Überholen auf Sperrfläche. Zusammensetzung des Bußgeldes

Hallo,

ich stand heute als dritter an einer Ampel, vor mir ein PKW und davor ein Laster.

Ich habe direkt nach dem überfahren der Haltelinie im Ampelbereich mich an die Spitze gesetzt.

Der PKW vor mir war nur leider die Polizei in Zivil.

Bußgeld 50€.

Überholen auf Sperrfläche.

Nun habe ich im Internet geguckt und nur die einen Preis von 30€ gefunden.

141265 Sie benutzten beim Überholen die Sperrfläche (Zeichen 298).

http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/41-stvo/

Mir wurde die Zusammensetzung des Preises nicht erläutert.

Ich hatte nur die Option 50€ zu zahlen oder es wird eine Anzeige geschrieben.

Ich nahm die 50€ per Sofortkasse.

Was nun? nochmal hingehen und die Auflistung der Strafe einfordern?
Ich finde auch keine 20€ was noch zutreffen könnte (Gefährdung anderer, etc.)

Außerdem war ich der Meinung, dass alles ab 45€ Punkte mit sich zieht?! Auch davon wurde nichts erwähnt.

Jemand ne idee oder ähnliche erfahrung?

Es war außerorts

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@2schnell4you schrieb am 19. Juli 2016 um 12:08:59 Uhr:


Ich bin ja nicht schnell gefahren, weil ich verschlafen habe und einen termin habe, mich für wichtiger halte oder nicht gerne im auto sitze.

Ich habe überholt, weil ich spaß am schnellen /sportlichen bzw. freien fahren habe. nicht weil ich 5 min eher da sein möchte/könnte.

Au Backe, du musst dich hier nicht rechtfertigen, allerdings würdest du vor jedem Richter in Deutschland mit dieser Argumentation aber so was ins Fettnäpfen treten.... musste aber selbst wissen.

Wenn du Spass am schnellen sportlichen Fahren hast, dann machste das am besten auf der Nordschleife, im öffendlichen Straßenverkehr bist du nicht alleine die Straße gehört nicht dir und es gibt eine ganze Menge an Regeln die man einzuhalten hat, oder man zahlt eben. Unfälle passieren dann meistens wenn sich zwei begegnen welche die StVO nicht so ganz kennen oder nach Ihren gutdünken auslegen wollen.......

Du solltest deine Einstellung zum Autofahren überdenken, denn sonst fährst du bald ÖPNV. Glaube mir......

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Das war ja nicht nur die Sperrfläche, sondern auch Überfahren einer Fahrstreifenbegrenzung, vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt … warum hast du nicht gefragt, wie sich die 50 € zusammensetzen?

Zitat:

@2schnell4you schrieb am 19. Juli 2016 um 00:23:11 Uhr:



ich selber bin warscheinlich nichmal auf der Sperrfläche gewesen, war eher die linksabbiegerspur des gegenverkehrs.

eher durchgezogene linie?!

ob es richtig war oder nicht (gesammtsituation betrachten, mit der option in der kurve zu überholen wo es riskanter ist oder in den kurz darrauffolgenden 17 km dem LKW im überhlverbot (überholen im überholverbot ist teurer) hinterherzufahren mag jeder für sich selber entscheiden)

bleibt dennoch die frage wo die 20€ differenz herkommen

Mal eine Frage: Ist dein Überholen im Kreuzungsbereich mit Überfahren sämtlicher Linien des Gegenverkehrs nicht auch ein Überholverbot?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. Juli 2016 um 06:11:10 Uhr:


Ser Skizze nach hast du im Kreuzungsbereich überholt ? Lebst du gern gefährlich ?

Was soll daran gefährlich sein? Der LKW fuhr gerade erst los und Gegenverkehr kam wohl keiner.

Hätte ich auch so gemacht, wenn danach keine gescheite Überholmöglichkeit mehr gewesen wäre.

Jaaaaaa, Jehova, Jehova, Jehova!!! 😁

@TE: Dumm gelaufen, abhaken und gut sein lassen. 😉

Gruß Metalhead

Punkte gibt es dafür jedenfalls nicht. Wegen 20€ würde ich nicht den großen Aufriss machen.

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Zitat:

@d118bmw schrieb am 19. Juli 2016 um 07:30:35 Uhr:



Mal eine Frage: Ist dein Überholen im Kreuzungsbereich mit Überfahren sämtlicher Linien des Gegenverkehrs nicht auch ein Überholverbot?

Nö. Ein Überholverbot muss ausgeschildert sein. Du darfst ja beispielsweise auch einen Radfahrer in der Kreuzung überholen, wenn genügend Platz ist und die Linie nicht überfahren wird.

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Juli 2016 um 08:51:43 Uhr:



Zitat:

@d118bmw schrieb am 19. Juli 2016 um 07:30:35 Uhr:



Mal eine Frage: Ist dein Überholen im Kreuzungsbereich mit Überfahren sämtlicher Linien des Gegenverkehrs nicht auch ein Überholverbot?
Nö. Ein Überholverbot muss ausgeschildert sein. Du darfst ja beispielsweise auch einen Radfahrer in der Kreuzung überholen, wenn genügend Platz ist und die Linie nicht überfahren wird.

Schon klar, aber wie er es gemacht hat, ist es einem Überholverbot gleichzusetzen.

Nein. Es besteht dort kein Überholverbot und es kann auch nichts einem Überholverbot gleichgesetzt werden.

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Juli 2016 um 09:57:39 Uhr:


Nein. Es besteht dort kein Überholverbot und es kann auch nichts einem Überholverbot gleichgesetzt werden.

OK, dann hat er wohl alles richtig gemacht. Nur komisch, daß eine Streife das anders sieht. Denn, wenn das Überholen so erlaubt gewesen wäre, wäre es auch kein Verbot und ahndungswürdig gewesen oder siehst du das anders? Aber egal, wie du das siehst, ist mir einfach zu dumm, um noch näher darauf einzugehen und Wortklauberei zu betreiben.

Wie kommst du darauf dass er alles richtig gemacht hat? Das hat nichts mit Wortklauberei zu tun, sondern mit verschiedenen Tatbeständen. Der eine wäre ein Überholverbot, was hier aber wohl nicht vorliegt. Wenn Platz ist, darf er überholen. Es ist aber kein ausreichender Platz vorhanden, weil die durchgezogene Linie ihn einschränkt, daher ist der andere das Überfahren durchgezogener Linien und das Befahren von Sperrflächen, was hier beides vorliegt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Juli 2016 um 10:14:05 Uhr:


Wie kommst du darauf dass er alles richtig gemacht hat? Das hat nichts mit Wortklauberei zu tun, sondern mit verschiedenen Tatbeständen. Der eine wäre ein Überholverbot, was hier aber wohl nicht vorliegt. Wenn Platz ist, darf er überholen. Es ist aber kein ausreichender Platz vorhanden, weil die durchgezogene Linie ihn einschränkt, daher ist der andere das Überfahren durchgezogener Linien und das Befahren von Sperrflächen, was hier beides vorliegt.

Hast gewonnen. Hol dir deinen Preis ab.

Es geht hier nicht drum, dass einer gewinnt, sondern dass dem TE klarer wird, gegen welche Regeln er verstoßen hat, warum er bezahlen muss und dass das Überholen auf der Sperrfläche nicht der einzige Tatbestand ist, der ihm vorgeworfen werden kann. Wenn du das für Wortklauberei und "gewinnen wollen" hältst, ist das allein dein Problem.

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Juli 2016 um 10:22:46 Uhr:


Es geht hier nicht drum, dass einer gewinnt, sondern dass dem TE klarer wird, gegen welche Regeln er verstoßen hat, warum er bezahlen muss und dass das Überholen auf der Sperrfläche nicht der einzige Tatbestand ist, der ihm vorgeworfen werden kann. Wenn du das für Wortklauberei und "gewinnen wollen" hältst, ist das allein dein Problem.

Habe keine Lust mehr, darauf einzugehen. Mein Rat an den TE ist folgender: Wenn du wirklich Klarheit über den Tatbestand haben willst, wende dich doch einfach an eine Polizeidienststelle und lass dir die Aufschlüsselung des Geldbetrages erläutern. Das tut nicht weh und kostet auch nichts extra.

Zitat:

@2schnell4you schrieb am 19. Juli 2016 um 00:23:11 Uhr:


bleibt dennoch die frage wo die 20€ differenz herkommen

Du solltest viel mehr eher dein Fehlverhalten einsehen, wären Fahrzeuge entgegengekommen wäre die Sache für dich nicht so billig abgelaufen, hier wäre dann schon von Grob-Verkehrswidrig zu sprechen. Bei deiner Aktion geht der Gesetzgeber lediglich von einer Rücksichtslosigkeit aus, welche mit dem VG von 50 € geahndet werden können.

Seit 01. Mai 2014 ist das neue Fahreignungsregister (FAER) gültig. Seit diesem Zeitpunkt ist die Obergrenze des Verwarnungsgeldes für Ordnungswidrigkeiten 55 Euro (davor 35 Euro) und die Eintragungsgrenze 60 Euro (davor 40 Euro).

Zitat:

Die Bewertung eines Verhaltens als rücksichtslos hat zu erfolgen, indem die Motivlage des betroffenen Verkehrsteilnehmers untersucht wird. Das hat sich auf die konkrete Verkehrssituation und die darin zum Tragen gekommenen Beweggründe zu beziehen, nicht auf eine allgemeine Feststellung einer generellen Gesinnung.

Rücksichtslos handelt, wer sich eigensüchtig oder aus Gleichgültigkeit über allgemeine Gebote der gegenseitigen Rücksichtnahme und über Verkehrsvorschriften hinwegsetzt und völlig unbekümmert um die möglichen Folgen seines Verhaltens einfach drauflos fährt, ohne Bedenken bei sich aufkommen zu lassen.

Es darf sich demzufolge nicht nur einfach um bloße Gedankenlosigkeit oder grobe Nachlässigkeit handeln, sondern darüber hinausgehend muss das Verhalten des Täter als extrem verwerflich eingestuft werden können; Rücksichtslosigkeit soll nur bei schweren Verstößen gegen die Verkehrsgesinnung angenommen werden, wenn man von einer geradezu unverständlichen Nachlässigkeit sprechen muss.

Beispiele für gleichzeitig grobe Verkehrswidrigkeit und rücksichtsloses Verhalten sind:

Wettfahrten zwischen Kfz-Führern auf einer belebten Bundesstraße;

Ausnutzen eines Raststättengeländes, um auf der Autobahn rechts zu überholen;

Überholen eines Lkw unmittelbar vor einer schlecht einsehbaren Kurve nur, um nicht länger hinter dem langsameren Fahrzeug herfahren zu müssen;

gefährdendes Überholen lediglich im Interesse schnellen Vorankommens;

bewusst bedrängende Fahrweise, indem man auf längere Strecke bei höherer Geschwindigkeit mit 1 m Abstand hinter einem anderen herfährt.

Da es sich immer um eine Einzelfallbewertung handelt, spricht nichts gegen die Annahme eines grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhaltens bei einem Kfz-Führer, der sich ansonsten stets rücksichtsvoll und zuvorkommend verhält und noch niemals zuvor im Straßenverkehr aufgefallen ist.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Text0044.php

Ich bin ja nicht schnell gefahren, weil ich verschlafen habe und einen termin habe, mich für wichtiger halte oder nicht gerne im auto sitze.

Ich habe überholt, weil ich spaß am schnellen /sportlichen bzw. freien fahren habe. nicht weil ich 5 min eher da sein möchte/könnte.

ist aber auch nicht thema mich hier recht zufertigen.

wäre interessant zu wissen, ob motorradfahrer auch abgemahnt werden, weil diese an stehenden autos an einer ampel vorbeifahren (vorbeifahren auf der gegenfahrbahn, sperrfläche, abbiegerspur, durchgezogene linie) oder ob das was ganz anderes ist.

Ich stelle mich auch nicht mit meinem PKW auf die linksabbieger spur um dann bei grün doch geradeaus zu fahren um die anderen zu kassieren?! (in bezug auf motorradfahrer und der gleichsetzung zu einem PKW)

ich rufe bei der polizei mal an. Der servicehotline wird mir auch nicht viel mehr helfen können als der typ hinter der scheibe am eingang. Da wird man bestimmt zu einen termin mit den personen eingeladen die die strafe/verwarnung ausgesprochen haben.

"Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen sowie in Abschnitt I des Bußgeldkatalogs von fahrlässiger und in Abschnitt II des Bußgeldkatalogs von vorsätzlicher Begehung aus."

Würde nicht so viel fragen. Wenn die deine Aussagen hier lesen würden kämen die noch auf die Idee "charakterlich nicht geeignet zum Führen eines KFZ". Das war ja kein "Ups, die Sperrfläche zu spät gesehen und noch eben rübergefahren" sondern erkennbare Absicht, also nicht fahrlässig. Damit darf durchaus nach oben von den Verwarngeldern abgewichen werden. Bei der Schilderung haben die Beamten aus meiner Sicht mit einem reinen Verwarngeld noch ziemlich gnädig reagiert.

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