TÜV überzogen angemeldet aber nicht im Verkehrsraum??
Hallo,
in einem anderen Forum wird grad diskutiert ob es strafbar ist (=Punkte, Bußgeld) wenn man ein angemeldetes KFZ ohne TÜV besitzt. z.B. ein altes Motorrad welches im Keller vergessen und angemeldet steht. Das Fahrzeug befindet sich nicht im öffentlich zugänglichen Verkehrsraum und nimmt erst recht nicht am Strassenverkehr teil.
Ist es wirklich so, dass man bei einer Abmeldung am LRA, oder bei einer TÜV Vorführung Punkte und ein Bussgeld kassiert??
Schonmal Danke!
Grüße
Beste Antwort im Thema
www.google.deZitat:
Original geschrieben von moary
Ich möchte hier nicht rumquengeln aber wo kann man das mit der Umfriedung nachlesen/prüfen?? Ist ein sehr interessanter Aspekt den ich in einer ähnlichen Angelegenheit anwenden könnte ... wenn nachweisbar. Also §-Hengste ... wo kann ich mir das subsummieren? Bin leider kein Avocat.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und genau SOOOO wird n schuh draus! nur hinterm haus geparkt ist öffentlicher verkehrsraum! der parkplatz in der firma -> öffentlicher verkehrsraum!
PRIVATBESITZ MUSS umfriedet sein. unter umfriedung versteht man das unbefugte NICHT das grundstück betreten bzw befahren können. also schranke und zaun etc...nur n schild PRIVATBESITZ ist für NICHTS gut.
auf einem privatgelände spielt es keine rolle. hier darfst sogar ganz illegale sachen machen wie auspuff weg etc. und den polizisten der mir n ticket für ein fahrzeug aufm hänger ausgestellt hätte dem würde ich bis zum unehrenhaften ausscheiden aus dem staatsdienst mit aufsichtsbeschwerden zurotzen.
Gruß Moary
😉
ich hab selbst vor jahren punkte bekommen weil mein seit monaten nicht bewegtes aber angemeldetes fahrzeug keinen tüv mehr hatte. und das stand auf einem privatparkplatz der als solche gekennzeichnet war. ich hab das auch net eingesehen und bin mit anwalt vors gericht. aus dieser erfahrung lernt man dann 😉
is ganz einfach:
kannst du den bereich betreten oder befahren ohne was wegzuräumen -> es gilt die stvo. also aldi parkplatz etc. ist das gelände eingezäunt und es gibt ein tor oder eine schranke (die natürlich zu sein muss) dann ist das ein umfriedetes gelände auf dem du stvo verstösse am laufenden band begehen...es ist DEIN besitz.
hofeinfahrt mit 200m weg hinters haus OHNE schranke oder tor=öffentlicher verkehrsraum.
@ahs
eine kennzeichnung selbst (z.b. ein schild auf dem PRIVATBESITZ hier gilt NICHT die stvo) alleine reicht NICHT aus. da gibts jede menge urteile drüber. 😉 oder was meinst mit "erkennbar"?
35 Antworten
Auf welcher Zulassungsstelle war denn das?
Da hilft wohl nur, die TÜV-Plakette vorher selbst abzukratzen.
Onkel howdy wrote:
"auf einem privatgelände spielt es keine rolle. hier darfst sogar ganz illegale sachen machen wie auspuff weg etc. "
Mein Lieber, damit wäre ich sehr vorsichtig!! Bei abschraubtem Auspuff geht die Lautstärke i.d.R. massiv nach oben. Leider gilt das BImSchG auch auf Privatgrund. Könnte also so oder so ziemlich teuer werden ... Fahren darfst auf Privatgrund ohne TÜV, ohne Zulassung und ohne Hosen - dabei gibt's keinen Ärger, das stimmt. 😁
@ kat 2:
Cooler Plan, aber leider steht der TÜV-Termin auch auf dem Fahrzeugschein ... Wenn schon, Kennzeichen leerrubbeln und Schein als verloren melden ...😎
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und genau SOOOO wird n schuh draus! nur hinterm haus geparkt ist öffentlicher verkehrsraum! der parkplatz in der firma -> öffentlicher verkehrsraum!Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,Es passiert nichts, solange das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht.
Der öffentliche Verkehrsraum hört übrigens NICHT an der Grundstücksgrenze von X auf. d.h. die Polizei darf z.b. auf einen Privatparkplatz, wenn er nicht baulich von der Strasse getrennt ist, lustig Strafzettel verteilen. Denn ... solange ein Fussgänger an das Fahrzeug kommt ... steht das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum.
MFG Kester
PRIVATBESITZ MUSS umfriedet sein. unter umfriedung versteht man das unbefugte NICHT das grundstück betreten bzw befahren können. also schranke und zaun etc...nur n schild PRIVATBESITZ ist für NICHTS gut.
auf einem privatgelände spielt es keine rolle. hier darfst sogar ganz illegale sachen machen wie auspuff weg etc. und den polizisten der mir n ticket für ein fahrzeug aufm hänger ausgestellt hätte dem würde ich bis zum unehrenhaften ausscheiden aus dem staatsdienst mit aufsichtsbeschwerden zurotzen.
Ich möchte hier nicht rumquengeln aber wo kann man das mit der Umfriedung nachlesen/prüfen?? Ist ein sehr interessanter Aspekt den ich in einer ähnlichen Angelegenheit anwenden könnte ... wenn nachweisbar. Also §-Hengste ... wo kann ich mir das subsummieren? Bin leider kein Avocat.
Gruß Moary
Zitat:
Original geschrieben von moary
..... Bin leider kein Avocat.
Gruß Moary
Also hier wurde ziemlicher Blödsinn gequatscht!
Die STVO endet, wenn dein Grundstück nicht freizugänglich oder es als solches erkennbar ist.
Lärmpegel, Belästigung der Nachbarschaft etc findest du im Baurecht.
Uwe
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www.google.deZitat:
Original geschrieben von moary
Ich möchte hier nicht rumquengeln aber wo kann man das mit der Umfriedung nachlesen/prüfen?? Ist ein sehr interessanter Aspekt den ich in einer ähnlichen Angelegenheit anwenden könnte ... wenn nachweisbar. Also §-Hengste ... wo kann ich mir das subsummieren? Bin leider kein Avocat.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und genau SOOOO wird n schuh draus! nur hinterm haus geparkt ist öffentlicher verkehrsraum! der parkplatz in der firma -> öffentlicher verkehrsraum!
PRIVATBESITZ MUSS umfriedet sein. unter umfriedung versteht man das unbefugte NICHT das grundstück betreten bzw befahren können. also schranke und zaun etc...nur n schild PRIVATBESITZ ist für NICHTS gut.
auf einem privatgelände spielt es keine rolle. hier darfst sogar ganz illegale sachen machen wie auspuff weg etc. und den polizisten der mir n ticket für ein fahrzeug aufm hänger ausgestellt hätte dem würde ich bis zum unehrenhaften ausscheiden aus dem staatsdienst mit aufsichtsbeschwerden zurotzen.
Gruß Moary
😉
ich hab selbst vor jahren punkte bekommen weil mein seit monaten nicht bewegtes aber angemeldetes fahrzeug keinen tüv mehr hatte. und das stand auf einem privatparkplatz der als solche gekennzeichnet war. ich hab das auch net eingesehen und bin mit anwalt vors gericht. aus dieser erfahrung lernt man dann 😉
is ganz einfach:
kannst du den bereich betreten oder befahren ohne was wegzuräumen -> es gilt die stvo. also aldi parkplatz etc. ist das gelände eingezäunt und es gibt ein tor oder eine schranke (die natürlich zu sein muss) dann ist das ein umfriedetes gelände auf dem du stvo verstösse am laufenden band begehen...es ist DEIN besitz.
hofeinfahrt mit 200m weg hinters haus OHNE schranke oder tor=öffentlicher verkehrsraum.
@ahs
eine kennzeichnung selbst (z.b. ein schild auf dem PRIVATBESITZ hier gilt NICHT die stvo) alleine reicht NICHT aus. da gibts jede menge urteile drüber. 😉 oder was meinst mit "erkennbar"?
Hallo zusammen
im einem Punkt werden wir relativ schnell Einigkeit finden. Keines der hier angeführten eigenen Beispiele lässt sich auf einen anderen Fall ungeprüft übernehmen oder für allgemein gültig erklären. Dann wäre Rechtssprechung ein relativ einfaches Geschäft.
Ich persönlich finde es Schade, das vor ein paar Monaten juristisch ausgebildete User verprellt wurden oder sogar Hausverbot in diesem Forum bekamen, weil sie vor Halbwissen gewarnt haben und den am lautesten schreienden Usern Paroli boten. Diese User vertreten ihre Mandanten fast täglich vor Gericht und verdienen ihr Geld damit. Man hätte eigentlich glücklich sein sollen, dass sie hier in ihrer Freizeit solche Themen für uns durchleuchteten. So ist die Möglichkeit nicht mehr gegeben.
Ich gebe also zu bedenken, dass nicht jeder Umstand 1:1 auf den nächsten Fall anzuwenden ist, die am lautesten SCHREIEN nicht automatisch Recht haben auch wenn sie noch so viele Beispiele bringen und dabei ist es egal ob sie ein User oder Mod wären.
Übrigens, der Polizist der mir hinter meinem Haus an ein nicht von der Strasse sichtbares Auto auf Zuruf eines "lieben" Nachbarn ein Knöllchen hängt, kann sich "warm" anziehen. Ich hoffe unsere Polizeibeamten haben so viel Weitsicht sich nicht vor so einen Karren spannen zu lassen.
Grüsse ami 56
Zitat:
Original geschrieben von ami 56
Übrigens, der Polizist der mir hinter meinem Haus an ein nicht von der Strasse sichtbares Auto auf Zuruf eines "lieben" Nachbarn ein Knöllchen hängt, kann sich "warm" anziehen.
Warum? Was willst du dem Beamten in diesem Fall vorwerfen?
Der hat auf meinem Grundstück nichts, aber auch gar nichts verloren, ausser er hat eine gerichtliche Anordnung.
ami 56
Hallo Beisammen
Ich denke, warum kann eine einfache Linie, Abgrenzung, Schild usw.. "Mein´s, Dein´s, Unseres.." durch Auslegung wie Sichtweise und Blickwinkel einfach ausgehebelt werden. Eine als Privatgrund mit Schild gekennzeichnete Grundstücksgrenze ist "Verkehrsraum" nur weil ich keine Nagelleisten, welche das Befahren meines Eigentums verhindert, ausgelegt habe??
Ich bin verblüfft .. dann kann sich ja jeder draufpflanzen mit der Erklärung ...kann jeder drauffahren??😰
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
....und das stand auf einem privatparkplatz.....
@ahs
eine kennzeichnung selbst (z.b. ein schild auf dem PRIVATBESITZ hier gilt NICHT die stvo) alleine reicht NICHT aus. da gibts jede menge urteile drüber. 😉 oder was meinst mit "erkennbar"?
Du hast recht, die STVO verliert nur bedingt die Anwendung auf Privatbesitz. (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, sohne Absperren des Grundstückes.)
Im Thema geht es um die STZVO
Eine abgelaufene HU führt zu einem "Betriebsverbot" im Bereich der STVO.
Die in diesem Thema geschilderten Fälle geben wahrscheinlich nur die Hälfte der Tatsachen wieder.
Sonst sollte man gegen an gehen.
So auch deiner.
War es ein "Privatparkplatz" oder ein privates Grundstück?
Konntest du die "Inbetriebnahme" wiederlegen?
Uwe
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
.... Was willst du dem Beamten in diesem Fall vorwerfen?
Unverhältnissmäßigkeit.
Da es nicht zur Gefahrenabwehr dient.
Der Polizeibeamte hat in diesem Fall kein Recht dein Grundstück zu betreten.
Uwe
@moary
Guckst Du hier:
http://editthis.info/Ius/%C2%A7_123_StGB
"Befriedung" ist ein unklarer Rechtbegriff, der im Zweifelsfalle einer Auslegung bedarf. Auf der sicheren Seite bist Du mit einer "Einfriedung" (Zaun, Pfosten mit Ketten dazwischen, dichte Hecke, Mauer o.ä.), die Einfriedung muss aber nicht "lückenlos" sein. Die Einfriedung muss "äußerlich erkennbar" als solche erkennbar sein, die ein "willkürliches Betreten" (d.h. ohne Hilfsmittel wie Leiter oder Drahtschere) verhindert. Wenn Du einen Hund hältst, gilt als "befriedeter Besitz" das Areal, das der Hund i.d.R. (!!) nicht selbständig verlassen kann.
Hallo
auf einem privaten Grundstück wie z.B. einem Bauernhof oder Gärtnerei darf ich auch ohne Zulassung bzw. Kennzeichen fahren,warum sollte mir dann jemand einen Strick draus drehen wenn mein KFZ nicht STVO konform auf meinem Grundstück steht😕
also besser die Kenzeichen abschrauben und in den Schrank legen??
mfg Andy
Zitat:
Original geschrieben von roboprof
"Befriedung" ist ein unklarer Rechtbegriff...
Mehr dazu findet man hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/BefriedungDa möchte ich nochmal auf die Frage zurück kommen, was mit dem Polizisten wird. Aber erst noch eine Bitte: in meinem Beitrag war keine Hervorhebung durch Fettschrift, dieses bitte bei einem Zitat nicht einfach einfügen.
Also was passiert diesem Polizisten: der § 123 StGB regelt und stellt den Hausfriedensbruch unter Strafe. Primär schützt dieses Verbot geschlossene Räume, es gilt jedoch auch für offene Flächen sofern diese eingefriedet sind. Hierbei ist nicht wesentlich, ob die Einfriedung in der Lage das Eindringen zu unterbinden, sondern dass es für jedermann erkennbar ist, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist (somit reicht rechtlich z.B. eine Flatterleine). Mei Dank geht an Drahkke für den Link.
Und somit ist klar was dem Polzisten passiert, er wird von einem Richter gebüsst. Reagiert auf Zuruf eines Dritten und begeht diesen Hausfriedensbruch kommen noch einge Sachen hinzu wie z.B. Vorteilnahme.
Und ich ziehe sowas durch. Mir haben zwei Polizeibeamte das Lackieren eines Kotflügels bezahlt, weil sich die Lackspuren des Unfallgegners an meinem Fahrzeug entfernt haben und sich Personalien dieses Herren nicht aufgeschrieben haben. Kam sie billiger als das Disziplinarverfahren und der ganze sonstige Krempel vor Gericht usw.
ami 56