TÜV und Polizei/wie verträgt sich das

VW Golf 1 (17, 155)

Also ich habe jetzt einige Probleme mit den EU - Tuningrichtlinien. Jetzt habe ich einen TÜV gefunden der mir das Auto abnehmen würde und mir die Plakette aufkleben würde.

Wie sieht das jetzt aus wenn der TÜV alles ok findet, ich nach der Abnahme keine Veränderungen mehr vornehme und mich die Polizei aufhält und einiges bemängelt.

Was kann passieren?
Was sollte ich verändern?

Bitte und schnelle Antwort.

Danke

Beste Antwort im Thema

...für den Beitrag hättest du auch ne Mängelkarte verdient. Mein Lehrer hätte gesagt: Note 6, setzen. 
Wenn du so mit der Rennleitung geredest hast wie hier geschrieben dann kann ich verstehen, das deine Frau dir den Mund verboten hat....🙄
Habt ihr in der Schule nicht aufgepasst? Nichts gegen Fehler die sich mal einschleichen können aber bei deinem Beitrag brauchte ich zum Teil einen "Übersetzer". 

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Also doch 11cm...

Ich fahre also nie mehr zum TÜV.!!

Also wenn das mit den 11cm nur für die Karosserie gilt dann braucht man sich ja wegen einer Verspoilerung wie ich sie hab keine Sorgen zu machen. Also ich sag das zu meinem Tüver, wenn er was dagegen sagt will ich das schwarz auf weis haben.

PS: Nächste Woche hab ich wieder einen Termin beim TÜV werde mich dann wieder melden wie es gelaufen ist.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von burnout-freak


PS: Nächste Woche hab ich wieder einen Termin beim TÜV werde mich dann wieder melden wie es gelaufen ist.

Na dann mal viel Glück....Bin mal gespannt.

ich drück dir die daumen.......🙂

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gemessen wird bei der polizei
Abblendlicht an , Blattpapier davor und der unterste rand des Lichtes bis zum Boden. Zusätzlich Im §72 StVZO (§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen) ist geregelt, wann welche § in Kraft treten. Für den § mit der Scheinwerferhöhe (§50(3)) steht dort:

§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

Und in der alten Version gibt es nur eine maximale Höhe, keine minimale Höhe. Die Scheinwerfermindesthöhe ist also nur für Fahrzeuge bindend, die ab dem 01. Januar 1988 zugelassen wurden.

Soviel zum Inkrafttreten.
Maßgeblich ist die untere Lichtaustrittkante (also 1 - 1,5 cm über der Scheinwerferkante.

Okay, also mein Termin fällt leider aus mein Tüver ist im Urlaub. Ich meld mich sobald ich weiteres weis.

Grüße bis dahin

Hi Leute,

TÜV Abnahme hat erfolgreich geklappt.

Danke für eure Unterstützung

Grüße

was hast du jetzt alles ändern müssen, um TÜV zu kriegen?

Zitat:

Original geschrieben von burnout-freak


Hi Leute,

TÜV Abnahme hat erfolgreich geklappt.

Danke für eure Unterstützung

Grüße

Glückwunsch!!! Endlich....

Mach doch mal bitte eine Kleine zusammenfassung was der tüv sehen wollte und was du ändern mustest.

Also ich musste erledigen:

- KAT (der alten wurde vom Vorbesitzer leergeräumt)
- Fahrwerk (jetzt 40/20)
- geklebte Sonnenblende von der Frontscheibe entfernen
- Dämmmatte in die Motorhaube wegen meinem offenen Luftfilter
- Distanzscheiben hinten entfernen

kleineres:
- Handbremscover entfernen da kein E-Prüfzeichen
- Handbremse neu einstellen lassen
(fragt mich nicht warum hat einwandfrei funktioniert)

Jetzt hab ich nur noch einen geringen Mangel und zwar das meine Front und Heckschürze sehr locker sind. Mache mich jetzt nächste Woche daran sie fest zu machen. Weis nur noch nicht wie. Hab mir jetzt schon mal Glasfasermatten und ein Epoxidharz (2K) besorgt. Damit soll es funktionieren. Werd ich schon irgendwie hinbekommen.

Grüße

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