TüvProblem mit Fahrwerk
Hi Leutz
Der Tüv wollte mein Fahrwerk nicht eintragen. zu tief.
er hat gesagt die unterkannte vom scheinwerfer muss 50cm vom boden betragen. und bei mir wars weit aus drüber.
ich hab sonst immer nur was gehört von 15cm von der karosse zum boden oder sowas.
naja, wie habt ihr das bei euren karren gemacht? wenn ich manche golfs hier sehe die sind noch tiefer als meiner??
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Was ich auch für richtig halte, solange der Mangel ohne Fachkenntnis nachzuvollziehen ist.
Defekte Lampen und schleifende Räder kann man genauso als Laie erkennen, wie abgefahrenes Profil.Aber woher soll ich wissen, wie tief mein Scheinwerfer hängen darf?
tja, woher soll man wissen, dass die scheinwerfer auf eine höhe eingestellt werden müssen?
wenn jemand etwas an seinem kfz verändern, dann muss er sich über das vorhaben informieren, d.h. welche richtlinien eventuell greifen usw.
so ist das halt...
Aber ist es dann nicht wirklich so, dass diese 50cm von fast jedem tiefergelegten Golf 2 unterschritten werden? Hab bei mir grade mal nachgemessen: links 53,5 cm, rechts 54,5cm (unsere Auffahrt ist ein bisschen schief). Und zwar ohne Tieferlegung, aber mit den "dicken" WR (175/70 R13). Dann müsste eine 40/40 Tieferlegung mit Sommerreifen (195/50 R15) doch so ca. an der 50 cm-Grenze liegen, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Snack-Attack
Und zwar ohne Tieferlegung, aber mit den "dicken" WR (175/70 R13). Dann müsste eine 40/40 Tieferlegung mit Sommerreifen (195/50 R15) doch so ca. an der 50 cm-Grenze liegen, oder?
Der Abrollumfang muss bei Sommer und Winterreifen gleich sein, sonst stimmt da was nicht. Gleicher Abrollumfang bedeutet aber auch gleicher Durchmesser und damit gleiche Höhe 🙂
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Der Abrollumfang muss bei Sommer und Winterreifen gleich sein, sonst stimmt da was nicht. Gleicher Abrollumfang bedeutet aber auch gleicher Durchmesser und damit gleiche Höhe 🙂
Der muss aber nicht gleich sein, sondern es gibt da einen Toleranzwert von 7% oder so. 🙂
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Zitat:
Original geschrieben von Snack-Attack
Der muss aber nicht gleich sein, sondern es gibt da einen Toleranzwert von 7% oder so. 🙂
8% meines Wissens 🙂
Aber in der Regel fällt die Toleranz mit den eigetragnen Reifen, wenn sie sich nicht sehr schnell drehen, sehr gering aus, so dass der Unterschied nichtmal 2cm ausmacht. Da müsste man fast schon das Profil mit in die Rechnung nehmen.
Zum Glück will keine Tieferlegung und mein Golf ist von 87 🙂
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
8% meines Wissens 🙂
Aber in der Regel fällt die Toleranz mit den eigetragnen Reifen, wenn sie sich nicht sehr schnell drehen, sehr gering aus, so dass der Unterschied nichtmal 2cm ausmacht. Da müsste man fast schon das Profil mit in die Rechnung nehmen.
Zum Glück will keine Tieferlegung und mein Golf ist von 87 🙂
Das freut mich für dich 😉
Wie siehts denn bei Leuten mit ner 40/40 Tieferlegung aus, gibts da Probleme mit den 50 cm?
Zitat:
Original geschrieben von Snack-Attack
Das freut mich für dich 😉
Wie siehts denn bei Leuten mit ner 40/40 Tieferlegung aus, gibts da Probleme mit den 50 cm?
hatte bei 45mm rundum mit 195/50 R15 keine Probleme gehabt! 😉
Selbst beim Original GTI mit den 195er Reifen dürfte das mit den 50cm sehr knapp werden.
Wie siehts eigentlich mit Lamboghini, Ferrari & Co aus, die halten die 50cm ja teilweise nichtmal zur Hälfte ein! Haben die für jedes Auto eine Sondergenehmigung?
Hab' gerade mal in das Gutachten meines Weitec 60/60 Fahrwerkes geschaut. Da steht drin das das Gutachten für ALLE 19E Modelle gültig ist. Ausserdem ist noch vermerkt das die Mindesthöhe des Kennzeichens (H 300mm, V 200mm) zu achten ist. Von einer Scheinwerferunterkante steht da nichts geschrieben...
@semmel2k: genau das steht bei mir auch drin.
Der Tüv hat bei mir aber was beim Abstand von Radmitte zur Radhauskante bemängelt. War wohl ca 1 cm zu tief. Kennt wer diese Regelung?
Die 50cm vorne stimmen bei mir genau. Noch tiefer wär aber nicht schlecht... 😉