TV Freischaltung W221
Hallo!
Wir wollen die Tage in Urlaub fahren und ich habe mich gefragt ob es eine Möglichkeit gibt dass ich während der Fahrt DVD's schauen kann.
Soviel ich weiss kann man generell schon DVD's schauen (haben den DVD-Wechsler mit Command verbaut) nur eben nicht während der Fahrt.
Wenn ich aber das Display nach rechts schwenke sollte es doch für den Fahrer ohnehin schlecht zu erkennen sein und der Beifahrer hat was zu tun.
Kann mir jemand weiter helfen wie das auf die Schnelle machbar wäre ?
Grüsse und Danke
Beste Antwort im Thema
Wo ist der Sinn, für diese Weisheit ein 7 Jahre altes Thema ausgraben zu müssen?
Ferienzeit, das erklärt alles... 🙄
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von InGamE
P.S.: Wer (nach Einschätzung eines Tüv-Menschen) mündig genug ist einen Führerschein zu erwerben, dem sollte man auch unterstellen können mündig genug zu sein entweder die Konsequenzen seines Handelns abzuschätzen oder so etwas garnicht zu tun. Falls das nicht gegeben ist läuft von vornherein schon etwas falsch..
Wenn ICH aber dadurch, wenn ich eben NICHT öffentlich dazu anleite wie es funktioniert während der Fahrt fernzusehen auch nur EINEN davon abhalten kann solchen Blödsinn zu machen dann laß' ich das auch sein und wenn ich es hundertmal wüßte. Das rettet nämlich unter Umständen LEBEN!
Oder fändest Du es toll wenn so ein Bastler, weil er durch den Bildschirm abgelenkt war, einen Unfall verursacht bei dem Menschen zu Schaden kommen und Du müßtest Dir dann sagen, Du hast im gezeigt wie es geht... ?
Und gerade solche Fragen hier zeigen halt doch daß unter "Volljährigkeit" nicht unbedingt "geistige Reife" zu verstehen ist. Somit ist der Erwerb des Führerscheins nicht unbedingt ein Wertungskriterium für Mündigkeit.
Hm. Ich kann Deine Argumentation auf der einen Seite nachvollziehen... auf der anderen glaube ich nicht, dass jemand sich wirklich davon abhalten lässt, nur weil ihm in einem Forum niemand sagt, was er wissen will. Es gibt genügend andere Informationsportale.
Ich denke mir, dass man Leute, die einfach Idioten sind, nicht dadurch entschärft, dass man sie künstlich (und auf ein Forum begrenzt) entmündigt. Hingegen ist es aber für die Verantwortungsbewussten Individuen eine Einbuße, so bevormundet zu werden.
Da stimme ich dir 100%ig zu Avantgardist!
Natürlich ist der Erwerb einer Fahrerlaubnis eine Art Mündigkeitsbescheinigung - so zumindest die Theorie.. und genau deshalb sagte ich bereits dass hier grundsätzlich etwas falsch läuft. Getreu dem Spruch "Die Geister die ich rief..." sollte Vater Staat nicht durch derartige Einschränkungen tatsächlich mündige Menschen davon abhalten ihre Mitfahrer zu unterhalten (eben durch ein TV - System). Viel sinnvoller wäre eine komplette psychologische Analyse derer, die eine Fahrerlaubnis erwerben möchten. Einfach schrecklich wer hier alles problemlos einen Führerschein erwerben kann!
das ganze könnte man dann "Das Übel an der Wurzel packen" nennen...
Mfg Benny
Hier wird etwas durcheinander gebracht!
Die TV Freischaltung ist NICHT illegal! Sondern nur ein eben solches freigeschaltetes Fahrzeug auf deutschen öffentlichen Straßen zu fahren. Kleiner aber feiner Unterschied!!
Demnach ist die Frage hiernach nicht illegal und ich sehe auch keinen Grund dafür, weshalb habu für irgendetwas herangezogen werden soll?!
Ansonsten dürfte der Kaufhof keine Messer mehr verkaufen, weil ja die Gefahr bestünde, dass jemand damit eine Straftat begehen könnte ...
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ich fahr jetzt erstmal in urlaub 😁
MIT TV ! Hab mir für den Laptop ein DVB-T Stick gekauft, funktioniert einwandfrei 😁 Bis in 2 Wochen!
Grüsse
p.s. das dumme an motortalk ist, man bekommt selten seine fragen beantwortet, viel mehr wird die frage in frage gestellt 😁
Moin,
Es geht hierbei DURCHAUS um die Haftung ... die auch MT mitzutragen hat. In manchen Fällen, wie z.B. einer UBB reicht hierbei ein Hinweis unsererseits aus, da in der STVZO/STVO (ich weiß nicht mehr genau wo) drinsteht ... das Halter und Führer des Fahrzeuges für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich sind.
Kommt es jedoch zu einem Unfall aufgrund z.B. eines laufenden TVs erfüllt dies den Tatbestand der Verkehrsgefährdung nach dem BGB. Und im Fall des BGB ist eine Mithaftung z.B. bei Anstiftung oder Duldung möglich. So müßte beim Unfall der Schädigende nur behaupten "Ich habe das auf Motor-talk.de gelesen, und mir wurde niemals mitgeteilt, das das nicht ok ist" ... und wir könnten im Rahmen eines Zivilprozesses ggf. in Mithaftung gezogen werden. Selbst wenn es in einem Verfahren zum Ergebnis kommt, das wir NICHT mithaften müßten ... haben wir zuerst mal die ganzen Kosten am Allerwertestens, für die man in Vorleistung treten muss. Und spätestens DA hört für uns der Spaß dann auf. Dafür haben wir nicht soviel Geld übrig. Wir hatten schon einen Fall einer Anzeige ... es ist zwar nicht zu einem Verfahren gekommen, dennoch hat uns der Spaß rund 1000 Euro gekostet. Und das nur, um sein eigenes Recht durchzusetzen...
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
[...]
So müßte beim Unfall der Schädigende nur behaupten "Ich habe das auf Motor-talk.de gelesen, und mir wurde niemals mitgeteilt, das das nicht ok ist" ... und wir könnten im Rahmen eines Zivilprozesses ggf. in Mithaftung gezogen werden
[...]
Bin zwar kein Jurist, aber ich glaube, dass das so nicht stimmt!
Nochmal zur Erklärung: Dass die Freischaltung gemäß der StVO illegal ist, ist unstrittig. Es kann mir aber niemand verbieten auf meinem Privatgelände mit meiner TV freigeschalteten S-Klasse rumzugurken -> Demnach auch nicht das Freischalten im generellen Sinne!
Ist hier im Forum ein Jurist unterwegs, der die Sache mal seriös klären könnte??
Gruß Skepsis
Ich bin auch kein Jurist.
Aber auf Privatgelände ist grundsätzlich alles erlaubt, so lange man dadurch nicht mit dem Strafgesetz in Konflikt kommt (also z.B. James-Bond-Zubehör, das unter den Begriff "militärische Waffen" fällt 😁 ).
Daher ist grundsätzlich auch kein Umbau als solcher "verboten" (andernfalls wäre ja jeder Rennmechaniker mit einem Fuß im Kriminal). Illegal ist lediglich der Einsatz eines solchen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen.
Um deine Frage zu beantworten, müsste man wissen, ob mit der Freischaltung eines (eingebauten) TV-Tuners die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Damit wäre auch schon der bloße Besitz eines freigeschalteten Tuners ein Problem, sobald das Auto öffentliche Straßen "betritt".
Ich weiß es nicht - und es ist möglich, dass dies auch gar nicht geklärt ist. Zum Thema "Erlöschen der Betriebserlaubnis" kursieren jedenfalls viele einander widersprechende Meinungen.
Die Verwendung während der Fahrt ist aber jedenfalls illegal.
Es gibt drei Gründe, die das Erlöschen der BE nach sich ziehen :
Änderung der Fahrzeugart
Negative Beeinflussung des Geräusch- oder Abgasverhaltens
Gefährdungserwartung
Ich täte mir nicht schwer, bei einem freigeschalteten DVD bzw. TV-Tuner die Gefährdungserwartung zu begründen. Außerdem wird das von der Polizei auch so gehandhabt und ist derzeit geltende Rechtsmeinung. Zumindest von den Polizisten, die ein bisschen ne Ahnung haben. Aber andere werden sich eh nicht in die Materie vorwagen.
Moin,
Solange wie NIX passiert ... iss eh alles egal ... das Problem haben wir im Falle eines Unfalles ... Und der ist hier ... mit laufendem TV eben ggf. mit einer Straftat verknüpft. Die zwar zu beweisen wäre ... und das kann auch schwer sein ... aber es ist denkbar und möglich.
Wir befinden uns hier in einer Zwickmühle ... ähnlich wie z.B. bei Erklärungen wie man an Airbags rumhantiert. Und Ich denke ... es ist für wahrscheinlich JEDEN nachvollziehbar, das wir nicht unbedingt den Präzendenzfall darstellen wollen ... denn das kann TEUER werden. So ein Unfall mit Personenschaden ist nicht eben für 500 Euro erledigt ...
Und *lach* Es wurde hier von vornherein gesagt ... das das für die URLAUBSFAHRT gedacht ist ... Sorry ... aber ich denke mal ... das wir uns dann NICHT ausschließlich auf Privatgelände befinden, oder ?!
MFG Kester
Ja natürlich, in diesem Fall hat sich der Threadersteller gleich ins Abseits gestellt, indem er einen illegalen Einsatz angekündigt hat.
Es ging ja nur mal generell darum, ob MT juristisch belangt werden kann, wenn eine Sache beschrieben wird, die generell NICHT illegal ist, jedoch unter gewissen Umständen illegal werden kann (nämlich dann wenn ich damit auf öffentlich Straßen fahre)
Meineserachtens trägt hierfür die jeweilige Person das Risiko im Falle eines Unfalles, auch wenn wie Rotherbach geschrieben hat, der Unfallverursacher sagt "... hab ich bei MT gelesen ... wusste nicht, dass das verboten ist ... "
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Und wie einfach wäre es wenn ich mein Auto verbastle und behaupte " Das habe ich bei MT so gelesen ... da stand nicht, dass das verboten ist!" Glaube kaum, dass sich jemand darauf einlassen würde, wenn es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen würde ... denn letztlich ist laut StVO der Fahrzeughalter und bzw. Fahrer für den Fahrzeugzustand verantwortlich und nicht Motor-Talk!
P.S. Ich kann schon verstehen, dass MT sich dem Risiko nicht stellen will evtl. in juristische Konflikte zu geraten, nur glaube ich, dass es in diesem Fall keinen Grund gibt sich Sorgen zu machen! Lasse mich aber gern eines besseren belehren!
Gruß Skepsis
Moin,
Das Problem an der Geschichte ist ja, und das muss man sich dabei immer wieder in den Hinterkopf rufen ... Verkehrsgefährdung ist ja nunmal KEIN Verstoss gegen die STVZO/STVO ... sondern eben eine Straftat gemäß BGB. Und da sind wir leider nicht aufgrund der Formulierung über den Fahrer und Halter fein raus.
Wird er also angehalten und bekommt nen Strafzettel ... ist das STVO. Baut er einen schweren Unfall ... ist es ggf. eine Straftat gemäß BGB ... Und das ist spätestens dann eine komplexe Geschichte. Die vermutlich sogar schwer für einen Anwalt zu entscheiden ist. Also machen wir hier lieber die sichere Nummer, als hinterher auf irgendwelchen dummen Kosten rumsitzen zu müssen.
MFG Kester
Vielleicht solltet ihr irgendwo am Rand - ständig sichtbar - einen Disclaimer platzieren, so wie "MT ist nicht verantwortlich für den Schwachsinn, den irgendwelche Idioten unter dem Deckmantel der Anonymität hier absondern" (über die Formulierung kann man ja noch diskutieren 😛 ).
Moin,
Datt steht im weitesten schon in unserem Disclaimer ... es gibt nur ein Problem dabei *fg* Unser Gesetzgeber iss ja nicht von ganz vorgestern (nur teilweise *fg*) ... und er sagt aus ... wenn der Betreiber, oder seine Beauftragten (also wir Mods) nachweislich von einem Beitrag wissen, der zu beanstanden ist (wieso auch immer) ... dann müssen wir in angemessener Zeit darauf reagieren. Sofern keine besonderen Umstände vorliegen (Feiertage, Urlaub etc.pp.) geht der Gesetzgeber davon aus, das der Betreiber innerhalb von 24 Stunden auf eine solche Meldung reagieren kann. Und spätestens dann reicht eine solche Formulierung nicht mehr aus. Wir müssen dann entweder auf den Missstand hinweisen und über die Folgen aufklären (machen wir z.B. im Falle von Unterbodenbeleuchtung und anderen Sachen) oder je nach Lage die Beiträge löschen. Sicher muss nicht JEDER Beitrag gelöscht werden ... da stimme Ich euch zu ... aber manchmal iss das einfach die vernünftigere Entscheidung.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von paquito
Vielleicht solltet ihr irgendwo am Rand - ständig sichtbar - einen Disclaimer platzieren, so wie "MT ist nicht verantwortlich für den Schwachsinn, den irgendwelche Idioten unter dem Deckmantel der Anonymität hier absondern" (über die Formulierung kann man ja noch diskutieren 😛 ).