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TÜV und Bremsleistung

Themenstarteram 22. November 2018 um 23:35

War mit meinen Foffi Mk4 beim Tüv, der hat bemängelt "Betriebsanlage Mindestabremsung nicht erreicht". Nun gut ich war eigenlich überzeugt dass er ja gut bremst. Folgende Werte stehen auf dem Tüv Prüfbericht:

Betriebsbremse Feststellbremse

1. Achse 245 266

2. Achse 140 131 100 118

Abremsung z 53 % 17,5 %

Jetzt hab ich mal mit denen vom 2 Jahre alten Prüfbericht verglichen. Das waren die damaligen werte:

Betriebsbremse Feststellbremse

1. Achse 207 224

2. Achse 104 96 121 79

Abremsung z 42,7% 13,5 %

Hä? Die alten Werte sind doch schlechter oder nicht? Warum bekommt er mit denen Tüv aber mit den besseren keinen? Verstehe das nicht!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Genie21 schrieb am 23. Nov. 2018 um 06:28:03 Uhr:

Was ist ein Foffi? Wie ein Covfeve?

Mk4 gibt es von VW oder Toyota

Vermutlich nen Ford Fiesta. Den gibt es auch als MK4.

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Zitat:

@Kevermatt schrieb am 23. November 2018 um 00:35:31 Uhr:

War mit meinen Foffi Mk4 beim Tüv, der hat bemängelt "Betriebsanlage Mindestabremsung nicht erreicht". Nun gut ich war eigenlich überzeugt dass er ja gut bremst. Folgende Werte stehen auf dem Tüv Prüfbericht:

Betriebsbremse Feststellbremse

1. Achse 245 266

2. Achse 140 131 100 118

Abremsung z 53 % 17,5 %

Bei einem 1999er PKW ist die Mindestabbremsung 50% für die Betriebsbremse und 16% für die Feststellbremse.

Ich würde also sagen: das stimmt was nicht bei dem Bericht, unbedingt nochmal nachfragen beim Prüfer!

Zitat:

Jetzt hab ich mal mit denen vom 2 Jahre alten Prüfbericht verglichen. Das waren die damaligen werte:

Betriebsbremse Feststellbremse

1. Achse 207 224

2. Achse 104 96 121 79

Abremsung z 42,7% 13,5 %

Wenn bei leerem Fahrzeug die Mindestabbremsung nicht nachgewiesen werden kann weil die Räder vorzeitig blockieren und bei sachverständiger Beurteilung keine Mängel an der Bremsanlage festgestellt werden, dann ist das so auch in Ordnung. Insofern wird der alte Bericht in Ordnung sein, bei Kleinwagen kommt das öfter vor.

Zitat:

@Kevermatt schrieb am 23. November 2018 um 00:35:31 Uhr:

Folgende Werte stehen auf dem Tüv Prüfbericht:

Betriebsbremse Feststellbremse

1. Achse 245 266

2. Achse 140 131 100 118

Abremsung z 53 % 17,5 %

Jetzt hab ich mal mit denen vom 2 Jahre alten Prüfbericht verglichen. Das waren die damaligen werte:

Betriebsbremse Feststellbremse

1. Achse 207 224

2. Achse 104 96 121 79

Abremsung z 42,7% 13,5 %

Hä? Die alten Werte sind doch schlechter oder nicht? Warum bekommt er mit denen Tüv aber mit den besseren keinen? Verstehe das nicht!

Zur Beurteilung fehlen noch paar Werte.

Lese Dir Mal diesen Thread durch, dann wird sicher einiges klarer.

Zitat:

@gobang schrieb am 23. November 2018 um 22:23:13 Uhr:

Zur Beurteilung fehlen noch paar Werte.

Die zGM kann man ja zurückrechnen aus den angegebenen Werten.

Zitat:

Lese Dir Mal diesen Thread durch, dann wird sicher einiges klarer.

Nicht wirklich: Dort geht es um die Bezugsbremskraftprüfung, die hier aber nicht vorliegt.

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. November 2018 um 08:19:22 Uhr:

Nicht wirklich: Dort geht es um die Bezugsbremskraftprüfung, die hier aber nicht vorliegt.

Welche Werte liegen denn überhaupt vor?

Diese Angabe fehlt mir im Ausgangspost.

Du hast das Ausgangspost aber gelesen?

Abgesehen von der fehlenden Maßeinheit (daN) sind doch da alle Werte komplett angegeben?!

Die zGM von ca. 1476 kg kann man wie gesagt leicht zurückrechnen (braucht man aber für die gestellten Fragen nicht).

Da werden wieder Romane verfasst...

Die Werte auf der Hinterachse - gerade die Handbremse - sind einfach scheisse. Feddisch.

Dem einen Prüfer vor 2 Jahren wars halt noch gut genug, der jetzige hat gesagt "nö, langt nicht".

End of storry.

Im Stand wird der Karren vielleicht 400kg auf der Hinterachse haben. Da wären 180, meinetwegen 160 schon ganz schön und auch machbar, Herr Nachbar. Da brauchts keinen Beschiss für.

Trommel, reinschauen, wahrscheinlich neu machen.

Zitat:

@Stefan_Raba schrieb am 24. November 2018 um 18:36:51 Uhr:

Da werden wieder Romane verfasst...

Die Werte auf der Hinterachse - gerade die Handbremse - sind einfach scheisse. Feddisch.

Dem einen Prüfer vor 2 Jahren wars halt noch gut genug, der jetzige hat gesagt "nö, langt nicht".

End of storry.

Im Stand wird der Karren vielleicht 400kg auf der Hinterachse haben. Da wären 180, meinetwegen 160 schon ganz schön und auch machbar, Herr Nachbar. Da brauchts keinen Beschiss für.

Ich finde, dass hier wieder mal nur Polemik verbreitet wird.

Mein Rentnergolf brachte meistens 180 daN an der Feststellbremse am Prüfstand zu stande, die erste Hu nach 3 Jahren jedoch nur 150 daN. Ob da die Reifen nicht die nötige Reibung aufbringen, kann ich nicht mehr ergründen.

Der 3er Golf brachte 120 daN. Wenn ich dazu den FoFi heranziehe, sind die erzielten Werte gar nicht so daneben. Die Prüfbedingungen sind hier ja auch nicht bekannt. Daher kann man mAn. den Beitrag ignorieren.

Zitat:

@Stefan_Raba schrieb am 24. November 2018 um 18:36:51 Uhr:

Die Werte auf der Hinterachse - gerade die Handbremse - sind einfach scheisse. Feddisch.

Dem einen Prüfer vor 2 Jahren wars halt noch gut genug, der jetzige hat gesagt "nö, langt nicht".

Die Werte der aktuellen Untersuchung sind allerdings deutlich besser als vor zwei Jahren...

(der Prüfer hat die Betriebsbremse bemängelt, nicht die Feststellbremse. Selbst wenn er die Feststellbremse bemängelt hätte wäre das falsch gewesen. Die Mindestabbremsung ist erreicht, das ist objektiv feststellbar)

Zitat:

Im Stand wird der Karren vielleicht 400kg auf der Hinterachse haben. Da wären 180, meinetwegen 160 schon ganz schön und auch machbar, Herr Nachbar. Da brauchts keinen Beschiss für.

Trommel, reinschauen, wahrscheinlich neu machen.

Und wenn man die Bremse neu macht wird die Kraftübertragung zwischen Reifen und Rolle besser?

Das ist nämlich der Maximalwert, der bei der konventionellen Bremsenprüfung eigentlich gemessen wird!

Lad mal die Berichte hier rauf, mit den paar Angaben kann ja niemand was anfangen.

Meine Vermutung ist, dass der alte Bericht ohne Bezugsbremskräfte war und der aktuelle wurde mit HU Adapter an der OBD Dose gemessen.

Dann wird mit den Herstellerdaten verglichen und die Abbremsung reicht nicht. Aber alles Vermutungen ohne die Berichte.

Bei einem 1999er Fiesta ohne ABS gab es ganz bestimmt keine Bezugsbremskraftprüfung...

Wahrscheinlicher ist ein Vermerk "Blockiergrenze erreicht" auf der vorigen Prüfung (beim Handbremstest). Bei der neuen war das laut Daten nicht der Fall => durchgefallen.

Das wäre aber immer noch doppelt falsch: zum einen wurde nicht die Feststellbremse sondern die Betriebsbremse bemängelt, zum anderen hat die Feststellbremse die Minestabbremsung erreicht (die Betriebsbremse ja ebenfalls).

Die ganzen ahnungslosen Spekulationen bringen doch nichts, ich halte nach wie vor eine Rückfrage beim Prüfer für die sinnvollste Handlung.

am 26. November 2018 um 9:36

Es sind ja (für mich) 2 Fragen:

1. Wieso bekommt er bei z 42,7% die Plakette?

2. Wieso bekommt er bei z 53% die Plakette NICHT?

Zu 1.:

Siehe Nummer 8 der HU-Bremsenrichtlinie, Kernaussage:

"Die erforderliche Minestabbremsung nach Anlage 1 gilt ebenfalls als nachgewiesen, wenn:

- sich die Bremsanlage augenscheinlich in einem einwandfreien Zustand befindet,

- die Räder mindestens einer Achse bei der Bremsenprüfung auf dem Bremsenprüfstand vorzeitig blockieren und

- aufgrund der Betätigungskraft, mit der die Bremskraft erzeugt wird, die zum Blockieren einer Achse führt, sicher darauf geschlossen werden kann, dass die nach Anlage 1 vorgegebene Abbremsung im beladenen Zustand erreicht werden würde. "

Zu 2.:

Da stimmt was nicht (oder es fehlen Informationen) deswegen den Prüfer fragen!

Ich glaube auch nicht recht, dass Ford es sich 1999 gewagt haben soll, einen Wagen ohne ABS zu verkaufen. Ford war 1985 der erste Hersteller, der - beginnend beim Scorpio - ABS als Serienausstattung in die Fahrzeuge gebaut hat - während es andere zu der Zeit noch gar nicht anboten oder nur gegen heftigen Aufpreis (Mercedes-Benz ab 1979).

Das galt dann zwar noch lange nicht für den Fiesta, aber meiner Erinnerung nach gab es Ende der 1990er Jahre keinen aus Westeuropa stammenden Neuwagen mehr ohne ABS. Oder täusche ich mich da so?

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