TÜV will den Model S nach Update die Betriebserlaubnis entziehen

Tesla Model S 002

Guten Mittag.
Na alles schon verdaut, nicht dass einem das Ko*** kommt.

Nach der Ladesäulenverordnung hat man eventuell ein weiteres Instrument gefunden um Tesla das Handwerk zu legen.

Es geht um die OTA-Updates, mit denen der Tesla neue Funktionen bekommt oder wieder mal etwas besser oder ggf schneller wird.
Was für die meisten Fortschrittlich und ein Mehrwert ist, ist für den TÜV ein gefährliches Sicherheitsrisiko!

Nach einem Update gehöre dem Tesla die Zulassung entzogen und müsse theoretisch JEDES mal neu beim TÜV vorgeführt werden.

WiWo:

Zitat:

TÜV fordert Nachprüfungen für „frisierte“ Tesla-Autos

Zitat:

„Gefährlich“ sagt hingegen Michael Fübi, der Vorstandsvorsitzende des TÜV Rheinland in Köln. Wer garantiere denn, fragt der Ingenieur, dass das Software-Update tatsächlich vom Autohersteller komme und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtige? „Das Auto ist nach dem Software-Update nicht mehr das gleiche für das eine Betriebserlaubnis erteilt wurde“, argumentiert Fübi. Daraus folge: „Eigentlich müsste dem Auto nach einem Update, das gravierende Parameter verändert, die Zulassung entzogen werden.“
[...]
Sicherheit geht vor Bequemlichkeit und Schnelligkeit“, mahnt TÜV-Rheinland-Chef Fübi. Das gelte vor allem dann, wenn Software-Updates Auswirkungen auf die Assistenzsysteme des Fahrzeugs haben, auf Techniken, die das Auto in der Spur halten oder den Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern regulieren.

Da wird man bald die Politik drauf ansetzen die ein neues Gesetz entwirft, so dass jedes Update einer gesonderten Prüfung unterliegt die sehr aufwendig und kostspielig ist.
Bis zum release der dt. Spezialversion vergehen dann viele Monde bis diese das TÜV-Logo trägt und aufgespielt werden darf.

Und bislang hat noch niemand an den DATENSCHUTZ gedacht.

Beste Antwort im Thema

Kurze Intervention von meiner Seite:
Wer Brutprotesen als "sicher" zertifiziert und dafür nicht einmal moralisch die Haftung übernimmt, dem sollte die Lizenz zum prüfen sicherheitsrelevanter Systeme entzogen werden.
Wo hat der TÜV die Mängel an den Abgaswerten der VW-Fahrzeuge erkannt und diese aus dem Verkehr gezogen?
Da sind sie auch nicht in der Lage gewesen? Wieso soll der TÜV nun solche Updates prüfen können?

Zudem: Es gibt keine fehlerfreie Software.

Letztendlich haftet der Halter / Fahrer bzw. der Hersteller. Der TÜV hält nur die Hand auf dafür, dass man eine Plakette bekommt um nicht bei der Polizei anzuecken. Also - mal wieder Abzocke, wie auch die ganzen Abgasüberprüfungen und was den Autofahrern sonst noch in den Jahrzehnten so nach und nach aufgebürdet wurde.

Meine persönliche Meinung - und noch ein schönes Wochenende...

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Zitat:

@DaimlerDriver schrieb am 23. April 2016 um 10:26:25 Uhr:


Der TÜV interessiert mich in dem Zusammenhang eigentlich nicht.

Gut, ich ging auf den TÜV ein, weil Michael Fübis (Vorstandsvorsitzender des TÜV Rheinland) Statement der Auslöser für dieses Thema war.

Zitat:

@DaimlerDriver schrieb am 23. April 2016 um 10:26:25 Uhr:


Mir geht es um die Gleichbehandlung aller nachträglichen sicherheitsrelevanter Änderungen an einem Auto. Wieso sollte Tesla anders behandelt werden, als ein Chiptuner?

Da sehe ich einen entscheidenden, potentiellen Unterschied (je nachdem wie Tesla vorgeht):

Wenn Tesla über Optionen wie ludicrous oder ridiculous Mode mehr Leistung freigibt, so bewegt sich das innerhalb einer Skala, die eigentlich von Anfang an feststand. Hat man eine Typ- Zulassung für das größtmögliche Leistungspaket (also das, was Antrieb und Fahrzeug Basis eben liefern und vertragen können) und gibt diese dann als Option frei oder nicht, so liegen die anderen Varianten innerhalb der bereits abgenommenen Leistungsklasse und sind ohnehin schon "abgesegnet".

Kommen neue Features zu identischen Hardwarekomponenten zur Auslieferung per SW Update, so sind diese im Prinzip abwärtskompatibel - also: wenn ein aktuelles Fahrzeug damit zulassungsfähig ist, so sind es seine älteren Brüder dann auch. Ich meine, eine ABE ist im Grunde schon etwas ganz ähnliches - somit wären zugelassene Updates u.U. wiederum nur eine Frage der Vorgehensweise....

Zitat:

@DaimlerDriver schrieb am 23. April 2016 um 10:26:25 Uhr:


Ob ein TÜV Prüfer das Ergebnis prüft oder der Änderungsprozeß etwprechend dokumentiert und validiert wird ist doch nur eine Frage der Methode.

Die Methode könnte aber ganz entscheidend sein, in der Frage, welcher Aufwand für die Zulassung bei welcher Modifikation erforderlich sein könnte.

Das ist ja alles okay.

Nehmen wir das Beispiel Autopilot: Wenn das schon alles genehmigt wurde, dann ist es doch völlig okay, wenn man das nacher für diejenigen freischaltet, die das Feature nicht gleich bestellt haben und einen Probemonat finde ich eigentlich eine gute Idee.

War das aber noch nicht der Fall und man geht hin aud sagt: Wir haben da eine Kamera fürs Parken. Machen wir da doch ein Abstandstempomat raus. Dann hätte ich schon gerne, dass das vorher vernünftig geprüft wird.

Dabei geht es mir nicht um Tesla, sondern eher um das Beispiel mit dem ersetzten OS, bei dem man sich selbst Software installieren kann. Bei der Zulassung kann und darf man heute nicht mehr zwischen Software und Hardware unterscheiden.

Zitat:

@DaimlerDriver schrieb am 23. April 2016 um 11:24:24 Uhr:


War das aber noch nicht der Fall und man geht hin aud sagt: Wir haben da eine Kamera fürs Parken. Machen wir da doch ein Abstandstempomat raus. Dann hätte ich schon gerne, dass das vorher vernünftig geprüft wird.

Ja. Ich ging eigtl davon aus, dass das sowieso passiert, wenn so ein Feature in Serie geht.

Ehrlich gesagt verstehe ich die ganze Aufregung nicht.

Herr Fübi war in seiner wertschöpfenden Zeit beim TüV für die Abnahme von Pferdefuhrwerken zuständig,
Dass er sich da in der heutigen modernen Welt nicht mehr zurechtfindet ist all zu verständlich.
Als Vorstandsvorsitzenden muss er sich jetzt auch ausgerechnet noch um den Skandal mit den Brustimplantaten kümmern. Und dies wo er doch vorher für RWE Kraftwerke zuständig war, da kann man doch schon mal die Orientierung verlieren, nicht wahr ?

Allerdings bei bei allem Verständnis macht mir diese Orientierungslosigkeit eines Vorstandes schon Angst, wenn der seinen Laden auch so führt wie er spricht ... :😰:shock:
Deswegen werden ich meine Autos aus Sicherheitsgründen nicht mehr zum TüV geben, gibt ja einige andere Organisationen

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Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 23. April 2016 um 11:47:39 Uhr:



Zitat:

@DaimlerDriver schrieb am 23. April 2016 um 11:24:24 Uhr:


War das aber noch nicht der Fall und man geht hin aud sagt: Wir haben da eine Kamera fürs Parken. Machen wir da doch ein Abstandstempomat raus. Dann hätte ich schon gerne, dass das vorher vernünftig geprüft wird.

Ja. Ich ging eigtl davon aus, dass das sowieso passiert, wenn so ein Feature in Serie geht.

Wenn das der Fall ist, dann sind wir uns ja einig.

Es wurde nur der Eindruck erweckt, dass man beliebig neue Software, auch für sicherheitsrelevante Komponenten, einspielen darf, um neue, noch nicht geprüfte Features zu ermöglichen.

Zitat:

@manfredproell schrieb am 22. April 2016 um 16:59:03 Uhr:


Kurze Intervention von meiner Seite:
Wer Brutprotesen ...

Habe ich auch noch nicht gehört. Brutprothesen klingt gut :-)

Zum TÜV selber habe ich auch so meine Fragen, nach dem Kasperltheater mit den Silokoneinlagen. Unagemeldete Kontrolle ausgeschlossen - klingt so als würden Radarkontrollen und Polizeitstreifen eingestellt, weil nach Vertrag nur noch die reinsten Lämmer im Auto sitzen dürfen.

Der TÜV... oder Das TÜV.... egal... da bekomme ich immer Lachkrampf wenn ich mit meinen Autos vorfahren darf... und mit meinem Tesla Model S wird noch dauern, bis November 2017... auf die Gesichter bin ich jetzt schon gespannt!

Leider verkommt dieser Verein immer mehr zum Handlanger der Autoindustrie und dient nicht uns Konsumenten und Nutzern als Schutzpatron für die Verkehrssicherheit mehr.

Wenn die nicht in der Lage sind die echte Abgaswerte abzufragen was soll ich dann großartig erwarten bezüglich Tesla?

Zitat:

@DaimlerDriver schrieb am 23. April 2016 um 10:26:25 Uhr:


Der TÜV interessiert miich in dem Zusammenhang eigentlich nicht.

Mir geht es um die Gleichbehandlung aller nachträglichen sicherheitsrelevanter Änderungen an einem Auto. Wieso sollte Tesla anders behandelt werden, als ein Chiptuner?

Ob ein TÜV Prüfer das Ergebnis prüft oder der Änderungsprozeß etwprechend dokumentiert und validiert wird ist doch nur eine Frage der Methode.

Eigentlich ist doch aus all diesen Aktionen doch nur ein Fakt vordergründig:
Die Unfähigkeit, die Arroganz und der Neid der deutschen Autoindustrie auf die Konkurrenz von TESLA. In Deutschland hat die Autolobby die Politik also auch den Staat fest im Griff, da kann man sich alles erlauben (z.B. Abgasskandal). Da werden Gesetze geändert, Verordnungen getroffen und Förderungen gemacht, dass es den „Autoriesen“ schön gut geht und die Milliarden in die Kassen spielt. Wenn die dann ihre Hausaufgaben machen sollen, möchten sie noch die Entwicklungskosten für E-Fahrzeuge vom Steuerzahler finanziert haben. Da werden auch keine Mühen gescheut, bei Frau Merkel immer wieder nach zu fragen.
So kann man natürlich ohne Risiko ins „blaue“ hinein entwickeln, der Steuerzahler trägt ja die Kosten. Mit der ausländischen Konkurrenz geht das nicht so einfach. Wenn man in die Vergangenheit blickt, hat die deutsche Automobilindustrie sich die fernöstliche Konkurrenz mit Einfuhrbeschränkungen und anderen Auflagen vom Hals halten können. Das ähnliche Spiel ging mit der Normung der Ladesäulen weiter, als man mit anderen Steckersystemen sich die französische und japanische Konkurrenz vom Halse halten wollte. Dank EU-weiter Regelungen nun auch vom Tisch. Die Kaufprämie für E-Autos hat Herr Gabriel natürlich auf einen Kaufpreis unter 60000 Euro beschränkt und so wieder die westliche Konkurrenz davon auszunehmen. Mal sehen, was den Lobbyisten noch so einfällt, um mit der Unfähigkeit und Abhängigkeit der Politik ihre Spielchen weiter zu treiben. Mein Gegenargument ist P90D!

@Auditourist

Zitat:

@Auditourist schrieb am 30. April 2016 um 09:38:46 Uhr:


Das ähnliche Spiel ging mit der Normung der Ladesäulen weiter, als man mit anderen Steckersystemen sich die französische und japanische Konkurrenz vom Halse halten wollte. Dank EU-weiter Regelungen nun auch vom Tisch.

Hast du dazu einen Link?

Soweit ich es weiß ist

Chademo

immer noch verboten und darf in keiner vom Staat geförderten Ladestation eingebaut sein. Es wurden sogar Chademokabel nachträglich abgebaut um die Förderung zu bekommen.

Wenn es jetzt wirklich anders wäre, wäre es super, aber ich habe davon noch nichts gehört.

Zitat:

Die Kaufprämie für E-Autos hat Herr Gabriel natürlich auf einen Kaufpreis unter 60000 Euro beschränkt und so wieder die westliche Konkurrenz davon auszunehmen. Mal sehen, was den Lobbyisten noch so einfällt, um mit der Unfähigkeit und Abhängigkeit der Politik ihre Spielchen weiter zu treiben. Mein Gegenargument ist P90D!

Aber jetzt zu der Förderung und meine Meinung dazu:

1. die 60.000€ Grenze finde ich noch für zu hoch.

2. Das Geld hätte viel besser investiert werden, als Leute mit Geld noch zu unterstützen.

3. Man hätte für das Geld besser "nur" die Ladeinfrastruktur fördern sollen.

4. Ladestation die von Vermietern aufgebaut werden fördern. Das hilft auch dem Mittelstand, denn Elektriker müssen die montieren und anschließen.

5. Ein einheitliches Zahlungssystem (europaweit) wäre auch viel wichtiger gewesen.

Punkt 5 sollte eigentlich an erster stelle stehen.
Wenn es schon in Deutschland kein einheitliches System gibt und der Verbund
der elekromobilisten, auch in absehbarer, nicht möglich erscheint ein
einfaches Bezahlsystem auf die Beine zu stellen, dann sehe ich für Europa schwarz.

Ich jedem Geschäft kann ich mit Karte zahlen, selbst die Suchtmittel (Zigaretten) sind
damit zu bekommen, aber keine einzige Stromtankstelle bittet so was an.

Punkt 1 bin ich einer Meinung. Unter 50 K wäre wünschenswert.

Zitat:

@KaJu74 schrieb am 30. April 2016 um 09:44:32 Uhr:


@Auditourist

Zitat:

@KaJu74 schrieb am 30. April 2016 um 09:44:32 Uhr:



Zitat:

@Auditourist schrieb am 30. April 2016 um 09:38:46 Uhr:


Das ähnliche Spiel ging mit der Normung der Ladesäulen weiter, als man mit anderen Steckersystemen sich die französische und japanische Konkurrenz vom Halse halten wollte. Dank EU-weiter Regelungen nun auch vom Tisch.
Hast du dazu einen Link?
Soweit ich es weiß ist Chademo immer noch verboten und darf in keiner vom Staat geförderten Ladestation eingebaut sein. Es wurden sogar Chademokabel nachträglich abgebaut um die Förderung zu bekommen.

Wenn es jetzt wirklich anders wäre, wäre es super, aber ich habe davon noch nichts gehört.

Zitat:

@KaJu74 schrieb am 30. April 2016 um 09:44:32 Uhr:



Zitat:

Die Kaufprämie für E-Autos hat Herr Gabriel natürlich auf einen Kaufpreis unter 60000 Euro beschränkt und so wieder die westliche Konkurrenz davon auszunehmen. Mal sehen, was den Lobbyisten noch so einfällt, um mit der Unfähigkeit und Abhängigkeit der Politik ihre Spielchen weiter zu treiben. Mein Gegenargument ist P90D!


Aber jetzt zu der Förderung und meine Meinung dazu:
1. die 60.000€ Grenze finde ich noch für zu hoch.
2. Das Geld hätte viel besser investiert werden, als Leute mit Geld noch zu unterstützen.
3. Man hätte für das Geld besser "nur" die Ladeinfrastruktur fördern sollen.
4. Ladestation die von Vermietern aufgebaut werden fördern. Das hilft auch dem Mittelstand, denn Elektriker müssen die montieren und anschließen.
5. Ein einheitliches Zahlungssystem (europaweit) wäre auch viel wichtiger gewesen.

Nein ich habe leider keinen Link dazu, war eine Info aus einer Nachrichtensendung ca. 1/2 Jahr her.

Die Ladestationen baut TESLA sowieso europaweit drastisch aus, dazu brauchen sie keine Gelder vom deutschen Steuerzahler.
Mit der Förderung hin oder her, von den 4000 € sollen ja die Hälfte vom Hersteller getragen werden. Da TESLA die nicht zahlen würde, sind die verbleibenden 2000 € aus dem Steuersäckel ein Witz, beim Preis eines solchen Fahrzeugs. Wenn ich den Strom bei TESLA am SCHG geschenkt bekomme, habe ich das nach spätestens nach einem Vierteljahr an Treibstoffkosten auch eingespart.
Die Abwrackprämie 2009 war doch auch nur ein Geschenk an die kränkelnde Autoindustrie.

Wenn der Hersteller kein Geld gibt, bekommt man auch keins vom Staat!

Kann es sein dass mal wieder das falsche Thema im falschen Thread diskutiert wird?

Der TÜV fordert doch so manches, wenn der Tag lang ist, zum Beispiel die Verkürzung des HU-Intervalls auf 1 Jahr bei Autos, die mehr als 7 Jahre alt sind. Schick, das wäre dann mal eben eine Verdoppelung des Umsatzes. Ebenfalls bereits länger fordert der TÜV die Einführung von erweiterten (=teureren) Prüfumfängen für die ganzen elektronischen Helferlein. Der TÜV argumentiert damit, dass so ein ESP ja auch ausfallen könne. Im Moment vertraut da die Industrie sehr auf die Selbstdiagnose der Autos. Die ESP-Lampe geht nach dem Start an, und dann wieder aus,, und dann verlässt man sich darauf, dass das schon so passt. Getestet, ob das ESP dann auch im Ernstfall wirklich funktioniert, wird allerdings nicht.

Einerseits könnte man da dem TÜV Recht geben, andererseits gibt es das Unfallgeschehen einfach nicht her: Unfälle aufgrund von technischem Versagen spielen einfach keine relevante Rolle, und diese Unfälle werden mit weitem Abstand angeführt von Reifendefekten, die man auch durch jährliche TÜV-Kontrollen nicht ausschließen kann.

Wo ich schon ein gewisses Konfliktpotenzial sehe, das ist bei der Typhomologation. Im Moment erhält jedes Auto eine Typzulassung beim KBA, das ist eine ziemlich aufwendige Sache. Nur ein kleiner Teil davon findet sich anschließend als Eintragung in den Kfz-Papieren wieder. Aber ich behaupte mal, dass es gewisse Sicherheitsextras gibt, die die Autohersteller nicht aus Lust und Laune machen, sondern weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind - ich denke zum Beispiel an den Warnaufdruck an der Beifahrer-Sonnenblende, die davor warnt, Kinder im Kinderseitz vor den Airbag zu setzen, wenn der nicht deaktiviert wurde.

Ich weiß jetzt nicht, wie genau solch eine KBA-Typprüfung abläuft, aber wenn jetzt ein Hersteller sein Auto per Software-Update im Fahrverhalten verändert, dann entspricht es erst einmal nicht mehr der Homologation. Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass Autohersteller solche Änderungen proaktiv dem KBA melden müssen. Gegebenenfalls müssen die vielleicht auch ein Musterfahrzeug vorführen. Ich halte das durchaus für sinnvoll, wenn zum Beispiel Funktionen wie der Autopilot nachträglich eingeführt werden, denn schließlich ist Fahren ohne Hände am Lenkrad in Deutschland eigentlich noch nicht erlaubt.

Dass allerdings der TÜV gern überprüfen möchte, ob diese vom Hersteller entwickelten Änderungen auch bei jedem Auto sauber implementiert wurden, das würde ich jetzt mal unter Arbeitsbeschaffungsmaßnahme subsummieren;-)

Aber ist es nicht so, dass diese Homologation allzu oft einfach nach Aktenlage am Schreibtisch entschieden wird?
Wie wir zB beim Abgasskandal von VW erfahren haben werden die ganzen Daten einfach vom Hersteller ans KBA geschickt und offensichtlich kaum bis garnicht nachgeprüft.
Bei elektronischen Helferlein (ESP) usw sehe ich es so, dass bisher durch Selbsttests und andere Maßnahmen sichergestellt ist, dass bei Ausfall eines elektronischen Gerätes kein UNFAHRBARES Auto daraus wird.
Im Falle von ESP zB fährt das Auto auch ohne. Und der Ausfall wird durch Warnlampen (-Meldungen) angezeigt.
Zu reagieren hat dann der Fahrer/Halter.
Das reicht doch in meinen Augen auch aus.

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