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Leuchtweitenregulierung und TÜV

Themenstarteram 14. Oktober 2013 um 18:27

Bei Xenonlicht ist eine Leuchtweitenregulierung Pflicht.

Wie kontrolliert der TÜV/DEKRA die richtige Funktion der Leuchtweitenregulierung?

Beste Antwort im Thema

Prüfgerät aufstellen und dann setzt sich ein Kollege in den Kofferraum und schon zeigt sich ob die automatische Regulierung funktioniert.

Wäre mal eine einfach und preiswerte Methode. Man könnte auch Sandsäcke verwenden.

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Prüfgerät aufstellen und dann setzt sich ein Kollege in den Kofferraum und schon zeigt sich ob die automatische Regulierung funktioniert.

Wäre mal eine einfach und preiswerte Methode. Man könnte auch Sandsäcke verwenden.

Themenstarteram 14. Oktober 2013 um 18:37

Hinten belasten ist klar.

Hab aber ich noch nie bei ner normalen HU gesehen, weder bei meinem Wagen, noch bei anderen.

Selbst bei der Abnahme meines Fahrwerks nicht.

Ich habe aber auch noch nicht gesehen, dass eine manuelle Leuchtweitenregulierung kontrolliert wurde.

Die allerwenigsten Prüfer reissen den kompletten Prüfkatalog ab.

Bei den modernen Autos gehen Die ja auch auf das Steuergerät und da kann man es vielleicht sehen, ob geht oder geht nicht. ;)

MfG aus Bremen

Xenon macht doch beim Starten bzw. Licht einschalten den Selbsttest wo das Licht einmal hoch und runter fährt.

Aber das mit dem Stergerät auslesen ist auch möglich das man es dort sieht.

Zitat:

Original geschrieben von Pedder59

Bei Xenonlicht ist eine Leuchtweitenregulierung Pflicht.

Wie kontrolliert der TÜV/DEKRA die richtige Funktion der Leuchtweitenregulierung?

Vermutlich so, wie es die Prüfer der anderen Organisationen auch machen:

Entweder es gibt Prüfvorgaben (z.B. hinsichtlich einer Selbstjustierung oder einer Kontroll- bzw. Störungsanzeige).

Oder man kann die korrekte Funktion nur anhand von Auffälligkeiten beurteilen.

In jedem Fall ist eine Sichtprüfung der (sichtbaren...) Bauteile angesagt.

Eine Prüfung über eine Beladung des Fahrzeugs habe ich als Vorgabe noch nie gesehen (und wäre ohne Vorgabe auch nicht aussagekräftig).

Damit gilt natürlich: es kann nicht jeder Mangel auch gefunden werden.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Ich habe aber auch noch nicht gesehen, dass eine manuelle Leuchtweitenregulierung kontrolliert wurde.

Wurde Sie bei mir bisher immer ...

am 14. Oktober 2013 um 23:30

Die LWR gehört auch zu den zu prüfenden Dingen, die hat bisher noch kein Prüfer bei der HU ausgelassen, wenn sie vorhanden war oder ist.

So unterschiedlich ist das offenbar.

Standardmäßig ist bei Xenon die Position des Scheinwerfers unten, und durch die Initialisierung wird über den Höhengeber oder die Höhengeber (je nach Fahrzeug) die eingestellte Position des Abblendlichts angefahren.

Bei einem Defekt gibt es eine Fehlermeldung im Steuergerät > Kein TÜV

Bei einem falsch justiertem Xenon paßt die Scheinwerfereinstellung nicht > Kein TÜV

Funktioniert die Scheinwerferreinigung bei Betätigung der Scheibenreinigung nicht > Kein TÜV

Mechanische LWR bei Xenon kenne ich nicht??? Hab ich bisher nur bei Halogen oder ältere Systeme gesehen... Würde bei Xenon, wo automatische LWR vorgeschrieben ist auch keinen Sinn machen.

HTC

Zitat:

Standardmäßig ist bei Xenon die Position des Scheinwerfers unten, und durch die Initialisierung wird über den Höhengeber oder die Höhengeber (je nach Fahrzeug) die eingestellte Position des Abblendlichts angefahren.

Nicht bei jedem Fahrzeug.

Die manuelle LWR hat man bei mir immer getestet die ALWR nie.

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c

Zitat:

Standardmäßig ist bei Xenon die Position des Scheinwerfers unten, und durch die Initialisierung wird über den Höhengeber oder die Höhengeber (je nach Fahrzeug) die eingestellte Position des Abblendlichts angefahren.

Nicht bei jedem Fahrzeug.

Die manuelle LWR hat man bei mir immer getestet die ALWR nie.

Mir ist jedenfalls kein Fahrzeug mit original Xenons bekannt, der das nicht macht.

Interesseshalber: Bei welchen Fahrzeugen ist das anders? Und vor allem wie ist es dort geregelt?

Die ALWR könnte evtl bei der anschließenden Probefahrt auffallen... ansonsten hab ich auch noch nicht von einem direkten Test gehört.

HTC

Astra G z.B. ;)

Da bleiben die auf der letzten Position und stellen sich beim Zündung einschalten nur nach. Nach einer gewissen Zeit wird immer wieder nachgestellt beim fahren.

Bei den letzten zwei HU haben die Prüfer sich gewundert das der schon Xenon hat und was das für ein komischer Sensor an der Hinterachse ist :D

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Eine Prüfung über eine Beladung des Fahrzeugs habe ich als Vorgabe noch nie gesehen (und wäre ohne Vorgabe auch nicht aussagekräftig).

Liegen keine Vorgaben vor muss sich der Prüfer in pflichtgemäßem Ermessen selber welche ausdenken ;)

Prüfvorschrift hierzu gibt es keine, nur die Vorschrift über die Scheinwerfereinstellung die sagt dass bei allen zulässigen Beladungszuständen der Lichtkegel im zulässigen Bereich sein muss. Also taugt jedwede Beladung im Rahmen des zGG und der zulässigen Achslasten zum testen.

Alternativ lässt man Licht und Zündung auf der Hebebühne an und bewegt unten die Niveaugeber von Hand und guckt ob das Licht nachregelt.

Lt. derzeitigem Stand des Mängelkatalogs ist auf jeden Fall jede Fehlfunktion - auch einseitig - sowohl bei manueller wie automatischer Leuchtweitenregulierung als "erheblich" eingestuft. Ob das sinnvoll ist und nicht eher eine Nachschulung für den Gebrauch der manuellen Regulierung bei den Fahrern ... ;)

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