TÜV trotz Durchrostung bei Fahrzeugkauf

Hallo, ich habe vor kurzem ein Fiat Camper gekauft. Von Privat mit TÜV neu (2Wochen). Nachdem ich den Camper dann in meiner Werkstatt vorgeführt habe, stellte sich eine Durchrostung der Schweller raus. Diese waren überspachtelt und mit frischem Unterbodenschutz übermalt. Nun die Frage, hätte so TÜV gegeben werden dürfen ?
Bei einer Stelle kann ich mit dem Daumen bereits durch den Schweller durch drücken. ICh bin da wirklich als Laie hin und hab mich auf den TÜV und zumindest Verkehrssicherheit verlassen.
Die Eigenschaft "TÜV Neu" ist ja eine Eigenschaft des Fahrzeuges die eine Verkehrssicherheit voraussetzt.
(es gibt noch viele weitere Verschwiegene Mängel, die dazu führen dass ich vom Kauf zurück treten möchte) .

Bin mir im klaren, dass das Naiv war, allerdings kann ich nicht nachvollziehen wie hier TÜV erteilt werden konnte.

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Muss nicht sein, der Te schweigt sich über weiter Fahrzeugdaten aus .... Wenn ich mir in meiner Ecke die ganzen Hippi und Glücksritter WoMo anschaue, die müssen wenn sie auf der Straße stehen HU haben ...

Sehr viele Mercedes Vario aus den tiefen 1990er oder sogar 1980er darunter ... da ist es eigentlich standart das man im Schweller, Radlauf, Schiebe-türen Bereichen oftmals von außen diese angepunkten und übergepinselten Blechflickenteppich sieht ... das scheint einfach bei denen normal zu sein ...

Sind wir auch mal ehrlich ... wenn man bei so einem Dampfer das fachgerecht machen würde ... das geht doch in die tausende € ... das möchte nicht jeder und hat auch nicht jeder ..

Offensichtlich hat der Te kein Problem mit der dezenten Rattenoptik😁, sonst hätte er ihn nicht gekauft .. mal schauen was wirklich Sache ist und die Sache kann billig für ein paar Jahre (optisch dann natürlich nicht professionell) gefixt werden..Rostbleche raus und frische Bleche rein, schwarzmatt rüber, von innen versiegeln ... viel hängt auch davon ab, ob es sich dabei nun um tragende Karosserieteile handelt oder nicht ...

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 21. Dezember 2023 um 11:14:57 Uhr:



es war ja in meinem Fall ein privater Verkäufer. Der hatte den Bock günstig geschossen, HU machen lassen und den Wagen dann inseriert, ohne ihn überhaupt auf sich zuzulassen. Probefahrt war schwarz....

Aber auch der private Verkäufer muss ja mittlerweile 6 Monate Gewährleistung geben. Auf alle Mängel, die beim Verkauf schon vorhanden waren und die im Kaufvertrag nicht explizit aufgeführt sind. Oder eben das Auto als nicht fahrbereites Bastlerfahrzeug verkaufen.

Damals gab es noch die Klausel "gekauft wie gesehen", die ist heute nicht mehr zulässig.

Mach dem Te doch keine falschen Hoffnungen, du hast die Fotos im Startpost sicherlich gesehen ?

Es geht hier nicht um einen frischen Gebrauchten, wo mies im verborgenden betrogen wurde...es geht um ein altes WoMo, auf Transporterbasis wo man schon beim vorbei gehen bei Dunkelheit😁 sieht was Sache ist ...

Da kann man mit einem Rechtsstreit nur Schiffbruch erleiden, Geld, Zeit und Nerven verlieren ...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. Dezember 2023 um 11:33:44 Uhr:


Aber auch der private Verkäufer muss ja mittlerweile 6 Monate Gewährleistung geben. Auf alle Mängel, die beim Verkauf schon vorhanden waren und die im Kaufvertrag nicht explizit aufgeführt sind. Oder eben das Auto als nicht fahrbereites Bastlerfahrzeug verkaufen.

Meines Wissens nach nur auf Bekannte Mängel und jetzt beweise dem Verkäufer mal Gerichtsfest das er von den Mängeln wusste.

Zitat:

Verkäufer vor Gericht:


" ich habe keine Ahnung von Autos und der tüv hat ja bestätigt das alles ok ist"
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Der private Verkäufer kann heute (sollte unbedingt!) per Kaufvertrag die Sachmangelhaftung vollständig ausschließen. Ansonsten haftet er 24 Monate für Sachmängel, hat aber zusätzlich die Beweislastumkehr während der ersten 12 Monate zu seinen Ungunsten.

Mit Ausschluss der Sachmangelhaftung im Kaufvertrag wird dann die Situation wieder hergestellt, die vor der Schuldrechtsreform 2002 galt - da waren nach dem Kauf festgestellte Mängel mit wenigen Ausnahmen Pech für den Käufer.

Zitat:

@oliver19e schrieb am 21. Dez. 2023 um 10:42:45 Uhr:


Bitte unbedingt den HU-Bericht posten und den AU-Bericht.

Nein. Unsinn.

Das habe ich nicht geschrieben ??? Gruselig kann den Beitrag auch nicht bearbeiten

Ist zu lange her, bearbeiten geht nur eine gewisse Zeit. Wenn du das nicht geschrieben hast solltest du drüber nachdenken, wer noch alles Zugang hat.

Zitat:

🙂
@Go}][{esZorN schrieb am 2. Januar 2024 um 08:46:06 Uhr:
[……]. Wenn du das nicht geschrieben hast solltest du drüber nachdenken, wer noch alles Zugang hat.

Oh mein Gott!!😰
Wurde MT vielleicht von dunklen Gesellen gehackt? Cyberattacke?
Oder vielleicht doch nur noch Nachwehen aus dem Webseitenbetreiberwechsel?

Wenn du einen Beitrag wirklich nicht geschrieben hast, wäre ein Hinweis an den Forenpaten bzw. Webmaster
schon mal angebracht, damit die mal da hinschauen.

Hier wird ein Blödsinn geschrieben, dass einem Angst und bange wird 😁

Zitat:

hat aber zusätzlich die Beweislastumkehr während der ersten 12 Monate zu seinen Ungunsten

Die Beweislast Umkehr betrifft nur gewerbliche Verkäufer.

Bei privaten steht der Käufer von Anfang an in der Beweispflicht

Und wie schon zweimal im Thread angedeutet:
Der Ducato hat keine selbstragende Karosserie!!

Also auch kein TÜV Mängel wenn Rost an Stellen wie auf den Bildern vorhanden ist.
Habe schon oft beim Lkw verrostete Führerhäuser / Aufbauten gesehen.
Wenn nicht tragend, dann auch nicht TÜV relevant

Die Funktion muss erfüllt sein und es dürfen keine Teile abfallen oder scharfkantig sein

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 05. Jan. 2024 um 19:51:31 Uhr:


Habe schon oft beim Lkw verrostete Führerhäuser / Aufbauten gesehen.
Wenn nicht tragend, dann auch nicht TÜV relevant

Dann solltest du dir die StVZO noch mal genau anschauen.

Zunächst solltest du mal Fachbegriffe anwenden. 'TÜV' relevant. Was ist das, macht der TÜV neuerdings die Vorschriften?

Du meinst sicherlich HU relevant.

Wenn ein Führerhaus durchgerostet ist, Ergebnis: erheblicher Mangel.

(Quelle: Beurteilungskatalog von Mängeln bei Hauptuntersuchungen (Mangelkatalog), §29 StVZO Code: D 6.2.1)

Die Frage war aber nach TÜV 😉

Und TÜV wird im Sprachgebrauch HU gleichgesetzt

Aber ich lese mich nochmal in die Richtlinien wegen Rost ein
Bzw Du könntest mal die relevanten Fundstellen schicken

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 5. Januar 2024 um 20:22:00 Uhr:



Was ist das, macht der TÜV neuerdings die Vorschriften?

Also so ganz neu ist das ja jetzt nicht 😉

Faktisch sind die VdTÜV-Merkblätter (oder wie die sich neuerdings nennen...) als anerkannte Regeln der Technik quasi gesetzesgleich.

Konkret für diesen Fall das Merkblatt Nummer 728, aus dem ich gerne kurz zitiere:

Zitat:

2 Grundsätze zur Prüfung und Feststellung von Korrosion
Die Feststellung von Korrosion geschieht primär durch Sichtprüfung. Bei begründetem Verdacht auf Korrosionsschäden an Fahrzeugteilen, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind, ist eine Ergänzungsuntersuchung (Klang- oder Festigkeitsprobe) unter Zuhilfenahme von Werkzeug durchzuführen.

und wie hier von anderen schon angedeutet:

Zitat:

3 Mängelbeurteilung von Korrosion
3.1 Hinweise
Korrosion, die nicht zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führt und demzufolge nicht als
Mangel zu beanstanden ist, wenn
? die Funktion des Bauteiles noch nicht beeinträchtigt ist,
? keine tragenden Teile davon betroffen sind,
? keine Gefahr besteht, dass sich Teile lösen könnten,
? keine Verletzungsgefahr an scharfen Kanten besteht und
? kein Eindringen von Abgasen in den Innenraum befürchtet werden muss.
Diese Korrosion kann als Hinweis dokumentiert werden.

Unabhängig davon ob jetzt im vorliegenden Fall die Einstufung (die wir im Detail ja auch nicht kennen) richtig war oder nicht, so abwegig wie es hier dargestellt wird sehe ich sie an Hand der gezeigten Bilder nicht.

Man muss bei der HU nicht die komplette Oberfläche von Fahrzeug und Fahrwerk mit dem Hammer bearbeiten. Wenn hier der Prüfer möglicherweise "an der falschen Stelle" geklopft oder gedrückt hat und daraufhin den Schaden als nicht EM eingestuft hat, dann mag das ein Fehler gewesen sein wenn man zehn Zentimeter weiter tatsächlich mit dem Daumen ein Loch rein drücken kann (ein so imponierendes Loch sehe ich irgendwie auf den Bildern nicht?!), es muss aber nicht gleich auf völlige Ahnungslosigkeit oder gar bewusste Falscheinstufung hindeuten.

Zitat:

3 Mängelbeurteilung von Korrosion
3.1 Hinweise
Korrosion, die nicht zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führt und demzufolge nicht als
Mangel zu beanstanden ist, wenn
? die Funktion des Bauteiles noch nicht beeinträchtigt ist,
? keine tragenden Teile davon betroffen sind,
? keine Gefahr besteht, dass sich Teile lösen könnten,
? keine Verletzungsgefahr an scharfen Kanten besteht und
? kein Eindringen von Abgasen in den Innenraum befürchtet werden muss.
Diese Korrosion kann als Hinweis dokumentiert werden.

Auch bei mir ohne tiefere Diskussion:
Korrosion ist nicht zwingend Mangel bei HU

(gelöscht)

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