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TÜV überzogen angemeldet aber nicht im Verkehrsraum??

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 20:52

Hallo,

in einem anderen Forum wird grad diskutiert ob es strafbar ist (=Punkte, Bußgeld) wenn man ein angemeldetes KFZ ohne TÜV besitzt. z.B. ein altes Motorrad welches im Keller vergessen und angemeldet steht. Das Fahrzeug befindet sich nicht im öffentlich zugänglichen Verkehrsraum und nimmt erst recht nicht am Strassenverkehr teil.

Ist es wirklich so, dass man bei einer Abmeldung am LRA, oder bei einer TÜV Vorführung Punkte und ein Bussgeld kassiert??

Schonmal Danke!

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von moary

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

und genau SOOOO wird n schuh draus! nur hinterm haus geparkt ist öffentlicher verkehrsraum! der parkplatz in der firma -> öffentlicher verkehrsraum!

PRIVATBESITZ MUSS umfriedet sein. unter umfriedung versteht man das unbefugte NICHT das grundstück betreten bzw befahren können. also schranke und zaun etc...nur n schild PRIVATBESITZ ist für NICHTS gut.

auf einem privatgelände spielt es keine rolle. hier darfst sogar ganz illegale sachen machen wie auspuff weg etc. und den polizisten der mir n ticket für ein fahrzeug aufm hänger ausgestellt hätte dem würde ich bis zum unehrenhaften ausscheiden aus dem staatsdienst mit aufsichtsbeschwerden zurotzen.

Ich möchte hier nicht rumquengeln aber wo kann man das mit der Umfriedung nachlesen/prüfen?? Ist ein sehr interessanter Aspekt den ich in einer ähnlichen Angelegenheit anwenden könnte ... wenn nachweisbar. Also §-Hengste ... wo kann ich mir das subsummieren? Bin leider kein Avocat.

Gruß Moary

www.google.de ;)

ich hab selbst vor jahren punkte bekommen weil mein seit monaten nicht bewegtes aber angemeldetes fahrzeug keinen tüv mehr hatte. und das stand auf einem privatparkplatz der als solche gekennzeichnet war. ich hab das auch net eingesehen und bin mit anwalt vors gericht. aus dieser erfahrung lernt man dann ;)

is ganz einfach:

kannst du den bereich betreten oder befahren ohne was wegzuräumen -> es gilt die stvo. also aldi parkplatz etc. ist das gelände eingezäunt und es gibt ein tor oder eine schranke (die natürlich zu sein muss) dann ist das ein umfriedetes gelände auf dem du stvo verstösse am laufenden band begehen...es ist DEIN besitz.

hofeinfahrt mit 200m weg hinters haus OHNE schranke oder tor=öffentlicher verkehrsraum.

@ahs

eine kennzeichnung selbst (z.b. ein schild auf dem PRIVATBESITZ hier gilt NICHT die stvo) alleine reicht NICHT aus. da gibts jede menge urteile drüber. ;) oder was meinst mit "erkennbar"?

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Bußgeld durch die Zulassungsstelle, wo ist dafür die Rechtsgrundlage? darüber würde ich noch nachträglich Auskunft verlangen, denn den Behorden obliegt eine Auskunftspflicht dem berechtigten Bürger gegenüber.

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

Hallo

auf einem privaten Grundstück wie z.B. einem Bauernhof oder Gärtnerei darf ich auch ohne Zulassung bzw. Kennzeichen fahren,warum sollte mir dann jemand einen Strick draus drehen wenn mein KFZ nicht STVO konform auf meinem Grundstück steht:confused:

also besser die Kenzeichen abschrauben und in den Schrank legen??

mfg Andy

Also im "Verstecken" meiner historischen Baufahrzeuge + Traktoren, vor der BG bin ich ja geübt.

(Die meisten STVO-konform, jedoch nicht BG-konform)

Nicht STVO-Konform ist da ein Problem.

Die STZVO gibt hier die Vorlage für haarsträubende "Storys" + hypothetische Überlegungen.

Vor ein paar Jahren hätte sich jeder vernunftsbeseelte Bürger bei so einer Diskusion sich nur an den Kopf gefasst.

Gesetze werden durch Verwaltungsvorschriften ergänzt, damit auch Personen ohne Vernuft + Sachverstand ein Urteilsvermögen haben.

Aber auch das reicht bei deutscher Gründlichkeit + Wunsch nach Rechtssicherheit nicht aus.

Mein Fazit:

Kein Schrauber braucht Angst zu haben,

da die Grauzone der geschilderten Fälle (Wenn sie denn so sind) gerichtlich so nicht haltbar ist.

Also fröhliches Restaurieren oder Instandsetzen.

Der Gärtner

Zitat:

Original geschrieben von Prussiacus

Bußgeld durch die Zulassungsstelle, wo ist dafür die Rechtsgrundlage? darüber würde ich noch nachträglich Auskunft verlangen, denn den Behorden obliegt eine Auskunftspflicht dem berechtigten Bürger gegenüber.

Die Behörde hat nach VwVfG (Rechtsgrundlage) die Pflicht Auskunft zu erteilen wenn ein Verwaltungakt angeordnet wird. Des weiteren müssen sie alle Verfügbaren Beweise zusammen tragen (§§ 24, 26 VwVfG) und dem jenigen die Möglichkeit geben sich dazu zu außern §28 VvVfG.

 

Das Recht für Bußgeld von der Zulassungstelle kommt aus dem jeweiligen Landesgesetz. Die Zulassungstelle ist als Behörde dafür zuständig und hat damit (polizeiliche) Aufgaben [Gefahrenabwehr, öffentliche Sicherheit und so weiter...]

am 3. Februar 2010 um 11:13

Meinem Dad sein BMW stand auf dem Stellplatz vor der Garage, also auf Privatgrundstück. Der TÜV war seit ein paar Monaten abgelaufen und aufgrund einer Augenoperation konnte er in der Zeit sowieso nicht fahren. Hätte eigentlich eine Sache von paar Wochen sein sollen deswegen hat er ihn angemeldet gelassen aber ja jetzt Nebensache.

Auf jeden Fall flatterte eines Tages ein Busgeldbescheid (was mit 30 €) vom LRA ins Haus, die Polizei hat den abgeloffenen TÜV auf dem Kennzeichenstempel gesehen und es dem LRA gemeldet. Nachfragen wie das geht da das Auto ja auf Privatgrund steht und auch nicht im Strassenverkehr bewegt worden ist war denen egal.

"Solange es angemeldet ist muss es verkehrssicher sein, d. h. auch TÜV haben" war denen ihre Auskunft. Und die Aufforderung war innerhalb eines Monats neuen TÜV zu machen. Wir haben ihn dann erst mal vorrübergehend abgemeldet.

Unglaublich, da ich ja ein Auto, welches angemeldet ist und auf Privatgrundstück steht, ja auseinanderbauen kann, dann ist es auch nicht verkehrssicher oder probeweise andere Felgen/ Teile dranschrauben kann etc. etc.

Obs auch Punkte gegeben hätte wenn der TÜV länger als 8 Monate (glaub ab dann gibts Punkte) abgeloffen wär weiss ich nicht, hätten die aber sicher auch gemacht.

Also einfach Kennzeichen abschrauben und keiner merkt was...

Zitat:

Original geschrieben von AndiQuattro

Meinem Dad sein BMW stand auf dem Stellplatz vor der Garage, ...

Wo stand denn deiner Mum ihr Auto?

Nun fällt ja die ASU-Plakette vorne weg, da muß man halt das Auto so hinstellen, daß man nur das vordere Nummernschild von der Straße aus sieht.

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