Überführungsfahrt mit Versicherung des Verkäufers

Hallo zusammen

ich möchten meinen Wagen verkaufen. Der Käufer wohnt 300 km weg, so dass er das angemeldete Fahrzeug am liebsten gleich mitnehmen würde, wenn es zusagt.

Aber was wäre, wenn der Käufer auf der Rückfahrt einen Unfall baut? Dann wäre das Fahrzeug noch bei mir versichert und der Fahrer hätte keine eigene Versicherung.
Erfolgt dann eine Rückstufung meines Vertrages (HUK24)? Wie ist die Regelung in so einem Fall? Kann ich das Fahrzeug, für mich risikolos, mit geben? Vielen Dank vorab.

Gruß Tim

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Ich hab es bei meinen letzten Beiden Autos so gemacht:

Käufer kamen beide von weiter weg, und haben telefonisch großes Interesse bekundet. Dies sollte sich natürlich bei der Preisverhandlung zu meinen Gunsten auswirken 😉

Interessenten kamen also, nach Probefahrt war man sich schnell einig. Kaufvertrag wurde fertig gemacht, Kennzeichen abgeschraubt und mit den Papieren und den Kennzeichen sind wir dann gemeinsam (mit nem anderen Auto natürlich) zur Zulassungsstelle. Dort hab ich das Auto dann abgemeldet und im selben Step hat sich der Käufer Kurzzeitkennzeichen geholt. Zwischendurch noch zur Bank das Bargeld eingezahlt & auf Echtheit geprüft.
Anschließend Kurzzeitkennzeichen ans Auto geschraubt und dem Käufer ne gute Fahrt gewünscht.

Nachteile:
- Zulassungsstelle und Bank müssen geöffnet haben
- Käufer braucht EVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen (wobei es die ja kostenlos gibt)
- Verkäufer bezahlt Abmeldegebühren (sage und schreibe 7 Euro)
- Unter Umständen ist die Wartezeit beim Amt recht lang

Vorteile:
- Als Verkäufer hat man keine Bauchschmerzen und ist zu 100% abgesichert

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