TÜV und Xenon als Tagfahrlicht

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo zusammen,

nächste Woche steht der TÜV Termin auf dem Plan.
Gibt es evtl. Probleme wenn die Xenon Scheinwerfer fest als Tagfahrlich programmiert sind?
Viele Grüße und Danke
Jürgen

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von playzone23


Völliger Unfug, denn bei Audi, BMW, dem neuen Golf 6 usw. leuchtet bei TFL nur das vordere Licht, ohne das hintere.
Somit ist das auch zugelassen.

Bei BMW leuchten aber auch die Rücklichter, wenn das TFL an ist. 😉

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von playzone23



Zitat:

Original geschrieben von joergsVer


ansonsten konnte man die nordamerikanische version als tagfahrlicht codieren. da leuchtet nur das vordere abblendlicht bei gelöster handbremse.
diese schaltung soll wohl in deutschland nicht zulässig sein. da streitet man sich aber drüber...
Völliger Unfug, denn bei Audi, BMW, dem neuen Golf 6 usw. leuchtet bei TFL nur das vordere Licht, ohne das hintere.
Somit ist das auch zugelassen

Nein, nur Abblendlicht ist nicht zugelassen. Und auch bei den von dir genannten Fahrzeugen leuchtet nicht ausschließlich das Abblendlicht - entweder haben diese Fahrzeuge echtes Tagfahrlicht, also separate LED bzw. Lampen, verbaut (dann leuchtet dieses und eben nicht das Abblendlicht), oder das Rücklicht leuchtet mit.

Übrigens ist echtes TFL dem Abblendlicht auch vorzuziehen, da trotz geringerer Leistung besser sichtbar.

Also hier gibts ja ziemlich verschiedene Meinungen.
Und hier mal ne Aufklärung:
Da nach einer neuen EU-Verordnung alle Neuwagen mit TFL ausgerüstet sein müssen aber mein Golf V als Haldenfahrzeug natürlich noch keine LED Lösung hatte, ist das TFL auf die Ablendlichter programiert wurden (von Werk aus).
Hier leuchten die Ablendlichter (bei Stellung aus und bei Stellung "Automatisch" im hellen) zu 80 % und OHNE Rückleuchten und ohne Standlicht.
Fährt man ins Dunkle oder schaltet auf "An" so gehen die Rückleuchten an und ABlendlichter leuchten auf 100 %.

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