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TÜV schon einen Monat drüber. Jetzt 2014 machen oder im Januar 2015 Kosten gleich??

VW Passat B6/3C

Hallo,

ich habe schon mal was gehört das sich die TÜV kosten wieder erhöhen weiß aber nicht genau wann und wieviel das ausmacht. Mein Auto währe im November fällig gewesen. Möchte dies nächste Woche machen lassen. ODer doch lieber 2015. Was würdet Ihr machen? Dank für Eure Kommentare!!

Gruß

MarkOh

Beste Antwort im Thema

Hört ihr und glaubt ihr nur, oder wisst ihr auch was?

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Ich habe mal "gehört", dass bis zu 4Wochen Verzug seitens der Versicherer Kulanz gewährt wird. Alles darüber hinaus wird bestimmt heikel, wenn der Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden sollte, egal ob Haftpflicht oder Kasko.

Aber wie gesagt, habs nur "gehört"... ;-)

Wenn Du erwischt wirst, kostet es eh etwas mehr.

Vorteile für das herausziehen der HU gibt es keine, da die Plakette grundsätzlich so vergeben wird, als wärest Du pünktlich zur HU gekommen, d.h. die Kiste bekommt eh nur TÜV bis 11/2016, egal wie lange Du taktierst.

Bei meinem Wagen hat der Prüfer letztens nicht ganz aufgepasst und netter Wiese volle 2 Jahre plakettiert, man kann also auch mal Glück habe:-)))

Ich habe mal gehört das sie nicht mehr rückdatieren.

Also wenn du 2015 erst hin fährst bekommst du auch Tüv bis 2017

Bis 3 Monate bekommt man allerdings Busgeldstrafe darüber hinaus sogar Punkte.

aber vlt. hilft dir das weiter

http://www.strassenverkehrsamt.de/.../...rsuchung-ihres-kraftfahrzeugs

Nein, ich glaube das stimmt so nicht ganz. Ich habe gehört das dies wieder geändert wurde. Das heißt man wird jetzt wieder belohnt wenn man überzieht. So habe ich das gehört.

Zitat:

@gejotka schrieb am 17. Dezember 2014 um 21:13:08 Uhr:

Wenn Du erwischt wirst, kostet es eh etwas mehr.

Vorteile für das herausziehen der HU gibt es keine, da die Plakette grundsätzlich so vergeben wird, als wärest Du pünktlich zur HU gekommen, d.h. die Kiste bekommt eh nur TÜV bis 11/2016, egal wie lange Du taktierst.

Bei meinem Wagen hat der Prüfer letztens nicht ganz aufgepasst und netter Wiese volle 2 Jahre plakettiert, man kann also auch mal Glück habe:-)))

Hört ihr und glaubt ihr nur, oder wisst ihr auch was?

Es wird nicht zurück datierte und ich hab es nicht gehört sonder, ich weiß es:-))

Zwei Monate überziehen ist bei TÜV und Rennleitung kostenlos. Also klare Message: Januar 2015 hinfahren und TÜV Januar 2017 bekommen.

Gruß Eike

Check. Diesen Rückdatierungsscheiß gab es von Anbeginn der Menschheit bis zum Verkehrsminister Müntefering nicht. Seitdem ja und seit ca. zwei Jahren hat die Vernunft wieder Einzug gehalten.

Zitat:

@gejotka schrieb am 17. Dezember 2014 um 21:13:08 Uhr:

Wenn Du erwischt wirst, kostet es eh etwas mehr.

Vorteile für das herausziehen der HU gibt es keine, da die Plakette grundsätzlich so vergeben wird, als wärest Du pünktlich zur HU gekommen, d.h. die Kiste bekommt eh nur TÜV bis 11/2016, egal wie lange Du taktierst.

Bei meinem Wagen hat der Prüfer letztens nicht ganz aufgepasst und netter Wiese volle 2 Jahre plakettiert, man kann also auch mal Glück habe:-)))

Sorry, aber "Blödsinn".., weil VERALTET.. Ja, das war mal so.., aber dank EU-Regularien ist es nicht mehr so.., (man kann doch nicht willkürlich den "Kalender zurückstellen"..)

D.h. Ab dem Monat, wenn die Plakette zugeteilt wird - GILT sie auch 2 Jahre. Fertig.

Es kostet auch KEINEN CENT Bussgeld, wenn man "erwischt wird".. und zwar 8 (ja ACHT) Monate lang nicht.

Es kostet keinen Cent, sondern

- bei mehr als zwei Monaten Überziehung 15€

- bei mehr als vier Monaten 25€

- bei mehr als acht Monaten 60€ plus 1 Punkt

Zitat:

@EikeSt schrieb am 17. Dezember 2014 um 22:36:58 Uhr:

Zwei Monate überziehen ist bei TÜV und Rennleitung kostenlos. Also klare Message: Januar 2015 hinfahren und TÜV Januar 2017 bekommen.

Richtig, so halte ich es auch, seitdem die TÜV Plakette nicht mehr rückdatiert wird!

Nach über 2 Monaten wird dann der TÜV 20% teuerer und es droht Bussgeld.

Siehe http://www.tuev-sued.de/hauptuntersuchung/4-gebuehren Fussnote 4: "Wird die Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate nach dem Vorführtermin durchgeführt, erhöht sich die reine HU-Gebühr um das 0,2-fache ihres Wertes."

Für steigende TÜV Gebühren ("Statt der bisher üblichen 53,50 Euro für die Hauptuntersuchung eines Pkws sollen zukünftig 56,71 Euro fällig werden. ") ist wohl noch kein Inkrafttreten bekannt, das wird noch geprüft.

Hallo,

vielen Dank für die Info! Das heißt ich soll erst im Januar 2015 vorfahren.

Gruß

MarkOh

! Das heißt ich soll erst im Januar 2015 vorfahren.

Gruß

MarkOh

Du kannst im Januar, sollen zur Fälligkeit

Zitat:

@MarkOh schrieb am 18. Dezember 2014 um 12:54:01 Uhr:

Hallo,

vielen Dank für die Info! Das heißt ich soll erst im Januar 2015 vorfahren.

Gruß

MarkOh

Würde ich auch machen, habe im Sommer selbst um 2 Monate überzogen :D

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