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TÜV Termin nicht eingehalten?

Themenstarteram 18. Mai 2005 um 15:58

Bei meinem Bike ist der TÜV schon im April abgelaufen. Was passiert,wenn ich im Juni bzw. Juli damit rumfahre und von der Polizei erwischt werde?

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28 Antworten

aber das fahren ohne strafe bis einen monat nach tüv-fälligkeit wurde meines wissens vor einigen jahren abgeschafft...

am 4. Juni 2005 um 18:08

ich hab die schnauze voll von diesem hören-sagen. hat keiner mal was, was er auch belegen kann?

Der Bußgeldkatalog sieht erst ab einer 2-monatigen Überschreitung eine Strafe vor:

* Zwei bis vier Monate : € 15,--

* Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--

* Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Außerdem ist beim TÜV-Nord folgendes nachzulesen:

Zitat:

Bei der HU selbst spielt eine Überziehung des HU-Termins nur insofern eine Rolle, als das der neue HU-Termin entsprechend zurückdatiert werden muss.

am 4. Juni 2005 um 20:23

danke gehirn. sowas is doch schon wesentlich hilfreicher.

bei der Seite des TÜV Nord unterscheidet man aber zwischen SP-pflichtigen und nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen. Leider weiß ich damit nichts anzufangen. Jedoch hatte ich mit meiner Aussage über das Überschreiten des TÜV-Termins bezüglich der sP-pflichtigen Fahrzeuge recht!! Ich weiß nur nicht, ob da auch ein motorrad dazugehört.

http://www.kba.de/.../...inheitlicher_tatbestandskatalog_010420041.pdf

guck da mel rein. bußgeldkatalog direkt vom KBA. da steht auch: Überschreitung BIS 2 monta = 15 euro.

leider schreibt der TÜV Saar in auf seiner Homepage nichts von einer Rückdatierung.aber wenn du`s nicht glaubst ruf doch einfach beim TÜV in Sulzbach (Saar) an: Tel: 06897-506-177. sollte man dir dort etwas anderes sagen, darfst du mich hier gerne als Lügner anprangern.

Mfg Chris

am 5. Juni 2005 um 18:41

das is mir jetzt egal. ich geb doch keine kohle dafür aus, dass du dich bestätigt fühlen darfst.

SP - Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge

danke gehirn02

am 9. Juni 2005 um 12:12

Rückdatierung

 

Hi zusammen,

der TÜV Saarland und die anderen Überwachungsorganisationen im Gebiet der Technischen Prüfstelle TÜV Saarland datieren nicht zurück. Als einzige in ganz Deutschland.

Alle übrigen datieren ausnahmslos zurück, das kommt, wie richtig vermutet, tatsächlich dadurch, daß die jeweilige Technische Prüfstelle in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium des jeweiligen Bundeslandes selbst festlegt, ob sie rückdatiert oder nicht. Und nur der TÜV Saarland war verbraucherfreundlich...

Grüße: Markus

am 14. Juni 2005 um 11:49

Zitat:

Original geschrieben von chris750

http://www.kba.de/.../...inheitlicher_tatbestandskatalog_010420041.pdf

guck da mel rein. bußgeldkatalog direkt vom KBA. da steht auch: Überschreitung BIS 2 monta = 15 euro.

negativ! Verwarnungsgeld, sprich 15 EUR, wird erst nach 2 Monaten der Überschreitung fällig. Vor diesen 2 Monaten wird dir die Rennleitung einen "Kontrollbericht" auf die Augern drücken, in dem du aufgefordert wirst, den Mangel, sprich die fällige Hauptuntersuchung, nachzuholen. Der Kontrollbericht alleine ist nicht kostenpflichtig. Versichert ist das Moped trotz fehlender Hauptuntersuchung trotzdem, da du ja einen gültigen Versicherungsvertrag unterschrieben hast, der dir einen Versicherungsumfang für die abgeschlossene Vertragslaufzeit garantiert. Hoffe das ist verständlich.

am 14. Juni 2005 um 13:56

hmm....hört sich gut und beständig an, dazu noch schön formuliert und macht nebenbei noch ein gutes gefühl. danke chriz

am 15. Juni 2005 um 17:39

Ein Tüv-Prüfer sagte mir, das die Polizei bei einer Kontrolle das Fahrzeug sogar Stillegen kann!

Egal ob man jetzt ein Jahr oder nur einen Tag drüber ist!

Das liegt im ermessen des Polizisten.

Ist zwar sehr selten, aber schon vorgekommen...

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