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TÜV überzogen angemeldet aber nicht im Verkehrsraum??

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 20:52

Hallo,

in einem anderen Forum wird grad diskutiert ob es strafbar ist (=Punkte, Bußgeld) wenn man ein angemeldetes KFZ ohne TÜV besitzt. z.B. ein altes Motorrad welches im Keller vergessen und angemeldet steht. Das Fahrzeug befindet sich nicht im öffentlich zugänglichen Verkehrsraum und nimmt erst recht nicht am Strassenverkehr teil.

Ist es wirklich so, dass man bei einer Abmeldung am LRA, oder bei einer TÜV Vorführung Punkte und ein Bussgeld kassiert??

Schonmal Danke!

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von moary

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

und genau SOOOO wird n schuh draus! nur hinterm haus geparkt ist öffentlicher verkehrsraum! der parkplatz in der firma -> öffentlicher verkehrsraum!

PRIVATBESITZ MUSS umfriedet sein. unter umfriedung versteht man das unbefugte NICHT das grundstück betreten bzw befahren können. also schranke und zaun etc...nur n schild PRIVATBESITZ ist für NICHTS gut.

auf einem privatgelände spielt es keine rolle. hier darfst sogar ganz illegale sachen machen wie auspuff weg etc. und den polizisten der mir n ticket für ein fahrzeug aufm hänger ausgestellt hätte dem würde ich bis zum unehrenhaften ausscheiden aus dem staatsdienst mit aufsichtsbeschwerden zurotzen.

Ich möchte hier nicht rumquengeln aber wo kann man das mit der Umfriedung nachlesen/prüfen?? Ist ein sehr interessanter Aspekt den ich in einer ähnlichen Angelegenheit anwenden könnte ... wenn nachweisbar. Also §-Hengste ... wo kann ich mir das subsummieren? Bin leider kein Avocat.

Gruß Moary

www.google.de ;)

ich hab selbst vor jahren punkte bekommen weil mein seit monaten nicht bewegtes aber angemeldetes fahrzeug keinen tüv mehr hatte. und das stand auf einem privatparkplatz der als solche gekennzeichnet war. ich hab das auch net eingesehen und bin mit anwalt vors gericht. aus dieser erfahrung lernt man dann ;)

is ganz einfach:

kannst du den bereich betreten oder befahren ohne was wegzuräumen -> es gilt die stvo. also aldi parkplatz etc. ist das gelände eingezäunt und es gibt ein tor oder eine schranke (die natürlich zu sein muss) dann ist das ein umfriedetes gelände auf dem du stvo verstösse am laufenden band begehen...es ist DEIN besitz.

hofeinfahrt mit 200m weg hinters haus OHNE schranke oder tor=öffentlicher verkehrsraum.

@ahs

eine kennzeichnung selbst (z.b. ein schild auf dem PRIVATBESITZ hier gilt NICHT die stvo) alleine reicht NICHT aus. da gibts jede menge urteile drüber. ;) oder was meinst mit "erkennbar"?

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35 Antworten
am 5. Januar 2009 um 21:02

Kurz: Nein.

am 5. Januar 2009 um 22:25

Stimmt wohl, aber es gab mal eine haarsträubende Story in der Zeitschrift "Oldtimer-Markt" (oder "Praxis"?)

Da hatte jemand eine TÜV-überzogene Yamaha SR 500 auf einem Anhänger transportiert, was übereifrige Polizisten zur Tat schreiten ließ.

Ist für mich auch gegen jeden gesunden Menschenverstand.

Eine interessante Frage ist auch, wie lange man TÜV bekommt, wenn man so ein vergessenes Schätzchen zur HU bringt, bei mir hat mal ein TÜV-Prüfer ein Auge zugedrückt, als ich mit meinem Oldtimer- Wohnwagen Eriba Puck ankam, TÜV über 1 Jahr überzogen, er meinte, ich bekäme eigentlich nur ein paar Monate, aber hätte sich mal um ein Jahr vertan.

Sonst gilt: Vor der HU stillegen, dann kriegt man zwei Jahre TÜV.

LG Strukki

am 6. Januar 2009 um 11:06

solang das teil auf privatgelände steht spielt es keine rolle. wenn es aber auf ner öffentlichen strasse abgestellt war (auch wenn es nicht bewegt wurde) und einer vom trachtenverein grünweiss/blausilver kommt vorbei, denn gibbet n strafzettel.

Zitat:

Original geschrieben von flopsen

solang das teil auf privatgelände steht spielt es keine rolle. wenn es aber auf ner öffentlichen strasse abgestellt war (auch wenn es nicht bewegt wurde) und einer vom trachtenverein grünweiss/blausilver kommt vorbei, denn gibbet n strafzettel.

Ich kenne da zwei Fälle, bei denen die Rennleitung auch auf Privatgelände ein Bußgeld verhängt hat. Die haben zwar durch Betreten des Firmengeländes einen Hausfriedensbruch begangen, was aber am Bußgeld nichts geändert hat.

Was aber nicht passieren kann ist, dass man automatisch ein Bußgeld bekommt (z.B. bei der Zulassungsstelle). Die Polizei muss das Fahrzeug schon irgendwie sehen, wie auch auf dem Anhänger.

 

Ein Freund, der mehrere Fahrzeuge zum Teil schon seit mehr als 12 Jahren ohne TÜV angemeldet hat, hat sich erkundigt. Man bekommt dann wieder 2 Jahre TÜV, wenn die HU machen lässt. Man muss also nicht 7x hinfahren und 7x 2 Jahre machen, um wieder im Grünen zu sein ;)

Wenn der TÜV allerdings erst 1,5 Jahre überzogen ist, bekommt man wohl nur die 6 Monate ...

Moin,

Es passiert nichts, solange das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht.

Der öffentliche Verkehrsraum hört übrigens NICHT an der Grundstücksgrenze von X auf. d.h. die Polizei darf z.b. auf einen Privatparkplatz, wenn er nicht baulich von der Strasse getrennt ist, lustig Strafzettel verteilen. Denn ... solange ein Fussgänger an das Fahrzeug kommt ... steht das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum.

MFG Kester

am 6. Januar 2009 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von Trapattobi

Ein Freund, der mehrere Fahrzeuge zum Teil schon seit mehr als 12 Jahren ohne TÜV angemeldet hat, hat sich erkundigt. Man bekommt dann wieder 2 Jahre TÜV, wenn die HU machen lässt. Man muss also nicht 7x hinfahren und 7x 2 Jahre machen, um wieder im Grünen zu sein ;)

Wenn der TÜV allerdings erst 1,5 Jahre überzogen ist, bekommt man wohl nur die 6 Monate ...

Wenn ein (also zwischen 1 und 24 Monate) überzogenes Fahrzeug vor der HU vorübergehend stillgelegt wird (weiß aber nicht, ob es da eine gewisse Mindestzeit gibt), bekommt es zwei Jahre.

Aber was für mich gegen den gesunden Menschenverstand ist : Warum bekommt ein Fahrzeug, dessen TÜV abgelaufen ist, so verrostet und verkehrsunsicher es auch sein mag, einen Strafzettel, wenn es geparkt ist (im Idealfall auf Privatgelände) oder wie im obigen Beispiel vernünftigerweise auf einem Anhänger überführt wird ?

Für mich ungefähr ebenso unlogisch wie in Umweltzonen Strafzettel an geparkte Autos mit der falschen Plakette zu verteilen, solange die geparkt sind, produzieren die auch keinen Feinstaub.

LG Strukki

 

Zitat:

Original geschrieben von Strukki

Aber was für mich gegen den gesunden Menschenverstand ist : Warum bekommt ein Fahrzeug, dessen TÜV abgelaufen ist, so verrostet und verkehrsunsicher es auch sein mag, einen Strafzettel, wenn es geparkt ist (im Idealfall auf Privatgelände) oder wie im obigen Beispiel vernünftigerweise auf einem Anhänger überführt wird ?

Für mich ungefähr ebenso unlogisch wie in Umweltzonen Strafzettel an geparkte Autos mit der falschen Plakette zu verteilen, solange die geparkt sind, produzieren die auch keinen Feinstaub.

Klar ist das unlogisch! Übrigens nicht die einzige unlogische Pflanze im deutschen Paragraphenwald.

Aber oben wurde es ganz gut beschrieben:

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Der öffentliche Verkehrsraum hört übrigens NICHT an der Grundstücksgrenze von X auf. d.h. die Polizei darf z.b. auf einen Privatparkplatz, wenn er nicht baulich von der Strasse getrennt ist, lustig Strafzettel verteilen. Denn ... solange ein Fussgänger an das Fahrzeug kommt ... steht das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum.

Moin,

Ganz so unlogisch wie das auf den ersten Blick ausschaut ist das nicht.

Ein Auto das in einer Umweltzone steht und keine Plakette hat ... ist ja irgendwie dahingekommen oder muss irgendwie wieder wegkommen. Solange das Auto angemeldet ist, liegt die Vermutung nahe, dass es fahren wird. Und ein wirklich verkehrsunsicheres Fahrzeug ist auf einem Hänger ja auch nicht unbedingt zu 100% risikofrei. Könnte ja was abfallen. Tipp: Kennzeichen abmontieren. Schon handelt es sich um kein Fahrzeug mehr, sondern um LADUNG. (und das ist paradox!)

MFG Kester

am 7. Januar 2009 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Ganz so unlogisch wie das auf den ersten Blick ausschaut ist das nicht.

Ein Auto das in einer Umweltzone steht und keine Plakette hat ... ist ja irgendwie dahingekommen oder muss irgendwie wieder wegkommen. Solange das Auto angemeldet ist, liegt die Vermutung nahe, dass es fahren wird.

MFG Kester

Okay, ist der falsche Thread dafür, da haben wir uns in dem passenden ja schon genug "gekloppt":D

Das Auto gehört vielleicht einem Bewohner der Umweltzone, der nur ganz selten fährt. Für diese Fahrten nimmt er eine Ordnungswidrigkeit in Kauf.

Warum soll er aber in den Wochen/ Monaten, wo er es nicht benutzt, dafür bestraft werden ?

Oder es gehört einem ahnungslosen Ortsfremden, der grad jemanden besucht. Der ist dann einmal dahingefahren, ein oder zwei Wochen später fährt er wieder weg. Bestraft wird er aber für das Parken.

LG Strukki

am 7. Januar 2009 um 21:52

Hallo,

vor einigen Tagen kam im SWR Fernsehen ein Beitrag zur neuen Umweltzone in Ulm,

die es ab 1.1.09 gibt.

Dort wurde die Frage gestellt:

"Bekommt ein Auto welches ohne Feinstaubplakette in der Umweltzone PARKT

einen Strafzettel ?"

Die Antwort war:

"Nein, denn ein parkendes Auto produziert auch keinen Feinstaub. Eine Geldbuße

bekommt man nur wenn man ohne Plakette angehalten wird."

Gruß Kuki

Zitat:

Original geschrieben von kuki55

"Nein, denn ein parkendes Auto produziert auch keinen Feinstaub. Eine Geldbuße

bekommt man nur wenn man ohne Plakette angehalten wird."

Ich würde nicht alles glauben, was im Fernsehen kommt - auch nicht im öffentlich rechtlichen.

Ich hab auch schon einen Zettel wegen Lärmbelästigung bekommen beim Parken ...

am 8. Januar 2009 um 4:35

Ich wollte schon jubeln, gestern,

aber das bezog sich auf Ulm und man weiß halt nicht, wie Köln, Berlin, . . . das handhaben.

LG Strukki

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Es passiert nichts, solange das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht.

Der öffentliche Verkehrsraum hört übrigens NICHT an der Grundstücksgrenze von X auf. d.h. die Polizei darf z.b. auf einen Privatparkplatz, wenn er nicht baulich von der Strasse getrennt ist, lustig Strafzettel verteilen. Denn ... solange ein Fussgänger an das Fahrzeug kommt ... steht das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum.

MFG Kester

und genau SOOOO wird n schuh draus! nur hinterm haus geparkt ist öffentlicher verkehrsraum! der parkplatz in der firma -> öffentlicher verkehrsraum!

PRIVATBESITZ MUSS umfriedet sein. unter umfriedung versteht man das unbefugte NICHT das grundstück betreten bzw befahren können. also schranke und zaun etc...nur n schild PRIVATBESITZ ist für NICHTS gut.

auf einem privatgelände spielt es keine rolle. hier darfst sogar ganz illegale sachen machen wie auspuff weg etc. und den polizisten der mir n ticket für ein fahrzeug aufm hänger ausgestellt hätte dem würde ich bis zum unehrenhaften ausscheiden aus dem staatsdienst mit aufsichtsbeschwerden zurotzen.

hallo zusammen... habt ihr da jetzt schonwas rechtliches raus bekommen??? Hab am 1. oktober mein Oldi abgemeldet der schon seid ca 1 jahr zerlegt in einer Werkstatt steht. Prompt bekomm ich meine Bußgeld mit punkten da ich über 8 monate überzogen hab... Lustig dabei ist das der Tatort die Zulassungsstelle war wo ich die schilder zum entstempeln hatte... Also weder öffentlicher Verkehrsraum, och Straßenverkehr... Hab sogar ne bestätigung der Werkstatt... Interessiert aber niemanden..

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