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Unfall bei TÜV wer bezahlt?!

Themenstarteram 30. Oktober 2013 um 8:55

Guten Morgen,

einer unserer Fahrer ist gestern mit Zugmaschine + Anhänger beim TÜV vorgefahren, beim ausfahren aus der Halle hat der Anhänger dann ausgeschwenkt und ein Prüfgerät + Hallentor beschädigt.

Im Nachhinein kam jetzt raus, dass die genutzte TÜV - Spur für derartige Fahrzeuge gar nicht geeignet ist & unser Fahrer das Fahrzeug innerhalb der TÜV - Spur gar nicht hätte bewegen dürfen. . . der anwesende Prüfer kam erst von der Hochschule, befindet sich noch in der Einlernphase, war allerdings am Tage des Geschehens alleine anwesend.

Unser Fahrzeug + Hänger sind unbeschadet,

Was meint ihr, Versicherung melden & anstandslos bezahlen, oder sollen wir es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen? Die Versicherung ist für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge eh schon sehr teuer und wird sich entsprechend erhöhen :-(

Gruß Jim

Beste Antwort im Thema
am 30. Oktober 2013 um 10:56

1. Zählt das TÜV-Gelände nicht als Privatgelände?

2. Wer hat den Fahrer angewiesen, diese Spur zur Prüfung zu benutzen?

Wenn der "Hausherr", hier Prüfer, diese Spur angewiesen hat, dann ist er auch dafür verantwortlich, daß das eingewiesene Fahrzeug auch wieder schadlos raus kommt.

Sollte allerdings eine Beschilderung vorhanden sein, die eine bestimmte max. Länge und Breite vorgibt, dann ist der Fahrer verantwortlich, denn er muß die Maße seines Zuges kennen.

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Zitat:

Original geschrieben von 4Wheel Jim

...für derartige Fahrzeuge gar nicht geeignet ist...

hat das euer fahrer nicht von vornherein erkannt, dass das 'eng' wird beim ausfahren? :confused:

Zitat:

...gar nicht hätte bewegen dürfen...

gabs da verbotschilder? wenn ja, warum hat euer fahrer die missachtet?

Zitat:

Was meint ihr, Versicherung melden & anstandslos bezahlen,

sind das tor und das prüfgerät urplötzlich vor den lkw gesprungen...

...oder kann euer fahrer die abmessungen und den wendekreis seines fahrzeuges nicht abschätzen und hat deswegen die kurve nicht bekommen? :confused::rolleyes:

 

irgendwelche 'internen freigaben' des tüv's spielen dabei keine rolle!

am 30. Oktober 2013 um 10:52

Glaubst Du nicht auch, wenn der TE Hellseher wäre und die Gedanken anderer Leute lesen könnte, dass er dann im Zirkus auftreten würde?

am 30. Oktober 2013 um 10:56

1. Zählt das TÜV-Gelände nicht als Privatgelände?

2. Wer hat den Fahrer angewiesen, diese Spur zur Prüfung zu benutzen?

Wenn der "Hausherr", hier Prüfer, diese Spur angewiesen hat, dann ist er auch dafür verantwortlich, daß das eingewiesene Fahrzeug auch wieder schadlos raus kommt.

Sollte allerdings eine Beschilderung vorhanden sein, die eine bestimmte max. Länge und Breite vorgibt, dann ist der Fahrer verantwortlich, denn er muß die Maße seines Zuges kennen.

Themenstarteram 30. Oktober 2013 um 11:28

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten :-) Der Fahrer kennt sein Zug, ist ein 57 jähriger Vollprofi der ähnliche Geräte schon über 35 Jahre lenkt :-)

Klar ist er auf Anweisung des Hausherren da rein gefahren, normalerweise hätte aber auch der TÜV Prüfer das Auto in seiner Prüfstraße lenken sollen und nicht unser Fahrer. Dann hätte der bestimmt selbst beim rausfahren seine Geräte zerstört. Dass er seine Fahrbahnen entsprechend gestalten muss ist mir auch ein Begriff. Es befinden sich auch keine Hinweisschilder am Gebäude.

Unmittelbar nach der Prüfstelle muss eine Linkskurve gefahren werde, dabei hat echt die letzte Kante des Anhängers die Geräte erwischt.

Gruß Jim

Zitat:

Original geschrieben von 4Wheel Jim

Im Nachhinein kam jetzt raus, dass die genutzte TÜV - Spur für derartige Fahrzeuge gar nicht geeignet ist

Wie kam das jetzt raus? Doch irgendwo ein Schild "nur für Fahrzeuge bis ..."?

Unabhängig von irgendwelchen Eignungen etc. ist vorrangig der zum Schadenersatz verpflichtet der einen Schaden verursacht hat - also der Fahrer. Der kannte das Fahrzeug, Wendekreis, Platzbedarf beim Abbiegen und hätte daher gar nicht da raus fahren sollen.

Wenn der Prüfer gesagt haben sollte "fahr raus, passt scho" ohne zu gucken kann man ihm ggf. aber eine Mitschuld ankreiden.

Von daher auf jeden Fall erst der eigenen Versicherung melden und mal gucken was die dazu so sagen. Die zahlen ja auch nicht freiwillig wenn sie eine Chance sehen da raus zu kommen.

Ggf. auch schriftlich bei der Prüfstelle ein entsprechendes Schreiben abgeben bezüglich durfte nicht, passt nicht usw.., ggf. kann man es bei denen über die Betriebhaftpflicht laufen lassen. Die wird sich dann mit euerer KFZ-Haftpflicht auseinandersetzen.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

1. Zählt das TÜV-Gelände nicht als Privatgelände?

2. Wer hat den Fahrer angewiesen, diese Spur zur Prüfung zu benutzen?

Wenn der "Hausherr", hier Prüfer, diese Spur angewiesen hat, dann ist er auch dafür verantwortlich, daß das eingewiesene Fahrzeug auch wieder schadlos raus kommt.

Sollte allerdings eine Beschilderung vorhanden sein, die eine bestimmte max. Länge und Breite vorgibt, dann ist der Fahrer verantwortlich, denn er muß die Maße seines Zuges kennen.

Sehe ich genauso. Wenn ich auf Anweisung eines Mitarbeiters handel ist DER auch für den Schaden verantwortlich! Wenn MIR jemand sagt: Fahr' DA rein und ich weise darauf hin, das sich DA nicht rein fahren darf und der Mitarbeiter besteht darauf das ich DA reinfahre, hat er auch die Verantwortung für eventuelle Schäden! PUNKT!

Ist das Gleiche wie mit einem Transporter auf eine PKW Hebebühne fahren obwohl die nicht für so ein Gewicht geeignet ist. Ich musste mit meinem VW Transporter immer warten, bis die Transporterbühne frei wurde. Einmal wurde der Wagen auf der PKW Bühne hochgehoben. Zum Glück ging das gut ansonsten ... wäre nicht meine Schuld gewesen. Nicht umsonst steht an technischen Einrichtungen der Hinweis: Den Anweisungen des Aufsichtspersonal/Mitarbeiters ist Folge zu leisten. Wer das nicht beachtet hat ein Problem. Macht der Mitarbeiter dagegen den Fehler ist das nicht mein Problem! Wenn ich z.B. den Bremsenprüfstand für PKW mit einem LKW benutze und beschädige den ... Hat der TÜV mich eingewiesen ... ER ist Hausherr und bestimmt WIE und WO ich zu fahren habe, nicht derjenige der eine Prüfung durchführen lassen will!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

....hat er auch die Verantwortung für eventuelle Schäden!

das glaubst auch nur du - in einem solchen fall, bleibt dir nur zu hoffen, das du eine kulante versicherung hast die dir hier keine grobe fahrlässigkeit - gar vorsatz - unterstellt und so aus ihrer zahlpflicht raus ist! :eek:

selbst mit einweiser - die (haupt)verantwortung trägt immernoch derjenige, der den fuß auffm gaspedal und die hände am lenkrad hat!

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

ER ist Hausherr und bestimmt WIE und WO ich zu fahren habe, nicht derjenige der eine Prüfung durchführen lassen will!

Jein. Erstmal hast du gar nicht selber auf den Bremsenprüfstand zu fahren, das ist der Job des Prüfers (Probefahrt!). Haftbar ist der Prüfer jedoch nur wenn er dich direkt einweist, oft ist aber eher so wie "fährst du selber raus?" und der tippt in der Zeit den Prüfbericht. Fährt der Fahrer dann selber ohne Prüfer als direkten Einweiser dürfte es schwerer werden den voll dafür haftbar zu machen.

Wenn dir ein Bekannter sagt fahr mal mit 50 da vor den Baum und du machst das kannst du auch nicht hinterher mit kommen ich wusste nicht dass mein Auto dabei kaputt geht. Da ist dann auch Eigenverantwortung gefragt von wegen "fahr doch selber, passt nicht. "

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

selbst mit einweiser - die (haupt)verantwortung trägt immernoch derjenige, der den fuß auffm gaspedal und die hände am lenkrad hat!

Weit gefehlt !

Zum Zeitpunkt wo ein "Einweiser" zum Einsatz kommt liegt die Verantwortung beim einweisenden Personal. Der Fahrer hat sich in dem Moment auf den Einweiser voll und ganz zu verlassen.

Das Auto meines Bruders wurde durch einen Klein-LKW mit Anhänger beim Rückwärts ausparken aus einem Hof angefahren. bei der Aktion war der Beifahrer des LKW's der Einweiser und vermittelte dem Fahrer per Handzeichen, dass es reicht.

Somit war am Ende der Einweiser dafür verantwortlich und musste den Schaden am Auto bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Zum Zeitpunkt wo ein "Einweiser" zum Einsatz kommt liegt die Verantwortung beim einweisenden Personal. Der Fahrer hat sich in dem Moment auf den Einweiser voll und ganz zu verlassen.

Genau das wird die Frage in diesem Fall. Stand der Prüfer als Einweiser daneben oder hat er nur gesagt "fahr ruhig schon mal raus, ich mach in der Zeit den Bericht" - das sind haftungstechnisch zwei grundverschiedene Fälle.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

ER ist Hausherr und bestimmt WIE und WO ich zu fahren habe, nicht derjenige der eine Prüfung durchführen lassen will!

Jein. Erstmal hast du gar nicht selber auf den Bremsenprüfstand zu fahren, das ist der Job des Prüfers (Probefahrt!). Haftbar ist der Prüfer jedoch nur wenn er dich direkt einweist, oft ist aber eher so wie "fährst du selber raus?" und der tippt in der Zeit den Prüfbericht. Fährt der Fahrer dann selber ohne Prüfer als direkten Einweiser dürfte es schwerer werden den voll dafür haftbar zu machen.

Wenn dir ein Bekannter sagt fahr mal mit 50 da vor den Baum und du machst das kannst du auch nicht hinterher mit kommen ich wusste nicht dass mein Auto dabei kaputt geht. Da ist dann auch Eigenverantwortung gefragt von wegen "fahr doch selber, passt nicht. "

Ich kenne das vom TÜV auch so, dass der Prüfer vor der Halle das Fahrzeug übernimmt und in die Halle fährt.

Es war aber einmal so, dass ich vom Prüfer in die Halle gewunken wurde und auch von ihm auf den Bremsenprüfstand eingewiesen wurde.

Wäre jetzt was passiert, so wäre der Prüfer verantwortlich gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Genau das wird die Frage in diesem Fall. Stand der Prüfer als Einweiser daneben oder hat er nur gesagt "fahr ruhig schon mal raus, ich mach in der Zeit den Bericht" - das sind haftungstechnisch zwei grundverschiedene Fälle.

Sicher nicht einfach die Situation:

Ich würde sagen, der Fahrer hat auf "Anweisung" des Personals gehandelt.

Und wenn der Prüfer gesagt hätte "Spring von der nächsten Brücke"... :D

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Und wenn der Prüfer gesagt hätte "Spring von der nächsten Brücke"... :D

Anweisungen des Prüfers ist brav folge zu leisten! :D

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