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Überholen auf Sperrfläche
Hy, habe heute morgen ein Problem mit der Polizei gehabt.
Mir wird jetzt vorgeworfen, dass ich auf einer Sperrfläche (Kreuzungsbereich mit abbiegespur auf Landstraße) überholt hätte.
Es war zwar etwas anders aber das kann ich leider mit meinem 3 Jährigen Kind nicht wiederlegen (1 Erwachsener + 1Kleinkind= 1 Stimme gegen 2 Polizisten= 4 Stimmen)
Jetzt würde mich mal interessiern was mich als Strafe erwartet, da ich leider hierzu keine konkrete Aussage im Bußgeldkatalog finde. Ich habe keinen Schaden verursacht und ich hatte keinen Gegenverkehr und habe somit niemanden gefährdet.
Beste Antwort im Thema
Wie kann man hier nur so rumnölen?
Sei vorsichtig mit "korrupten Bullen"!! Hoffentlich lesen die Beamtinnen hier nicht mit! Deinen Ärger über einen selbst geschossenen Bock auf lädst Du auf andere ab und dies in einer Weise, die eine gute Kinderstube vermissen lassen. Zahlen macht Frieden - auch mit Dir selbst!!!
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107 Antworten
Das Missachten einer Regel ist mit Sicherheit alles, aber keine "Amtsanmaßung".
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Das Missachten einer Regel ist mit Sicherheit alles, aber keine "Amtsanmaßung".
Stimmt, Du musst den Text auch im Kontext lesen und mal die Satzzeichen erkennen. Ich halt "Kaiser" schon für amtsanmaßend :D
"Kaiser" ist und war kein Amt.
Ansonsten verweise ich bzgl. der Strafbarkeit auf die von mir weiter oben genannte Statistik.
10% sind gar nicht so wenig, vielleicht traf es ja hier zu...
M.