TÜV und Polizei/wie verträgt sich das

VW Golf 1 (17, 155)

Also ich habe jetzt einige Probleme mit den EU - Tuningrichtlinien. Jetzt habe ich einen TÜV gefunden der mir das Auto abnehmen würde und mir die Plakette aufkleben würde.

Wie sieht das jetzt aus wenn der TÜV alles ok findet, ich nach der Abnahme keine Veränderungen mehr vornehme und mich die Polizei aufhält und einiges bemängelt.

Was kann passieren?
Was sollte ich verändern?

Bitte und schnelle Antwort.

Danke

Beste Antwort im Thema

...für den Beitrag hättest du auch ne Mängelkarte verdient. Mein Lehrer hätte gesagt: Note 6, setzen. 
Wenn du so mit der Rennleitung geredest hast wie hier geschrieben dann kann ich verstehen, das deine Frau dir den Mund verboten hat....🙄
Habt ihr in der Schule nicht aufgepasst? Nichts gegen Fehler die sich mal einschleichen können aber bei deinem Beitrag brauchte ich zum Teil einen "Übersetzer". 

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Also wäre es sinnvoller ich fahre 40/20, oder? Reicht das aus damit es vorne und hinten dann gleich aus sieht von den Abständen her zwischen Radkasten und Reifen.

das kommt immer auf das fahrwerk an, zum beispiel mit den ebay fahrwerken habich bei kollegen schlechte erfahrungen gemacht, die hängen gerne den arsch, dann kannste die nut hinten ganz nach oben machen und trotzdem sackt der hinten durch,ich bin eben ein freund von gewindefahrwerken, ich stell die ein fahre ca 1-2 wochen wie ich lustig bin schau mir an wie weit es sich setzt und dann stell ich nochmal nach damits so aussieht wie ichs mir wünsche und dann lassich das eintragen

aber bei fahrwerken mit renomiertem namen sollten 20mm differenz okay sein wobei so gut wie alle fahrwerke an der HA ne nutenverstellung haben sollten (wenns kein gewinde ist) da kannst ja dann auch noch höher gehn notfalls

lg

Der TÜV Prüfer meinte auch das an den Schürzen eine Mindestbodenfreiheit von 8cm vorliegen muss. Habe allerdings noch keinen gesehn der da 8cm hat und ich hab auch schon im Internet gesucht, habe aber weder ein Gesetz gefunden wo das drinsteht noch sonst irgendwas. Weis da jemand was??

Danke

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also zumindest in deutschland ist im gesetz verankert das das niedrigste unbewegliche bauteil des fahrzeugs in auf dem boden stehendem zustand eine bodenfreiheit von 11cm aufweissen muss, da haben die extra klötze dafür, aber unter meiner frontschürtze wahren es ca 35mm 😁 und unter dem achskörper rein nach augenmaß auch weniger als 11cm, jedenfalls binnich über den klotz nich drüber gekommen hab ihn nur weggeschoben

Hallo Lahme Möre,

Zitat:

in deutschland ist im gesetz verankert das das niedrigste unbewegliche bauteil des fahrzeugs in auf dem boden stehendem zustand eine bodenfreiheit von 11cm aufweissen muss

Wo hast Du das gelesen? Hast mal nen Link?

Mir ist nur dies hier bekannt.....!

LG

sagte der tüver so zu mir, wobei er mir nen klotz hinlegte den er benutzt um das festzustellen, und hat mich drüberfahren lassen,
dann hatter nachgemessen wegen den scheinwerfern bei denen die lichtaustritskannte auch zu tief war mich angesehn unds trotzdem eingetragen 😁 ich kann nur das berichten was mir mein tüver sagte und das ist zumindest der leitende ing in unserem tüv stüzpunkt,
is aber freundlich und drückt gerne beide augen zu

Ich bin damals gerade wegen den bekannten fiesen Überfahrklötzen/der bösen Überfahrkante nicht zur Tüv-Stelle direkt, sondern bin in eine freie Werkstatt gefahren wo ein Prüfer (ohne Klotz) vom Tüv Süd hinkommt um Abnahmen zu machen.

Dem war die Bodenfreiheit mal sowas von egal...nur die Scheinwerferhöhe war ihm wichtig.
Er meinte (auf Nachfrage) er prüft nach der StVZO und die sagt eindeutig aus, dass es keine rechtsverbindliche Mindesthöhe bei der Bodenfreiheit gibt...somit war die Sache für ihn und mich erledigt....!

Ich finde es "etwas" verkehrt zu sagen (nur weil man dies selbst mal gesagt bekommen hat - von wem ist egal) dass es ein Gesetz gibt, dass 11cm Bodenfreiheit vorschreibt. Das gibt es definitiv nicht und deswegen hab ich mich zu Wort gemeldet.

nich pampig werden, dann isses kein gesetzt von miraus, aber der tüv SOLLTE danach vorgehen den

(VdTÜV- Merkblatt 751):

 

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

lol... wo soll das hinführen? Man muss aufrecht unter dem Golf durchgehen können oder wie? 😁

Die Mindestbodenfreiheit sind Empfehlungen. Wenn man drunter liegt, kann es halt passieren, dass die Polizei den Verdacht äußert, dass was nicht stimmt.
Und wenn man sich den Unterboden aufschlitzt, ist man halt selber schuld.

Meine Lippe ist deutlich tiefer (quer stehende Kippenschachtel fahr ich um), das ist auch legal eingetragen. Auch wenn ich nicht hingucken kann, wenn die Karre aufm Bremsenprüfstand is 🙂

Wegen was sollte ich auch "pampig" werden?

Wenn Du keine "Kritik" verträgst bzw mit selbiger nicht umgehen kannst, dann ist es ja nicht mein Problem. Also unterstell mir hier nichts. Danke!

Ich wollte lediglich hier etwas richtig stellen. Mehr nicht. Aber ich überlasse Dir wieder den Thread, dann kannst in Ruhe weiter Dinge die ein Prüfer lediglich mal zu Dir gesagt hat, als angebliche Gesetze darlegen und einige dadurch noch mehr verunsichern.

In diesem Sinne....!

Ruhig Blut Jungens, hier hatten wir schon Streß genug, bitte mal im parallelflug bis 10 zählen!

DANKE!

Zitat:

Original geschrieben von bubilowatz


Ruhig Blut Jungens, hier hatten wir schon Streß genug, bitte mal im parallelflug bis 10 zählen!

DANKE!

Gilt das auch für Mädels? 😉

Jep, auch für die Hühner unter uns.....

Ich traue mich kaum zu fragen, aber wer hat denn jetzt recht? 80cm Balken mit 110cm breite??

"Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig" 😉

Frag am besten "lahme möre" er kennt sich mit ungeschriebenen Gesetzen besser aus....!

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