Überfahren vom Fußweg

Mercedes E-Klasse A207

Eine allgemeine Frage.
Ich bewohne eine Eigentumswohnung
Die Bordsteinkante zu meiner Einfahrt ist abgesengt.Danach ist die Auffahrt ca.1.50 m gepflastert.Danach kommt der Fußweg.
Um auf meine Einfahrt zu kommen lasse ich mich über den Fußweg einweisen.
Dann bleibe ich auf meinem Grundstück mit dem PKW stehen
Hier werde ich laufend mit einem Knöllchen 10.- Euro versehen.
Ich darf den Fußweg mit dem PKW nicht überqueren.
Wie macht ihr denn das

Beste Antwort im Thema

Für mich klingt dies einfach nach faulheit. Wenn ich auch in diesem Haus wohnen würde, dann würde ich mich bedanken wenn da einer mit seinem Fahrzeug im Weg steht. 10 € sind da viel zu wenig!

Jammert hier rum wegen vielleicht 50 Meter mehr Fußweg die er dann zurücklegen müsste. Andere Menschen müssen dies täglich und teilweise sogar noch mehr Meter.

Warum gehst du mit der Frage eigentlich nicht in ein Forum für solche Themen? Schließlich hat des absolut nichts mit dem 212er zu tun! Du scheinst generell nicht viel von Regeln zu halten 🙁

Ich bin der Meinung, wenn man Regeln bewusst misachtet, dann darf man nicht auf andere schimpfen und muss die Strafe ohne jammern annehmen!
Wenn ich mal geblitzt werde, dann schimpfe ich nicht auf die Blitzer, ich ärgere mich über meine Unachtsamkeit und zahle. Freue mich dann aber, das ich nur ein Schild übersehen habe und kein Lebewesen!

Also, zahle und kaufe dir einen Transportkarren!

MiReu

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wahrscheinlich ist die einfahrt nicht korrekt angemeldet. geh zum ordnungsamt, dann zum bauamt und klär das halt.

Theoretisch möglich, aber praktisch sehr unwahrscheinlich.

Woher soll der Knöllchenschreiber das nun genau für diese unkorrekt angemeldete Einfahrt wissen?

Ich würde dem TE raten, den Sachverhalt zunächst mit dem Knöllchenschreiber aufzuklären, steht ja eine Behörde, Name o.ä. drauf...

Ich würde sofort zum Ordnungsamt . Ruhender Verkehr.

Hallo liebe Mitstreiter,muß mich entschuldigen,dass ich nicht geantwortet habe,war wirklich verhindert.
Noch einmal eine kurze Erklärung
Vor meiner Haustür ist ein öffentlicher Parkstreifen.Dahinter dann der 1.20 breite Bürgersteig und dann kommt schon das Privatgelände.Das Auto selbst hat einen eigenen Parkplatz also steht nie vor der Haustür.
Nur zum beladen.Hier haben wir wie auf dem Bild eine abgesenkte Bordsteinkannte.Dahinter wurde vor 40 Jahren der Eingang gepflastert. (Bild )
Die Stadt sagt,der Bürgersteig gehört der Stadt und diesen haben sie nicht zu befahren.Wie sie ihr Material aus dem Keller in das Auto bekommen,ist nicht unser Problem.Dann müssen sie es zur Straße tragen.Es wäre schön wenn ich eine Antwort darauf bekomme und nicht ,es könnte sein.So etwas gibt es doch nicht.
Ich bin zwar in der ADAC Rechtschutz,aber wegen 10.-Euro kann ich doch keinen Anwalt ansprechen.Ich befdanke mich bei allen die sich die Mühe machten und mir einen Tipp gaben
Cari 22

Bild-1
Bild-4
Bordstein
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Wegen dem Prinzip kannst du schon einen Anwalt kontaktieren. Es geht nicht immer ums Geld.

Aber ich verstehe eines nicht:
Bekommst du die Tickets dann nur beim Beladen?

Nun ansonsten steht doch das Auto nicht vor der Tür.Beim letztenmal sagte mir aber der Ordnungsdienst ,Sie stehen schon 10 Minuten hier.Ok ich habe mich noch schnell umgezogen.
Ich sagte ihm aber wieso iuch stehe auf Privatgelände und dann ist es doch nicht wichtig wielange ich hier stehe.es wird niemand behindert

Die Bilder kann ich nicht deuten! Sie passen vom Pflaster nicht zusammen! Du stehst auf Bild 1 auf dem Pflaster zur Tür? Der Bordstein ist in dem Bereich abgesenkt oder überall?

Jetzt wird es mir klarer. Ich dachte, dein regulärer Parkplatz wäre hinter dem städtischen Gehweg.

In deinem Falle würde ich das mit der Behörde besprechen und verdeutlichen, dass du halt ab und zu beladen musst.

Also, du fährst mit dem Auto da über den Bürgersteig bis zur Haustür und belädst den Wagen dann dort, verstehe ich das richtig?

Kein Wunder, dass es da ein Bussgeld gibt, das ist doch kein Fahrweg.

Hallo ins Forum,

mit den Bildern ist die Sachlage anders. Es geht also nicht um die reguläre Zufahrt zum Abstellplatz, sondern um einen zusätzlichen Weg, der nicht zum Befahren mit Fahrzeugen vorgesehen ist. Dass dies Geld kostet, ist völlig klar, zumal normale Bürgersteige/Fußwege vom Unterbau her nicht für das Befahren mit Fahrzeugen vorgesehen sind. Im Bereich der Einfahrten gibt's i.d.R. zusätzliche Verdichtungen, damit's auch hält.

Viele Grüße

Peter

Würde ich nach den Bildern auch so sehen. Wie oft machst du das denn, das es da zu Knöllchen kommt? Ich glaube wenn man das mal macht, weil man z.B. nen Fernseher anliefert, sagt sicher keiner was bzw. muss man ja auch erstmal erwischt werden. Aber das sieht ja nach ständig aus.

Für mich klingt dies einfach nach faulheit. Wenn ich auch in diesem Haus wohnen würde, dann würde ich mich bedanken wenn da einer mit seinem Fahrzeug im Weg steht. 10 € sind da viel zu wenig!

Jammert hier rum wegen vielleicht 50 Meter mehr Fußweg die er dann zurücklegen müsste. Andere Menschen müssen dies täglich und teilweise sogar noch mehr Meter.

Warum gehst du mit der Frage eigentlich nicht in ein Forum für solche Themen? Schließlich hat des absolut nichts mit dem 212er zu tun! Du scheinst generell nicht viel von Regeln zu halten 🙁

Ich bin der Meinung, wenn man Regeln bewusst misachtet, dann darf man nicht auf andere schimpfen und muss die Strafe ohne jammern annehmen!
Wenn ich mal geblitzt werde, dann schimpfe ich nicht auf die Blitzer, ich ärgere mich über meine Unachtsamkeit und zahle. Freue mich dann aber, das ich nur ein Schild übersehen habe und kein Lebewesen!

Also, zahle und kaufe dir einen Transportkarren!

MiReu

Das sieht doch nach Mehrparteienhaus aus, da wird wohl jemand im Haus, oder der Nachbarschaft, das selbe gedacht haben wie du, MIReu

Verwunderlich, daß sich dafür überhaupt irgend jemand interessiert.

Zitat:

@cari22 schrieb am 13. Apr. 2018 um 10:32:21 Uhr:


Die Stadt sagt, der Bürgersteig gehört der Stadt und diesen haben sie nicht zu befahren. Wie sie ihr Material aus dem Keller in das Auto bekommen, ist nicht unser Problem.

Alles klar 😁

Das muss wohl ein Scherz sein: fast jeder muss über den Bürgersteig fahren um auf einen Grundstück zu gelangen. Es sei dem es ist keinen Bürgersteig vorhanden. 😁

Frag doch einen Anwalt - alles andere ist Murks.

PS: aus dem Bildern erkenne ich rein gar nix. Sorry, das Fahrzeug ist nicht mal zu sehen.
Aber Fußwege darfst Du wahrscheinlich nicht mit dem Auto befahren.

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