Überfahren vom Fußweg

Mercedes E-Klasse A207

Eine allgemeine Frage.
Ich bewohne eine Eigentumswohnung
Die Bordsteinkante zu meiner Einfahrt ist abgesengt.Danach ist die Auffahrt ca.1.50 m gepflastert.Danach kommt der Fußweg.
Um auf meine Einfahrt zu kommen lasse ich mich über den Fußweg einweisen.
Dann bleibe ich auf meinem Grundstück mit dem PKW stehen
Hier werde ich laufend mit einem Knöllchen 10.- Euro versehen.
Ich darf den Fußweg mit dem PKW nicht überqueren.
Wie macht ihr denn das

Beste Antwort im Thema

Für mich klingt dies einfach nach faulheit. Wenn ich auch in diesem Haus wohnen würde, dann würde ich mich bedanken wenn da einer mit seinem Fahrzeug im Weg steht. 10 € sind da viel zu wenig!

Jammert hier rum wegen vielleicht 50 Meter mehr Fußweg die er dann zurücklegen müsste. Andere Menschen müssen dies täglich und teilweise sogar noch mehr Meter.

Warum gehst du mit der Frage eigentlich nicht in ein Forum für solche Themen? Schließlich hat des absolut nichts mit dem 212er zu tun! Du scheinst generell nicht viel von Regeln zu halten 🙁

Ich bin der Meinung, wenn man Regeln bewusst misachtet, dann darf man nicht auf andere schimpfen und muss die Strafe ohne jammern annehmen!
Wenn ich mal geblitzt werde, dann schimpfe ich nicht auf die Blitzer, ich ärgere mich über meine Unachtsamkeit und zahle. Freue mich dann aber, das ich nur ein Schild übersehen habe und kein Lebewesen!

Also, zahle und kaufe dir einen Transportkarren!

MiReu

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Zitat:

@Ma_Benz_Benz_Benz schrieb am 15. April 2018 um 16:11:01 Uhr:



Zitat:

@cari22 schrieb am 13. Apr. 2018 um 10:32:21 Uhr:


Die Stadt sagt, der Bürgersteig gehört der Stadt und diesen haben sie nicht zu befahren. Wie sie ihr Material aus dem Keller in das Auto bekommen, ist nicht unser Problem.

Alles klar 😁

Das muss wohl ein Scherz sein: fast jeder muss über den Bürgersteig fahren um auf einen Grundstück zu gelangen. Es sei dem es ist keinen Bürgersteig vorhanden. 😁

Frag doch einen Anwalt - alles andere ist Murks.

PS: aus dem Bildern erkenne ich rein gar nix. Sorry, das Fahrzeug ist nicht mal zu sehen.
Aber Fußwege darfst Du wahrscheinlich nicht mit dem Auto befahren.

Na er fährt AUF dem Fußweg bis direkt vor die Haustür 🙁 Wenn du da dann mit Kinderwagen oder Rollstuhl (egal ob es die bei euch gibt) raus willst und da steht so ein fetter 212er im Weg - prost Mahlzeit!

Auch sind schon einige der Gehwegplatten abgesenkt. Ich hoffe die Instandsetzung wird ihm zu Lasten gelegt und nicht allen Eigentümern.

Alles was hinter den Bürgersteig ist, ist aber nicht Sache des Ordnungsamts. Wenn der Vermieter es verbietet, dann schon. Aber das Verwarngeld ist in meinen Augen grenzwertig.

Gibt es ganz in der Nähe Einfahrten, die regulär mit dem Auto überfahren werden dürfen? Wenn ja, sieht der Bürgersteig da genauso aus?

Gruß
Achim

Wie schon an anderer Stelle von Anderen angemerkt, sind die Bilder schwer zu deuten.

Einzig auf einem Bild sieht es stark nach einem Hauseingang mit davor liegendem gepflasterten Zugang plus Bürgersteig/Gehweg davor. Von einer Zufahrt oder gar einem Stellplatz, wovon im ersten Post die Rede ist, ist auf den Bildern für mich rein gar nichts zu erkennen.

Und wenn es nun vor Ort tatsächlich so ist, daß es an der Stelle gar keinen Stellplatz vor dem Gebäude gibt, wonach es für mich aktuell aussieht, dann gibt es dort auch keine Zufahrt. Und somit hat der Fahrer des Pkw dann den Gehweg befahren, was wiederum nicht erlaubt ist. Und dieser Spaß kostet dann eben 10 Euro.

Ein abgesenkter Bordstein alleine macht aus einem Gehweg noch lange keine Zufahrt. Und die offensichtlichen nur ein paar Meter von der Haustüre vor zur Straße, sollten für einen Transport aus dem Keller ins Auto durchaus zumutbar sein. Notfalls muß man sich eben eine Transporthilfe anschaffen.

Wäre an der beanstandeten Stelle hingegen tatsächlich eine Zufahrt zum Grundstück, die in der Regel durch entsprechende Pflasterung und/oder vor allem Stellplätze auf dem Grundstück zu erkennen ist, dann wäre es natürlich ein zu Unrecht ausgestelltes Ticket. Allerdings würde ich bei den aktuell verfügbaren Informationen mein Geld darauf setzen, daß das Ticket zu Recht ausgestellt wurde.

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