TÜV-Teilegutachten, keine Eintragung?
Hallo,
hab mal ne Frage!
ich will mir jetzt über das i-net einige teile für´s auto kaufen.
jetzt habe ich einige Artikel gefunden Z.B.
http://cgi.ebay.de/...3481QQihZ005QQcategoryZ44213QQrdZ1QQcmdZViewItem
http://cgi.ebay.de/...554QQihZ005QQcategoryZ106721QQrdZ1QQcmdZViewItem
da steht:
- Unsere Heckansätze sind zu 100% TÜV-geprüft, zugelassen und eintragungsfrei
und
- Fahrzeugspezifisches TÜV-Teilegutachten: keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig, lediglich die Änderung im Anbau muss nach StVZO § 19 Abs. 3 bestätigt werden (z.B. von einer technischen Prüfstelle, einem Prüfingenieur oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation)
- wie ist des jetzt muss ich dann damit zum tüv fahren und bestätigen lassen!? wie bestätigen lassen ich versteh das irgendwie net, was muss ich da genau machen?
- und noch 100% eintragungsfrei aber da giebt es keine abe dazu oder?
kann mir jemand das genau erklären?
19 Antworten
Hallo Leute,
habe mir Scheinwerferblenden von JE gekauft, mitgeliefert wurde ein fahrzeugspezifisches TÜV Gutachten.
Laut Herstellerprofil auf Ebay müssen die Scheinwerferblenden nicht vom TÜV abgenommen und auch nicht eingetragen werden.
Ich habe allerdings in mehreren anderen Foren gelesen das bei einem Teilegutachten in JEDEM FALL eine Abnahme vom Tüv und anschließende Eintragung erforderlich ist. Sonst würde die BE des Fahrzeuges erlischen.
Ich hoffe mir kann geholfen werden.
Liebe Grüße,
Alex
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugspezifisches TÜV Teilegutachten - Eintragung nötig?' überführt.]
Mahlzeit,
man unterschiedet grundsätzlich 3 versch. Typen von Gutachten:
1. ABE (allg. Betriebserlaubnis), EG-Betriebserlaubnis
2. Teilegutachten
3. Festigkeitsnachweis, Materialgutachten
Bei 1. braucht man nichts eintragen, nichts vorführen. Einfach anbauen und losfahren.
Ausnahme: werden andere Teilbereiche des Fahrzueges durch die Umbaumassnahme mit beeinträchtigt. Dies ist aber in der ABE gesonder unter den Auflagen beschrieben. Beispiel: Sportlenkrad in Kombination mit Sonderrädern.
Bei 2. ist eine Abnahme durch einen Sachverständigen immer notwendig. Bei diesen Abnahmen (meist nach §19.1 oder 19.3) sind jedoch nur der ordnungsgemässe Verbau der Teile durch den Prüfer zu dokumentieren. Für die Sicherheit und Funktion des Bauteils bürgt der Hersteller.
Bei 3. ist eine aufwändige Prüfung nach §21 (sog. Einzelabnahme) notwendig. Der Hersteller des Bauteils gibt lediglich Nachweise zur Festigkeit seines Materials an. Desswegen muss der Prüfingineur unfangreich nachprüfen, was z.B. die Funktion des Bauteils angeht.
Markus
In Deinem kronkreten Falle jetzt schau mal bitte in das Gutachten, ob da drinsteht, ob die Teile noch von einem amtl. anerkannten Prüfer abgenommen werden müssen. Steht da nichts davon drin, ist es eintragungsfrei 😎
NEVER TRUST EBAY - schreiben kann man viel...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugspezifisches TÜV Teilegutachten - Eintragung nötig?' überführt.]
@vaults
link? bei ebay ist die weitverbreitertste meinung das teile mit einem tüv teilegutachten NICHT eingetragen werden müssen. das ist wie die 1000000000watt pot leistungsangaben bei verstärkern für 10euro 😉
theoretisch stimmt das. das "eintragen" nennt man ja wen man einen neuen fahrzeugschein bekommt mit der passenden eintragung. bzw das meint dein ebay verkäufer 😉 vom tüv ABNEHMEN lassen ist in deren auge KEINE eintragung. den diese macht das landratsamt.
früher musste JEDLICHE änderung SOFORT in den papieren "eingetragen" werden. seit ca 5 jahren ist das bei vielen sachen nichtmehr der fall. sprich der tüv prüft den passenden anbau anhand der bescheinigung (dem teilegutachten) und gibt dir einen wisch mit in dem der vorschriftsmässige anbau bestätigt wird. in diesen wisch steht aus dem sinn zitiert "lassen sie die technische änderung bei nächster gelegenheit in ihre fahrzeugpapiere eintragen". sprich irgendwann mal (oder eben nie) KANN man das in die papiere übernehmen. dieses übernehmen der technischen änderung is eben das "eintragen" im sinne deines verkäufers. da dieses nicht gemacht werden muss is das ganze eintragungsfrei 😉 ganz einfach oder?
zusammenfassung:
früher - tüv abnehmen lassen (36€) - zulassungsstelle eintragen lassen (10,20€)
heute - tüv abnehmen lassen (36€) und den wisch mitführen
zum tüv musst du so oder so. nur eben viele meinen das "eintragen" eben nur die zulassungsstelle macht. aber schau mal in deine papiere. wen das was von wegen §19 steht dann MUSST zum tüv.
btw in den papieren steht im übrigen zu 100% drinne WAS gemacht werden muss (abnahme durch einen sachverständigen).
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugspezifisches TÜV Teilegutachten - Eintragung nötig?' überführt.]
Moinsen Leute,
vielen Dank für die Infos.
Ich habe mich trotzdem entschlossen einmal beim Hersteller anzurufen.
Laut Hersteller:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges wird durch den Anbau des beschriebenen Fahrzeugteils nicht berührt.
Eine Anbauabnahme gemäß §19 (3) ist daher nicht erforderlich.
Auf Wunsch des Fahrzeughalters kann das Fahrzeugteil jedoch als ergänzende Bschreibung des Fahrzeugs in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Ich werde trotzdem am Montag einfach mal beim TÜV vorbei schauen. Zwar sehen diese Blende vor allem bei DEs sehr gut aus, allerdings verdecken sie fast das komplette Standlicht.
Und ich habe keine Lust die Dinger anzubauen und nachher habe ich kein Standlicht mehr.
LG,
Alex
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugspezifisches TÜV Teilegutachten - Eintragung nötig?' überführt.]
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Flieger Baby, der Beitrag ist zwar schon uralt , aber egal wie Du aussiehst, meinen Schlüssel würdest Du mir nicht vorenthalten oder bist Du ein Sherriff mit Werkstatt?
Für alle die sich wegen der Betriebserlaubnis eines Fahrzeug über Eintragungen oder ABE den Kopf zerbrechen:
§19 STVZO lesen, insbesondere Abs. 2 Nr. 2
Gruß
Guido