TüvProblem mit Fahrwerk
Hi Leutz
Der Tüv wollte mein Fahrwerk nicht eintragen. zu tief.
er hat gesagt die unterkannte vom scheinwerfer muss 50cm vom boden betragen. und bei mir wars weit aus drüber.
ich hab sonst immer nur was gehört von 15cm von der karosse zum boden oder sowas.
naja, wie habt ihr das bei euren karren gemacht? wenn ich manche golfs hier sehe die sind noch tiefer als meiner??
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von toxic21
Es sei denn natürlich, bei einem Unfall ist die Höhe irrelevant. Zum Beispiel, wenn man rückwärts gegen ein parkenes auto fährt. In dem FAll hätten höherliegende Scheinwerfer auch nichts geändert, dann müsste es doch eigentlich klappen das die VS zahlt, oder?
In dem Fall wird auch keiner Nachmessen.
Zitat:
Original geschrieben von querys
In dem Fall wird auch keiner Nachmessen.
is klar 😉
ich meinte nur, dass in fällen in denen ein höherer scheinwerfer keine schadensminderung gebracht hätte die VS sich eigentlich nich drauf wiederrufen kann.
Zitat:
Original geschrieben von toxic21
is klar 😉
ich meinte nur, dass in fällen in denen ein höherer scheinwerfer keine schadensminderung gebracht hätte die VS sich eigentlich nich drauf wiederrufen kann.
Naja ... sowas ist Auslegungssache!
Du hattest keine Betriebserlaubnis für den Wagen ... wieso du die nicht hattest spielt dann keine wirkliche Rolle!
Ich würd es nicht drauf ankommen lassen! 😉
Jede Versicherung versucht Geld zu sparen wo es nur geht.
Ehrlich gesagt glaube ich jedoch auch nicht dass bei einem Unfall wo nur mein Heck dran beteiligt ist die Lichtkante vorne nachgemessen wird. Aber man weiss nie
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Bei dem Unfall meiner Ex mit meinem Golf konnte man vorne nichts mehr nachmessen! 😉
Und auch sonst gab`s keinen Streß mit der Versicherung oder Bullerei obwohl einiges so am Rande der Legelität war!
Dann haste aber Glück gehabt 😉 Als mir einer in die Türe gefahren ist wollte auch keine Versicherung das Auto begutachten, geschweigedenn etwas nachmessen
Zitat:
Original geschrieben von Reality
Naja ... sowas ist Auslegungssache!
Ist es das nicht immer? 😉
Ich habe weder Jura studiert noch von Fällen gehört in denen das vorkam (auch nie gesucht) aber es gibt ja den gewissen Kausaleffkekt, der genauso wie "in dubio pro reo" im Gericht immer gilt.
Also wenn eine Sache keinen Einfluß auf den Schaden hat kann man es nicht als Ursache nennen und folglich ist der nicht ursächliche Fehler kein Grund für die VS nicht zu zahlen.
Aber du hast schon recht, verlassen würde ICH mich auch nicht auf sowas, schließlich kann bei Personenschaden schnell ein hoher Streitwert entstehen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von toxic21
Ist es das nicht immer? 😉
Ich habe weder Jura studiert noch von Fällen gehört in denen das vorkam (auch nie gesucht) aber es gibt ja den gewissen Kausaleffkekt, der genauso wie "in dubio pro reo" im Gericht immer gilt.
Also wenn eine Sache keinen Einfluß auf den Schaden hat kann man es nicht als Ursache nennen und folglich ist der nicht ursächliche Fehler kein Grund für die VS nicht zu zahlen.
Aber du hast schon recht, verlassen würde ICH mich auch nicht auf sowas, schließlich kann bei Personenschaden schnell ein hoher Streitwert entstehen 🙂
Nuja ... ich würd bei der deutschen Rechtssprechung das ganze eher anders sehen.
Dir fährt einer rein, seine Versicherung muss zahlen ... die Versicherung lässt deinen Wagen begutachten, dabei stellt sich heraus, dass du die 50 cm nicht einhälst und sagt: "Der hätte so nicht auf die Strasse gedurft" und drückt sich so ums Zahlen!
Könnt ich mir schon eher vorstellen und deckt sich mit meinen bisherigen Erfahrungen mit Versicherungen! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Reality
Könnt ich mir schon eher vorstellen und deckt sich mit meinen bisherigen Erfahrungen mit Versicherungen! 😉
DAS wäre dan natürlich mies. Wies abgeht weiß ich nicht, hab zum Glück noch keinen Unfall gehabt, zumindest mit meinem Auto. Es wäre aber auch denkbar schließlich achten VS auf jeden Cent, und ein Rechtsstreit mit denen is auch nich so pralle. 🙂
Moral von der Geschicht: Unter 50cm geht es nicht 😁
das witztige ist. ich habe davon zuerst agr nichts gewusst und der tüv hat es mir eingetragen ohne irgendwas zu sagen. was hätte ich denn machen sollen wenn ich einen unfall gebaut hätte. (ich hatte 44cm, mit eínem 80er Fahrwerk). sämtliche ansprüche die die versicherung an micht getellt hätte, hätte ich versucht bei dem prüfer geltend zu machen. oder wie seht ihr das?
Zitat:
Original geschrieben von pernodcola84
das witztige ist. ich habe davon zuerst agr nichts gewusst und der tüv hat es mir eingetragen ohne irgendwas zu sagen. was hätte ich denn machen sollen wenn ich einen unfall gebaut hätte. sämtliche ansprüche die die versicherung an micht getellt hätte, hätte ich versucht bei dem prüfer geltend zu machen. oder wie seht ihr das?
Einen Versuch wäre es wert gewesen...
Die Frage ist nun aber durchaus interessant:
Inwiefern ist der TÜV für falsche Eintragungen haftbar zu machen?
Wenn ich mir ein Tieferlegungsfahrwerk einbaue, muss ich mich ja nicht zwangsläufig mit der Beleuchtung des Autos auseinandersetzen, weshalb man mir hier als Nichtfachmann keine Fahrlässigkeit vorwerfen kann.
Was passiert nun, wenn der Prüfer schlampt und mir das falsch einträgt?
Nehmen wir an, ich fahre nachts in einem Wohngebiet und mir läuft ein Besoffener vors Auto, den ich wegen der funzeligen Scheinwerfer, die nicht mehr richtig ausleuchten, nicht gesehen habe.
Nun stellt die Polizei fest, dass das Auto so nicht in Ordnung war. Das Fahrwerk war in Ordnung und sachgerecht eingebaut, nur der TÜVer hat geschlafen und sein Fehler war maßgeblich an der Entstehung des Unfalles beteiligt.
Heißt es jetzt "Pech, hättste wissen müssen" oder kann ich meinen Kopf aus der Schlinge ziehen?
Kann man den TÜV für schlechtes Arbeiten genauso in Regress nehmen wie jeden anderen Handwerker, oder wird der hier von Schwipschwägerin Justizia in Schutz genommen?
Zitat:
Original geschrieben von pernodcola84
das witztige ist. ich habe davon zuerst agr nichts gewusst und der tüv hat es mir eingetragen ohne irgendwas zu sagen. was hätte ich denn machen sollen wenn ich einen unfall gebaut hätte. (ich hatte 44cm, mit eínem 80er Fahrwerk). sämtliche ansprüche die die versicherung an micht getellt hätte, hätte ich versucht bei dem prüfer geltend zu machen. oder wie seht ihr das?
denke nicht, dass das geht.
wie heißt das tolle sprichwort doch gleich "unwissenheit schützt vpr strafe nicht.". 😁
der führer/halter vom kfz hat die pflicht darauf zu achten, dass sein kfz komplett den vorschriften entspricht.
sollte der prüfer das dennoch eintragen, dann schützt das einen selbst nicht!
klar wird der prüfer auch ärger bekommen, aber der größte teil vom ärger bleibt an dir hängen...
also streich dein vorhaben gleich mal, dass im schadensfall auf den prüfer abzuwälzen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Heißt es jetzt "Pech, hättste wissen müssen" oder kann ich meinen Kopf aus der Schlinge ziehen?
Kann man den TÜV für schlechtes Arbeiten genauso in Regress nehmen wie jeden anderen Handwerker, oder wird der hier von Schwipschwägerin Justizia in Schutz genommen?
so wie ich das einschätze wird der tüv in einem derartigen fall "in schutz" genommen.
der fahrer von einem kfz hat dafür sorge zu tragen, dass sein kfz den vorschriften entspricht.
Zitat:
Original geschrieben von kredan
so wie ich das einschätze wird der tüv in einem derartigen fall "in schutz" genommen.
der fahrer von einem kfz hat dafür sorge zu tragen, dass sein kfz den vorschriften entspricht.
Was ich auch für richtig halte, solange der Mangel ohne Fachkenntnis nachzuvollziehen ist.
Defekte Lampen und schleifende Räder kann man genauso als Laie erkennen, wie abgefahrenes Profil.
Aber woher soll ich wissen, wie tief mein Scheinwerfer hängen darf?