarz: mein Überholmanöver

Rot: der LKW

blau: Zivile polizei

ich selber bin warscheinlich nichmal auf der Sperrfläche gewesen, war eher die linksabbiegerspur des gegenverkehrs.

eher durchgezogene linie?!

ob es richtig war oder nicht (gesammtsituation betrachten, mit der option in der kurve zu überholen wo es riskanter ist oder in den kurz darrauffolgenden 17 km dem LKW im überhlverbot (überholen im überholverbot ist teurer) hinterherzufahren mag jeder für sich selber entscheiden)

bleibt dennoch die frage wo die 20€ differenz herkommen

ich lade die skizze nochmal hoch. da diese irgendwer entfernt hat ( auch hier wurde ich nicht belehrt warum diese entfernt wurde bzw. was ich falsch gemacht habe)

es geht mir nicht darum, ob es 10, 30, 50 oder 100€ strafe sind. Mir war schon klar, dass man das in der Fahrschule so nicht gelernt hat. Ich wollte jedoch ein recht darauf haben, dass alle die gleiche strafe zahlen (sofern es die gleichen voraussetzungen sind) mir ist es erst aufgefallen als ich zuhause in den Bußgeldkatalog geschaut habe.

Wie die Polizei in zivil und zivilen klamotten mich belehrt hat kann ich nicht mehr exakt wiedergeben. Jedoch wurde NUR das vergehen des überholens auf einer sperrfläche genannt (und das übliche... gefählich etc. etc.)... darauf hin wurde mir sofort 50€ angeboten oder eine anzeige.

Ich bin erstmal raus aus dem thema, da ich jetzt in den urlaub fahre und ich nicht unbedingt nach dem urlaub alles weiterlese, da auf den letzten seiten mir niemandem weiterhelfen konnte, da sich jeder zu wort meldet, der eine vermutung hat aber nichts genaues weiß.

sollte das bild wieder gelöscht werden oder die antwort der antworten kommen, kann man mich auch gerne per PN benachrichtigen

http://imgur.com/u76dJ6k

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