Überfahren vom Fußweg
Eine allgemeine Frage.
Ich bewohne eine Eigentumswohnung
Die Bordsteinkante zu meiner Einfahrt ist abgesengt.Danach ist die Auffahrt ca.1.50 m gepflastert.Danach kommt der Fußweg.
Um auf meine Einfahrt zu kommen lasse ich mich über den Fußweg einweisen.
Dann bleibe ich auf meinem Grundstück mit dem PKW stehen
Hier werde ich laufend mit einem Knöllchen 10.- Euro versehen.
Ich darf den Fußweg mit dem PKW nicht überqueren.
Wie macht ihr denn das
Beste Antwort im Thema
Für mich klingt dies einfach nach faulheit. Wenn ich auch in diesem Haus wohnen würde, dann würde ich mich bedanken wenn da einer mit seinem Fahrzeug im Weg steht. 10 € sind da viel zu wenig!
Jammert hier rum wegen vielleicht 50 Meter mehr Fußweg die er dann zurücklegen müsste. Andere Menschen müssen dies täglich und teilweise sogar noch mehr Meter.
Warum gehst du mit der Frage eigentlich nicht in ein Forum für solche Themen? Schließlich hat des absolut nichts mit dem 212er zu tun! Du scheinst generell nicht viel von Regeln zu halten 🙁
Ich bin der Meinung, wenn man Regeln bewusst misachtet, dann darf man nicht auf andere schimpfen und muss die Strafe ohne jammern annehmen!
Wenn ich mal geblitzt werde, dann schimpfe ich nicht auf die Blitzer, ich ärgere mich über meine Unachtsamkeit und zahle. Freue mich dann aber, das ich nur ein Schild übersehen habe und kein Lebewesen!
Also, zahle und kaufe dir einen Transportkarren!
MiReu
32 Antworten
Was soll denn das? Jeder muß über einen Fußweg wenn er in sein Grundstück fahren will. Zumindest, wenn überhaupt ein Fußweg existiert. Da gibts doch kein Knöllchen! Die Verkehrspolizei oder das Ordnungsamt haben auf deinem Grundstück keine hoheitlichen Rechte.
Natürlich darfst du den Fußweg überfahren, um auf dein Grundstück zu kommen. Geh doch mal zu einem Gespräch zum Ordnungsamt und kläre den Sachverhalt persönlich.
Woher wollen die eigentlich wissen, daß du über den Weg gefahren bist?
Du kannst es drüber heben lassen😁
Steht das Fahrzeug eventuell (auch wenn nur ein klitzekleines Stück) auf dem Fußweg? Selbst wenn es nur die Stoßstange ist, die etwas "überragt"?
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Steht das Auto dann auch wirklich auf einem Parkplatz?
Siehe:
https://www.mopo.de/.../...r-knoellchen-irrsinn-im-bezirk-nord-4017990
Wenn es keine Einfahrt gibt, musst du die beantragen! Gibt es die, darfst du nur dort über den Gehweg! Fährst du an anderer Stelle als auf deiner Einfahrt über den Gehweg ist es eine Owi, die 10€ kostet! Ordnungsamt darf dies allerdings nicht ahnden, da die ein Fahrerverstoss ist, Ordnungsamt darf nur ruhenden Verkehr ahnden! Deshalb ist die Frage: standest du auf dem Gehweg?
Zitat:
@Monochromatic schrieb am 29. März 2018 um 14:46:07 Uhr:
Steht das Auto dann auch wirklich auf einem Parkplatz?Siehe:
https://www.mopo.de/.../...r-knoellchen-irrsinn-im-bezirk-nord-4017990
Bis ich deinen Link gelesen habe, dachte ich an einen vorgezogenen Aprilscherz des TE.
Sachen gibt es.
Es gibt nichts was es nicht gibt. Ein Schulfreund von mir hat in den 1980er Jahren in einem Reihenendhaus mit angebauter Garage gewohnt. Zwischen Straße und Haus war ein Stück Grundstück, welches der Stadt gehörte. Die Stadt hat zwar die Genehmigung für den Bau von Haus und Garage erteilt, aber nicht für die Überfahrt über das städtische Grundstück.
Das heißt, in dieser Garage hat nie ein Auto gestanden. Bis zum heutigen Tag nicht.
Viele Grüße
Wenn ich mich korrekt erinnere, darf man grundsätzlich einen Fußweg queren um auf das eigene Grundstück zu gelangen. Das ist lt. StVO auch nicht verboten. Sonst käme z.B. auch so mancher Landwirt nicht mit seinen Traktor oder Geräten auf seine Felder.
Was man nicht darf, ist auf dem Fußweg diesen entlang fahren, denn das ist lt. StVO verboten. Denn mit dem Auto, Traktor oder Motorrad darf man nur auf der Straße entlang fahren und nicht auf einem Fuß- oder Radweg.
Grundsätzlich muss m.W. für ein voll erschlossenes Grundstück (Baugrundstück) von der Kommune eine Überfahrt lt. Bebauungsplan erstellt werden. Diese wir i.d.R. mit den Erschliessungskosten vom Grundstückseigentümer auch bezahlt.
Das sollte von der unteren Baubehörde (Gemeinde) feststellbar sein.
Zitat:
@FM500 schrieb am 30. März 2018 um 10:34:03 Uhr:
Wenn ich mich korrekt erinnere, darf man grundsätzlich einen Fußweg queren um auf das eigene Grundstück zu gelangen. Das ist lt. StVO auch nicht verboten.
Er muss aber in diesem Bereich abgesenkt sein.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Monochromatic schrieb am 30. März 2018 um 11:17:14 Uhr:
Er muss aber in diesem Bereich abgesenkt sein.
nein, muss er nicht. Wird zwar bei Neu-/Umbauten seit einigen Jahren gemacht, war früher aber nicht durchgehend üblich. Ich kenne da eine Einfahrt in einen öffentlichen Parkplatz (sogar mit Parkscheinautomaten), die über einen nicht abgesenkten Bordstein führt.
Viele Grüße
Peter