über geklappten Pöller gefahren, mit Vorderachse hängengeblieben..zahlt Versicherung?
Hallo!
Wieso komme ich nicht über diesen klappbaren Pöller drüber?
Hat das was mit der Tieferlegung zu tun?
Oder wegen Reifen?
http://s3.bilder-hosting.de/tbnl/LMUNS.jpg
Aufjedenfall bin ich jetzt bald 250EUR los, muss an die Stadt.. blechen.
30EUR an die Polizei gezahlt vor Ort und jetzt habe ich eine Rechnung von 230EUR bekommen, darin ist ein neuer Pöller, Betong, und zwei Arbeiter(Arbeitslohn) :-(
Wenn ich das über die Versicherung laufen lasse, gehen dann meine Prozente hoch??????????????????????
Habe Teilkasko mit 180EUR Selbstbeteiligung!
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AstraFahrer86
hmm... da hab ich doch glatt mal ne frage, die hier, meiner meinung nach, rein passt...
in neubrandenburg gibt es einen ring rund ums zentrum... eigentlich ist das ne ebene straße, aber das teil ist schon so dermaßen ausgefahren, das sich die die spuren mehrere zentimeter abgesenkt haben... denk mal nich, dass mir das passieren wird, aber was wäre wenn ich da mal aufsetzen sollte...? ist das mein problem...?
Wenn der Tiefergelegt oder Verspoilert ist ja
bin auch ma an so nem ding hängen geblieben als ich die karre neben nem fussgängerweg wenden wollte.
der flansch vom hosenrohr ist abgerissen, sonst nix.
da es eben ein stück fussgängerweg war hab ich das mit den schadenersatzansprüchen gleich mal vergessen - pech gehabt halt.
@video... die passen dran vorbei, warum fahren die dann drüber? 🙄😁
wie auch immer, so dinger sollten verboten werden.... bonzenschikane pur
ich weiss ja nicht wie dick die poller da bei euch sind, aber bei uns sind die vielleicht 6-7cm...da sollte man schon noch drüber kommen...ich hab vorne zur lippe ca 10-11cm freiheit und noch nie probs gehabt...
Dies funkgesteuerten Poller gibts hier jetzt auch wie Sand am Meer.
Und finde die gar nicht mal schlecht. Jetzt muss man nicht mehr aufpassen dass man Nachts nicht in der Füßgängerzone von nem Auto umgemäht wird.
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poller
hi!
also vorab erstmal stehen die poller meist auf privatgrundstücken oder halten parkplätze frei etc,die liegen nicht einfach so auf der straße rum.dann braucht so ein poller kein warnschild da sie durch die weiße farbe und rot reflektierende folie ohne probleme erkannt werden können und so für den vertrieb im öffentlichen straßenverkehr freigeben sind.die poller haben zum größten teil eine höhe von 70-80mm.
bei unserm tüv ist es so das minimum 10cm luft sein müssen untern auto,sonst keine eintragung und das ist auch sinnig bei den heutigen straßen etc.
also normal hast bei den pollern in deinem fall keine chance und wirst zahlen müssen,je nach gericht halt etc...
Ich würd´s drauf ankommen lassen, bis jetzt hab ich meine Schäden alle bezahlt bekommen.
Zudem möchte ich mal wissen, mit welcher Begründung die 10 cm Bodenfreiheit verlangt?! Laut StVZO braucht man nur die 500 mm Scheinwerferhöhe, welche man aber mit ner Ausnahmegenehmigung des KBA auch unterschreiten kann/ darf.
Ich hab grade mal die Hälfte an Platz, komme noch nichtmal beim TüV in die Bremsenrolle etc. aber eingetragen und offiziell abgesegnet ist alles. Auch wenn der TüV Prüfer immer zu uns in die Halle kommen muss, da wir ne Plattenprüfstrasse haben.
Ansonsten gibt es aber auch die Verordnungen für die Strassenbauer, Absätze, Schwellen, Hindernisse auf Parkplätzen, Strassen etc. dürfen ja eh nicht höher als 5 cm sein. Wobei diese gezeigten Poller auch eine Grauzone sind, mein Chef hatte die auch in der Einfahrt, aber die klappbaren Teile mussten wir wegmachen, stattdessen haben wir jetzt solche steckbaren....