TV Freischaltung W221
Hallo!
Wir wollen die Tage in Urlaub fahren und ich habe mich gefragt ob es eine Möglichkeit gibt dass ich während der Fahrt DVD's schauen kann.
Soviel ich weiss kann man generell schon DVD's schauen (haben den DVD-Wechsler mit Command verbaut) nur eben nicht während der Fahrt.
Wenn ich aber das Display nach rechts schwenke sollte es doch für den Fahrer ohnehin schlecht zu erkennen sein und der Beifahrer hat was zu tun.
Kann mir jemand weiter helfen wie das auf die Schnelle machbar wäre ?
Grüsse und Danke
Beste Antwort im Thema
Wo ist der Sinn, für diese Weisheit ein 7 Jahre altes Thema ausgraben zu müssen?
Ferienzeit, das erklärt alles... 🙄
33 Antworten
Die TV-Sperre während der Fahrt hat ihren Sinn, denn wer will überprüfen ob der Bildschirm tatsächlich auf den Beifahrer gerichtet wird. Das gäbe zunächst mal im Falle eines Unfalls mächtig Ärger denn allein die Tatsache daß der TV-Bildschirm während der Fahrt freigeschaltet ist dürfte die KFZ-Versicherung schon am Zahlen hindern. Tja, und die Aussage "Ich schalt's Display aus wenn was passiert, dann merkts keiner" zieht auch nicht. Wer weiß ob man nach einem Unfall überhaupt noch in der Lage sein wird den Fernseher auszuschalten?
Womit wir auch schon beim wesentlichen Punkt angelangt wären: ES IST VERBOTEN.
Daher wird es hier keine Tipps und Hinweise zur Freischaltung geben, ich denke, Du wirst das verstehen.
Damit hast Du Dir nen Mod-Alarm eingefangen, ich dachte ich hätte das klar formuliert!
Indem Du jetzt Links postest wo beschrieben wird wie man es doch "umgeht" verstößt Du gegen die Motor-Talk Regeln!!!!
Hast Du übrigens gelesen welcher Text auf diesen "Seiten" steht?
Hier nochmal für die Unverbesserlichen:
Zitat:
Wichtiger Hinweis!
Die TV Freischaltung ermöglicht es, während der Fahrt die TV bzw. DVD - Funktion von Ihrem TV-Systemen zu nutzen.
Das Ansehen bewegter Bilder bzw. die Nutzung dieser Funktion während der Fahrt ist jedoch in Deutschland nicht erlaubt !
(seitens der Straßenverkehrsordnung und/oder Versicherung).Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr! Die Freischaltung ermöglicht dem Beifahrer und den Mitfahrern die Nutzung der TV bzw. DVD Funktion während der Fahrt.
Der Fahrer darf davon nicht abgelenkt werden und muß auf den Verkehr achten!
Servus...
Hier wurde soeben ein Post gelöscht.
Motor-Talk.de legt großen Wert auf Legalität der Themen, bitte darauf zukünftig vor Erstellung der Themen achten!
Danke
Und nun: Back to topic, bitte.
Gruß
Totti-Amun
P.S.
Fragen hierzu werden per PN beantwortet.
Gibt schon kleinliche Menschen. Löscht ihr auch Topics, bei denen jemand wissen will, wo man sich n Chiptuning machen lässt? Könnte ja sein, dass derjenige es sich nicht eintragen lassen will....
Ganz zu schweigen von Fahrwerken und Sportauspüffen... ouuuhhh!
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Zitat:
Original geschrieben von Avantgardist
Gibt schon kleinliche Menschen. Löscht ihr auch Topics, bei denen jemand wissen will, wo man sich n Chiptuning machen lässt? Könnte ja sein, dass derjenige es sich nicht eintragen lassen will....
Ganz zu schweigen von Fahrwerken und Sportauspüffen... ouuuhhh!
Hallo Avantgardist,
sorry aber Dein Vergleich hinkt ein wenig!
Bei Fahrwerken und/oder Chiptuning kann es sowohl legal als auch illegal sein. Bei einer TV-Freischaltung ist es definitiv verboten.
Gruß aus Niederbayern.
Anton
Wir hier zwar keinem gefallen, aber aus genau diesem Grund HASSE ich die deutsche Mentalität... Einfach jeder hält sich für eine Art Oberlehrer und versucht seine (Moral)Vorstellungen auf/in andere zu projezieren...
Nunja.. Mfg Benny
Ich erweitere den Vergleich auf den Anbau einer Unterbodenbeleuchtung. - Auch grundsätzlich verboten... allerdings nur im Bereich der StVZO.
Ich will sagen : schließlich hängt es ja vom einzelnen ab, was er draus macht. Schaut er sich wirklich während der Fahrt Filme an? Oder macht er es nur - wie er sagt - zum Wohle des Beifahrers / der Fondbesatzung?...
Ich denke, da sollte man als Forum nicht den einzelnen User entmündigen und ein für viele Leute sicher interessantes Thema zensieren, aus übersteigertem Rechtsbewusstsein. Ansonsten müsste ja jeder Beitrag zensiert werden, der Umbauten thematisiert, die zum Erlöschen der BE führen. -Wie z.B. diese Ofenrohr-Auspuff-Tunings oder Fahrwerkseinstellungen jenseits des erlaubten Rahmens oder Lachgaseinspritzung ... Scheibenfolien, Fußraumbeleuchtung? Wo wird die Grenze gezogen?
In dem Sinne : Lasst den Leuten ihre Diskussionsfreude, solang se net beleidigend werden oder wirklich strafbare Inhalte verbreiten.
Das Problem liegt doch hier nicht darin daß irgendjemand den "Oberlehrer" spielen will.
Wir alle aber wollen doch Motor-Talk noch lange Zeit nutzen und finden daß dieses Forum wirklich eines der besten überhaupt ist.
Nur: Wenn hier Tipps und Ratschläge zu Themen gegeben werden die nicht STVO-konforme Um-/und Anbauten betreffen und es ist ersichtlich daß diese Veränderungen eben NICHT für ein Showcar oder den Motorsport sondern für den öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden sollen dann finde ich es unverantwortlich. Natürlich ist es jedem überlassen inwieweit er das Gesetz und die STVO strapaziert, aber denjenigen der dann hier dazu "anstiftet" trifft eine erhebliche Mitschuld wenn etwas passieren sollte.
Und wenn Motor-Talk solche Hinweise ZULÄSST kann Habu als Betreiber des Forums wahrscheinlich sogar auch belangt werden.
Wollt ihr das???
1. Woher willst du mit Sicherheit wissen, dass Tips/Anfragen dieser Art nicht zum Zweck haben ein Auto für den Motorsport und/oder als Showcar herzurichten?
2. Nein, kann er nicht.
3. Du hast recht... denn es ist, wie ich bereits sagte ein generelles Problem in Deutschland...
Mfg Benny
P.S.: Wer (nach Einschätzung eines Tüv-Menschen) mündig genug ist einen Führerschein zu erwerben, dem sollte man auch unterstellen können mündig genug zu sein entweder die Konsequenzen seines Handelns abzuschätzen oder so etwas garnicht zu tun. Falls das nicht gegeben ist läuft von vornherein schon etwas falsch..