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TÜV wegen Reifenindex nicht bekommen ???!!!!!
Hi,
Frage an euch. Ich musste mein Fahrzeug zum TÜV bringen.
Alles i.O. , trotzdem den TÜV nicht bekommen , da der Reifenindex zu meiner Endgeschwindigkeit nicht passt.
Komisch… im Fahrzeugschein steht, dass meine max. Geschwindigkeit 204km/h ist. Reifen habe ich H Montiert. Der Index geh doch bis 210km/h.
Trotzdem schreib der TÜV als Begründung
„Reifen-Geschwindigkeitsindex zu gering. H-montiert, V-erforderlich (wg. Leistungssteigerung) Bitte V-Reifen montieren.“
Why?????
PS: ABT Leistungssteigerung ist eingetragen, deswegen die V-Max beim BM von 204km/H.
Aber 204km/h ist meines Wissens nach immer noch weniger wie 210km/h.....
Beste Antwort im Thema
Bergab und bei Rückenwind ist der Wagen schneller.
Formel:
204 KM/h ×1.01 + 6,5 = 212,54 KM/h
Sei froh, das der TÜV das bemängelt hat und nicht ein Gutachter im Versicherungsfall.
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18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BlueMotionGlf
Hi,
Frage an euch. Ich musste mein Fahrzeug zum TÜV bringen.
Alles i.O. , trotzdem den TÜV nicht bekommen , da der Reifenindex zu meiner Endgeschwindigkeit nicht passt.
Komisch… im Fahrzeugschein steht, dass meine max. Geschwindigkeit 204km/h ist. Reifen habe ich H Montiert. Der Index geh doch bis 210km/h.
Trotzdem schreib der TÜV als Begründung
„Reifen-Geschwindigkeitsindex zu gering. H-montiert, V-erforderlich (wg. Leistungssteigerung) Bitte V-Reifen montieren.“
Why?????
PS: ABT Leistungssteigerung ist eingetragen, deswegen die V-Max beim BM von 204km/H.
Aber 204km/h ist meines Wissens nach immer noch weniger wie 210km/h.....
Es ist immer noch nicht relevant, was das Fahrzeug tatsächlich als Endgeschwindigkeit erreicht, sondern die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Werte bezüglich Geschwindigkeitsindex sind relevant. Dies hat z.B. mit möglichen Tragfähigkeitsabschlägen ab gewissen Geschwindigkeiten zu tun.
Lediglich Winterbereifung (M&S) dürfen einen Geschwindigkeitsindex geringer gefahren werden, wenn gleichzeitig ein Warnhinweiss im Sichtbereich des Fahrers angebracht ist.
Bergab und bei Rückenwind ist der Wagen schneller.
Formel:
204 KM/h ×1.01 + 6,5 = 212,54 KM/h
Sei froh, das der TÜV das bemängelt hat und nicht ein Gutachter im Versicherungsfall.
Zitat:
Original geschrieben von BlueMotionGlf
und in den Papieren steht ja 204kmh
Und was steht da als Geschwindigkeitsindex eingetragen ?
NIX 204 km/h, sondern eben V-Reifen.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Und was steht da als Geschwindigkeitsindex eingetragen ?
NIX 204 km/h, sondern eben V-Reifen.
Das mag ja richtig sein. Doch wäre - nur angenommen - eine Vmax von 201 km/h in den Papieren vermerkt, wäre auch die Vorgabe "V-Reifen" irrelevant. Siehe die von
Eierlein2dargelegte Formel.
Die Speedindex-Vorgabe in den Fahrzeugpapieren ist also nicht verbindlich, sofern besagte Formel eine andere Schlussfolgerung zulässt.
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
Das mag ja richtig sein. Doch wäre - nur angenommen - eine Vmax von 201 km/h in den Papieren vermerkt, wäre auch die Vorgabe "V-Reifen" irrelevant. Siehe die von Eierlein2 dargelegte Formel.Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Und was steht da als Geschwindigkeitsindex eingetragen ?
NIX 204 km/h, sondern eben V-Reifen.
Die Speedindex-Vorgabe in den Fahrzeugpapieren ist also nicht verbindlich, sofern besagte Formel eine andere Schlussfolgerung zulässt.
Sie ist verbindlich.
Abweichend von den Angaben in Fahrzeugschein darf NUR M&S-Bereifung einen Geschwindigkeitsindex niedriger gewählt werden.
Beachte:
Der Geschwindigkeitsindex gibt die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens in Abhängigkeit von der Tragfähigkeit an.@
hurz100:
Zitat:
E/ECE-gekennzeichnete Reifen [...] sind grundsätzlich zulässig, wenn sie
A) der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs - Vmax = Höchstgeschwindigkeit [...] plus 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit [...] - entsprechen, unabhängig vom eingetragenen Geschwindigkeitsindex
(Quelle:
BRV - Zulässige Bereifung an Kraftfahrzeugen, Seite 2).
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Bergab und bei Rückenwind ist der Wagen schneller.
Formel:
204 KM/h ×1.01 + 6,5 = 212,54 KM/h
Sei froh, das der TÜV das bemängelt hat und nicht ein Gutachter im Versicherungsfall.
Und was soll passieren?
Wenn er einen Unfall mit 211 hat dürfte ihn das sehr wenig stören oder?
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
@ hurz100:
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
(Quelle: BRV - Zulässige Bereifung an Kraftfahrzeugen, Seite 2).Zitat:
E/ECE-gekennzeichnete Reifen [...] sind grundsätzlich zulässig, wenn sie
A) der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs - Vmax = Höchstgeschwindigkeit [...] plus 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit [...] - entsprechen, unabhängig vom eingetragenen Geschwindigkeitsindex
Nur geben die Fahrzeughersteller dann i.A. auch Reifen mit dem geringeren Geschwindigkeitsindex vor.
Die restlichen Punkte sind übrigens trotzdem zu beachten. Daraus geht wiederum hervor, dass eben NICHT NUR der Geschwindigkeitsindex allein zu beachten ist.
Wenn man zitiert, sollte man vollständig zitieren.
Anbei die vergessenen Punkte, die aber ebenfalls zu beachten sind:
B) wenn sie der unter Ziffer 16 Fahrzeugschein angegebenen zulässigen Achslast ent-sprechen (der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen Achslast bei Einzel-anordnung), unabhängig vom eingtragenen Lastindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein)!
C) Ggf. notwendige Tragfähigkeitsabschläge bei der Montage von V-Reifen (bei Ge-schwindigkeiten von über 210 km/h), bei W und ZR-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 240 km/h) und bei Y-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 270 km/h) sind dabei selbstverständlich genauso zu berücksichtigen, wie der sich ggf. gleich-falls ändernde und einzuhaltende Tabellenluftdruck bei der Montage von Reifen mit anderen als im Fahrzeugschein (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33) eingetragen Geschwin-digkeits- und/oder Tragfähigkeitsindices!
D) Eine Verpflichtung, die im o.g. Sinne montierten Reifen in die Fahrzeugpapiere vor der Hauptuntersuchnung (HU) nachzutragen besteht nicht, sie besteht erst, wenn sich die zuständige Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren befassen muss. Sollte es für den Fahrzeughalter bis zur Verwertung des Fahrzeuges keine Veranlas-sung geben die Zulassungsbehörde aufzusuchen, muss er auch keine Änderung der Papiere in die Wege leiten!
Die besagte Formel ist meiner Meinung nach auch nicht das A und O
Was ist , wenn das Fahrzeug elektronisch abgeriegelt ist? Dann fährt es nicht mal im "freiem Fall" schneller.
Die montierten Reifen sind im übrigen die Originalen von VW....
nun ja... es ist wie es ist... werde wohl nicht drum herum kommen neue Reifen zu kaufen, da laut meiner Interpretation der Versicherungsschutz nicht gegeben ist.
Guck doch mal bei dekra vorbei, 2. Versuch
Solche Korinthenkacker bei Euch beim Tüv, als ob man den ganzen Tag mit VMAX umher fährt. Die suchen nur irgendetwas um Geld zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von pierreonline
Solche Korinthenkacker bei Euch beim Tüv, als ob man den ganzen Tag mit VMAX umher fährt. Die suchen nur irgendetwas um Geld zu machen.
Weiter oben ist es bereits nett angegeben: wenn sowas ein Gutachter z. B. nach einem Unfall bemängelt, wird es ungleich teurer.
Was verdient der TÜV denn schon, wenn er Mängel feststellt? Also ich bin ganz froh, daß wir diese Einrichtung überhaupt haben und nicht ausschließlich LKW mit gebrochenen Bremsscheiben unterwegs sind.
Ich finde das ok, der Mann muss sich auch absichern. Und wer schließlich Chiptuning macht will es auch nutzen.
Aber mal nebenbei es gibt noch H Reifen für moderne Autos der Kompaktklasse, selbst mein Oldie hat H Reifen und das sind nur popplige 15er.