TüvProblem mit Fahrwerk
Hi Leutz
Der Tüv wollte mein Fahrwerk nicht eintragen. zu tief.
er hat gesagt die unterkannte vom scheinwerfer muss 50cm vom boden betragen. und bei mir wars weit aus drüber.
ich hab sonst immer nur was gehört von 15cm von der karosse zum boden oder sowas.
naja, wie habt ihr das bei euren karren gemacht? wenn ich manche golfs hier sehe die sind noch tiefer als meiner??
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hotte
Die wissen sogar Sachen, die es gar nicht gibt! 😁
Und wenn die glauben deiner liegt zu tief und es is grad kein Zollstock zur Hand gibt`s ne Mängelkarte und du darfst zum TÜV damit! Viel Ärger und Lauferei sind dann vorprogrammiert!
genau diese Fragen hab ich meinem TÜVler auch gestellt da er mir mein Restgewinde nicht eingetragen hat. Er meinte nur ich solle dann einfach vorbeikommen und die regeln das. Hoffe ich komme nie in solch eine Situation weil damit doch meist Stress verbunden ist
Zitat:
Original geschrieben von hotte
Die wissen sogar Sachen, die es gar nicht gibt! 😁
Und wenn die glauben deiner liegt zu tief und es is grad kein Zollstock zur Hand gibt`s ne Mängelkarte und du darfst zum TÜV damit! Viel Ärger und Lauferei sind dann vorprogrammiert!
ja gut dann fahr ich eben zur der prüfstelle die mir das eingetragen hat und lass mir das also okay abstempeln ferig *g*
Zitat:
Original geschrieben von Golf2heitzer
Jeder Ferrari, Porsch oder flacher gebaute Wagen hat niedrigere Scheinwerfer. Nur da interessierts keinen vom Technischen Überwachungs-"Verein"
Also ich bin der Meinung,in diesem Zusammenhang mal gelesen zu haben, das ein Porsche Boxster einen Abstand von knapp 60cm aufweißt.
Außerdem ist es nicht zwangsläufig die Scheinwerferunterkante, die bietet sich nur meistens zum Nachmessen an.
O-Ton der Verordnung: "Die untere
Lichtsaustrittskante
muss einen Mindestabstand von 50cm aufweisen"
Wo die nun genau liegt,kann ich leider nicht sagen......
also bei golf rekord day sollen se auch mit den zollstöcken rumgerannt sein weil sie fast nichts fanden
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Zitat:
Original geschrieben von hotte
Das wird bei ner Polizeikontrolle nur keinen Interessieren ob das eingetragen ist oder nicht! Mit 48cm dürfte ich auch zahlen! In der STVO steht nunmal klipp und klar drin 50cm!
So ist es.
Auf Eintragungen, die nicht der StVZO entsprechen, sollte man nicht blind vertrauen...
Zitat:
Original geschrieben von Golf2heitzer
Aussedem muss bei der Eintragung die Dachhöhe geändert werden, also sollte das im Gutachten zum FW mit bei den Auflagen drinstehen. sonst versteh ich nicht.
Die Dachhöhe wurde bei mir nachgemessen und entsprechend eingetragen.
Ich muss morgen unbedingt mal nachmessen wieviel Abstand bei mir da ist, so langsam interessiert es mich richtig.
Zitat:
Original geschrieben von Leinad78
43cm am scheinwerfer 🙂
Bei BJ 87 du Sack! .... wolltest du nicht die 40 CM anpeilen? 😁
43 cm dann habt ihr also 2 Hauptscheinwerfer als Nebelscheinwerfer? Schon interessant was in der STVO so schönes drin steht. Aber mit einem Keilformfahrwerk ist man ja auch automatisch etwas tiefer vorne als mit einem normalen, 43 cm ist aber schon krass.
Micki
Habe noch nie von dieser Regelung gehört, bei mir wurde alles eingetragen ohne auch nur einmal dort nachzumessen, ich war insgesamt bei 3 verschiedenen Prüfstellen, im Prinzip hätten sie bei der Fahrwerkeintragung, bei den Felgen, bei den Tieferlegungsdomlagern und Federtellern jedes mal messen müssen, hat aber bisher noch niemand gemacht, Glück ? Muss wohl ... allerdings fällt bei dieser Regel wohl jeder tiefergelegte Golf durch wenn man die Scheinwerferkannte als Referenz nimmt. Also wo ist der Sinn ??? Und wie wird es gehandhabt wenns hart auf hart kommt ?
Die messen tatsächlich bei uns in der Gegend nach, auch ist denen zuminest der Sachverhalt klar.
Lichtaustritskante ist ca. nen halber bis ein cm über dem unteren ende des Scheinwerfers. Muss aber auf nem ebenen Platz gemessen werden.
@daegog: Wenn es hart auf hart kommt bis du deine Betriebserlaubnis los und damit evt dann deinen Versicherungsschutz. Aber auch nur wenns wirklich hart auf hart kommt. 😉
@leinad: das hätte ich ahnen können, du hälst ja ziemlich wenig von Plastikmist den das Auto tiefer kommen lässt 🙂
Zitat:
Original geschrieben von toxic21
@leinad: das hätte ich ahnen können, du hälst ja ziemlich wenig von Plastikmist den das Auto tiefer kommen lässt 🙂
richtig. Leinads Auto sieht nicht tief aus, es
isttief!
Zitat:
Original geschrieben von toxic21
Wenn es hart auf hart kommt bis du deine Betriebserlaubnis los und damit evt dann deinen Versicherungsschutz.
Definitiv.
Und der Prüfer, der das eingetragen hat, bekommt auch noch Streß.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Definitiv.
Und der Prüfer, der das eingetragen hat, bekommt auch noch Streß.
Es sei denn natürlich, bei einem Unfall ist die Höhe irrelevant. Zum Beispiel, wenn man rückwärts gegen ein parkenes auto fährt. In dem FAll hätten höherliegende Scheinwerfer auch nichts geändert, dann müsste es doch eigentlich klappen das die VS zahlt, oder?