Überholen auf Sperrfläche. Zusammensetzung des Bußgeldes
Hallo,
ich stand heute als dritter an einer Ampel, vor mir ein PKW und davor ein Laster.
Ich habe direkt nach dem überfahren der Haltelinie im Ampelbereich mich an die Spitze gesetzt.
Der PKW vor mir war nur leider die Polizei in Zivil.
Bußgeld 50€.
Überholen auf Sperrfläche.
Nun habe ich im Internet geguckt und nur die einen Preis von 30€ gefunden.
141265 Sie benutzten beim Überholen die Sperrfläche (Zeichen 298).
http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/41-stvo/
Mir wurde die Zusammensetzung des Preises nicht erläutert.
Ich hatte nur die Option 50€ zu zahlen oder es wird eine Anzeige geschrieben.
Ich nahm die 50€ per Sofortkasse.
Was nun? nochmal hingehen und die Auflistung der Strafe einfordern?
Ich finde auch keine 20€ was noch zutreffen könnte (Gefährdung anderer, etc.)
Außerdem war ich der Meinung, dass alles ab 45€ Punkte mit sich zieht?! Auch davon wurde nichts erwähnt.
Jemand ne idee oder ähnliche erfahrung?
Es war außerorts
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@2schnell4you schrieb am 19. Juli 2016 um 12:08:59 Uhr:
Ich bin ja nicht schnell gefahren, weil ich verschlafen habe und einen termin habe, mich für wichtiger halte oder nicht gerne im auto sitze.Ich habe überholt, weil ich spaß am schnellen /sportlichen bzw. freien fahren habe. nicht weil ich 5 min eher da sein möchte/könnte.
Au Backe, du musst dich hier nicht rechtfertigen, allerdings würdest du vor jedem Richter in Deutschland mit dieser Argumentation aber so was ins Fettnäpfen treten.... musste aber selbst wissen.
Wenn du Spass am schnellen sportlichen Fahren hast, dann machste das am besten auf der Nordschleife, im öffendlichen Straßenverkehr bist du nicht alleine die Straße gehört nicht dir und es gibt eine ganze Menge an Regeln die man einzuhalten hat, oder man zahlt eben. Unfälle passieren dann meistens wenn sich zwei begegnen welche die StVO nicht so ganz kennen oder nach Ihren gutdünken auslegen wollen.......
Du solltest deine Einstellung zum Autofahren überdenken, denn sonst fährst du bald ÖPNV. Glaube mir......
86 Antworten
Zitat:
@2schnell4you schrieb am 21. Juli 2016 um 11:48:51 Uhr:
ich lade die skizze nochmal hoch. da diese irgendwer entfernt hat ( auch hier wurde ich nicht belehrt warum diese entfernt wurde bzw. was ich falsch gemacht habe)
Du lädst urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial von einer Webseite runter, veränderst es und lädst es auf einer anderen Seite wieder hoch und dir ist nicht klar was du falsch gemacht hast?
Kleiner Tipp: Das wird definitiv teuerer als über die Sperrfläche fahren. 😉
Ich dachte der Entfernende hat hier auch einen Kommentar hinterlassen. Entweder verwechsle ich die Threads oder der Kommentar wurde auch wieder entfernt.
Gruß Metalhead
Zur Entfernung der Skizze gabe es leider keinen Kommentar.
Ist aber verständlich, dass es gemacht wurde. Von Google abgemahnt zu werden ist bestimmt nicht lustig.
In den AGBs von gOOgle Maps steht, dass die private Nutzung (inkl. Bildmaterial) erlaubt ist.
Das Forum hier ist aber nicht privat und die Nutzung findet nun mal hier im Forum statt.
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So weit ich weiß stellt Google sich da nicht an. Wofür auch? Unterm Strich ist das nur kostenlose Werbung.
Ich weiß dagegen, dass sich Google da anstellt, besonders da im Bild keinerlei Hinweis auf den Rechteinhaber Google zu finden ist. Einen links zu Google Maps zu posten ist doch wesentlich einfacher und man kann sogar hineinzoomen 😉
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 21. Juli 2016 um 16:56:53 Uhr:
In den AGBs von gOOgle Maps steht, dass die private Nutzung (inkl. Bildmaterial) erlaubt ist.
Zitat:
https://www.akademie.de/wissen/google-maps-erlaubt-privat-gewerblich
Die Karten von Google Maps können von jedem - auch zu gewerblichen Zwecken - kostenlos verwendet werden, wenn sich der jeweilige Nutzer an die AGB von Google Maps hält. Insbesondere dürfen keine einfachen Screenshots von Google Maps verwendet werden, sondern nur die von Google Maps generierten dynamischen Karten, die stets aktuell von den Google Maps Servern bezogen werden. Die gewerbliche Nutzung ist gemäß der AGB nur über die Google Maps API gestattet.
Dafür gab's schon reihenweise Abmahnungen.
Gruß Metalhead
Auf jeden Fall ist das auf dem Bild keine Sperrfläche sondern die Abbiegespur des Gegenverkehrs die er entgegen der Fahrtrichtung befahren hat incl durchgezogene Linie.
Im Bußgeldkatalog würde dazu passen 19.1
"Überholen und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt"
-> 150€, 1 Punkt und es ist ein A Verstoß (für Fahranfänger)
Rein vom Gefühl bei gut einsehbarer Strecke und später wenig Möglichkeiten zum Überholen hätte ich es aber evtl mir auch überlegt, hätte aber auch nicht gedacht das es so teuer ist. Also nicht als moralischen ansehen.
Würde die 50€ unter den Bedingungen wohl als günstigen Warnschuss ansehen und akzeptieren.
Die Sperrfläche ist in dem Bild, das der TE hochgekaden hat, gelb eingekringelt: http://imgur.com/u76dJ6k
Zitat:
@birscherl schrieb am 22. Juli 2016 um 09:04:22 Uhr:
Die Sperrfläche ist in dem Bild, das der TE hochgekaden hat, gelb eingekringelt: http://imgur.com/u76dJ6k
Wenn man seiner gefahrenen und eingezeichneten Linie Glauben schenken kann, dann war der Vorgang vor der Sperrfläche schon wieder beendet.
Ich wüsste also nicht, wo Er in dem Fall eine Sperrfläche überfahren haben soll, was ihm angehängt wird ?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Juli 2016 um 09:24:53 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 22. Juli 2016 um 09:04:22 Uhr:
Die Sperrfläche ist in dem Bild, das der TE hochgekaden hat, gelb eingekringelt: http://imgur.com/u76dJ6kWenn man seiner gefahrenen und eingezeichneten Linie Glauben schenken kann, dann war der Vorgang vor der Sperrfläche schon wieder beendet.
Ich wüsste also nicht, wo Er in dem Fall eine Sperrfläche überfahren haben soll, was ihm angehängt wird ?
Du kannst davon ausgehen, daß das Überfahren der Haltelinien, Fahrbegrenzungslinien, Richtungspfeile der Gegenfahrbahn geahndet wurde und das natürlich mit Recht.
Zitat:
@2schnell4you schrieb am 18. Juli 2016 um 20:14:39 Uhr:
ich will mich aber nicht noch weiter reinreiten.
Auch richtig. Ich würde mich zwar
komplettschlau machen wollen, aber ich würde lieber die ggbf. falschen 50€ 🙂
ohnePunkt nehmen, als daß sie den Bericht korrigieren und noch ein Punkt nachkommt.
Daß sie etwas korrigieren und du die 15€ zurückerstattet bekommst ist EXTREM unwahrscheinlich. Wenn, dann versuchen sie noch einen draufhauen und nicht etwas zurückziehen.
Das könnte ja sonst das Klischee vom "Freund und Helfer" beschädigen und das möchten die NIE...
Sonst gehe ich aber mit Bochumer81 🙂
Selbst wenn man mal wieder merkt, daß sie einfach nur Langeweile hatten oder händeringend ihre Tagesquote verbessern wollen, ist jedwede Rumspackerei die ohne Punkte endet, dankend anzunehmen.
Denn andererseits muß man auch ehrlich zugeben, daß sie eigentlich nie völlig grundlos Rechnungen ausstellen. Das können sie sich zum Glück kaum erlauben.