Überführungsfahrt mit Versicherung des Verkäufers
Hallo zusammen
ich möchten meinen Wagen verkaufen. Der Käufer wohnt 300 km weg, so dass er das angemeldete Fahrzeug am liebsten gleich mitnehmen würde, wenn es zusagt.
Aber was wäre, wenn der Käufer auf der Rückfahrt einen Unfall baut? Dann wäre das Fahrzeug noch bei mir versichert und der Fahrer hätte keine eigene Versicherung.
Erfolgt dann eine Rückstufung meines Vertrages (HUK24)? Wie ist die Regelung in so einem Fall? Kann ich das Fahrzeug, für mich risikolos, mit geben? Vielen Dank vorab.
Gruß Tim
15 Antworten
Zitat:
Dann wäre das Fahrzeug noch bei mir versichert und der Fahrer hätte keine eigene Versicherung.
Die Versicherung geht mit den Daten des Kaufvertrag's (Datum / Uhrzeit) auf den Verkäufer über.
Auf ADAC.de hab ich wohl die Antwort gefunden:
Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen dem Versicherer mitgeteilt werden und der Erwerber diese Angaben mit unterschrieben hat. Unterbleibt diese Mitteilung, kann der Versicherer im Kaskoschadensfall leistungsfrei werden. Der Unfallschaden wirkt sich auf den Versicherungsvertrag des Erwerbers aus.
ADAC-Mitglieder können entsprechende Kaufverträge mit den Mitteilungen an die Kfz-Versicherung und die Kfz-Zulassungsstelle hier herunterladen.
Hatte der Verkäufer eine Kaskoversicherung abgeschlossen, so geht diese ebenfalls mit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen auf den Käufer über. Kommt es zu einem Unfall, kann der Erwerber die bestehende - noch nicht gekündigte - Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Schaden darf jedoch nicht beim Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers berücksichtigt werden. Schließt der Käufer eine Kaskoversicherung ab, wirkt sich der Schaden dort aus.
Frage ist nur, ob das für alle Versicherungen gültig ist
Das ist immer so.
Allerdings besteht die Gefahr, dass der Käufer sich nicht an die Vereinbarung hält, das Fahrzeug umgehend ab- oder umzumelden.
Dann hast du Ärger.
Ich würde das nur mit entsprechender, saftiger Kaution so machen und habe das auch schon so gemacht,
Z. B. 300 - 500 €, die zurück überwiesen werden, sobald der Nachweis erbracht wurde.
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Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 26. November 2016 um 16:24:27 Uhr:
Zitat:
Dann wäre das Fahrzeug noch bei mir versichert und der Fahrer hätte keine eigene Versicherung.
Die Versicherung geht mit den Daten des Kaufvertrag's (Datum / Uhrzeit) auf den Verkäufer über.
Die Versicherung geht mit den Daten des Kaufvertrag's (Datum / Uhrzeit) auf den Käufer über.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 26. November 2016 um 17:53:03 Uhr:
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 26. November 2016 um 16:24:27 Uhr:
Die Versicherung geht mit den Daten des Kaufvertrag's (Datum / Uhrzeit) auf den Verkäufer über.
Die Versicherung geht mit den Daten des Kaufvertrag's (Datum / Uhrzeit) auf den Käufer über.
O.
Ein sehr schwieriges Thema was häufig für Verwirrung sorgt.
Damit Du nicht haftest, ist es notwendig, einen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit zu erstellen und diesen direkt vor Antritt der ersten Fahrt des Käufers an die Versicherung zu faxen oder einscannen/fotografieren und per Email zu senden. Nur wenn die Versicherung vorab in Kenntnis gesetzt wurde, dass eine Fahrzeugübereignung statt fand, rückt der neue Besitzer nach und haftet selbst
Besser gesagt: Deine Info zum Verkauf muss in Deiner Versicherung zeitlich vorher eingehen/zugestellt werden, bevor der Unfallverusacher eine Schadenmeldung übermitteln könnte. Also wenn er nach Abfahrt in der ersten Kurve einen Unfall baut, Deine Versicherung anruft und einen Schaden meldet, und du erst 5 min später Deinen Kaufvertrag faxt, dann hälst Du noch den Kopf hin...
Ein Rechtsanwalt könnte es noch besser formulieren...
Zitat:
@romanusko schrieb am 27. November 2016 um 17:34:55 Uhr:
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 26. November 2016 um 17:53:03 Uhr:
Die Versicherung geht mit den Daten des Kaufvertrag's (Datum / Uhrzeit) auf den Käufer über.
O.
Ein sehr schwieriges Thema was häufig für Verwirrung sorgt.
Damit Du nicht haftest,....
Und auch wenn Du das alles befolgst, mußt Du allen die mit Problemen an Dich herantreten,
erstmal erklären, das die Karre nicht mehr Deine ist.
" Sie wurden geblitzt..."
" Sie haben Fahrerflucht begangen..."
" Ihr Auto steht im Wald und brennt..."
Ich gebe mir dieses Risiko nicht mehr, hatte einmal das Vergnügen.
In die Verkaufsanzeige wird mit reingeschrieben
" Wagen wird nur abgemeldet übergeben..."
wem das nicht gefällt, braucht garnicht erst zu mir kommen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. November 2016 um 17:45:53 Uhr:
Das ist immer so.
Allerdings besteht die Gefahr, dass der Käufer sich nicht an die Vereinbarung hält, das Fahrzeug umgehend ab- oder umzumelden.
Dann hast du Ärger.
Ich würde das nur mit entsprechender, saftiger Kaution so machen und habe das auch schon so gemacht,
Z. B. 300 - 500 €, die zurück überwiesen werden, sobald der Nachweis erbracht wurde.
Was passiert denn, wenn der Wagen ins Ausland geht? Wie läuft das dann mit der Versicherung?
Hatte vor zwei, drei Jahren mein älteres Auto auch nach Polen verkauft, der Käufer hat ihn dann da innerhalb von 3 Tagen umgemeldet und mir die Kennzeichen zurückgeschickt.
Also, das wichtigste ist das man alle vom Fahrzeugverkauf informiert, dazu gehört sowohl die Versicherung als auch die Zulassungsstelle. Danach ist man eigentlich raus, egal ob geblitzdings wird oder ein Unfall passiert. Die miesten Leute haben nur Ärger wenn Sie ein Auto verkaufen und dann nichts mehr Unternehmen, dann kann es Ärger geben.
In den Kaufverträgen ist meist deswegen auch immer eine Abschrift für die Zulassungsstelle und für die Versicherung vorhanden.
Nur wer sich niemanden Informiert kann danach Ärger haben, wenn Informiert wurde habe ich noch nie was von Problemen gehört.
Und wer zu Faul ist das einzuhalten und deswegen nur ein abgemeldetes Fahrzeug verkauft, würde ich es einfach woanders kaufen.
MfG
Mike
Zitat:
@e30lion schrieb am 28. November 2016 um 11:30:05 Uhr:
Also, das wichtigste ist das man alle vom Fahrzeugverkauf informiert, dazu gehört sowohl die Versicherung als auch die Zulassungsstelle.MfG
Mike
Es ist nicht nur wichtig, sondern es ist Pflicht, die Zulassungsstelle zu informieren
(FZV § 13 IV).
O.
Wenn der Käufer das Fahrzeug nicht kurzfristig abmeldet oder keinen Nachweis erbringt, der dich entlastet, hast du in jedem Fall Ärger.
Der Nachweis ist doch den Kaufvertrag.
Den einzigsten Ärger den ich deshalb mal hatte war mit dem Kontaktbereichsbeamten.
Der kahm vorbei weil das Auto nicht abgemeldet wurde. Ich hatte der Versicherung und dem KVA aber alles geschickt.
Er wollte wissen was da los ist. Ich habe Ihm den Kaufvertrag gezeigt und er ist wieder los gezogen mit einer Kopie die ich Ihm gemacht hatte. Das KVA hatten meinen Brief wohl noch nicht verarbeitet. Das Auto wurde entweder ins Ausland gebracht und nie abgemeldet. Keine Ahnung war mir auch egal. Ich hatte deswegen keinen Ärger.
MfG
Mike
Aus Einzelfällen kann man keine Allgemeingültigkeit ableiten.
Neben der Vorlage des Kaufvertrags, samt unterschriebenen Meldungen an die Zulassungsstelle und die Versicherung, wird im Fall der Fälle sicherlich noch der Nachweis zu führen sein, dass der Käufer auch existiert und erreichbar ist.
Für mich wäre es unabdingbar, dass der Käufer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, was durch Vorlage, incl. erstellen von Kopien, des Personalausweises erfolgen sollte.
Grundsätzlich ist besonders der Verkauf von Kraftfahrzeugen an Unbekannte, mal mehr, mal weniger, mit Risiken verbunden.
Naja, ich kenne bis jetzt aber keinen Einzelfall bei dem der Verkäufer alles richtig gemacht hat und deswegen Ärger hatte. Die misten hatten nur immer Ärger wenn Sie ein Auto verkauft haben und es weder der Versicherung noch der KVA gemeldet haben.
Es lassen sich sicher auch Fälle konstruieren bei dennen man Ärger hat obwohl man das Auto nicht zugelassen verkauft hat.
z.B. wenn die Käuferdaten falsch sind und das Auto anschliessend für eine Straftat benutzt wird.
Aber wenn jemand welche kennt würde ich Sie gern hören.
MfG
Mike