Überholen auf Sperrfläche

Hy, habe heute morgen ein Problem mit der Polizei gehabt.
Mir wird jetzt vorgeworfen, dass ich auf einer Sperrfläche (Kreuzungsbereich mit abbiegespur auf Landstraße) überholt hätte.
Es war zwar etwas anders aber das kann ich leider mit meinem 3 Jährigen Kind nicht wiederlegen (1 Erwachsener + 1Kleinkind= 1 Stimme gegen 2 Polizisten= 4 Stimmen)

Jetzt würde mich mal interessiern was mich als Strafe erwartet, da ich leider hierzu keine konkrete Aussage im Bußgeldkatalog finde. Ich habe keinen Schaden verursacht und ich hatte keinen Gegenverkehr und habe somit niemanden gefährdet.

Beste Antwort im Thema

Wie kann man hier nur so rumnölen?
Sei vorsichtig mit "korrupten Bullen"!! Hoffentlich lesen die Beamtinnen hier nicht mit! Deinen Ärger über einen selbst geschossenen Bock auf lädst Du auf andere ab und dies in einer Weise, die eine gute Kinderstube vermissen lassen. Zahlen macht Frieden - auch mit Dir selbst!!!

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War es nicht auch so, das man dann auch nur mit Schritempo über die Sperrfläche fahren darf? 😕

Einfach überholen is da jedenfalls nich drin.

Es liegt halt alles im Auge des Betrachters. Was aber Fakt ist, ist das ich ein Ferkehrshinderniss umfahren habe. Ich habe damit auch kein Problem, dass ich dafür Strafe zahle, weil ich die Sperrfläche überfahren habe, dennoch sollte die Polizei auch so ein Hinderniss erkennen. Es ist für mich halt nur ein Zeichen dafür, dass sie das sehen, was sie sehen wollen aber nicht das was Tatsächlich da ist. Ich fahre seit 4 Jahren Punkte und Straffrei und das 25tsd km im Jahr. Und soetwas lächerliches habe ich noch nicht erlebt.
Und mein Kind ist grundsätzlich bei mir ordentlich gesichert. Ich kenne genügend negativ Beispiele, die es bei der Sicherheit der Kinder nicht so genau nehmen.

Sicherlich denkt ihr, das ich mich hier rausreden möchte aber ich habe hier niemanden Rechenschaft abzulegen und es ging mir beim Start dieses Threads lediglich darum ob sich die Aufregung überhaupt lohnt. Lohnt sich aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von W124_320CE


...ob sich die Aufregung überhaupt lohnt. Lohnt sich aber nicht.

So ist es. Einfach zahlen und glücklich sein.

Wie kann man hier nur so rumnölen?
Sei vorsichtig mit "korrupten Bullen"!! Hoffentlich lesen die Beamtinnen hier nicht mit! Deinen Ärger über einen selbst geschossenen Bock auf lädst Du auf andere ab und dies in einer Weise, die eine gute Kinderstube vermissen lassen. Zahlen macht Frieden - auch mit Dir selbst!!!

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Lächerlich.. zahlen und weiter. Was anderes kostet zuviel Nerven.

Ich fahr andauernd über irgendwelche Sachen, die interessieren mich nicht wirklich.
z.b. auf meinem Arbeitsweg ist am Ende einer Autobahnbrücke eine große Sperrfläche im Überholverbot mit kilometerweiter Sicht. Da kann man schon wunderbar einen Lkw überholen, das tu ich dann auch wenns grad passt.

Ich rege mich ja schon garnicht mehr auf. Wollte hier auch nicht ins Detail gehen, wurde halt gefragt und habe meine Sicht geschildert.
Zahlen muss ich so und so, war vor ca.8 Jahren mal wegen einer Verkehrssache vor Gericht. Wenn ein Polizist sagt, das er denjenigen garnicht kennt, einem perslönlich nichts böses will und einfach seine Arbeit macht, dann hat sich das für nen Richter damit erledigt. Außer man hat Zeugen, die das anders darstellen.
Bin jetzt erstmal auf das Schreiben gespannt, was der Spaß nun wirklich kostet.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Ich fahr andauernd über irgendwelche Sachen.
.

😰 Empfehle mal einen Gang zum Optiker - duckundschnellweg-.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Ich fahr andauernd über irgendwelche Sachen.
.

😰 Empfehle mal einen Gang zum Optiker - duckundschnellweg-.

hehe.. jaja damit meine ich natürlich Sperrflächen, Linien, etc.. nichts materielles. 😉

Und der Optiker ist bei fast 5 Dioptrin eh mein bester Freund... 🙂

Gruß
yo-chi

Zitat:

.... ist für mich halt nur ein Zeichen dafür, dass sie das sehen, was sie sehen wollen aber nicht das was Tatsächlich da ist. Ich fahre seit 4 Jahren Punkte und Straffrei und das 25tsd km im Jahr. Und soetwas lächerliches habe ich noch nicht erlebt.....

Stelle dir mal vor:

Ich fahre jetzt 22 Jahre Punktefrei und in meinem "übelsten jahr" bin ich zusätzlich zum Auto mit dem Motorrad noch 19.000km gefahren!

Und ich verrate dir noch was: wenn sie mich bei einem Viertel von dem Scheiß was ich gemacht habe erwischt hätte, müsste ich noch 240 Jahre Leben bis ich vielleicht zur MPU vorgelassen werde!

Aber eines steht fest bis jetzt war bei mir Jeder Polizist so nett und freundlich wie ich zu ihm!
Und die Nummer mit dem Anschnallen und Kindern vorne
kommentiere ich jetzt besser nicht ich wohne direkt bei einem Kindergarten.
Nachdem ewir also festgestellt haben, daß du
1. Einen Überholvorgang auf einer Sperrfläche begangen hast
2. die Polizisten "freundlichst" angeblöckt hast
3. mit deinem Verhalten nicht zur Entspannung beigetragen hast
Bin ich mir sicher, daß das einen Grund hatte warum du kein Knöllchen bekommen hast.
Du wirst wahrscheinlich einen netten Brief mit der Bitte um Stellungnahme bekommen.
Dort wird dann alles stehen was dir vorgeworfen wird (und kann!!)
bitte sei so nett und schreib was rausgekommen ist.

Gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von W124_320CE



Zitat:

Original geschrieben von stef9580


155 [...] oder Sperrfläche (Zeichen 298) benutzt (außer Parken) 10 € [...]
155.2 und dabei überholt 30 €

Klick

Ah... also 40 Euro und das wars? Dann brauche ich nicht rumdiskutieren. Bei so kurrupten Bullen, hätten die auch gleich nach 40 Euro fragen können, dann hätte ich sie nicht so anschreien Brauchen.

Danke

Sind nur 30 Euro. Das addiert sich nicht.

Mfg

Hallo!

Aus dieser ganzen Diskussion sollte man eines mitnehmen: wenn man schon von der Polizei angehalten wird (und auch anhält), hat man ohnehin Zeit verloren. Da kann man dann auch gleich höflich sein und somit die Sache meist erheblich abkürzen.

Ich lebe ja in Bayern, wo der Polizeistaat die schlimmsten Blüten innerhalb Deutschlands treibt und meine Erfahrung ist, dass man mit knappen, höflichen Antworten am schnellsten wieder unterwegs ist.
Ferner mache ich auf der Straße keine Geschäfte, unterschreibe also auch nichts bei der Polizei und fahre damit bislang ganz gut (das adipöse Stinktier der Verkehrspolizei Ingolstadt auf der A9 mal beiseite gelassen, aber der findet seinen Meister sicher auch noch...).

Gruß,
M.

Zitat:

Original geschrieben von W124_320CE


Hy, habe heute morgen ein Problem mit der Polizei gehabt.
Mir wird jetzt vorgeworfen, dass ich auf einer Sperrfläche (Kreuzungsbereich mit abbiegespur auf Landstraße) überholt hätte.
Es war zwar etwas anders aber das kann ich leider mit meinem 3 Jährigen Kind nicht wiederlegen (1 Erwachsener + 1Kleinkind= 1 Stimme gegen 2 Polizisten= 4 Stimmen)

Jetzt würde mich mal interessiern was mich als Strafe erwartet, da ich leider hierzu keine konkrete Aussage im Bußgeldkatalog finde. Ich habe keinen Schaden verursacht und ich hatte keinen Gegenverkehr und habe somit niemanden gefährdet.

Nun ja, da der Andere gefahren ist, als Du ihn über die Sperrfläche überholtest, bist Du leider nicht vorbeigefahren, so hat der Polizist wohl Recht. Andererseits hätte ich den Polizisten gefragt, weshalb er denn das mit Warnblinker dahinschleichende Auto nicht gestoppt hat. Denn die Gefahr ging doch wohl von dem Warnblinkerfahrer aus und nicht von Dir. Insoweit hat der Polizist in der Tat keinen Überblick und Sensibilität für den Verkehr. Der Warnblinker wäre als Verkehrshindernis verpflichtet gewesen, eine sich hinter ihm bildende Fahrzeugkolone (ab 3 Kfz) überholen zu lassen - notfalls um den Preis, daß er anhält. Gilt übrigens für jeden Verkehrsteilnehmer, der den Verkehr mehr als den Umständen entsprechend behindert. Leider ein Tatbestand, der so gut wie nie von der Polizei überwacht wird.

Zitat:

Original geschrieben von Lucolle


Andererseits hätte ich den Polizisten gefragt, weshalb er denn das mit Warnblinker dahinschleichende Auto nicht gestoppt hat.

Warum? Eventuell hat der versucht, die nächste Werkstatt anzusteuern, um sein Problem beheben zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Lucolle



Nun ja, da der Andere gefahren ist, als Du ihn über die Sperrfläche überholtest, bist Du leider nicht vorbeigefahren, so hat der Polizist wohl Recht. Andererseits hätte ich den Polizisten gefragt, weshalb er denn das mit Warnblinker dahinschleichende Auto nicht gestoppt hat. Denn die Gefahr ging doch wohl von dem Warnblinkerfahrer aus und nicht von Dir. Insoweit hat der Polizist in der Tat keinen Überblick und Sensibilität für den Verkehr. Der Warnblinker wäre als Verkehrshindernis verpflichtet gewesen, eine sich hinter ihm bildende Fahrzeugkolone (ab 3 Kfz) überholen zu lassen - notfalls um den Preis, daß er anhält. Gilt übrigens für jeden Verkehrsteilnehmer, der den Verkehr mehr als den Umständen entsprechend behindert. Leider ein Tatbestand, der so gut wie nie von der Polizei überwacht wird.

Nun Lucolle, Du stützt Dich auf den § 5 Abs. 6 Satz 2 StVO wonach ein Führer eines langsameren Fahrzeugs seine Geschwindigkeit ermäßigen ggf. warten

MUß

wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

Du hast aber 3 entscheidende Worte vergessen:

AN GEEIGNETER STELLE

Einen Verkehrsteilnehmer anzuhalten um anderen das Überholen über eine Sperrfläche zu erlauben darf man wohl nicht als geeignete Stelle bezeichnen. Denn die Sperrfläche ist nicht ohne Grund an dieser Stelle auf die Straße gepinselt worden.

Ansonsten habe ich für das Verhalten des TE kein Verständnis.

Derart auszuticken obwohl man weiß, daß man den Fehler selbst verursacht hat ist für mich nicht nachvollziehbar.

Jeder kann mal einen schlechten Tag haben. Und so wie es aussieht scheint der TE unter Zeitdruck gestanden zu haben.

Aber das rechtfertigt noch lange nicht jemanden als dumm, blind oder sogar als korrrupt zu bezeichnen.

Dies zeigt aber das, was in der Fahrschule prpagiert wird:
Gefühlsausbrüche, negativ als auch positiv, sind keine guten Fahrbegleiter.

Eben.

Beim nächsten Mal einfach mehr Gelassenheit an den Tag legen.

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