Überholen auf Sperrfläche

Hy, habe heute morgen ein Problem mit der Polizei gehabt.
Mir wird jetzt vorgeworfen, dass ich auf einer Sperrfläche (Kreuzungsbereich mit abbiegespur auf Landstraße) überholt hätte.
Es war zwar etwas anders aber das kann ich leider mit meinem 3 Jährigen Kind nicht wiederlegen (1 Erwachsener + 1Kleinkind= 1 Stimme gegen 2 Polizisten= 4 Stimmen)

Jetzt würde mich mal interessiern was mich als Strafe erwartet, da ich leider hierzu keine konkrete Aussage im Bußgeldkatalog finde. Ich habe keinen Schaden verursacht und ich hatte keinen Gegenverkehr und habe somit niemanden gefährdet.

Beste Antwort im Thema

Wie kann man hier nur so rumnölen?
Sei vorsichtig mit "korrupten Bullen"!! Hoffentlich lesen die Beamtinnen hier nicht mit! Deinen Ärger über einen selbst geschossenen Bock auf lädst Du auf andere ab und dies in einer Weise, die eine gute Kinderstube vermissen lassen. Zahlen macht Frieden - auch mit Dir selbst!!!

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Zitat:

Original geschrieben von Duke16V



Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Was für ein Glück, daß eine IP immer korrekt dem Nutzer zuzuordnen ist.
😁😁😁
Zumindest dem DSL Anschluss. :-) Und der kann dafür rangezogen werden.
Mfg

Falsch für eine Straftat gilt immer noch die Unschuldvermutung

Du hast zwar ein Indiz

von dem Rechner aber ob das ich, meine Frau ,mein Hund oder der Nachbar war der mal kurz hier war - mußt du mir erstmal beweisen!

Na klar habe ich schlechte Karten beim Download von Hacks

aber bei einem einfachen Post....

mit freundlichen Gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder



Zitat:

Original geschrieben von Duke16V



Zumindest dem DSL Anschluss. :-) Und der kann dafür rangezogen werden.
Mfg
Falsch für eine Straftat gilt immer noch die Unschuldvermutung
Du hast zwar ein Indiz
von dem Rechner aber ob das ich, meine Frau ,mein Hund oder der Nachbar war der mal kurz hier war - mußt du mir erstmal beweisen!
Na klar habe ich schlechte Karten beim Download von Hacks
aber bei einem einfachen Post....

mit freundlichen Gruß Alex

Das der Anschlussinhaber keinen Rechtsverstoß begangen hat, und somit dafür nicht bestarft werden kann, ist klar. Aber dieser kann zur Unterlassung verurteilt werden.

Mfg

Deutschland is so ein Affenstaat

und für sowas zahlt man Steuergelder

rausziehen weil jemand auf der Sperrfläche überholt
absoluter Kindergarten

Angesichts der Tatsache, daß Sperrflächen nicht zur optischen Verschönerung der Straße auf den Fahrbahnbelag aufgetragen werden, kann man die Reaktion der Ordnungshüter durchaus nachvollziehen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Angesichts der Tatsache, daß Sperrflächen nicht zur optischen Verschönerung der Straße auf den Fahrbahnbelag aufgetragen werden, kann man die Reaktion der Ordnungshüter durchaus nachvollziehen.

net amal annährend

wenn auf der Sperrfläche keiner was zu suchen hat wurde auch niemand gefährdet
wenn jemand gefährdet worden wäre wäre er auch auf der Sperrfläche unterwegs und beide wären Schuld

wer mit Feuer spielt verbrennt sich

aber einfach nur aus Prinzip jemanden deswegen anhalten und zur Kasse beten weil es grad 19 Uhr ist und man sich sonst um wichtegeres kümmern müsste ist Affig

Zitat:

Original geschrieben von Counderman


wenn auf der Sperrfläche keiner was zu suchen hat wurde auch niemand gefährdet...

Ob hier jemand gefährdet wurde oder nicht, ist doch für die Ahndung des Verstoßes vollkommen irrelevant, genauso wie bei einem Rotlichtverstoß.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Counderman


wenn auf der Sperrfläche keiner was zu suchen hat wurde auch niemand gefährdet...
Ob hier jemand gefährdet wurde oder nicht, ist doch für die Ahndung des Verstoßes vollkommen irrelevant, genauso wie bei einem Rotlichtverstoß.

ne weil bei einem Rotlichtverstoss ein Unfall vorprogrammiert ist

bei einer überfahrenen Sperrfläche passiert garnichts
es hat warscheinlich nicht 1 Unfall gegeben seitdem das Rad erfunden wurde der wegen einer überfahrenen Sperrfläche passiert ist 😁

Zitat:

Original geschrieben von Counderman



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Ob hier jemand gefährdet wurde oder nicht, ist doch für die Ahndung des Verstoßes vollkommen irrelevant, genauso wie bei einem Rotlichtverstoß.
ne weil bei einem Rotlichtverstoss ein Unfall vorprogrammiert ist

bei einer überfahrenen Sperrfläche passiert garnichts
es hat warscheinlich nicht 1 Unfall gegeben seitdem das Rad erfunden wurde der wegen einer überfahrenen Sperrfläche passiert ist 😁

Gib mal bitte "Unfall überfahren Sperrfläche" bei Google ein.

Zitat:

Original geschrieben von Counderman


Deutschland is so ein Affenstaat

und für sowas zahlt man Steuergelder

rausziehen weil jemand auf der Sperrfläche überholt
absoluter Kindergarten

*kopfschüttel*

Die StVO ist kein Bastelbogen, wo man sich was zurecht schnippeln kann wie man will...

Und eine Sperrfläche heißt SPERRFLÄCHE weil es eine gesperrte Fläche ist.

ich hoffe du fährst schön mit Schrittgeschwindigkeit an einem haltenden Bus vorbei
wenn nicht
hdf

Counderman, Du wirst feststellen, dass die Regelerotiker hier einen verdammt langen Atem haben....

Gruß,
M.

Zitat:

Original geschrieben von Mikne



Zitat:

Original geschrieben von Counderman


Deutschland is so ein Affenstaat

und für sowas zahlt man Steuergelder

rausziehen weil jemand auf der Sperrfläche überholt
absoluter Kindergarten

*kopfschüttel*
Die StVO ist kein Bastelbogen, wo man sich was zurecht schnippeln kann wie man will...
Und eine Sperrfläche heißt SPERRFLÄCHE weil es eine gesperrte Fläche ist.

Die Bürger der DDR haben sich vielleicht von einer Mauer mit den selbstschussanlagen abhalten lassen die Sperrfläche zu betreten. Einfache Linien auf einer Straße sind jedenfalls kein Grund.

Muss man solche Dinge bis ins letzte Deteil bequatschen?

Zitat:

Original geschrieben von Counderman


ich hoffe du fährst schön mit Schrittgeschwindigkeit an einem haltenden Bus vorbei
wenn nicht
hdf

Hat zwar nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun...

Nein, mache ich nicht !
Er hat ja keine Warnblinkanlage an !
Dann reicht ja schon "mäßige Geschwindigkeit" wenn Personen ein- oder aussteigen.
Ansonsten mit Warnblinkanlage: JA ! (und dabei ist mir egal, wie die hinten dran drängeln und hupen)
Denn: an meinem Auto steht hinten dran: Fahrschule
und ich gehe mit gutem Beispiel voran.

Zitat:

Original geschrieben von Mikne


*kopfschüttel*
Die StVO ist kein Bastelbogen, wo man sich was zurecht schnippeln kann wie man will...
Und eine Sperrfläche heißt SPERRFLÄCHE weil es eine gesperrte Fläche ist.

Ja und ne durchgezogene Linie ist wie eine Mauer, ich weiß.. 🙄

Als ob mich sowas im praktischen Verkehr noch interessieren würde.
Überholt wird da, wo es sicher und vernünftig ist. Da ist es mir egal, ob jemand Bauklötze auf den Asphalt gezeichnet hat oder sonst was.

Zitat:

Original geschrieben von shathh



Zitat:

Original geschrieben von Mikne


*kopfschüttel*
Die StVO ist kein Bastelbogen, wo man sich was zurecht schnippeln kann wie man will...
Und eine Sperrfläche heißt SPERRFLÄCHE weil es eine gesperrte Fläche ist.
Ja und ne durchgezogene Linie ist wie eine Mauer, ich weiß.. 🙄

Als ob mich sowas im praktischen Verkehr noch interessieren würde.
Überholt wird da, wo es sicher und vernünftig ist. Da ist es mir egal, ob jemand Bauklötze auf den Asphalt gezeichnet hat oder sonst was.

Ich dachte immer da wo die fetten Linien auf der Sraße sind ist es unsicher und unvernünftig zu überholen.😕

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